DerZonk Dezember 28, 2020 · bearbeitet Dezember 28, 2020 von Cai Shen werbeverdächtigen Link entfernt Liebes Forum, ich wurde durch Driver und Bengsch AG, später Accessio AG zur Anlage in zwei Genussscheine motiviert. Im Ergebnis entwickelte sich ein Verlust von 96 %, den ich nach vielen Jahren nun abhaken möchte. PONGS+ZAHN INH.GEN.UNB. (PUZ2) DE000A0F52H5 A0F52H Nennbetrag 3.500,00 EUR Heute 0,04 EUR Die Firma ist insolvent. Geld ist keines zu holen. Frage: Was mache ich nun? Ich spare mein Geld nur noch mit überwiegend thesaurierenden Fondssparplänen. Den Verlust aus dem Genussscheinen kann ich daher zur Zeit nicht mit Gewinnen verrechnen. Für das bisschen Dividende und die Ausschüttungen aus anderen Fonds reicht mein Sparer-Pauschbetrag. Sollte ich daher diesen Genussschein so lange liegen lassen, bis ich den Verlust irgendwann mit anderen Gewinnen verrechnen kann? SALVATOR VV.T2 IN.GEN.UN. (GBG2) DE000A0JND05 A0JND0 Nennbetrag 3.200,00 EUR Heute 262,40 EUR Die Firma operiert angeblich noch, kann aber nicht sehr erfolgreich sein. Die in Aussicht gestellte Verzinsung von 9,5 % wird seit Jahren nicht mehr gezahlt. Laut deren Performance-Infos wird zuverlässig ein ordentlicher Fehlbetrag erwirtschaftet. Im Wertpapierprospekt (§ 03 Laufzeit, Seite 55) steht: Absatz 1: Der Genussschein kann zum 31.12.2021 gekündigt werden. Kündigungsfrist 3 Monate. Absatz 2: Die ordentliche Kündigung durch den Genussscheininhaber hat schriftlich zu erfolgen. Frage: Ich kündige nun also per Post (zu meiner Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein), aber was passiert dann? Irgendwie muss ich die Genussscheine doch aus meinem Depot an die AG zurück geben und im Gegenzug Geld (hoffe ich zumindest) erhalten. Außerdem steht darin: Absatz 1: Vorbehaltlich der Bestimmungen über die Teilnahme am Verlust werden die Genussscheine von der SALVATOR Grundbesitz-AG zum Nennbetrag zurückgezahlt. Frage: Mein Genussschein kann also "am Verlust beteiligt werden". Wo finde ich die Information, ob diese Beteiligung stattgefunden hat? Für eure Antworten dankt DerZonk P.S.: Nicht vergessen möchte ich an dieser Stelle einen herzlichen Gruß an den freundlichen Jan S. (inzwischen TOP Vermögensverwaltung AG in Itzehoe). Vielleicht liest er ja mit... Ich bin doch sehr erleichtert, dass Sie nach der Insolvenz der Accessio AG wieder "auf die Füße gefallen" sind und hoffe sehr, dass sich der Erfolg Ihrer Tätigkeit im Kundeninteresse weiterhin positiv entwickelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 28, 2020 Hallo, Zitat Für das bisschen Dividende und die Ausschüttungen aus anderen Fonds reicht mein Sparer-Pauschbetrag. Aus diesem Grund solltest du den Verlust aus diesem Depot heraushalten. Denn sonst werden deine Erträge mit dem Verlust verrechnet, der Sparer-Pauschbetrag verfällt dann. Was du machen kannst: - erstmal nicht verkaufen - in ein anderes Depot übertragen und dort verkaufen (und wichtig: den Verlust dann auch nicht von der Bank bescheinigen lassen) Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Dezember 28, 2020 · bearbeitet Dezember 28, 2020 von bondholder onvista: Pongs&Zahn-Genußschein von 2005 (DE000A0F52H5) vor einer Stunde von DerZonk: Sollte ich daher diesen Genussschein so lange liegen lassen, bis ich den Verlust irgendwann mit anderen Gewinnen verrechnen kann? Wann ist der Genußschein gekauft