Zum Inhalt springen
bb86

Gemeinschaftsdepot bei nicht verheiratetem Paar - Schenkungssteuer

Empfohlene Beiträge

bb86

Hallo zusammen,

 

meine Freundin und ich sind (noch) nicht verheiratet und überlegen uns, ein Gemeinschaftsdepot für unsere Altersvorsorge einzurichten (wahrscheinlich als Oder-Konto). Wir beabsichtigen daher auch nicht, dem Depot in der nahen bzw. mittleren Zukunft Vermögen zu entziehen, sondern stattdessen ausschließlich einzuzahlen.

 

Nun habe ich online gelesen, dass das Finanzamt in manchen Fällen davon ausgeht, dass es sich bei der Einzahlung eines Partners um eine Schenkung an den anderen Partner handeln kann und daher mglw. Schenkungssteuern anfallen. Die eingeräumten Freibeträge von 20.000 Euro alle 10 Jahre sind zudem nicht besonders generös.

 

Allerdings scheinen sich die online genannten Beispiele zur Schenkungssteuer auf einseitige (und "große") Einzahlungen eines Partners auf das Depot zu beziehen. Hingegen ist unsere Idee, dass meine Freundin und ich monatlich oder quartalsweise jeweils den exakt gleichen Betrag auf das Depot einzahlen, so dass "eigentlich" klar sein sollte, dass es sich hier nicht um eine Schenkung des einen an den anderen handelt.

 

Wenn also jemand Informationen oder Links zu Informationen besäße, ob auch in unserem speziellen Fall das Risiko bestünde, dass das Finanzamt Schenkungssteuer einziehen wollen würde, so wäre ich Euch sehr verbunden.

 

Mit bestem Dank und freundlichen Größen

 

bb86

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 4 Minuten von bb86:

meine Freundin und ich sind (noch) nicht verheiratet und überlegen uns, ein Gemeinschaftsdepot für unsere Altersvorsorge einzurichten (wahrscheinlich als Oder-Konto).

Kurz und knapp: ich würde es lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Anleger Klein

Welchen Vorteil erhofft ihr euch denn von einem Gemeinschaftsdepot? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bb86
11 minutes ago, odensee said:

Kurz und knapp: ich würde es lassen.

Danke!

 

Aufgrund der Tatsache, dass es auch in unserem speziellen Fall keine hinreichende Sicherheit gibt, dass keine Schenkungssteuer anfällt? Und, wenn ja, gibt es konkretere Anhaltspunkte dafür?

 

Oder aufgrund anderer Erwägungen? Und, wenn ja, welche?

 

Danke!

2 minutes ago, Anleger Klein said:

Welchen Vorteil erhofft ihr euch denn von einem Gemeinschaftsdepot? 

Dann hätten wir halt nur ein Depot (anstatt zwei), welches sich dann nach unserer Hochzeit in ein Gemeinschaftsdepot für Eheleute überführen ließe. Klar, das ginge auch mit zwei Einzeldepots, aber irgendwie doch auch ganz schön so (mal abgesehen von den konkreten Erwägungen, die ich oben erwähnt hatte).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Allerdings scheinen sich die online genannten Beispiele zur Schenkungssteuer auf einseitige (und "große") Einzahlungen eines Partners auf das Depot zu beziehen. Hingegen ist unsere Idee, dass meine Freundin und ich monatlich oder quartalsweise jeweils den exakt gleichen Betrag auf das Depot einzahlen, so dass "eigentlich" klar sein sollte, dass es sich hier nicht um eine Schenkung des einen an den anderen handelt.

Es spielt einfach keine Rolle wie groß die einzelnen Schenkung sind, es zählt die Summe. Wenn ich dir jede Sekunde einen Cent schenke wäre das bereits nach gut 23 Tagen steuerpflichtig.

 

Was imho OK wäre ist, das beide immer den identischen Betrag einzahlen.

 

Zitat

Kurz und knapp: ich würde es lassen.

Zustimmung. Und zwar nicht nur jetzt, sondern auch nach der Hochzeit.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Anleger Klein
vor 59 Minuten von bb86:

Dann hätten wir halt nur ein Depot (anstatt zwei), welches sich dann nach unserer Hochzeit in ein Gemeinschaftsdepot für Eheleute überführen ließe. Klar, das ginge auch mit zwei Einzeldepots, aber irgendwie doch auch ganz schön so (mal abgesehen von den konkreten Erwägungen, die ich oben erwähnt hatte).

Bleiben lassen - kostenlose Depots gibt's genug, Freibetrag geht auch über die Steuererklärung, Zusammenlegung bringt keine Vorteile und kann wenn es hart auf hart kommt einfach noch ein Streitpunkt mehr sein. Auch müsst ihr euch nicht auf dieselbe Anlagephilosophie einigen. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Ich rate auch zu getrennten Depots, sowohl wegen der Steuer als auch mit Blick auf eine mögliche Trennung. Natürlich sagt sich jedes Paar, daß es ewig zusammen sein wird; aber irgendwoher müssen die Paare ja kommen, die in die Scheidungsstatistik eingehen.

 

Wenn ihr das mit dem gemeinsamen Depot nicht lassen könnt, solltet ihr (für das Finanzamt beweisbar, also schriftlich) festlegen, daß es sich nicht um Schenkungen handelt, sondern jeder mit seinen eigenen Einzahlungen einen entsprechenden Anteil am Gesamtvermögen erwirbt. Dazu würde ich mich rechtlich beraten lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian

Richtet mal lieber ein gemeinsames Haushaltskonto ein. Ein Gemeinschaftsdepot kann mindestens bis nach der Hochzeit noch warten.

 

Wenn das Vermögen, aber groß wird und die Erbschaftssteuerfreibeträge an die Kinder absehbar ausgenutzt werden, macht es wieder Sinn das Vermögen gemeinsam zu halten. Solange wir hier von normalen Einkommen reden, hat das aber noch Zeit :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 2 Stunden von reckoner:

Was imho OK wäre ist, das beide immer den identischen Betrag einzahlen.

Das könnte aber auch als wechselseitige Schenkungen interpretiert werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 15 Minuten von oktavian:

Wenn das Vermögen, aber groß wird und die Erbschaftssteuerfreibeträge an die Kinder absehbar ausgenutzt werden, macht es wieder Sinn das Vermögen gemeinsam zu halten.

 

Auch wenn das überhaupt nichts mit den jetzigen Fragestellern zu tun hat: Warum das denn? Welchen steuerlichen Vorteil soll es haben, wenn A und B 10 Millionen in einem Gemeinschaftsdepot haben, statt jeweils 5 Millionen separat?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

solltet ihr (für das Finanzamt beweisbar, also schriftlich) festlegen, daß es sich nicht um Schenkungen handelt, sondern jeder mit seinen eigenen Einzahlungen einen entsprechenden Anteil am Gesamtvermögen erwirbt.

 Das würde aber beispielsweise auch bedeuten, dass man später die Entnahmen entsprechend aufteilt; imho kompliziert. Und da es mit separaten Depots so einfach ist ...

 

Zitat

Das könnte aber auch als wechselseitige Schenkungen interpretiert werden.

Meiner Meinung nach eben nicht.

Wenn du beispielsweise eine GbR gründest und jeder Gesellschafter seinen Anteil einzahlt, dann sind das auch keine Schenkungen untereinander.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 35 Minuten von chirlu:

 

Auch wenn das überhaupt nichts mit den jetzigen Fragestellern zu tun hat: Warum das denn? Welchen steuerlichen Vorteil soll es haben, wenn A und B 10 Millionen in einem Gemeinschaftsdepot haben, statt jeweils 5 Millionen separat?

Der Unterschied ist, dass es dann nicht exakt 50/50 aufgeteilt ist in der Praxis und das führt zu steuerlichen Nachteilen zB. wenn einer gar nichts hat und der andere alles vererbt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 30 Minuten von reckoner:

Wenn du beispielsweise eine GbR gründest und jeder Gesellschafter seinen Anteil einzahlt, dann sind das auch keine Schenkungen untereinander.

Stimmt. Bei der GbR müssen die Anteile aber auch nicht gleich hoch sein - was Du hier aber als Voraussetzung siehst?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

richtig, gleich hoch müssen die Beträge nicht sein, es macht es aber einfacher.

 

Mein Aussage in #5, dass es dann OK sei war schlecht formuliert.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus
vor 2 Stunden von reckoner:

Wenn du beispielsweise eine GbR gründest

Was macht dich so sicher, dass hier nicht bereits eine GbR Kraft Gesetz gegründet wurde? Die Vorraussetzungen sind alle vorhanden. Und da nichts vereinbart wurde, gilt 705ff BGB.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was macht dich so sicher, dass hier nicht bereits eine GbR Kraft Gesetz gegründet wurde?

Hab' ich das behauptet?

 

Ein Depot mit mehreren Eigentümern ist logischerweise eine GbR, solange nichts gegenteiliges vereinbart wird.

In dem Zusammenhang fällt mir übrigens noch was anderes ein: Kontenwahrheit.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus
vor 25 Minuten von reckoner:

Hab' ich das behauptet?

Dein Satz 

vor 3 Stunden von reckoner:

Wenn du beispielsweise eine GbR gründest

hat zumindest den Eindruck bei mir entwickelt, dass du davon ausgehen könntest, dass hiermit (Sachverhalt) noch keine Gründung vorgelegen haben könnte.

 

Aber dann sind wir einer Meinung. Sorry fürs Missverständnis.

 

TO befindet sich in einer GbR. Ob er das wollte oder nicht, sei dahingestellt. Über Schenkungssteuer würde ich mir jetzt weniger Sorgen machen als um alles andere was da dran hängt am Konstrukt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

TO befindet sich in einer GbR.

Bezüglich der Altersvorsorge aber noch nicht, denn das wird ja laut #1 erst überlegt.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...