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hilflos

Krankenkassenbeiträge bei vorzeitiger Auszahlung Direktversicherung

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hilflos

ich habe eine Direktversicherung von 1997 mit 20% Pauschalversteuerung der Beitäge vom Bruttogehalt und 4% Verzinsung. Laufzeit bis zum 60 Lebensjahr , verlängerbar um 5 Jahre

Wenn ich sie mir kpl. auszahlen lasse, (ca. 70t€ mit 65) zahle ich ca. 15% Krankankassenbeitrag, auf 10 Jahre verteilt.

Wenn ich aber noch ganz normal arbeite, zahle ich, da freiwillgig Krankenversichert, schon den Höchstbetrag in die Krankankasse

Entfällt dann der Beitrag auf die Direktversicherung solange ich mit meinem Gehalt über der BBG bin?

Kann ich sie auch schon früher auszahlen lassen z.B mit 57 und bis 67 arbeiten, um dann gar keinen Zusatzbeitrag zu zahlen?

Wenn das alles nicht so funktioniert, lohnen sich ja Einzahlungen kurz vor Ablauf nicht mehr, die 4% Verzinsung werden ja vom Krankenkassen Beitag aufgefressen.

Gibt´s es schon Erfahrungen ob die Debeka irgendeinen Bonus zahlt wenn ich nicht bis 65 einzahle? bei der Debeka ist leider derzeit niemand erreichbar

 

 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 4 Stunden von hilflos:

Entfällt dann der Beitrag auf die Direktversicherung solange ich mit meinem Gehalt über der BBG bin?

Ja, Grundlagen dafür findest du hier.

 

Du könntest natürlich auch mit 60 die Versicherung auszahlen lassen und bis 67 weiterarbeiten. dann fallen nur noch für die letzten 3 Jahre Beiträge an. Und die Bemessung dafür wird noch um den Freibetrag gekürzt. Dieser Freibetrag steigt jährlich wie die Bezugsgröße, deine absolute Beitragslast wird also jährlich kleiner.

 

Falls in diesem Altvertrag auch noch eine AG-Leistung drinsteckt, kannst du ja mit deinem AG verhandeln, ob er die in der Verlängerungszeit zu zahlenden Beträge nicht auch -ganz oder zum Teil - als Gehaltserhöhung an dich auszahlt. Den AG kostet das evtl Beiträge zu RV + AV, falls die BBG dort nicht überschritten wird, oder eben keinen Cent mehr.

 

Edit: du zahlst nicht nur 15% KV, sondern auch 3,xx % PV-Beiträge ! Und die werden sicher stärken steigen als die KV-Beiträge, weil Corona uns die in der Vergangenheit "miese" Vergütung der Pflegekräfte in der Vergangenheit aufgezeigt hat.

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hilflos

hört sich ja gut an, jetzt muss ich nur Lust haben bis 67 zu arbeiten. Da es ein Altvertrag ist, beteiligt sich mein Arbeitgeber erst ab 2022 an den Kosten.

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich
vor 8 Minuten von hilflos:

hört sich ja gut an, jetzt muss ich nur Lust haben bis 67 zu arbeiten. Da es ein Altvertrag ist, beteiligt sich mein Arbeitgeber erst ab 2022 an den Kosten.

Ob man, nur um die KK-Beiträge zu senken/zu sparen, länger arbeiten sollte..... Diese Überlegung erachte ich als absurd. Entweder ich möchte vorzeitig in den Ruhestand gehen oder nicht. Da wären mir die KK-Beiträge egal, wenn ich auf der anderen Seite Lebensqualität gewinnen kann. Wenn ich ohnehin bis 67 arbeiten wollte ist das eine andere Diskussion.  Aber nur wegen der KK-Beiträge länger malochen..... ich weiß ja nicht.....

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beamter97

siehe das doch einfach so:

Du hast während der Einzahlphase Steuern gespart, in Höhe der Differenz zwischen deinem Grenzsteuersatz und dem Pauschalsteuersatz.

Dafür zahlst Du nach der Auszahlung ca 20% Sozialabgaben auf das gebildete Kapital. Allerdings auch auf die Wertzuwächse während der Laufzeit.

 

Du kannst diese Sozialabgaben aber steuerlich geltend machen und so dein zvE in der Rentenzeit reduzieren. Vielleicht gelingt es dir ja so, über die Günstigerprüfung deine üppigen Kapitaleinkünfte als Rentner niedriger als mit dem Abgeltungssteuersatz zu versteuern.

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hilflos

kann man die Krankenkassenbeiträge wirklich steuerlich absetzen?

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WOVA1
vor 35 Minuten von hilflos:

kann man die Krankenkassenbeiträge wirklich steuerlich absetzen?

Ja, seit 2010. „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ - war übrigens keine Wohltat der Politik, sondern eine Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes.

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whister
vor 1 Minute von WOVA1:

Ja, seit 2010. „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ - war übrigens keine Wohltat der Politik, sondern eine Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes.

Eine Wohltat der Politik wäre es auch nicht gewesen wenn das ohne Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich wäre, denn was an der einen Stelle nicht eingenommen wird wird an anderer Stelle eingenommen oder weniger ausgegegben. Oder hat das Bundesverfassungsgericht die Politik verurteilt die Mindereinnahmen aus dem Privatvermögen der Politiker zu decken? :rolleyes:

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JamesBond
Am 28.12.2020 um 11:22 von hilflos:

ich habe eine Direktversicherung von 1997 mit 20% Pauschalversteuerung der Beitäge vom Bruttogehalt und 4% Verzinsung. Laufzeit bis zum 60 Lebensjahr , verlängerbar um 5 Jahre

Wenn ich sie mir kpl. auszahlen lasse, (ca. 70t€ mit 65) zahle ich ca. 15% Krankankassenbeitrag, auf 10 Jahre verteilt.

.....

Wenn das alles nicht so funktioniert, lohnen sich ja Einzahlungen kurz vor Ablauf nicht mehr, die 4% Verzinsung werden ja vom Krankenkassen Beitrag aufgefressen.

....

 

 

Der Steuervorteils (wie von beamter97 beschrieben) müsste bei dieser Betrachtung berücksichtigt werden. Sind denn bei der Auszahlung der Direktversicherung Steuern darauf zu bezahlen?

 

 

vor 5 Stunden von beamter97:

siehe das doch einfach so:

Du hast während der Einzahlphase Steuern gespart, in Höhe der Differenz zwischen deinem Grenzsteuersatz und dem Pauschalsteuersatz.

Dafür zahlst Du nach der Auszahlung ca 20% Sozialabgaben auf das gebildete Kapital. Allerdings auch auf die Wertzuwächse während der Laufzeit.

 

Du kannst diese Sozialabgaben aber steuerlich geltend machen und so dein zvE in der Rentenzeit reduzieren. Vielleicht gelingt es dir ja so, über die Günstigerprüfung deine üppigen Kapitaleinkünfte als Rentner niedriger als mit dem Abgeltungssteuersatz zu versteuern.

 

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hilflos
vor 22 Stunden von JamesBond:

Der Steuervorteils (wie von beamter97 beschrieben) müsste bei dieser Betrachtung berücksichtigt werden. Sind denn bei der Auszahlung der Direktversicherung Steuern darauf zu bezahlen?

 

 

 

ja die Auszahlungen sind steuerfrei, dafür zahle ich in der Ansparphase pauschal 20%. Und die 4% auf den Sparanteil ist für Risikofreie Anlage (RK1) auch nicht schlecht

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