worden? Je nach Kaufdatum kannst du den Verlust einfach so abhaken, weil sich steuerlich sowieso nichts mehr verrechnen läßt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerZonk Dezember 28, 2020 vor 24 Minuten von reckoner: Was du machen kannst: - in ein anderes Depot übertragen und dort verkaufen (und wichtig: den Verlust dann auch nicht von der Bank bescheinigen lassen) Danke für den Hinweis, wollte die Depots nämlich schon mal "vereinen". Die Rohrkrepierer habe ich bei Flatex geparkt. Mein "richtiges" Depot bei meiner Hausbank. Ist also alles getrennt. vor 4 Minuten von bondholder: onvista: Pongs&Zahn-Genußschein von 2005 Wann ist der Genußschein gekauft worden? Je nach Kaufdatum kannst du den Verlust einfach so abhaken, weil sich steuerlich sowieso nichts mehr verrechnen läßt. Der Kauf von Pongs&Zahn war im Februar 2008. Salvator wurde im Juni 2007 gekauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Dezember 28, 2020 vor einer Stunde von DerZonk: Vorbehaltlich der Bestimmungen über die Teilnahme am Verlust werden die Genussscheine von der SALVATOR Grundbesitz-AG zum Nennbetrag zurückgezahlt. Der verbleibende Wert der Genussscheine wird deutlich unter 25% liegen, ziemlich wahrscheinlich im Rahmen des Börsenkurses (~8,5%). Zum eher emittierten DE0007160608 weiß der letzte Jahresabschluss 2018 im Bundesanzeiger zu berichten: Zitat In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag von zum 31.12.2016 gekündigten Genussscheinen Genussscheine im Nominalwert von Euro 34.400,00 enthalten. Diese sind mit einem Rückzahlungswert von Euro 7.729,68 bilanziert. Also waren es vor 2 Jahren für ein vergleichbares Papier 22%. vor 7 Minuten von DerZonk: Der Kauf von Pongs&Zahn war im Februar 2008. Salvator wurde im Juni 2007 gekauft. Ich denke bondholder wollte auf Käufe vor 2009 hinaus ... (Pech) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 28, 2020 Hallo, sind denn Genussscheine nicht klassische Finanzinnovationen? Da spielt dann der Kaufzeitpunkt keine Rolle. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Dezember 28, 2020 vor 6 Minuten von reckoner: sind denn Genussscheine nicht klassische Finanzinnovationen? Da spielt dann der Kaufzeitpunkt keine Rolle. Guter Punkt, da war doch was: Kursgewinne und Kursverluste bei Veräußerung oder Einlösung der Genussrechte/Genussscheine sind ebenfalls mit dem Abgeltungsteuersatz steuerpflichtig (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 und Abs. 6 EStG). Umstritten war die Frage, ob obligationsähnliche Genussrechte dem Bestandsschutz unterliegen, d. h. ob bis 2008 erworbene Papiere nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden können. Die Finanzverwaltung verneinte anfangs den Bestandsschutz, revidierte diese Auffassung aber nach einer BFH-Entscheidung wieder (BFH, Urteil v. 12.12.2012, I R 27/12, BSBl 2013 II S. 682; BMF-Schreiben v. 12.9.2013 - IV C 1 - S 2252/07/0002 :010, BStBl 2013 I S. 1167). Damit können Verluste aus Genussrechten, die vor 2009 erworben wurden, steuerlich nicht ausgeglichen werden. Für ab dem 1.1.2009 erworbene Kapitalanlagen ist der Ausgleich im Rahmen der Regelungen des § 20 Abs. 6 EStG möglich. (31.07.2014) https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/anlageverluste-bei-den-einkuenften-aus-kapitalvermoegen/zertifikate-und-genussrechtegenussscheine-verlust_170_265698.html Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie die aktuelle Situation zu dem Thema aussieht. Vielleicht weiß einer der Profis (@Taxadvisor?) besser Bescheid? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 28, 2020 Hallo, OK, das hört sich jetzt nicht so gut an (für den Fragesteller). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Dezember 30, 2020 Am 28.12.2020 um 14:52 von DerZonk: SALVATOR VV.T2 IN.GEN.UN. (GBG2) DE000A0JND05 A0JND0 Nennbetrag 3.200,00 EUR Heute 262,40 EUR Wenn diese Position irgendwie in mein Depot käme, würde ich den Krempel jetzt an der Börse verkaufen und die Angelegenheit damit für mich abschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C.T. Juni 7, 2021 Guten Abend, bin neu hier und unerfahren. Auch ich wurde durch Driver und Bengsch AG, später Accessio AG, zur Anlage in Nominale 12.000 € Salvator Verm.Verw.GmbH Inh.Genussscheine TR2 V.2006/UNB. WKN A0JND0 'motiviert'. Im Ergebnis ein Verlust. Meine Bank übermittelte mir ein Kaufangebot von Marvin Scholl bis 21.06.2021, das nicht dem WpÜG unterliegt: je nom. € 1.000,00 6,55 %. Ich (78) bezweifle, dass das ein 'lukratives' Angebot ist. Welche Haltung bezüglich dieses Produkts ist sinnvoll? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Juni 7, 2021 · bearbeitet Juni 7, 2021 von bondholder vor 41 Minuten von C.T.: Ich (78) bezweifle, dass das ein 'lukratives' Angebot ist. 6,55% von 12.000 Euro sind 786 Euro. Heute wurden an der Börse Frankfurt 29.400 Euro Nennwert zu 9% gehandelt. 9% von 12000 Euro sind 1080 Euro. Der Verkauf an der Börse kostet Geld (Transaktionskosten). Wie hoch wären die bei deiner Bank? Und zahlst du für den Genussschein auch noch laufende Depotkosten? vor 41 Minuten von C.T.: Welche Haltung bezüglich dieses Produkts ist sinnvoll? Ich würde das Zeugs einfach verkaufen und mich danach mit anderen Dingen beschäftigen. Oder freuen sich deine Erben bereits heute darauf, irgendwann mal diese Genussscheine zu erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerZonk Juni 7, 2021 · bearbeitet Juni 7, 2021 von DerZonk vor einer Stunde von C.T.: Meine Bank übermittelte mir ein Kaufangebot von Marvin Scholl bis 21.06.2021, das nicht dem WpÜG unterliegt: je nom. € 1.000,00 6,55 %. Gleiches bekam ich auch. Die Ausführung von Bondholder ist ja eindeutig. Der Verkauf zum Tageskurs ist besser und Marvin Scholl hat sicherlich kein Geld zu verschenken. Ich habe meinen Genussschein A0JND0 schriftlich gekündigt. Mir ist aber noch unklar welchen Rückzahlungsanspruch ich habe. Die Genussscheine werden wohl "am Verlust beteiligt", wodurch sich der Anlagebetrag reduzieren kann. Ob (und in wie weit) ist mir unklar. Ich gehe aber davon aus, dass der Börsenkurs heute nur noch eine Wette auf den Rückzahlungsbetrag ist. Liege ich da richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C.T. Juni 7, 2021 @DerZonk vor 10 Minuten von DerZonk: Genussschein A0JND0 schriftlich gekündigt. @DerZonk An welche Adresse muss ich das senden? @bondholder Ich zahl bei der Postbank keine Depotkosten, beschäftige mich mit diesen Papieren auch nicht und habe seit 15+ Jahren nie etwas verkauft. Ist das Vorgehen von @DerZonk besser? Bei welcher Bank sind die Transaktionskosten günstig, ein Verschieben der und anderer Papiere dorthin wäre ja möglich. Ich sah im Netz, dass es zum Salvator...Thema auch verschiedene Klagen