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roni80

Interactive Brokers Euro-Basis-Konto Kauf der US-Aktien

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roni80

Also wenn ich richtig verstanden habe, beim Kauf der US-Aktien aus Eur-Basis-Konto gehe ich keinen Währungstauschgeschäft ein und somit, wenn ich die Aktie verkauft habe - geht es in erste Linie hier um KAP §20 gewinne auf EUR-Basis zu deklarieren.

So jetzt kommts, der Überschuss/Unterschuss aus diesem Aktienverkauf , sprich Gewinn/Verlust wandert auf USD-Saldo und verbleibt dort bis ich die Währung per FX trade liquidiert habe. Nun von Relevanz ist der Zeitpunkt wo ich die Aktie verkauft habe, ist der Startpunkt für Währungsgeschäft mit aktuellem EUR.USD Kurs . Endpunkt wäre schließen also auflößen des Betrages auf USD-Saldo zum aktuellen EUR.USD Kurs. Differenz zwischen Start und Endpunkt ist mein Währungsgeschäft mit Gewinn oder Verlust +Kommision, dieser kommt dann in die Anlage SO §23 Private Veräußerungsgeschäfte. Richtig?

vor 1 Minute von roni80:

Also wenn ich richtig verstanden habe, beim Kauf der US-Aktien aus Eur-Basis-Konto gehe ich keinen Währungstauschgeschäft ein und somit, wenn ich die Aktie verkauft habe - geht es in erste Linie hier um KAP §20 gewinne auf EUR-Basis zu deklarieren.

So jetzt kommts, der Überschuss/Unterschuss aus diesem Aktienverkauf , sprich Gewinn/Verlust wandert auf USD-Saldo und verbleibt dort bis ich die Währung per FX trade liquidiert habe. Nun von Relevanz ist der Zeitpunkt wo ich die Aktie verkauft habe, ist der Startpunkt für Währungsgeschäft mit aktuellem EUR.USD Kurs . Endpunkt wäre schließen also auflößen des Betrages auf USD-Saldo zum aktuellen EUR.USD Kurs. Differenz zwischen Start und Endpunkt ist mein Währungsgeschäft mit Gewinn oder Verlust +Kommision, dieser kommt dann in die Anlage SO §23 Private Veräußerungsgeschäfte. Richtig?

Gewinne zu deklarieren, meinte ich selbstverständlich die Erträge(negative oder positive)

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MeinNameIstHase

Wenn du alle Transaktionen über ein Euro-Konto abwickelst, entstehen keine Spekulationsgewinne aus Währungsguthaben. Die USD-Preisauszeichnung bei Kauf/Verkauf von Wertpapieren ist dann kein Währungstausch, sondern schlicht Berechnungshilfe für den Eurogegenwert.

 

Du widersprichst Dich aber selbst, wenn du von einem FX-Trade sprichst. Das setzt gedanklich ein USD-Konto voraus. Aber selbst dann bist du fein raus, wenn das Konto täglich (bzw. nach jedem Umsatz) auf null gesetzt wird. Wenn du allerdings die FX-Trades eigenständig nach Gusto betreibst, dann können auch Whg-Gewinne entstehen.

Betrachte die USD-Guthaben als eigenständige "Ware", wie Gold-Nuggets. Jedes Mal, wenn Nuggets verkauft werden, musst du schauen, wann und wie sie angeschafft wurden. Das als Eselbrücke macht die Sache vielleicht einfacher. Die Nuggets musst du letztlich in EUR bewerten, genauso wie die Aktiengewinne. Das FA will bei Aktiengewinnen nur wissen, wie hoch die Gewinne in EUR sind, nicht wieviel Nuggets du damit eingetauscht hast.

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Cai Shen
vor 48 Minuten von MeinNameIstHase:

Wenn du alle Transaktionen über ein Euro-Konto abwickelst, entstehen keine Spekulationsgewinne aus Währungsguthaben.

Ich wüsste allerdings nicht, dass IB sich bei Aktienkäufen im Ausland wie eine deutsche Bank mit Zwangskonvertierung zum Handelszeitpunkt verhält. 

Transaktionen in USD werden immer in USD abgewickelt. Bei Cash Konten muss vorher getauscht werden, bei Margin Konten rutscht das "virtuelle" Fremdwährungskonto ins Minus. 

Daher ist immer ein Forex-Geschäft anhängig. 

Vorteil: IB arbeitet streng nach Fifo und berechnet angefallene Gewinne/Verluste sowie Wertpapierkäufe immer tagesaktuell zur Basis EUR. 

Nachvollziehbarkeit ist jederzeit gegeben, da man sich in der Detailauswertung zu jedem Geschäft opening trade und close anzeigen lassen kann. 

Nachteil: die deutsche Spekulationsfrist wird nicht beachtet, die ausgewiesene Gesamtsumme im Jahresauszug kann steuerlich falsch sein, wenn Devisen länger als ein Jahr als Cash im Depot liegen. 

 

Habe mir das Thema wegen der Diskussion in den letzten Tagen anhand meines Depots 2020 selbst angesehen - > meine Abrechnung ist sauber. 

Prophylaktisch hab ich die Fremdwährungskonten gestern komplett platt gemacht, damit dürfte auch 2021 nichts anbrennen. 

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MeinNameIstHase

Ich kenne IB nicht. Aber wenn das Abwicklungskonto bei einer Bank auf Euro lautet, dann gehe ich davon aus, dass es auch ein Eurokonto ist. Scheint vielleicht bei IB anders zu laufen. Schau Dir dazu die AGB der Bank an, was die tatsächlich anbieten ... Verwechsle "Reportwährung" nicht mit Abwicklungskonto. Euro-Basis-Konto hört sich für mich nach Abwicklungskonto in Euro an, aber IB meint damit womöglich nur "Reportwährung" für die Auswertungen. Das ist in meinen Augen dann marketingmäßige Verwirrungstaktik.

 

In D gibt es für Veräußerungsgewinne von Aktien/Wertpapieren nach §20 Absatz 2 EStG keine Spekulationsfrist. Verwechsle das nicht mit Spekulationsgewinnen aus Währungsguthaben nach §23 EStG. Ich bezweifle sehr, dass IB die Besonderheiten des dt. Steuerrechts für §23-Fälle kennt.

 

Veräußerung von Aktien und Wertpapiere (!) -> §20 II

Zinsen, Dividenden, Investmentfonds (in Verbindung mit InvStG)-> §20 I

Währungsguthaben, Goldnuggets, Briefmarken/Münzen, Häuser etc -> §23 (sofern private Vermögensverwaltung); Der Paragraf hat eine lange Geschichte.

Wie du das löst, ist nicht mein Problem. Ich kann nur auf gestellte Fragen (vielleicht) eine Antwort geben. Und auch nur, soweit ich Lust dazu habe.

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