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Rechtssicher versenden und empfangen

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Ich muss jemandem einen Artikel senden und ich erwarte außerdem eine Sendung mit einem Artikel von derselben Person.

 

Ich muss rechtssicher beweisen, dass ich ordnungsgemäß das Bestellte versendet habe und im Falle des Falles beweisen, wenn die Gegenpartei mir nicht das Richtige gesendet hat.

 

In diesem Zusammenhang habe ich gerade schon festgestellt, wie sinnbefreit ein Einschreiben ist. Denn man kann beweisen, dass man etwas geschickt hat und ob es angenommen wurde, aber der Empfänger kann jederzeit problemlos lügen und behaupten, es sei ein leerer Brief gewesen o.Ä.

 

Ebenfalls bietet z.B. DHL "versicherte" Pakete an im Wert von 500€, aber im Schadensfall muss man erstmal beweisen können, was drin war und dass der Fehler bei denen lag.

 

Ich habe eben den Postbeamten gefragt, ob ich auf Video aufnehmen darf, wie ich das Paket im Laden zuklebe und dann abgebe und er hat es vehement abgelehnt - "keine Videos! Das können Sie ja zu Hause machen!"

 

 

Also daher die Frage an die Runde, sicherlich gibt es hier jemanden, der rechtlich versiert ist:

-Wie versende ich etwas rechtlich "wasserdicht", sodass ich beweisen kann, dass ich es ordnungsgemäß abgeschickt habe und der Zustand wie vereinbart war?

-Und wie kriege ich es hin, dass es rechtlich gültig ist, wenn ich ein empfangenes Paket "unter Zeugen" öffne? (Es müsste ja quasi direkt sein, wenn der Paketbote noch da ist? Was, wenn er nicht der Zeuge sein will? Ich kann ja nicht jeden Tag den ganzen Tag Leute parat haben, die bezeugen, wenn ich ein Paket bekomme.)

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Ramstein

Musst du mit Zeugen arbeiten, die vom Verpacken bis Postabgabe lückenlos dabei waren. Am besten keine Familienmitglieder. Und erhaltene Sendung nur mit Zeugen auspacken, versteht sich.

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Gast240416
vor 33 Minuten von 100:

 

Ich habe eben den Postbeamten gefragt

Im Ernst, welche Antwort hast Du erwartet - von einem ordentlichen teutschen Post-Beamten ?

:lol:

 

Wer fragt kriegt Antworten.

Zeugen bei Verpackung und Versand, ebenso beim Empfang.

 

Anders kann man Diamanten nicht gegen Waffen tauschen

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HnsPtr
· bearbeitet von HnsPtr

Einfach nicht bei der Post als Paket aufgeben, sondern mit Spedition verschicken; und Video bei Wareneingang und Warenausgang machen. Dem Spedi ist das im Gegensatz zum "Postbeamten" scheißegal, wenn du ein Video machst.

 

Alternativ zur Spedition: einen Treuhänder mit der Sache befassen.

 

Wenn es ein reales Problem ist, kannst du es hier ja genauer schildern. Wenn du hier nicht magst, auch gerne per pm. Es gibt immer eine Lösung.

 

 

Übrigens: um Geschäftspartner,  bei denen ich solche Sorgen habe, würde ich einen Bogen machen.

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100
vor 8 Minuten von Cef:

Im Ernst, welche Antwort hast Du erwartet - von einem ordentlichen teutschen Post-Beamten ?

:lol:

 

Wer fragt kriegt Antworten.

 

Das verstehe ich nicht. Was soll das heißen? War es dumm zu fragen oder soll ich mehr fragen?

 

 

vor 36 Minuten von Ramstein:

Musst du mit Zeugen arbeiten, die vom Verpacken bis Postabgabe lückenlos dabei waren. Am besten keine Familienmitglieder. Und erhaltene Sendung nur mit Zeugen auspacken, versteht sich.

 

 

Was ist, wenn ich mit -sagen wir 2- Zeugen belege, dass ich das Versprochene ordnungsgemäß verpackt und versendet habe.

Und der Empfänger behauptet einfach 2 Zeugen beim Auspacken gehabt zu haben -vielleicht ja Freunde von ihm?- die gesehen zu haben bestätigen, dass die Ware nicht in Ordnung sei. Muss sich dann der Empfänger mit der DHL rumstreiten oder wie sieht das dann rechtlich aus?

 

 

Wie stellt man sicher, dass eine "Zeugenaussage" als "wahr" angesehen wird? Könnte ein Anwalt oder Richter nicht immer behaupten, dass es Freunde seien, die das einfach sagen, obwohl es nicht stimmt? Oder andersrum, wie sollte ich vermeiden, dass der Gegner anhand von "Zeugen" Falsche Dinge beweisen will und seine Zeugen bestätigen einfach alles, was er behauptet, weil sie ihn unterstützen wollen?

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HnsPtr

Geht es um ein reales Problem? Oder ist das hier eine Frage akademischer Natur?

