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anton7

welche gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
  Am 14.3.2025 um 14:35 von morini:

Können GKV-Mitglieder, die zum 01.04.2025 zur BKK firmus wechseln, aufgrund der bevorstehenden erneuten Beitragserhöhung der BKK firmus zu einer anderen Krankenkasse wechseln, oder gilt es nach dem Wechsel eine bestimmte Wartezeit einzuhalten?

Ich habe gestern Post von der BKK Eurregio bekommen. Inhalt: Wenn ich meinen Wechselwunsch zur HKK bereue, kann ich diesen von bis zum 31. März ganz einfach mit einer Nachricht an die BKK Eurregio, dass ich bleiben will widerrufen.

Ggf. ist das eine Möglichkeit: Kündigung bei der alten GKV zurückziehen, und dann einen Monat später zur neuen GKV wechseln mit 3 Monaten Kündigungsfrist.

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franko
· bearbeitet von franko
  Am 14.3.2025 um 14:35 von morini:

Können GKV-Mitglieder, die zum 01.04.2025 zur BKK firmus wechseln, aufgrund der bevorstehenden erneuten Beitragserhöhung der BKK firmus zu einer anderen Krankenkasse wechseln, oder gilt es nach dem Wechsel eine bestimmte Wartezeit einzuhalten?

Die Fragestellung hatten wir weiter oben schon einmal.

Wer zum 31.3. gekündigt hat, um ab 1.4. zu einer neuen Krankenkasse zu wechseln, kann bis 31.3. seine Wahl (auch mehrmals) ändern und dadurch ab 1.4. zu einer anderen (oder auch zurück zur bisherigen) Kasse wechseln.

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Sparbuechse
  Am 17.3.2025 um 09:43 von franko:

Die Fragestellung hatten wir weiter oben schon einmal.

Wer zum 31.3. gekündigt hat, um ab 1.4. zu einer neuen Krankenkasse zu wechseln, kann bis 31.3. seine Wahl (auch mehrmals) ändern und dadurch ab 1.4. zu einer anderen (oder auch zurück zur bisherigen) Kasse wechseln.

Siehe meine konkreten Erfahrungen genau dazu eine Seite zuvor: Ist das "Kulanz"/"gelebte Praxis" oder "Gesetz"?

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Pacu

Wer urplötzlich eine dritte Kasse wählt, wird Probleme bekommen. 

 

Warum? Je später man sowas entscheidet, umso weniger Zeit hat die neue Kasse.

 

Wegen ein paar Euro so viel Stress zu riskieren. Bitte. 

 

Meins wäre das nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich viele Menschen sowas freiwillig antun. 

 

Entweder zur neuen Kasse wie geplant wechseln oder widerrufen und bei der alten Kasse bleiben. Wechseln kann man später immer noch. 

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eugenkss
· bearbeitet von eugenkss
  Am 17.3.2025 um 10:04 von Sparbuechse:

Siehe meine konkreten Erfahrungen genau dazu eine Seite zuvor: Ist das "Kulanz"/"gelebte Praxis" oder "Gesetz"?

Es ist genau so vorgesehen. Siehe Grundsätzliche Hinweise Krankenkassenwahlrecht vom 2. Dezember 2022

Dort in Kapitel 4.4 auf Seite 23 ff. beschrieben.

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morini
· bearbeitet von morini

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die BKK firmus zusätzliches Personal benötigt, um den bisherigen Ansturm und die bevorstehende Abwanderungswelle zu bewältigen.

 

Da Personal nun einmal Geld kostet, kann sie dann ein weiteres Mal den Beitragssatz erhöhen, zumal die Erhöhung sich gut begründen lässt. :narr:

 

Der BKK firmus dürfte bewusst sein, dass viele ihrer Kunden sich nur aufgrund des bislang sehr niedrigen Beitragssatzes ("günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse Deutschlands") für diese Kasse entschieden haben und besonders wechselwillig sind, wenn der Beitragssatz einmal nicht mehr stimmen sollte.

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Sparbuechse
  Am 22.3.2025 um 10:26 von eugenkss:

Es ist genau so vorgesehen. Siehe Grundsätzliche Hinweise Krankenkassenwahlrecht vom 2. Dezember 2022

Dort in Kapitel 4.4 auf Seite 23 ff. beschrieben.

Genau - das hatte ich der Kasse gegenüber auch zitiert, und dann ging es. Aber, da steht:

 

"Im Interesse der Versicherten hat sich jedoch seit Jahren die Praxis etabliert, wonach die freie Krankenkassenwahl den Versicherten, die vom Wahlrecht bei unverändertem Versicherungsverhältnis Gebrauch machen (vergleiche Abschnitt 3.2), bis zum Zeitpunkt der
Rechtswirksamkeit der Kündigung zugestanden wird."

 

Das klingt in der Summe nach "kann", aber nicht "muß". Insofern mach ich das nicht nochmal...

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