gab, vielleicht noch gibt, auch zu Geschäftsgebaren von Driver & Bengsch (das mir bekannt vorkommt) - aber ich vermute, dass bei so viel verstrichener Zeit keine juristischen oder gar wirtschaftlichen Erfolge mehr zu erzielen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerZonk Juni 7, 2021 vor 57 Minuten von C.T.: An welche Adresse muss ich das senden? Die Kündigung war im Prospekt beschrieben, das inzwischen offline ist... Ein Schelm wer dabei böses denkt, http://www.salvator.de/genussscheine.html verlinkt auf http://www.salvator.de/prospekt.pdf (offline...) Aber es gibt eine Alternative: https://www.boerse-stuttgart.de/-/media/files/produkte/genussscheine/a0jnd0-wa.ashx?la=de-de&hash=C173C7644A2D56D4EAB55E50EA52C0D6 Seite 55 - § 03 Laufzeit Die Mindestvertragsdauer läuft bis zum 31.12.2021. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die ordentliche Kündigung durch den Genussscheininhaber hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Telefax oder in elektronischer Form sind unwirksam. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der urschriftlichen Kündigung bei der SALVATOR Grundbesitz-AG. Ich habe die Kündigung per Einschreiben an Salvator Vermögensverwaltungs GmbH Pfeuferstr. 49 81373 München geschickt. Die Klagen gegen die Driver & Bengsch AG (später Accessio AG) waren im Grunde aussichtslos, weil die Unternehmen zu dem Zeitpunkt bereits insolvent waren. Es wurde daher versucht, gegen die depotführende DAB mit dem Argument vorzugehen, die DAB hätte von den unseriösen Praktiken gewusst und diese zum eigenen Vorteil in Kauf genommen. Das Verfahren zog sich durch die Instanzen und es gab ersten Jubel. Soweit ich es richtig verfolgt habe, hat der BGH aber in letzter Instanz entschieden, dass die DAB nicht in die Verantwortung genommen werden kann. Wenn das für alle laufenden Verfahren gilt, haben die geschädigten Anleger zusätzlich auch noch die Verfahrenskosten am Hals. Ich bin daher froh, das Geld frühzeitig abgeschrieben zu haben - leider rund 6500 €. Meinen Verkäufer findet man weiterhin bei einem Vermögensverwalter in Itzehoe. Seine Rolle in diesem Vorgang ist mir bis heute aber unklar. Die gemachten Versprechungen und das gesamte Vorgehen um meine "Anlage" hat ein eindeutig einseitiges Interesse. Ein sachkundiger Berater hätte wissen müssen, was vor sich geht. Mich wundert daher, dass die Personen noch frei rumlaufen dürfen.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Juni 8, 2021 Genussschein-Prospekt: Salvator Genussschein 2021 A0JND0.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Juni 9, 2021 Am 7.6.2021 um 22:55 von DerZonk: Ich habe meinen Genussschein A0JND0 schriftlich gekündigt. Mir ist aber noch unklar welchen Rückzahlungsanspruch ich habe. Die Genussscheine werden wohl "am Verlust beteiligt", wodurch sich der Anlagebetrag reduzieren kann. Ob (und in wie weit) ist mir unklar. Ich gehe aber davon aus, dass der Börsenkurs heute nur noch eine Wette auf den Rückzahlungsbetrag ist. Liege ich da richtig? ... den reduzierten Restnennwert gibts dann aber nicht schon per Geschäftsjahresende 31.12.2021, sondern frühestens Sept 2022, evtl. auch später bzw erst nachdem der Abschluss 2021 fertiggestellt und die Frau Klimek sich mit ihrem Fürsten versammelt hat (Gesellschafterversammlung). Von der theoretischen Rückzahlung (aktuell auf Stand Jahresbericht GJ 