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Invest11

Verrechnung Ersatzbemessung (Leerverkauf) mit Aktienverlusttopf

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Invest11
· bearbeitet von Invest11
Nachtrag

Hallo zusammen,

 

ein ähnliches Thema wurde hier von albatros74 schon behandelt, jedoch konnte meine nachfolgende Frage nicht beantwortet werden.


Bei ausländischen Brokern wird die Kapitalertragssteuer auf die Ersatzbemessungsgrundlage eines Leerverkaufs ja nicht automatisch vom Broker eingezogen.

 

Wenn ich eine offene Leerverkaufsposition über ein Kalenderjahr hinaus halte, wird dann in der Steuererklärung die Ersatzbemessung mit Verlusten aus Aktien verrechnet?

 

Beispiel:

Im Steuerjahr 2020 beträgt der Akitenverlusttopf 1000€.

Ich eröffne vor Jahreswechsel eine Leerverkaufsposition i.H.v 3000€ und lasse diese über den Jahreswechsel offen.

Als Ersatzbemessungsgrundlage wird nun 3000€ * 0,3 = 900€ angesetzt.

Wenn ich diese mit meinem Aktienverlusttopf verrechne, bleibt immer noch ein Gesamtverlust im Aktientopf von 100€ für das Jahr 2020. Also wird keine Kapitalertragssteuer dafür anfallen oder?

 

Vielen Dank im Voraus 

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Invest11
· bearbeitet von Invest11
Anpassung

Die grundsätzliche Frage, die ich leider nach langer Recherche immer noch nicht beantworten kann und die auch meine Frage beantworten würde ist:

 

Gehören Erträge aus Leerverkäufen von Aktien zu "Gewinne aus Aktienveräußerungen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG" oder zu "Gewinne aus Termingeschäften und vergleichbare Einkünfte (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG)?

 

Edit: Ich spreche nicht von irgendwelchen Optionen oder Derivaten, sondern vom klassischen Leerverkauf einer Aktie (Wertpapierleihe vom Broker).

 

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir das jemand beantworten könnte, im Idealfall mit Link zum Gesetzestext. Vielen Dank!

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Invest11

Hat in diesem Forum noch nie jemand einen Leerverkauf abgeschlossen? Die Angabe, wie es bei einem deutschen Broker in der Steuerbescheinigung verrechnet/angegeben wird, würde mir schon reichen. Freue mich über jeglichen Input! Danke.

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MeinNameIstHase

Aktienleerverkäufe sind Aktienveräußerungsgeschäfte. Verluste landen im gesonderten Aktienverlusttopf und nicht im Termintopf (bzw. allg. Topf). Soweit die Wiedereindeckung nicht vorgenommen wurde, wirst du bei der Steuererklärung die Ersatzbemessungsgrundlage ansetzen müssen. Das schließt logisch einen Veräußerungsverlust erst mal aus, da die Ersatzbemessung immer positiv ist. Ist zum Zeitpunkt der Steuererklärung die Wiedereindeckung durchgeführt, dann setzt man selbstverständlich diese als Anschaffungskosten an. Selbst, wenn der Steuerbescheid vorliegt, beantragt man dann eine Korrektur wegen rückwirkendes Ereignis. Das kann dann zum Aufleben der gesonderten Verlustfeststellung (aus anderen Aktiengeschäften) führen, wenn der so korrigierte Veräußerungsgewinn kleiner ausfällt als die Ersatzbemessungsgrundlage. Wenn der Gewinn nachträglich bekannt größer ausfällt, ist man ebenfalls verpflichtet, dies dem FA gegenüber zu berichtigen.

Banken in D, die für Dich die Abgeltungssteuer abwickeln, werden die "richtigen" Anschaffungskosten nicht nachträglich im alten Jahr berichtigen, sondern lassen es bei der Ersatzbemessungsgrundlage. Sonst müssten sie die Jahressteuerbescheinigung für ungültig erklären und korrigiert neu ausstellen. Dito für Verlusttöpfe, wenn sich dadurch die Verrechnung ändert. Raus kommt man hier nur per Steuererklärung. Dafür gibt es das Instrument der Extrabescheinigung nicht verrechenbarer Verluste (Verlusttopfbescheinigung, bis zum 15.12. bei der Bank zu beantragen), die bankseitig dann aber per 1.1. auf null gesetzt werden. Folge: Man wird sich zukünftig selbst mit Steuererklärungen um die Verrechnung der nun beim FA geführten Verlusttöpfe kümmern.

Eine Wiedereindeckung im Folgejahr wird bei Banken in D steuerneutral als für Veräußerungen "verwendet" verbucht. Das ist technisch das Gegenstück zur Ersatzbemessungsgrundlage im Altjahr (wo keine Anschaffung vorliegt). Damit kommt die Bank beim Fifo nicht durcheinander.
 

Ist wie bei einem leeren Haus, wenn zwei reingehen und drei rauskommen. Der Pfarrer spricht von Wunder, der Biologe von Vermehrung und der Mathematiker kommentiert lakonisch: Wenn noch einer reingeht, ist das Haus wieder leer.

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Invest11

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!

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