Ich helfe super gerne bei Logistikproblemen, aber wenn es gar kein reales Problem gibt, verabschiede ich mich aus dem Thread.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef

 

vor 11 Minuten von 100:

Das verstehe ich nicht. Was soll das heißen? War es dumm zu fragen oder soll ich mehr fragen?

 

Entschuldigung, ich wollte damit sagen, das Du natürlich nur dann von einem teutschen Postbeamten eine Erlaubnis bekommst,

wenn Du eine unbefristete Drehgenehmigung zur Aufnahme bewegte Bilder mit Tonaufzeichnung nach dem teutschen Post-und Fernmeldegesetz von 1802 vorweisen kannst, also der bekannten preußischen VHS-Kassetten-Vorschrift.

 

Edit:

Oder wenn Du ihm sagst das er ins Fernsehen kommt!

 

EditEdit:

Erst geht es in Deinen Aktivitäten hier um fiktive VW Golfs, dann um fiktive Fahrräder, alles bei Ebay.

Worum geht es denn nun wirklich?

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100
vor 4 Minuten von HnsPtr:

Geht es um ein reales Problem?

 

Natürlich.

Es geht darum, dass der Geschäftspartner keine vertrauenswürdige Person zu sein scheint und ich sicherstellen muss, dass er nicht hinterher behaupten kann, die Ware sei nicht in Ordnung gewesen.

Und ebenso muss ich sicherstellen, dass er nicht damit durchkommt, mir z.B. ein leeres Paket zu senden und dann zu behaupten, es sei ja alles gesendet worden.

vor 16 Minuten von Cef:

 

 

Entschuldigung, ich wollte damit sagen, das Du natürlich nur dann von einem teutschen Postbeamten eine Erlaubnis bekommst,

wenn Du eine unbefristete Drehgenehmigung zur Aufnahme bewegte Bilder mit Tonaufzeichnung nach dem teutschen Post-und Fernmeldegesetz von 1802 vorweisen kannst, also der bekannten preußischen VHS-Kassetten-Vorschrift.

 

Willst du implizieren, dass Postbeamte eh keine Ahnung haben und daher sollte man sie gar nicht erst fragen, sondern lieber einfach filmen? Oder was?

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Gast240416

Ich wähle die zweite Möglichkeit.

 

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chirlu
vor 1 Minute von 100:

Postbeamte

 

Der Punkt, den du anscheinend verpaßt hast: Es gibt kaum noch Beamte bei der Post. Eher hast du mit einem Angestellten zu tun, und da eher mit einem der Deutschen Bank oder irgendeines örtlichen Ladens, der die Postagentur mitbetreibt.

 

vor 26 Minuten von 100:

Wie stellt man sicher, dass eine "Zeugenaussage" als "wahr" angesehen wird? Könnte ein Anwalt oder Richter nicht immer behaupten, dass es Freunde seien, die das einfach sagen, obwohl es nicht stimmt? Oder andersrum, wie sollte ich vermeiden, dass der Gegner anhand von "Zeugen" Falsche Dinge beweisen will und seine Zeugen bestätigen einfach alles, was er behauptet, weil sie ihn unterstützen wollen?

 

Letztlich ist das die freie Beweiswürdigung des Richters, der den einen Zeugen glaubhafter findet als den anderen, weil er in einer neutraleren Position ist, nicht vorbestraft, mehr Details schildern kann usw. Mit einer Falschaussage macht man sich außerdem strafbar, davon wird eine gewisse abschreckende Wirkung erwartet.

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Ramstein

Ich würde mir auch gründlich überlegen, mit wem ich Geschäfte machen will. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

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oktavian

Ich werfe auch immer meine Steuererklärung mit Zeugen beim FA persönlich ein und drehe gleichzeitig ein Video mit Zeitstempel, denn die Belege habe ich nur einmal.

Es ist in der Tat unmöglich: Ohne Vertrauen funktioniert die Wirtschaft nicht.

 

Es könnten auch beide Recht habe. Eventuell wird auf dem Postweg etwas aus dem Packet heraus geklaut. Also keine beschädigten Packete annehmen oder das gleich bei Annahme quittieren lassen. Zudem fälschungssichere Versiegelung, um zu erkennen, ob es geöffnet wurde. Die andere Partei könnte ja sonst auch das Packet öffnen, den Inhalt austauschen und dann mit Zeugen öffnen. Auch muss es sicher und ordnungsgemäß verpackt werden, um Beschädigungen aus Eigenverschulden auzuschließen. Ein Sensor muss mit ins Packet, der aufzeichnet, falls die Post zu grob damit umgeht.

 

Eine andere Überlegung: Wenn der Geschäftspartner nicht zahlungsfähig ist, kann man auf dem Rechtsweg noch zusätzliches Geld versenken.

 

Vielleicht kommt Factoring/Versicherung in Frage?

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HnsPtr

NATÜRLICH kommt Versicherung in Frage.

 

Aber der Threadersteller hat auch Angst, dass die Versicherung ihm nicht glaubt, dass die Ware in der Schachtel war... Einschlägig vorbestraft oder warum sollte die Versicherung mir nicht glauben?

Wenn der Threadersteller sein Problem nicht genauer erklärt macht das alles keinen Sinn.

 

Es werden ständig teure Uhren, Sportwaffen, wertvolle Impfstoffe, dual use material, Edelsteine, einmalige Prototypen, Kernmaterial, 1-Euro Tangas, Bücher usw. verschickt.

Je nach Ware sucht man sich den passenden Transporteuer (und das enthält dann bei Bedarf auch eine Versicherung). Was OP hier abzieht ist einfach lächerlich.

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100
· bearbeitet von 100
vor 59 Minuten von Cef:

Ich wähle die zweite Möglichkeit.

 

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du ein Internet-Troll bist.

 

vor 52 Minuten von chirlu:

Der Punkt, den du anscheinend verpaßt hast: Es gibt kaum noch Beamte bei der Post. Eher hast du mit einem Angestellten zu tun, und da eher mit einem der Deutschen Bank oder irgendeines örtlichen Ladens, der die Postagentur mitbetreibt.

Dann halt Postangestellter statt Postbeamter. Falsch formuliert, entschuldigung. Wofür ist das jetzt relevant gewesen?

 

vor 51 Minuten von Ramstein:

Ich würde mir auch gründlich überlegen, mit wem ich Geschäfte machen will. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Das stimmt. Dem werde ich auch nie wieder etwas verkaufen. Er ist bereits gesperrt.

 

vor 41 Minuten von HnsPtr:

Was OP hier abzieht ist einfach lächerlich.

"abzieht"? Was ist denn dein Problem? Ich hab doch nur ganz höflich Fragen gestellt. Wodurch fühlst du dich denn auf den Schlips getreten?

 

 

 

Dankeschön für die Hinweise, die zielführend waren.

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Gast240416
vor 1 Stunde von 100:

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du ein Internet-Troll bist.

Mist, ich bin enttarnt.

:boxed:

 

Ja, ich gestehe: Meine bevorzugte Beute sind User >99 und <101,

die hier meist nur dann auftauchen wenn sie Rat ( oder fiktiv Rad )

für Ihre Ebay-Transaktionen brauchen, weil sie entweder selber tricksen

oder selber ausgetrickst werden, rein fiktiv natürlich.

 

Nach der Nummer mit den Postbeamten gehe ich eher von der zweiten Möglichkeit aus.

 

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FranzFerdinand

Jetzt helft dem armen Mann doch mal.

 

Nimm eine Zustellung per Gerichtsvollzieher. Da kann man die Dokumente offen einreichen, es wird abgestempelt und die Zustellung dokumentiert. Inhalt UND Zustellung sind damit gerichtsfest bewiesen.

 

Kosten richten sich nach dem Umfang. Für normalen Briefverkehr alles im niedrigen zweistelligen Bereich.

 

Zum Thema Zeugen: Glaubwürdigkeit geht vor Menge. Wer etwas (belastendes) behauptet muss es auch beweisen. Kann er das nicht, gewinnt der andere sogar ohne Zeugen.

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chirlu
vor 1 Minute von FranzFerdinand:

Da kann man die Dokumente offen einreichen

 

Es sind hier aber eben keine Dokumente, sondern Waren.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 3 Stunden von 100:

Dann halt Postangestellter statt Postbeamter.

Angestellte der Deutsche Post AG siehst du vielleicht in Bonn, aber bestimmt nicht hinterm Schalter einer Postagentur oder Postbank-Filiale. (Die Deutsche Post AG betreibt keine eigenen Filialen mehr.)

 

vor 36 Minuten von FranzFerdinand:

Nimm eine Zustellung per Gerichtsvollzieher. Da kann man die Dokumente offen einreichen, es wird abgestempelt und die Zustellung dokumentiert. Inhalt UND Zustellung sind damit gerichtsfest bewiesen.

Gerichsvollzieher liefern weder Diamanten noch andere Handelswaren aus.

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FranzFerdinand
· bearbeitet von FranzFerdinand

Haha, oh mann, es ist echt ein langer Tag gewesen. "Artikel" im Ausgangspost meint ja vermutlich kein Druckerzeugnis, sondern Ware. Ich ziehe meine Meldung zurück :D

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Gast240416
· bearbeitet von Cef

 

Er hat hier doch schon diverse male fiktive gebrauchte VW Golfs und Fahrräder auf Ebay verticken wollen.

 

Bekanntermaßen eine Szene,

in der es von Ehrenmännern und honorigen Geschäftspartnern nur so wimmelt.

 

Die alle ordentliche Spielfilme in Postämtern drehen.

 

:police:

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mgi

Persönliche Übergabe? Sicherlich für dein dubioses Problem am sichersten und günstigsten. 

Ansonsten wird es auf  richterliche Beweiswürdigung hinauslaufen...

 

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