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Jobticket Steuererklärung

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Nostradamus85

Ich habe gestern nochmal mein Finanzamt angesprochen auf die Frage ob ich parallel mein Jobticket (laufende Kosten) und eine Home-Office Pauschale absetzen kann, wenn mein Arbeitgeber möchte, dass ich zuhause bleibe.

 

Wahrscheinlich bin ich zu dumm, jedenfalls verstehe ich die Antwort nicht so recht. Findet ihr das aufschlussreich? Ich bin geneigt nochmal da anzurufen.

 

Zitat

Sehr geehrter Herr X,

 

die Home-Office-Pauschale beträgt pro Tag 5 €. Maximal können 600 € (125 Tage x 5 €) steuerlich berücksichtigt werden.

 

Für Tage, an denen Sie ausschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durchgeführt haben, können Sie die Entfernungspauschale (Arbeitstage x Entfernungskilometer) geltend machen (unabhängig von der Höhe der Kosten für das Job-Ticket).

 

Für Rückfragen stehe ich unter der unten genannten Telefonnummer in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr zur Verfügung.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi Noistradamus,

beim Jobticket sind zwei Sachen auseinander zu halten:

Versteuert der Arbeitgeber (AG) das als geldwerter Vorteil oder behandelt er die Ausgabe des Jobtickets an dich steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG (steuerfreier Arbeitgeberzuschuss)?

 

Auswirkung:

 

Alternative 1 (abhängig davon, dass der AG das Jobticket pauschal besteuert behandelt):

Wenn vom AG pauschal Steuern abgeführt werden, dann ist das Jobticket Bestandteil Deines Arbeitslohns und du kannst selbst auswählen, ob du die tatsächlichen Kosten für Personennahverkehr oder Entfernungspauschale (für die Tage, die du zur Arbeitsstätte unterwegs bist) geltend machen willst.

Wirtschaftlich betrachtest kaufst du dann von Deinem Arbeitslohn beim AG das Jobticket und machst diese Kosten entweder als Entfernungspauschale oder in tatsächlicher Höhe geltend.

 

Alternative 2

Hat der AG das Jobticket dagegen steuerfrei behandelt, dann kannst du es nicht noch mal als Werbungskosten geltend machen (Die Kosten wurden dir ja schon vom AG steuerfrei ersetzt). Somit bleibt Dir nur noch die Entfernungspauschale. Machst du nun die Entfernungspauschale geltend, musst du den Betrag, welcher vom AG für das Jobticket steuerfrei behandelt wurde vom Kilometergeld abziehen, da du es vom AG ja schon steuerfrei bekommen hast. Das lohnt sich nur für die, die viele Kilometer zusammen kriegen, so dass selbst nach Abzug der Jobticketkosten noch Fahrtkosten über bleiben.

 

Die Entfernungspauschale ist nur für tatsächliche Arbeitsfahrten möglich, mindert sich deshalb um die Tage im Homeoffice. Auf diese Schiene kommt man erst gar nicht, wenn die Alternative 1 greift und man die tatsächlichen Kosten des Jobtickets geltend machen kann. Zum Zeitpunkt der Entscheidung Jobticket ja/nein, war ja nicht bekannt, wie viele Tage man im Homeoffice verbringt und man deshalb das Ticket gar nicht für Fahrten zur Arbeit nutzen kann. Und halbe Tickets gibt es ja nicht.

 

So verstehe ich das zumindest .. Bin aber kein Fachmann für Lohnsteuer.

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Matthes2010
Am 18.3.2021 um 06:40 von Nostradamus85:

Ich habe gestern nochmal mein Finanzamt angesprochen auf die Frage ob ich parallel mein Jobticket (laufende Kosten) und eine Home-Office Pauschale absetzen kann, wenn mein Arbeitgeber möchte, dass ich zuhause bleibe.

 

Wahrscheinlich bin ich zu dumm, jedenfalls verstehe ich die Antwort nicht so recht. Findet ihr das aufschlussreich? Ich bin geneigt nochmal da anzurufen.

 

 

Das FAQ des Finanzministeriums (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ) ist da eindeutiger... (Siehe IV Lohnsteuer 10.)

Zitat

Können die Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte des öffentlichen Personennahverkehrs neben der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten abgezogen werden?

Die Homeoffice Pauschale kann nur für diejenigen Tage angesetzt werden, an denen der Steuer-pflichtige ausschließlich im Homeoffice tätig geworden ist. Mangels Fahrten zwischen Wohnung und Betätigungsstätte kommt ein Abzug von Fahrtaufwendungen (in Form der Entfernungspauschale oder Reisekosten) für diese Tage grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind die Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, die in Erwartung der Benutzung für den Weg zur Arbeit erworben wurde, soweit sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen, davon unabhängig abziehbar. Zeitfahrkarten in diesem Sinne sind zum Beispiel Jahres- und Monatsfahrkarten.

 

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nolske
Am 18.3.2021 um 06:40 von Nostradamus85:

Sehr geehrter Herr X,

 

die Home-Office-Pauschale beträgt pro Tag 5 €. Maximal können 600 € (125 Tage x 5 €) steuerlich berücksichtigt werden.

 

Für Tage, an denen Sie ausschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durchgeführt haben, können Sie die Entfernungspauschale (Arbeitstage x Entfernungskilometer) geltend machen (unabhängig von der Höhe der Kosten für das Job-Ticket).

 

Für Rückfragen stehe ich unter der unten genannten Telefonnummer in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr zur Verfügung.

Wenn Dein Finanzamt immer so rechnet: Glückwunsch.:D

Sorry für Offtopic.

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Etfler007
Am 19.3.2021 um 12:57 von Matthes2010:

Ich finde das nach wie vor wenig einleuchtend. Wenn ich 2700 Euro (135km einfach) Ticketkosten habe und damit auch regelmäßig Zug zum AG gefahren wäre könnte ich den vollen Satz von 4500euro ansetzen (max(135*0,3*220, 4500);maximum für Zug). Wenn ich wegen Corona überwiegend im Home-Office war kann ich nur die tatsächliche kosten von 2700 Euro + 600 Euro Homeoffice kosten absetzen= 3300 . 

Finde das irgendwie nicht fair? Anders als beim Auto, das nicht abgenutzt wird / kein Spirit verbraucht etc, ändert sich die Tatsache ob ich den Zug benutze oder nicht , nichts an meinem Kosten.

Eher im Gegenteil; inkl Strom Heizung etc die HO Variante ja eigentlich teurer für mich als wenn ich jeden Tag Zug zum AG gefahren wäre- kann aber 1200 Euro weniger absetzen in Summe.... 

 

Oder übersehe ich da was?

 

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Necoro
vor 16 Stunden von Etfler007:

Oder übersehe ich da was?

Ja: deine Gier.

Die Entfernungspauschale soll (daher "Pauschale") das Aufführen de Einzelkosten überflüssig machen und bildet das daher über die Kilometer ab. Grundsatz bleibt aber: es sollen nur die entstandenen Kosten ersetzt werden.

Du hattest nun bisher Glück, dass du darüber mehr als die wirklichen Zugkosten ansetzen konntest. Das nun als Grundlage zu nehmen, beleidigt zu sein, weil du dies Jahr nur die Kosten ansetzen kannst, ist schon sehr speziell.

 

Seh es so: das ist jetzt die ausgleichende Gerechtigkeit :]

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MeinNameIstHase
Am 17.4.2021 um 01:29 von Necoro:

Die Entfernungspauschale soll (daher "Pauschale") das Aufführen de Einzelkosten überflüssig machen

Da diese im Gesetz geregelt ist, soll sie das nicht nur, sondern tut sie das einfach. Der Staat hat beim Abfassen ja einen weiten Spielraum, wie er das gesetzlich löst. In vielen Fällen begrenzt diese Pauschalierung die Kosten unter das tatsächliche Niveau. Ist doch beim Sparerpauschbetrag und dem Verbot des Abzugs der Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften nicht anders. Kleinanleger profitieren, die anderen nicht.

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MeinNameIstHase
Am 16.4.2021 um 08:49 von Etfler007:

Ich finde das nach wie vor wenig einleuchtend. Wenn ich 2700 Euro (135km einfach) Ticketkosten habe und damit auch regelmäßig Zug zum AG gefahren wäre könnte ich den vollen Satz von 4500euro ansetzen (max(135*0,3*220, 4500);maximum für Zug). Wenn ich wegen Corona überwiegend im Home-Office war kann ich nur die tatsächliche kosten von 2700 Euro + 600 Euro Homeoffice kosten absetzen= 3300 . 

Finde das irgendwie nicht fair?

Hi Efter,

entweder du hattest die Ticketkosten, weil du sie für jede Fahrt einzeln gekauft hast, mit der Folge, dass dir diese Kosten für die Homeoffice-Tage dann ja gar nicht entstanden sind ... oder Du hattest eine Zeitfahrkarte (Monatskarte) gekauft, die doch doch immer dann voll ansetzen kannst, selbst wenn via Entfernungspauschale ein kleinerer Betrag nur erlaubt wäre (was jetzt typisch für Corona-bedingte Homeoffice-Situationen ist, da zu wenige Fahrtage zusammenkommen). Die FAQ im Link beschreibt doch das unter VI: Lohnsteuer Nr. 10:

Zitat:

Mangels Fahrten zwischen Wohnung und Betätigungsstätte kommt ein Abzug von Fahrtaufwendungen (in Form der Entfernungspauschale oder Reisekosten) für diese Tage grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind die Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, die in Erwartung der Benutzung für den Weg zur Arbeit erworben wurde, soweit sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen, davon unabhängig abziehbar

 

Weiter oben hatte ich doch schon erläutert, wie es aussieht, wenn der Arbeitgeber Ticketkosten unterstützt (Jobticket). Aber nochmal: Zahlst du für diese Unterstützung Lohnsteuer bzw. der AG pauschaliert die Steuer auf den geldwerten Vorteil an seine Arbeitnehmer, dann kannst du die Ticketkosten geltend machen. Behandelt der AG die Jobticket-Unterstützung steuerfrei, dann hast du in dieser Höhe gar keine Werbungskosten, weil ja schon vom AG bezahlt und unterm Strich bleibt Dir nur noch die Rechnung, ob du per Entfernungspauschale vielleicht mehr WK geltend machen kannst, als der AG dir als Ticket-Unterstützung schon gegeben hat.
 

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Klauss

Hallo,

 

ich hänge mich mal mit einer Frage hier rein. 
 

In mein speziellen Fall, ist es so: Ich fahre eine Strecke von 200km zu meinem Zweitwohnsitz, wo auch meine Arbeitsstelle ist. Ich fahre mit dem ICE diese Strecke 80mal im Jahr. Durch frühzeitiges Buchen und meine BC50 habe ich im Jahr nur Ticketkosten von ca. 1500€. Wenn ich die Entfernungspauschale ansetze, komme ich etwa auf das Doppelte.

 

Welchen Betrag gebe ich nun in der Steuererklärung an?

 

Viele Grüße,

Klauss

 

 

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 17 Stunden von Klauss:

Welchen Betrag gebe ich nun in der Steuererklärung an?

Wenn du kein Steuerprogramm nutzt und nicht groß recherchieren möchtest, könntest du mal in der Anlage N nach den zugehörigen Feldern suchen und die Anleitung konsultieren.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 20 Stunden von Klauss:

In mein speziellen Fall, ist es so: Ich fahre eine Strecke von 200km zu meinem Zweitwohnsitz, wo auch meine Arbeitsstelle ist.

Unterscheide Fahrten von und zur ersten Tätigkeitsstätte (sog. Pendlerpaushale) und Familienheimfahrten inkl. doppelter Haushaltsführung.

 

Dein Weg von und zur Arbeit sind nicht die 200 km, sondern nur die vom Zweitwohnsitz zur ersten Tätigkeitsstätte (siehe § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Gezählt werden die Arbeitstage.

 

Die Fahrten vom Lebensmittelpunkt (Erstwohnsitz) zum Zweitwohnsitz sind Familienheimfahrten, welche in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 5 ff EStG gesondert geregelt sind. Es dürfen nur die dort genannten Pauschalen einmal pro Woche angesetzt werden. (Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale anzusetzen. ...) Der Ansatz der tatsächlichen Kosten ist somit ausgeschlossen, aber § 9 Absatz 2 Satz 2EStG regelt, dass Mehrkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zusätzlich geltend gemacht werden können (somit die tatsächlichen Aufwendungen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel).

 

Und Entfernungspauschale heißt: Die gilt für Hin- und Rückfahrt mit der genannten Entfernung. Sonst würde es "Kilometerpauschale zurückgelegter Strecke" heißen. (... für jeden vollen Kilometer der Entfernung ...)

 

Das sollte eigentlich für Deine Frage ausreichen. Ausführlicher ist das Schreiben des BMF zum Thema Entfernungspauschale.

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Klauss

Danke für die Antworten. Gut, dann kann ich für die Heimfahrten die Entfernungspauschale ansetzen. 

 

Ja, ich nutze das Programm von Wiso, zum ersten Mal natürlich. Sonst hätte ich die Frage nicht gestellt :-)

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wpf-leser
vor 4 Stunden von Klauss:

zum ersten Mal natürlich

Es ist egal, ob man das Programm zum ersten Mal oder wiederholt nutzt - in beiden Fällen sollte man beide Werte angeben können und das Programm wissen, was zu tun ist. :thumbsup:

(Besser ist es natürlich, die Thematik selber (auch) zu verstehen - aber ebenso ein anderes Paar Schuhe.)

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