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cpandrea

Fiktive Quellensteuer

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cpandrea
· bearbeitet von cpandrea

Fiktive Quellensteuer

Manche Länder bescheinigen (für alle oder einige ihrer Anleihen) eine fiktive Quellensteuer, die man nicht gezahlt hat und erhöhen so die Nachsteuerrendite 

 

wird die fiktive Quellensteuer nur bei der Zinszahlung (für den gesamten Zinsperiode)  bescheinigt oder auch bei der Stückzinsen ?

 

Danke   

 

 

 

hier für Neulinge über das Thema 

 

Fiktive Quellensteuer

Zur Erleichterung des Kapitaltransfers sind in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern Zins- und Dividendeneinkünfte steuerbefreit. Es fällt somit keine ausländische Quellensteuer an, die sich deutsche Anleger auf ihre Einkommensteuer oder Abgeltungsteuer anrechnen lassen könnten. Um diesen Steuernachteil auszugleichen, wird in Doppelbesteuerungsabkommen häufig eine fiktive Quellensteuer vereinbart, die die Kapitalanleger aber nicht wirklich im Ausland zahlen müssen.

Obwohl sie also eigentlich keine ausländische Quellensteuer bezahlen, dürfen Anleger die fiktive Quellensteuer trotzdem auf ihre deutsche Einkommensteuer anrechnen. Diese fiktive Quellensteuer macht die Investition in den jeweiligen Staaten attraktiver und ist deswegen eine Form der Entwicklungshilfe.

 

hier kann man den eventuellen % der fiktiven Quellenstuer  finden 

https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/EU_OECD/anrechenbare_ausl_quellensteuer_2020.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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Stift
· bearbeitet von Stift

.

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Life_in_the_sun
vor 29 Minuten von cpandrea:

wird die fiktive Quellensteuer nur bei der Zinszahlung (für den gesamten Zinsperiode)  bescheinigt oder auch bei der Stückzinsen ?

 

Meines Wissen nach nur bei regulären Zinszahlungen der Emittenten. Stückzinsen werden ohne Anrechnung der fiktiven Quellensteuer versteuert.

So meine Erinnerung.

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cpandrea

Danke an allen  für die klärende Antworten

 

 

 

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