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Fr.Lich

Nebengewerbe gründen zwecks KUG-Ausgleich

Empfohlene Beiträge

Fr.Lich

Hallo liebe Community,

 

vielleicht gibt es hier ja ein Paar Steuerexperten, die mir helfen können. 

 

Kann man rückwirkend also nächstes Jahr für 2020 ein Nebengewerbe (das ursprünglich für 2021 geplant war) anmelden? Zwecks KUG Ausgleich? Würde das den Progressionsvorbehalt evtl. ausgleichen? 

 

Ich freue mich von Euch zu hören.

Vielen Dank

Fr. Lich

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MontBlanc

Ob die Anmeldung geht, also quasi in 2021 für 2020 weiß ich nicht. Steuerlich gilt für die Ausgaben und für die Einnahmen allerdings Zufluss bzw Abfluss Prinzip. Sprich was in 2021 an Geld eingeht wird in 2021 als Einnahme versteuert.

Mit den Corona Hilfen weiß ich auch nicht ob eine Hilfe die in 2021 ausbezahlt wird auch noch für 2020 als Einnahme gerechnet werden kann. Vielleicht gibt es noch andere Meldungen. Alles Gute

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Bill

Meinst Du mit "KUG" Kurzarbeitsgeld?

 

Wenn ja:

Bei uns wird die Anmeldung eines Nebengewerbes während der Kurzarbeitszeit nicht genehmigt.

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Fr.Lich
vor 18 Stunden von Bill:

Meinst Du mit "KUG" Kurzarbeitsgeld?

 

Wenn ja:

Bei uns wird die Anmeldung eines Nebengewerbes während der Kurzarbeitszeit nicht genehmigt.

Vielen Dank für die Antworten...gilt das mit der Anmeldung während der Kurzarbeiterzeit für alle Bundesländer?

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Belgien

https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe/nebengewerbe-kurzarbeit/

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phlp112
vor 23 Stunden von Fr.Lich:

Hallo liebe Community,

 

vielleicht gibt es hier ja ein Paar Steuerexperten, die mir helfen können. 

 

Kann man rückwirkend also nächstes Jahr für 2020 ein Nebengewerbe (das ursprünglich für 2021 geplant war) anmelden? Zwecks KUG Ausgleich? Würde das den Progressionsvorbehalt evtl. ausgleichen? 

 

Ich freue mich von Euch zu hören.

Vielen Dank

Fr. Lich

Du willst also rückwirkend Verluste aus dem Nebengewerbe erzielen, um die höhere Steuerbelastung aus den KUG Zahlungen auszugleichen? 

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