Fifty3 Dezember 29, 2020 Hallo zusammen, Ich habe ihm Rahmen meines Jobs ein Jahres-Jobticket erhalten, welches jedoch nicht von meinem Arbeitgeber sondern von mir gezahlt und von meinem Nettogehalt abgezogen wird. Gibt es nun die Möglichkeit, dass ich dies anstelle der Entfernungspauschale angebe, da die Kosten für das Jobticket höher als die Entfernungspauschale anfallen. Allerdings arbeite ich seit April durchgehend im Homeoffice, zahle dennoch weiter das Jobticket da ich dies auch privat nutzen kann. Kann man die Kosten ab April trotz Homeoffice dennoch absetzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baddschkappelui Dezember 30, 2020 Wie wird es denn von deinem Arbeitgeber gehandhabt? Pauschalversteuerung mit 15 oder 25% Lohnsteuer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 30, 2020 Wenn du es selbst trägst - Werbungskosten unerheblich von den Tagen an denen du tatsächlich an deiner Tätigkeitsstätte warst. Wenn er es steuerfrei bzw. Pauschal besteuert hat, musst du die Entfernungspauschale abziehen von den Kosten. In deinem Fall also nur für die Arbeitstage bis April. Danach dann volles Jobticket, auch wenn du es nicht nutzen konntest. Gleichzeitig sollte dir ab April noch die Möglichkeit zustehen, die 5€ Home Office Pauschale pro Tag, maximal 600€, geltend zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Dezember 30, 2020 Du mußt erst einmal die Werbungskostenpauschale überschreiten, sonst greift diese automatisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fifty3 Dezember 30, 2020 Ich werde die Werbungskostenpauschale von 1000€ locker dieses Jahr überschreiten. Das heißt also bis April muss ich die Entfernungspauschale abziehen und danach volles Ticket? Das Ticket wir von meinem Nettogehalt abgezogen also nachdem Steuern, Sozialabgaben, etc bereits gezahlt wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 30, 2020 Wenn dein Arbeitgeber dir nur das Ticket stellt (Firmenbestellung meist niedriger), aber es nicht steuerfrei oder pauschal stellt, trägst du nur die Kosten für das Ticket ein ohne Entfernungspauschale. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fifty3 Dezember 30, 2020 Alles klar verstanden. Dann kann ich es in meinem Fall komplett absetzen. Vielen Dank dir. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
spreadit Dezember 30, 2020 @Bassinus @Fifty3 Die Kosten für die Entfernungspauschale können nur geltend gemacht werden, wenn man tatsächlich ins Büro gefahren ist. Das gleiche gilt natürlich fürs Jobticket. Für Tage im Home Office ist in 2020 die Pauschale von 5 EUR am Tag anzusetzen. vor 16 Stunden von Fifty3: Allerdings arbeite ich seit April durchgehend im Homeoffice, zahle dennoch weiter das Jobticket da ich dies auch privat nutzen kann. Kann man die Kosten ab April trotz Homeoffice dennoch absetzen? Um es also kurz zu machen: Nein! Dafür gibt es nun die Homeoffice-Pauschale von 5 EUR am Tag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 30, 2020 @spreadit für die Entfernungspauschale gilt das. Für die Kosten für ein Job(Jahres)ticket (tatsächliche Kosten) gilt das nicht. Du setzt den Jahresbetrag an. Andernfalls müssten Lehrer im Sommer oder Winter ja ständig ihre Tickets kündigen das ist nicht Sinn und Zweck der Regelung. Daran ändert auch Corona Homeoffice nichts, da die Kosten weiter entstanden sind und ursächlich waren. Eine private Mitbenutzung oder längere Krankheit ist unschädlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
spreadit Dezember 30, 2020 Gerade eben von Bassinus: @spreadit für die Entfernungspauschale gilt das. Für die Kosten für ein Job(Jahres)ticket (tatsächliche Kosten) gilt das nicht. Du setzt den Jahresbetrag an. Andernfalls müssten Lehrer im Sommer oder Winter ja ständig ihre Tickets kündigen das ist nicht Sinn und Zweck der Regelung. Daran ändert auch Corona Homeoffice nichts, da die Kosten weiter entstanden sind und ursächlich waren. Eine private Mitbenutzung oder längere Krankheit ist unschädlich. Natürlich gilt das auch für das Jobticket. Ohne eine Angabe von Entfernungskilometer und Tagen kann auch gar kein Jobticket geltend gemacht werden, da immer geprüft wird, ob die km-Pauschale evtl. höher ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 30, 2020 Kann sie ja nicht sein, wenn er nur an 60 Tagen auf Arbeit war Zeile 35 in der Anlage N für 2019 Da trägt man auch die Kilometer ein und hinten dann die Jahreskosten mit Öffis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fifty3 Dezember 30, 2020 · bearbeitet Dezember 30, 2020 von Fifty3 Ich habe nur 3km Fahrtweg zur Arbeit. Auch ohne HomeOffice wäre das Ticket teurer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
spreadit Dezember 30, 2020 vor 33 Minuten von Bassinus: Kann sie ja nicht sein, wenn er nur an 60 Tagen auf Arbeit war Zeile 35 in der Anlage N für 2019 Da trägt man auch die Kilometer ein und hinten dann die Jahreskosten mit Öffis. Deine Aussage ist einfach falsch. Es können nur die tatsächlich entstandenen Kosten geltend gemacht werden. Du kannst für einen 3-Monatszeitraum kein Jahresticket geltend machen. Es ist in der Steuererklärung anzugeben, an wie vielen Tagen Fahrten in die Arbeit stattgefunden haben und auch nur für diesen Zeitraum können die Kosten für den ÖPNV geltend gemacht werden. vor 5 Minuten von Fifty3: Ich habe nur 3km Fahrtweg zur Arbeit. Auch ohne HomeOffice wäre das Ticket teurer Du hast aber kein Wahlrecht ob Home Office-Pauschale oder ÖPNV- / Entfernungspauschale. ÖPNV- / Entfernungspauschale kann nur geltend gemacht werden, wenn man tatsächlich auch in die Arbeit gefahren ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 30, 2020 vor 53 Minuten von spreadit: Deine Aussage ist einfach falsch. In seinem Urteil vom 15. November 2016 stellte der BFH klar, dass dies verfassungsrechtlich unbedenklich sei (Aktenzeichen VI R 4/15). „Wenn der Gesetzgeber fördern oder lenken will, dann kann er steuerlich belasten oder die Steuern erleichtern“, erläutert Timo Skowronek von der Steuerberatung Ecovis: Im verhandelten Fall verfolge der Gesetzgeber umwelt- und verkehrspolitische Ziele, „deshalb ist es gleichheitsrechtlich korrekt, dass bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale abgesetzt werden können.“ Und seine tatsächlichen Fahrtkosten sind eben die Jahreskarte, die er aufgrund der Coronadynamik nicht kündigen (wird bei den meisten dann rückwirkend teurer wenn man nicht Jahresabo nimmt) konnte, da er ja auch damit rechnen musste jederzeit wieder in die Firma zu müssen. Aber mag nicht streiten. Soll der TO das mit seinem Finanzamt klären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
spreadit Dezember 30, 2020 Gerade eben von Bassinus: Und seine tatsächlichen Fahrtkosten sind eben die Jahreskarte, die er aufgrund der Coronadynamik nicht kündigen (wird bei den meisten dann rückwirkend teurer wenn man nicht Jahresabo nimmt) konnte, da er ja auch damit rechnen musste jederzeit wieder in die Firma zu müssen. Aber mag nicht streiten. Soll der TO das mit seinem Finanzamt klären. Er kann doch einfach 3/12 seiner Jahreskarte ansetzen und hat damit seine tatsächlichen Fahrtkosten. Verlangt auch keiner, dass er seine Jahreskarte kündigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Necoro Januar 1, 2021 Ich werde nächstes Jahr auch meine Jahreskarte vollständig ansetzen, trotz längerem Home-Office (im Gegensatz zu @Fifty3 war ich aber nicht durchgehend im HO, sondern hin und wieder auch im Büro). Meine Begründung dazu: Jahreskarten (insb. Jobtickets) sind regelmäßig rein für den Job angeschafft. Häufig kann man sie auch nicht zwischenzeitlich aussetzen (oder nur mit verbundenden