2018) wird bis dahin noch dreimal die Verlustbeteiligung der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C.T. September 25, 2021 Am 8.6.2021 um 00:36 von DerZonk: Die Kündigung war im Prospekt beschrieben, das inzwischen offline ist... Ein Schelm wer dabei böses denkt, http://www.salvator.de/genussscheine.html verlinkt auf http://www.salvator.de/prospekt.pdf (offline...) Aber es gibt eine Alternative: https://www.boerse-stuttgart.de/-/media/files/produkte/genussscheine/a0jnd0-wa.ashx?la=de-de&hash=C173C7644A2D56D4EAB55E50EA52C0D6 Seite 55 - § 03 Laufzeit Die Mindestvertragsdauer läuft bis zum 31.12.2021. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die ordentliche Kündigung durch den Genussscheininhaber hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Telefax oder in elektronischer Form sind unwirksam. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der urschriftlichen Kündigung bei der SALVATOR Grundbesitz-AG. Ich habe die Kündigung per Einschreiben an Salvator Vermögensverwaltungs GmbH Pfeuferstr. 49 81373 München geschickt. Die Klagen gegen die Driver & Bengsch AG (später Accessio AG) waren im Grunde aussichtslos, weil die Unternehmen zu dem Zeitpunkt bereits insolvent waren. Es wurde daher versucht, gegen die depotführende DAB mit dem Argument vorzugehen, die DAB hätte von den unseriösen Praktiken gewusst und diese zum eigenen Vorteil in Kauf genommen. Das Verfahren zog sich durch die Instanzen und es gab ersten Jubel. Soweit ich es richtig verfolgt habe, hat der BGH aber in letzter Instanz entschieden, dass die DAB nicht in die Verantwortung genommen werden kann. Wenn das für alle laufenden Verfahren gilt, haben die geschädigten Anleger zusätzlich auch noch die Verfahrenskosten am Hals. Ich bin daher froh, das Geld frühzeitig abgeschrieben zu haben - leider rund 6500 €. Meinen Verkäufer findet man weiterhin bei einem Vermögensverwalter in Itzehoe. Seine Rolle in diesem Vorgang ist mir bis heute aber unklar. Die gemachten Versprechungen und das gesamte Vorgehen um meine "Anlage" hat ein eindeutig einseitiges Interesse. Ein sachkundiger Berater hätte wissen müssen, was vor sich geht. Mich wundert daher, dass die Personen noch frei rumlaufen dürfen.... Gerade eben von C.T.: DerZonk: Ich habe die Kündigung per Einschreiben an Salvator Vermögensverwaltungs GmbH Pfeuferstr. 49 81373 München geschickt. Auch ich kündigte jetzt durch einfache Brief und Salvator Vermögensverwaltungs GmbH bestätigte mir am 23.09. 21 den Eingang meiner Kündigung mit i.A. Florian Renner Investor Relations [f.renner[@]gci-management.com] mit dem Hinweis "Bezüglich der weiteren Abwicklung der Kündigung Genussscheine werden wir uns Ende 2021 mit Ihnen in Verbindung setzen. Rückzahlung erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2022. Vor meiner Kündigung habe ich per Mail mit Florian Renner die Formalien geklärt. Der nächstmögliche Kündigungstermin ist Ende 2023 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neu217 September 27, 2021 Hallo, wie muss denn formal genau der Kündigungstext lauten, damit dies unmissverständlich und rechtssicher ist? Genügt "Sehr geehrte Geschäftsleitung der Salvator AG/GmbH, hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin meine 100 Stück Genußsscheine mit WKN A0JND0 zum Stückpreis von 100 Euro" oder was wird hier verlangt? Wäre über kurze Antwort dankbar. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C.T. September 27, 2021 Der handschriftlich unterschriebene Brief [Fax usw. reicht nicht] müsste Donnerstag in München zugehen. Ob das noch zu schaffen ist, bezweifle ich etwas. Mein Text, den ich zuvor diesem Herrn Renner zum Abnicken gemailt hatte, lautete [Garantie gebe ich darauf nicht]: Briefkopf ...09.2021 SALVATOR Vermögensverwaltungs GmbH Pfeuferstr. 49 81373 München Hiermit kündige ich meine nominal xxxxx (.....) SALVATOR VV.T2 IN.GEN.UN. ISIN DE000A0JND0 WKN A0JND0 zum 31.12.2021 und bitte um unverzügliche Bestätigung des Eingangs meiner Kündigung. Überweisungen bitte auf mein Konto bei der ..... Unterschrift Anmerkung: Die nächste Kündigung ist erst zum Ende 2023 möglich, muss also spätestens Ende September 2023 in München zugehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 28, 2021 vor 4 Stunden von C.T.: Der handschriftlich unterschriebene Brief [Fax usw. reicht nicht] müsste Donnerstag in München zugehen. Ob das noch zu schaffen ist, bezweifle ich etwas. Die meisten Briefe (>90%) werden bei der Deutschen Post am nächsten Werktag zugestellt (wenn sie vor der Einlieferungsschlußzeit der Filiale bzw. des Briefkastens eingegangen sind natürlich). Insofern sind die Chancen sehr gut. Das Risiko, zu den unter 10% mit längerer Laufzeit zu gehören, kann man reduzieren, indem man einen weißen oder grauen Briefumschlag im Format C6 oder DIN lang nutzt, mit korrekter und deutlich lesbarer Anschrift versieht und richtig frankiert; und ggf. auch durch die Zusatzleistung „Prio“, wenn es einem den Euro wert ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neu217 September 28, 2021 vor 12 Stunden von C.T.: Der handschriftlich unterschriebene Brief [Fax usw. reicht nicht] müsste Donnerstag in München zugehen. Ob das noch zu schaffen ist, bezweifle ich etwas. Mein Text, den ich zuvor diesem Herrn Renner zum Abnicken gemailt hatte, lautete [Garantie gebe ich darauf nicht]: Briefkopf ...09.2021 SALVATOR Vermögensverwaltungs GmbH Pfeuferstr. 49 81373 München Hiermit kündige ich meine nominal xxxxx (.....) SALVATOR VV.T2 IN.GEN.UN. ISIN DE000A0JND0 WKN A0JND0 zum 31.12.2021 und bitte um unverzügliche Bestätigung des Eingangs meiner Kündigung. Überweisungen bitte auf mein Konto bei der ..... Unterschrift Anmerkung: Die nächste Kündigung ist erst zum Ende 2023 möglich, muss also spätestens Ende September 2023 in München zugehen. Achtung: ISIN und WKN nochmals mit dem Depotbestand gegenprüfen !!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neu217 Oktober 2, 2021 Auszahlung Genussschein-Gegenwert: die Auszahlung der Genussscheine der entsprechenden 1. Tranche (Kündigungstermin war dazu 31.12.2010) ist bestimmt schon länger erfolgt. Hat jemand eine Abrechnung, wie sich der Gegenwert ergeben hat bzw. berechnet wurde? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Oktober 3, 2021 · bearbeitet Oktober 3, 2021 von Al Bondy vor 17 Stunden von neu217: Auszahlung Genussschein-Gegenwert: die Auszahlung der Genussscheine der entsprechenden 1. Tranche (Kündigungstermin war dazu 31.12.2010) ist bestimmt schon länger erfolgt. Hat jemand eine Abrechnung, wie sich der Gegenwert ergeben hat bzw. berechnet wurde? ... kann man so sagen Für den alten GS 716060 gab es seit der "Verschmelzung" (2009 Grundbesitz AG auf Vermögensverwaltungs GmbH) und des verlustreichen Mologen-Abenteuers sofort Zinsaussetzungen, regelmäßige Verlustteilnahme und alle zwei Jahre wieder erneute Kündigungsmöglichkeiten. Der dabei stetig schwindende Gegenwert ergab sich (parallel für beide GS) nach prospektgemäßer Nennwertreduzierung um den jeweiligen bilanziellen Jahresfehlbetrag. Wenn ich dem inzwischen vergilbten Papier trauen kann, waren das damals 2010 noch 64.59 pro 100. Das Mologen-"Investment" (Aktienkurs Börse HH inzwischen noch 1.5 Cents) ist beendet, schreibt man die danach folgenden vergleichsweise eher moderaten Verluste aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit resp. das verbleibende GS-Grundkapital linear weiter fort, kommt man für den bis 30.9.21 erstmals kündbaren A0JND0 per 2021/22 auf grob irgendwo zwischen 13.- und 17.- Restwert pro 100 in Q4 2022 raus, während der 716060 im zeitversetzten Wechsel von Kündigung und Rückzahlung erst 2022/23 wieder dran wäre. PS: aus dem Bundesanzeiger JB 2019: "In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag von zum 31.12.2018 gekündigten Genussscheinen Genussscheine im Nominalwert von Euro 6.000,00 enthalten. Diese sind mit einem Rückzahlungswert von Euro 1.281,60 bilanziert." ... "durchgeteilt durch" ergibt das 21.36 pro 100 beim 716060 für 2018/19. Abzgl. Verlustteilnahmen für GJ 2019, 2020 und 2021 führt das weiter zum Rückzahlungswert 2021/22 beim A0JND0 wie oben #16 schon geschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neu217 Oktober 3, 2021 vor 53 Minuten von Al Bondy: Abzgl. Verlustteilnahmen für GJ 2019, 2020 und 2021 führt das weiter zum Rückzahlungswert 2021/22 beim A0JND0 wie oben #16 schon geschrieben. Wie kommt man auf den eigentlich dem Genussschein-Konzept zuwiderlaufenden Gedanken, daß die Genussscheine am "Verlust" teilnehmen. Bei Kauf/Verkauf an der Börse mag der akt. "Börsenwert" gültig sein, aber bei Rückgabe an das Unternehmen ist doch eigentlich der Nennwert zu sehen. So hatte es der "Vermittler" damals jedenfalls mitgeteilt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Oktober 3, 2021 vor 9 Stunden von neu217: Wie kommt man auf den eigentlich dem Genussschein-Konzept zuwiderlaufenden Gedanken, daß die Genussscheine am "Verlust" teilnehmen. Bei Kauf/Verkauf an der Börse mag der akt. "Börsenwert" gültig sein, aber bei Rückgabe an das Unternehmen ist doch eigentlich der Nennwert zu sehen. So hatte es der "Vermittler" damals jedenfalls mitgeteilt. ... da "läuft nichts zuwider", Genussscheine waren immer bzw die wenigen heute noch verbliebenen sind grundsätzlich Nachrangkapital mit je nach Ausgestaltung und Prospekt unterschiedlicher, aber im Verlustfall immer sicherer Teilnahme an Jahresfehlbetrag oder Bilanzverlust.. Zinsen sind anders als bei Anleihen nur als Gewinnbeteiligung zu zahlen, ähnlich wie Dividenden bei Aktien. Also eine Mischform aus beidem, mit oder ohne Nachzahlungsanspruch nach Wiederauffüllung (womit hier nicht zu rechnen ist). Der "Börsenwert" spiegelt genau das unter den marktüblichen Schwankungen so in ungefähr auch wieder. historischer Kursverlauf A0JND0 "Nennwert" ist im Prinzip zwar richtig, aber siehe oben, Nominal und Rückzahlungswert sind im Verlustfall natürlich nicht identisch, sondern bei Endfälligkeit oder Kündigung um die Verlustteilnahme vermindert. Steht alles im Prospekt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag