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oktavian

Solidaritätszuschlag ab 2021 entfällt

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oktavian

Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag angeblich für 90% der Bürger (genau genommen eine Lüge). Jedoch wird der Soli im Rahmen der Abgeltungssteuer weiter erhoben. :rolleyes:

 

Bedeutet dies die Günstigerprüfung wird attraktiver, da im Rahmen der Einkommenssteuer gegebenenfalls kein Soli anfallen würde?

 

Das würde insbesondere für Privatiers eine Gewinnverlagerung nach 2021 attraktiver machen. Evtl. kann der Stückzinstrick hilfreich sein. Meinungen dazu?

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moonraker
· bearbeitet von moonraker

Das Thema hatten wir schon - suche ich vielleicht noch mal.

Fazit: Der Soli auf Abgeltungssteuer fällt immer an, kann man sich edit: auch aber mit Günstigerprüfung nicht wieder zurückholen.

 

Edit: Aussage korrigiert, siehe Ausführungen von chirlu

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chirlu
vor einer Stunde von oktavian:

Bedeutet dies die Günstigerprüfung wird attraktiver, da im Rahmen der Einkommenssteuer gegebenenfalls kein Soli anfallen würde?

 

Ja, bei erfolgreicher Günstigerprüfung kein Solidaritätszuschlag.

 

 

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oktavian
· bearbeitet von oktavian
vor 7 Minuten von chirlu:

 

Ja, bei erfolgreicher Günstigerprüfung kein Solidaritätszuschlag.

 

Der letzte Beitrag war da schon >1 Jahr her. Habe damit nicht gerechnet. Danke.

 

vor 24 Minuten von moonraker:

Das Thema hatten wir schon - suche ich vielleicht noch mal.

Fazit: Der Soli auf Abgeltungssteuer fällt immer an, kann man sich auch mit Günstigerprüfung nicht zurückholen.

 

Chirlu ist da anderer Meinung und ich weiß es nicht. Würde es aber logisch finden, wenn bei postiver Günstigerprüfung der Soli wegfiele, da es dann um Einkommenssteuer geht.

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moonraker
vor 43 Minuten von oktavian:

Der letzte Beitrag war da schon >1 Jahr her. Habe damit nicht gerechnet. Danke.

 

Chirlu ist da anderer Meinung und ich weiß es nicht. Würde es aber logisch finden, wenn bei postiver Günstigerprüfung der Soli wegfiele, da es dann um Einkommenssteuer geht.

Hatte den originalen Beitrag auch gerade gefunden...

 

Die Ausführung von chirlu stimmt schon, ich hatte mir das einfach falsch gemerkt.

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oktavian

Dann ist das geklärt.

 

Ich frage mich jetzt wenn jemand nächstes mit einer positiven Günstigerprüfung rechnet (Grenzsteuersatz <25%), ob sich dann der Aufwand des Stückzinstricks lohnt (Zeit/Transaktionskosten/ evtl negative ytm in Kauf nehmen) um z.B. €10.000 Gewinn nach 2021 zu verschieben, wenn das Portfolio leider kaum noch unrealisierten Gewinn hat. Gibt es dazu Meinungen/Erfahrungen?

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whister
vor 2 Stunden von oktavian:

Dann ist das geklärt.

 

Ich frage mich jetzt wenn jemand nächstes mit einer positiven Günstigerprüfung rechnet (Grenzsteuersatz <25%), ob sich dann der Aufwand des Stückzinstricks lohnt (Zeit/Transaktionskosten/ evtl negative ytm in Kauf nehmen) um z.B. €10.000 Gewinn nach 2021 zu verschieben, wenn das Portfolio leider kaum noch unrealisierten Gewinn hat. Gibt es dazu Meinungen/Erfahrungen?

Naja, daas würde nur etwas bringen wenn man jetzt einen wesentlich höheren Steuersatz hat. Sonst würdest du mit der Aktion in diesem Jahr die untere Progression verschenken und nächstes Jahr deinen Steuersatz hochtreiben.

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