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Edelrieder

Freibetrag VS Verlustvortrag

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Edelrieder

Hallo Zusammen,

 

bin auf dieses tolle Forum gestoßen und habe auch schon einige hilfreiche Threads zu diesem Thema gefunden konnte es aber nicht abschließend klären, deshalb hier das Thema der Verrechnung eines Verlustes mit dem Grundfreibetrag von 801 bzw. 1.602 €.

 

Folgende Situation:

- Verlust durch Aktien in 2020

- Zukünftige potentielle Gewinne ebenfalls vorwiegend durch Aktien geplant

- Steuerfreibetrag 1.602 €

 

Um den Steuerfreibetrag nicht zu verlieren könnte ich entweder versuchen über sonstige Gewinne aus nicht Aktienveräußerungen diesen auszunutzen oder über einen 2. Broker (ohne einen Verlustvortrag zu beantragen) handeln, da dieser ja unabhängig von dem Verlusttopf bei Broker 1 läuft.

 

Wenn ich doch aber einen Verlustvortrag erstelle und einen Freistellungsauftrag bei meinem Broker einstelle, dann nutze ich den Steuerfreibetrag voll aus und die restlichen Überschüsse können in der Steuererklärung verrechnet werden.

Wäre das gleiche Prinzip wie mit einem anderen Broker aber deutlich einfacher in der Ausführung.

 

Habe ich dies so richtig verstanden oder bin ich auf dem Holzweg?

 

Danke schon mal im Vorfeld für alle hilfreichen Kommentare.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

E

 

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reckoner

Hallo,

 

 

Zitat

Wenn ich doch aber einen Verlustvortrag erstelle und einen Freistellungsauftrag bei meinem Broker einstelle, dann nutze ich den Steuerfreibetrag voll aus und die restlichen Überschüsse können in der Steuererklärung verrechnet werden.

 

Du kannst aber nicht nur die restlichen Überschüsse erklären, alles oder gar nichts. Und der Verlust geht dem Sparer-Pauschbetrag vor, auch in der Steuererklärung.

 

Was mir immer noch nicht so ganz klar ist (nach über 10 Jahren) und in eine ähnliche Richtung geht: Muss man bei bestehendem Verlustvortrag beim Finanzamt eine Anlage KAP abgeben, oder kann man warten bis wirklich Gewinne deutlich über dem Sparer-Pauschbetrag kommen? [mich persönlich betrifft das nicht, weil ich jedes Jahr die Anlage KAP abgeben muss, und auch will]

 

Stefan

 

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Edelrieder

Hatte schon befürchtet, dass es nicht so einfach ist aber danke für die Klarstellung!

Dann werde ich wohl mein altes Depot reaktivieren um auf auf diesem Wege den Freibetrag nicht zu verschenken, ist zwar irgendwie unlogisch aber was solls :-)

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 2 Stunden von Edelrieder:

Dann werde ich wohl mein altes Depot reaktivieren um auf auf diesem Wege den Freibetrag nicht zu verschenken,

IMHO ist das nicht nötig.

 

bei deiner Bank:

1. Du hast Verlustvorträge im Aktientopf

2. Du hast einen FSA von 1602€

3. Du machst "sonstige" Gewinne

 

Da Aktienverluste nicht gegen "sonstige Gewinne" aufgerechnet werden dürfen, wird zuerst dein FSA in Anspruch genommen.

Ist dieser verbraucht, zahlst du auf weitere "sonstige" Gewinne Abgeltungssteuer.

 

Der Verlusttopf "Aktien" wird bei der Bank vorgetragen, bis du ihn durch zukünftige Aktien-Gewinne ausgeglichen hast.

Erst wenn der Aktienverlusttopf auf Null steht, gehen Aktiengewinne wie auch die sonstigen Gewinne gegen den FSA.

 

Zitat

Wenn ich doch aber einen Verlustvortrag erstelle..

den Verlustvortrag erstellt deine Bank, Du beantragst (zur Verrechnung von Gewinnen bei anderen Banken im Rahmen deiner Steuererklärung) eine Verlustbescheinigung - aber spätestens am 15.12. , also morgen!

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Der Verlusttopf "Aktien" wird bei der Bank vorgetragen, bis du ihn durch zukünftige Aktien-Gewinne ausgeglichen hast.

Ich hatte es so verstanden, dass auch diese zukünftigen Aktien-Gewinne erst gegen den Sparer-Pauschbetrag laufen sollen. Und das geht halt nur in einem anderen Depot.

 

Stefan

 

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beamter97
vor 11 Stunden von reckoner:

Und das geht halt nur in einem anderen Depot.

Da hast du recht.

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