Invest11 Dezember 25, 2020 Hallo, ich habe schon viel im Forum gestöbert, aber leider noch keine klare Aussage zu folgender Frage gefunden: Werden Verluste beim Verfall von US Optionen im Steuerjahr 2020 zu 100% mit Gewinnen aus US Optionen verrechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Dezember 25, 2020 Ja, und meines Wissens nach gehören Termingeschäfte "noch" in den Topf sonstige und können auch mit Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen (außer Aktien) verrechnet werden. Nur bei Shorts über den Jahreswechsel gehalten sollte man vorsichtig sein, weil die Prämie beim Öffnen der Position zufließt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien Dezember 25, 2020 · bearbeitet Dezember 25, 2020 von Belgien Die steuerlichen Beschränkungen bei der Verlustverrechnung von Totalverlusten (unabhängig vom Wertpapiertyp, der den Totalverlust generiert) greifen schon im Steuerjahr 2020. Erst in 2021 wird die generelle Verrechnungsbeschränkung von Verlusten, die aus Termingeschäften entstehen, eingeführt. Jetzt im Dezember wurde die Grenze der Verlustverrechnung (auch rückwirkend für 2020) von 10.000€ auf 20.000€ erhöht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 25, 2020 Es wird zwar mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet, aber nur bis zur Höhe von TEUR 20, da Totalverlust (die Verrechnungseinschränkung hätte man natürlich durch Closing kurz vor Fälligkeit vermeiden können). Der Rest wird vorgetragen und kann in Folgejahren mit jährlich TEUR 20 mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag