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anton7

welche gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
  Am 5.3.2025 um 18:34 von stagflation:

Du hattest eine gute Vorahnung! :thumbsup:

Das ist ja nicht so schwer. Wie sollte der Beitrag einer gesetzlichen Krankenkasse auch dauerhaft deutlich günstiger sein als der einer anderen, wenn doch die Leistungen alle gleich sind und die Risiken durch unterschiedlich alte Mitglieder ausgeglichen werden durch den Risikostrukturausgleich? So viel effizienter können die gar nicht sein... 

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gravity
· bearbeitet von gravity

BKK firmus > Presse-Informationen

 

28.02.2025 Erhöhung des Beitragssatzes nicht vor dem 1. Mai 2025

25.02.2025 Geplante Erhöhung des Zusatzbeitrages – weitere Informationen

21.02.2025 Erhöhung des Zusatzbeitrages in Planung

 

Sonderregelung für Pflegeversicherungsbeiträge bei DRV-Renten in 2025 (4,8% = 3,6% + 6 x 0,2%)

  Zitat

Das bedeutet, dass für versicherungspflichtige Rentner zunächst im ersten Halbjahr 2025 von der Rente – und auch von den Versorgungsbezügen – der im Jahr 2024 geltende Beitragssatz von 3,4 Prozent in Abzug gebracht wird.

Im Juli 2025 wird dann einmalig ein Beitragssatz von 4,8 Prozent erhoben, mit dem die unterbliebene Beitragssatzerhöhung für die Monate Januar bis Juni 2025 nachgeholt wird. Ab August 2025 wird dann der bereits ab 01.01.2025 geltende Beitragssatz von 3,6 Prozent bei der Berechnung und von der Rente in Abzug zu bringenden Pflegeversicherungsbeiträge angewandt.

Die Regelung mit dem erhöhten Beitragssatz im Juli 2025 gilt nur für Rentner, die vor dem 01.07.2025 im Rentenbezug standen bzw. einen Versorgungsbezug erhalten haben. Wird die Rente bzw. der Versorgungsbezug erst für eine Zeit ab 01.07.2025 bezogen, gilt in diesen Fällen bereits ab Juli 2025 der Beitragssatz von 3,6 Prozent.

Der Vollzug der Beitragserhöhung für Rentner (und auch für Bezieher von Versorgungsbezügen) wird damit im Kalenderjahr 2025 als Sonderregelung nachgelagert. Diese Regelung wurde geschaffen, damit die Rentenversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die wirtschaftliche Alterskasse der Landwirte die technischen Umsetzungen entsprechend programmieren können.

 

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eugenkss
  Am 6.3.2025 um 06:24 von Holgerli:

Ich bin mal gespannt wie sich die HKK verhält:

Vor 1,5 Monaten habe ich den Schrieb bekommen, dass ich ab 1. April Mitglied bei der HKK bin. Allerdings mit einer "Interimsnummer" statt einer "Versichertennummer".

Das Bild für die Krankenkassenkarte hatte ich direkt hochgeladen. Seither nichts mehr.

Vorgestern versucht über das Kontaktformular eine Anfrage diesbezüglich zu stellen.

Im Feld "Versichertennummer" die  "Interimsnummer" angegeben, weil ich nichts anderes habe. Ergebnis: Keine gültige Nummer.

Bin daher über das Formular für "Interessierte" gegangen. Mal schauen was passiert.

 

Wenn noch jemand zur HKK gewechselt ist: Wie sieht es bei Euch aus?

Bei mir ebenso.

Aber wir haben ja eine Bescheinigung bekommen, dass wir dort ab dem 01.04. versichert sind.  Zur Vorlage beim Arzt o.ä., falls sich die Karte verzögern sollte.

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Holgerli

Danke für Deine Rückmeldung.

Ich habe gerade direkt angerufen. Wäre auch meine Empfehlung, das direkt zu tun. Via Mail habe ich noch keine Antwort bekommen. Am Telefon, nach 45 Sekunden Wartezeit, direkt eine nette Mitarbeiterin dran.

Das Ding ist ganz einfach: Mit nur der Interimsnummer gibt es keine Karte. Die HKK muss, nach eigenen Aussagen, auf die Bestätigung der O-Nummer (auf Deiner Versichertenkarte der noch Noch-Kasse) durch die Noch-Kasse warten.

Erst dann kann die Karte erstellt werden. Das ist wohl mittlerweile bei mir der Fall.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

@eugenkss Karte kam heute bei mir an. Mit der O-Nummer. Mit der richtigen Versichertennummer. :) 

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chirlu

Was ist denn eine O-Nummer?

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vanity

Sowas wie der O-Ton. Statt der I-Nummer.

 

(würde ich aus dem Vorbeitrag schließen)

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Holgerli
  Am 13.3.2025 um 19:23 von chirlu:

Was ist denn eine O-Nummer?

&

  Am 13.3.2025 um 19:38 von vanity:

Sowas wie der O-Ton. Statt der I-Nummer.

 

(würde ich aus dem Vorbeitrag schließen)

 

Meine Versichertennummer beginnt mit einem "O". Die Mitarbeiterin sprach bei der Versichertennummer auch von "O-Nummer" bzw. "Nummer mit O". Daher war ich - scheinbar irrtümlich - davon ausgegangen, dass jede Versichertennummer mit "O" beginnt.

Habs in meinem anderen Post angepasst.

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wertomat

Vielleicht war es kein O sndern ne Null und sie wollte nicht Nullnummer sagen?

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eugenkss

Ich hab auch gestern meine Karte bekommen.

 

Die Versichertennummer im Schreiben und auf der Karte ist jetzt dieselbe, die ich auch bei der vorherigen Karte hatte. Scheint personengebunden und kassenübergreifend zu sein.

So kann man es auch aus dem Faltblatt heraus verstehen: "...neue und lebenslang gültige Versichertennummer".

 

Auf dem allerersten Schreiben war eine "Interimsnummer" drauf. Diese begann mit einer Null.

Im zweiten Schreiben hatte ich eine (andere) Interimsnummer beginnend mit einer Eins.

Und jetzt hab ich keine Interimsnummer mehr, sondern wieder meine eigene Versichertennummer.

 

Zur Diskussion über die "O-Nummer": Meine Versichertennummer beginnt mit einem "Y" :D

 

Laut Wiki und verschiedenen FAQs:
"Die erste Stelle der Krankenversichertennummer ist ein zufällig vergebener Großbuchstabe (kein Umlaut!)"

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Holgerli

Und wieder was gelernt. Und die Karte(n) ist/sind da. Sehr schön. :) 

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morini
· bearbeitet von morini

Können GKV-Mitglieder, die zum 01.04.2025 zur BKK firmus wechseln, aufgrund der bevorstehenden erneuten Beitragserhöhung der BKK firmus zu einer anderen Krankenkasse wechseln, oder gilt es nach dem Wechsel eine bestimmte Wartezeit einzuhalten?

 

Zunächst mit einer moderaten Beitragserhöhung einen Mitgliederansturm auszulösen, um wenige Monate später den Zusatzbeitrag erneut zu erhöhen, das kann es ganz einfach nicht sein. Zwei Beitragserhöhungen innerhalb kurzer Zeit, dem müsste der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben.

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
  Am 14.3.2025 um 14:35 von morini:

Können GKV-Mitglieder, die zum 01.04.2025 zur BKK firmus wechseln, aufgrund der bevorstehenden erneuten Beitragserhöhung der BKK firmus zu einer anderen Krankenkasse wechseln, oder gilt es nach dem Wechsel eine bestimmte Wartezeit einzuhalten?

Bei Beitragserhöhungen hast Du immer ein Sonderkündigungsrecht:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wahl-und-wechsel-der-krankenkasse.html

  Zitat

Mitglieder einer Krankenkasse haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht. In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft auch dann beendet werden, wenn die Mindestbindungsfrist nicht erfüllt ist. 

 

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ich versteh den Unmut, aber die Firmus gehörte schon seit einiger Zeit zu den günstigsten Kassen. Jetzt zu sagen, dass war doch pure Absicht per 01.01.2025, nicht zu erhöhen, um das später nachzuholen, um Leute anzulocken, das halte ich für eine harte Unterstellung.

 

Die preisgünstige Position haben sie, wie die HKK auch, schon viele Jahre. Damals auch noch die Euregio. 
 

Klar, es ist ärgerlich. Aber diese gewisse Vorsätzlichkeit, die da bei dir mitschwingt, die sehe ich nicht.

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Holgerli

Ist allerdings schon komisch, dass exakt so ein Verhalten hier im Thread vorausgesagt wurde. Und nun ist es so gekommen. War übrigens der Grund, warum ich lieber direkt zur (damals) teureren HKK gewechselt bin.

Ich hoffe, dass der Vergleich mit der BKK Euregio vollkommen falsch ist (auch in Bezug auf die HKK): Wenn der Weg der Euregio nun auch der Weg der Firmus und der HKK sein sollte: Oh Schreck.

Die BKK Eurregio hat sich binnen 1,5 Jahren von einer der preiswertesten zu einer der teuersten GKVs entwickelt.

Ich hoffe, dass bleibt mir jetzt einige Zeit mit der HKK erspart.

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satgar
  Am 14.3.2025 um 15:41 von Holgerli:

Ist allerdings schon komisch, dass exakt so ein Verhalten hier im Thread vorausgesagt wurde. Und nun ist es so gekommen. War übrigens der Grund, warum ich lieber direkt zur (damals) teureren HKK gewechselt bin.

Ich hoffe, dass der Vergleich mit der BKK Euregio vollkommen falsch ist (auch in Bezug auf die HKK): Wenn der Weg der Euregio nun auch der Weg der Firmus und der HKK sein sollte: Oh Schreck.

Die BKK Eurregio hat sich binnen 1,5 Jahren von einer der preiswertesten zu einer der teuersten GKVs entwickelt.

Ich hoffe, dass bleibt mir jetzt einige Zeit mit der HKK erspart.

Du kannst leider davon ausgehen, das es auch dort weiter steigen wird. Vielleicht bleiben sie etwas günstiger als andere, aber auch die kochen ja nur mit Wasser.

 

Ich geh davon aus: auch da wirds kommen.

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morini
· bearbeitet von morini
  Am 14.3.2025 um 15:12 von satgar:

Ich versteh den Unmut, aber die Firmus gehörte schon seit einiger Zeit zu den günstigsten Kassen. Jetzt zu sagen, dass war doch pure Absicht per 01.01.2925, nicht zu erhöhen, um das später nachzuholen, um Leute anzulocken, das halte ich für eine harte Unterstellung.

 

Die preisgünstige Position haben sie, wie die HKK auch, schon viele Jahre. Damals auch noch die Euregio. 
 

Klar, es ist ärgerlich. Aber diese gewisse Vorsätzlichkeit, die da bei dir mitschwingt, die sehe ich nicht.

 

Dass die BKK firmus den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2025 erhöht hat und bereits am 21. Februar mitteilt, dass eine weitere Anhebung notwendig sei, ist in meinen Augen mehr als seltsam: 

 

  Zitat

 

Bereits zum 1. Januar 2025 hatte die BKK Firmus ihren Zusatzbeitrag von 0,9 auf 1,84 Prozent erhöht. Am 21. Februar teilte die Krankenkasse mit, dass eine weitere Anhebung notwendig sei. Als Grund nennt die BKK Firmus gestiegene Kosten im Krankenhausbereich – diese seien stärker gestiegen als zunächst angenommen.

 

(Link: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bkk-firmus-wann-erhoehung-zusatzbeitrag-mhsd.50248fea-3e40-42a2-a38c-f352a3e53d9d.html)

 

 

Sich mit einer zunächst niedrigen Erhöhung des Beitragssatzes einen Wettbewerbsvorteil gegenüber allen anderen Krankenkassen zu verschaffen, der einen Mitgliederansturm zur Folge gehabt hat, legt meine Vermutung zumindest nahe.

 

Ob man der Begründung der BKK firmus Glauben schenkt, bleibt jedem selber überlassen.

 

Dass offenbar ein kurzfristiger erneuter Wechsel der Krankenkasse (d.h. innerhalb weniger Monate) zulässig ist, hilft den BKK-Firmus-Neu-Versicherten natürlich aus der Bredouille, wenn es nach der Beitragserhöhung eine andere günstigere Krankenkasse geben sollte. Davor sollte auch niemand zurückschrecken.

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Holgerli
  Am 14.3.2025 um 16:17 von satgar:

Du kannst leider davon ausgehen, das es auch dort weiter steigen wird. Vielleicht bleiben sie etwas günstiger als andere, aber auch die kochen ja nur mit Wasser.

Ich geh davon aus: auch da wirds kommen.

Ja, dass es bei allen GKVs weiter steigen wird, davon gehe ich auch aus.

Ich hoffe habe, dass es sowohl HKK als auch Firmus schaffen, nicht wie die BKK Euregio, komplett nach hinten durchgereicht zu werden. Die BKK Euregio gehört mittlerweile zu den 1/3 Krankenkassen mit dem höchsten Zusatzbeitrag.

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morini
· bearbeitet von morini
  Am 14.3.2025 um 15:41 von Holgerli:

Ich hoffe, dass der Vergleich mit der BKK Euregio vollkommen falsch ist (auch in Bezug auf die HKK): Wenn der Weg der Euregio nun auch der Weg der Firmus und der HKK sein sollte: Oh Schreck.

 

Naja, dann wechselt man halt immer mal wieder zu einer günstigeren Krankenkasse. Es spricht ja nichts dagegen. Sollte die BKK firmus nach der bevorstehenden Beitragsanhebung immer noch die günstigste Krankenkasse sein, wäre es natürlich sinnvoll, dort zu bleiben. 

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Holgerli

Im Prinzip gebe ich dir Recht.

Aber gerade bei der BKK Euregio frage ich mich, was die gemacht haben. Dass man etwas teurer wird, okay. Aber die Tatsache, dass man so schnell so weit nach hinten durchgereicht wird, lässt bei mir die Befürchtung aufkommen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt die Kalkulation  unwirtschaftlich war aber man trotzdem längere Zeit nichts dagegen gemacht hat. Mag auch sein, dass das ein Problem gerade kleiner Kassen ist den Beitrag stabil zu halten, die BKK Euregion hat noch nicht mal 89.000 Mitglieder. Aber wenn das ein systemimmanentes Problem ist, spricht das nicht für das aktuelle GKV-System.

 

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morini
· bearbeitet von morini
  Am 14.3.2025 um 16:54 von Holgerli:

Im Prinzip gebe ich dir Recht.

Aber gerade bei der BKK Euregio frage ich mich, was die gemacht haben. Dass man etwas teurer wird, okay. Aber die Tatsache, dass man so schnell so weit nach hinten durchgereicht wird, lässt bei mir die Befürchtung aufkommen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt die Kalkulation  unwirtschaftlich war aber man trotzdem längere Zeit nichts dagegen gemacht hat. Mag auch sein, dass das ein Problem gerade kleiner Kassen ist den Beitrag stabil zu halten, die BKK Euregion hat noch nicht mal 89.000 Mitglieder. Aber wenn das ein systemimmanentes Problem ist, spricht das nicht für das aktuelle GKV-System.

 

Problematisch ist, dass sich aufgrund von sehr vielen neuen Kunden die Mitgliederstruktur ändert. Ist eine BKK zunächst nur für sehr gut verdienende und gesunde Beschäftigte einer Firma bzw. einer Region geöffnet gewesen, hat sie nach der bundesweiten Öffnung und dem damit verbundenem Zustrom sehr vieler neuer Kunden ein Problem.

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morini
  Am 6.3.2025 um 07:49 von slowandsteady:

Das ist ja nicht so schwer. Wie sollte der Beitrag einer gesetzlichen Krankenkasse auch dauerhaft deutlich günstiger sein als der einer anderen, wenn doch die Leistungen alle gleich sind und die Risiken durch unterschiedlich alte Mitglieder ausgeglichen werden durch den Risikostrukturausgleich? So viel effizienter können die gar nicht sein... 

 

Nach meiner Kenntnis gleicht der Risikostrukturausgleich die Unterschiede der Mitglieder lediglich bis zu einem gewissen Grad aus.

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oktavian
  Am 14.3.2025 um 17:13 von morini:

Nach meiner Kenntnis gleicht der Risikostrukturausgleich die Unterschiede der Mitglieder lediglich bis zu einem gewissen Grad aus.

Glaube ich auch, denn wenn man alles 1:1 ausgleichen würde, würde es nur eine große Kasse statt viele kleinere Kassen geben. 

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Sparbuechse

Ich will mal hier meine Erfahrungen teilen, nach der Kündigung bei der alten Kasse (in dem Fall IKK Innovationskasse) nochmal ein neues Wahlrecht auszuüben. Hatte zunächst die hkk gewählt, aufgrund der Beitragserhöhung der IKK im letzten Jahr. Als dann die Beitragsrunde kam und die BKK Firmus doch nochmal günstiger war als die hkk, habe ich eine neue Mitgliedserklärung abgeschickt. Das hat zur Folge, dass man auch 2x den Arbeitgeber anschreiben muß, und die IKK das alte Datum aus der ersten Kündigung bestätigen mußte. In meinem Fall hat das geklappt, allerdings stellte die IKK das als "Kulanzentscheidung" dar und sowohl bei der Firmus als auch bei der hkk ging man zunächst davon aus, dass die Frist für den Wechsel nochmal neu laufe. Erst "Second level" hat dann bestätigt und mir ist bis heute nicht klar, ob das jetzt Kulanz war, gelebte Praxis oder das alte Datum per Gesetz galt.

 

Obs das wert war? Ehrlich gesagt, nein. Ein Haufen Anrufe, eMails und abwarten. Auf der anderen Seite ist die IKK Innovationskasse jetzt ein drittes Mal teurer geworden (per Vorstandsbeschluß - scheint wohl alles ziemlich knapp zu sein da), aber da wäre ich ja sowieso raus gewesen. 

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eugenkss
  Am 14.3.2025 um 14:35 von morini:

Können GKV-Mitglieder, die zum 01.04.2025 zur BKK firmus wechseln, aufgrund der bevorstehenden erneuten Beitragserhöhung der BKK firmus zu einer anderen Krankenkasse wechseln, oder gilt es nach dem Wechsel eine bestimmte Wartezeit einzuhalten?

Wenn der Wechsel vollzogen ist, musst du mindestens 12 Monate bei der neuen Kasse gewesen sein, bevor du mit 2 Monaten Kündigungsfrist erneut kündigen kannst.

Sollte die neue Kasse aber ihren Zusatzbeitrag erhöhen, so entfällt die 12 Monate Bindungsvoraussetzung. Die 2 Monate Kündigungsfrist bleiben aber.

 

Gleichzeitig hab ich die Regelungen so verstanden, dass wenn man sich noch im "Wechselprozess" befindet, d.h. z.B. im Januar gekündigt hat (indem man einen Antrag bei der neuen Kasse gestellt hat), dann Februar und März die zwei Monate sind und man dann ab 01.04. bei der neuen Kasse tatsächlich Mitglied wird, dass man dann noch im Februar und März einerseits seine Kündigung zurückziehen kann und bei der alten Kassen bleiben kann. Oder man kann in diesen zwei Monaten sogar eine andere Kasse auswählen, d.h. dann trotzdem am 01.04. bei einer (dritten) Kasse Mitglied werden.

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