Nachteilen). Eine Kündigung wurde auch deshalb nicht getätigt, weil nie absehbar war, wie lange die Home-Office-Phase geht. Man musste jederzeit kurzfristig damit rechnen, wieder im Büro zu erscheinen. Folglich musste das Ticket vorgehalten werden. Zusammenfassend: Ausgaben für das Ticket waren für den Job notwendig. Dass es u.U. nicht zum Einsatz kam, kann man dem AN ja nicht vorwerfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus85 Februar 18, 2021 Ich stehe vor dem gleichen Problem... Ich habe ein Jobticket das mich jeden Monat ca. 100€ kostet...bzw. gekostet hat. (Inzwischen gekündigt). Dennoch sind jeden Monat laufende Kosten entstanden. Seit März diesen Jahres bin ich nur noch 10x in der Firma gewesen, da es schlicht nicht erwünscht war dort aufzuschlagen wenn man technisch gesehen auch zuhause arbeiten kann. Ich glaube weiter oben wurde es ja auch schonmal gefragt. Meine Vorgehensweise wäre jetzt die Tage gar nicht zu erarbeiten an denen ich in der Firma war sondern die gesamten Kosten für die Job-Tickets abzusetzen und mit Ausnahme der 10 Tage im Büro überall parallel auch die HomeOffice Pauschale zu beantragen. Das Job-Ticket generierte laufende kosten und kann auch nicht immer jeden Monat beantragt werden, in die Firma sollte ich nicht und musste daher Homeoffice machen. Hat einer eine ähnliche Konstruktion bereits "eingereicht"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti Februar 23, 2021 Habe auch eine Jahreskarte. Da das Abo von Nov geht wollte ich auch schon fragen wie man das absetzt. Ich hatte eine Einmalzahlung von 1600€. Also rechne ich 1600/12*2= 266,67? Und im nächsten Jahr dann den Rest? Des weiteren mache ich 2 Tage Homeoffice. Dann kann ich zusätzlich 5€ pro Tag abrechnen? Die Entfernung ist übrigens knapp 100km einfache Fahrt. Ich war am überlegen wie man das am besten absetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Necoro Februar 23, 2021 vor 39 Minuten von DarkBasti: Die Entfernung ist übrigens knapp 100km einfache Fahrt. Ich war am überlegen wie man das am besten absetzt. Hier könnte der Weg über die Entfernungspauschale zielführender sein: 100 * 0.30 * 3 Tage = 90€ pro Woche = 160€ pro Monat > Jobticket Eine gute Steuersoftware macht das aber für dich (beides eintragen und es nimmt das sinnvollere). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Februar 24, 2021 · bearbeitet Februar 24, 2021 von B2BFighter Am 30.12.2020 um 00:14 von Fifty3: Hallo zusammen, Ich habe ihm Rahmen meines Jobs ein Jahres-Jobticket erhalten, welches jedoch nicht von meinem Arbeitgeber sondern von mir gezahlt und von meinem Nettogehalt abgezogen wird. Gibt es nun die Möglichkeit, dass ich dies anstelle der Entfernungspauschale angebe, da die Kosten für das Jobticket höher als die Entfernungspauschale anfallen. Allerdings arbeite ich seit April durchgehend im Homeoffice, zahle dennoch weiter das Jobticket da ich dies auch privat nutzen kann. Kann man die Kosten ab April trotz Homeoffice dennoch absetzen? Die Kosten für das Jobticket können vollständig abgesetzt werden. Es kommt hierzu die nächsten Tage ein FAQ des BMF und wird auf deren Internetseite veröffentlicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Etfler007 Februar 28, 2021 bin hier auch mal in. Wollte eben meine Steuererklärung via Taxfix machen. Bin nun "etwas" enttäuscht. Hatte in 2020 Fahrtkosten durch DB-Jobticket (ICE; ging von meinem eigenen Konto ab) in Höhe von 2700 €- bin aber ab Mitte März zu 99% im Homeoffice gewesen. Wollte dennoch nicht das DB Abo kündigen da wir uns im Unternehmen von Woche zu Woche gehangelt haben (keiner wusste wie lange man Homeoffice nehmen kann) . Im Endeffekt war ich ca 180 Tage im Homeoffice und nur ca. 40 Tage vor Ort.... Da es das erste mal war dass ich wirklich von der Entfernungspauschale profitiert hätte (Umzug um Jahreswechseln 19/20) ging ich eig. davon aus den Großteil der 2700€ wieder zurück zu bekommen. Es sind 135 km Fahrt einfach, daher ging ich davon aus dem maximalen Betrag bei Bahn von 4500€ absetzen zu können , was mit persönlichem Steuersatz dann doch irgendwo die initialen Kosten von 2700€ erlösen müssten oder? Jedenfalls bin ich bei laut App unter 1000€ Erstattung herausgekommen inklusive Homeofficepauschale, mit Arbeitszimmer ein wenig mehr; weiß aber nicht ob ich das so deklarieren möchte. Bin etwas enttäuscht über den Beitrag der Pendlerpauschale, obwohl ich ja die 2700€ definitiv an Kosten hatte.... . Warte jetzt mal noch mit dem Abschicken der Steuererklärung. Habe ich einen Denkfehler oder hätte ich die Fahrtkosten ohne Corona + regelmäßige Fahrten fast vollständig erstattet bekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 28, 2021 vor 2 Minuten von Etfler007: Es sind 135 km Fahrt einfach, daher ging ich davon aus dem maximalen Betrag bei Bahn von 4500€ absetzen zu können , was mit persönlichem Steuersatz dann doch irgendwo die initialen Kosten von 2700€ erlösen müssten oder? Vielleicht verstehe ich dich falsch.. aber über die Steuererstattung bekommst du natürlich nicht die gesamten Kosten erstattet. Du musste lediglich für den Betrag, den deine Werbungskosten ausmachen keine Steuern zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Etfler007 Februar 28, 2021 vor 2 Minuten von odensee: Vielleicht verstehe ich dich falsch.. aber über die Steuererstattung bekommst du natürlich nicht die gesamten Kosten erstattet. Du musste lediglich für den Betrag, den deine Werbungskosten ausmachen keine Steuern zahlen. Verstehe deinen Satz leider nicht. Ist quasi meine erste Steuererklärung. Habe in 2019 zur Wirtschaftlichkeit so online Rechner verwendet: Auto : wenn ich an 220 Tagen die 135km einfach (270km hin und zurück) absetzen will : 8910 Euro - allerdings braucht man dann wohl schon Tankquittungen/ Werkstattnachweise dass die Kilometer auch drauf sind Zug: (ich bin zu 99% Zug gefahren, bzw wäre wenn ich nich Homeoffice gemacht hätte): Cap bei 4500 Euro Also kann ich die 4500€ als Pauschale absetzen, bekomme ich quasi vom Brutto abgezogen was nicht versteuert wird. Hier hatte ich glaube ich bisher einen Denkfehler. Bin bisher davon ausgegangen dass ich so 40% ansetze (Differenz zwischen brutto und netto)-> Aktuell habe ich aber wohl nur 18 % Steuersatz (( lohnsteuer+Soli)/ Bruttolohn?) : 0,18 *4500 -> 810€ zurück? *810€ wenn ich ohne Corona regelmäßig Zug gefahren wäre? Mit 70% Homeoffice quote dann vlt nur noch 300€? Das wäre dann aj ein schöner Reinfall gewesen- schön die DB supportet für keine Gegenleistung ;/ . Sorry finde den editier Button leider nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Necoro Februar 28, 2021 Eh, du kannst doch nur für die Tage ansetzen, die du gefahren bist: 40 x 135 x 0,3 = 1620 -- aber mindestens das Ticket: 2700 EUR lassen sich ansetzen (zu beachten: Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR ist prinzipiell noch abzuziehen, weil schon berücksichtigt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 28, 2021 · bearbeitet Februar 28, 2021 von odensee vor 2 Stunden von Etfler007: Verstehe deinen Satz leider nicht. Ist quasi meine erste Steuererklärung. Und ich verstehe deine Rechnung nicht. Daher nochmal allgemein. Wenn du (Beispiel!) 3000 Euro Werbungskosten hast, werden davon zunächst 1000 Euro nicht berücksichtigt, weil sie durch den Pauschbetrag abgedeckt sind. Für die restlichen 2000 Euro, die du ausgegeben hast, hatte dein Arbeitgeber schon Steuern abgeführt. Und diese Steuern bekommst du rechnerisch zurück, Also bei einem Grenzsteuersatz von z.b. 25% gibt es 500 Euro Steuererstattung. (Nicht exakt... aber die Richtung stimmt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag