minusch November 29, 2020 · bearbeitet November 29, 2020 von minusch Hallo liebe Community, mein Vater ist vor wenigen Monaten verstorben. Ich bin mit meiner Schwester Alleinerbe. Kein Testament vorhanden. Erbschaftsrechtlich kennen wir uns nicht besonders gut aus. Nun stellst sich uns die Frage, ob es Sinn macht, noch dieses Jahr (Dezember) den Erbschein zu beantragen oder ob wir da noch bis nächstes Jahr warten sollten? Ab März fallen für das Depot meines Vaters höhere Gebühren an. Wir haben aber leider keine Vollmacht für dieses, damit wir es auflösen können. Die Bank ist noch nicht informiert, aber ich denke nur die Sterbeurkunde wird als Nachweis nicht ausreichen, um den zwar kleinen Depotwert kurz und schmerzlos einmal auf uns aufteilen zu lassen? (Das würde ansonsten für uns auch nicht eilen) Daher die Frage... Danke schonmal für eure Einwertung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 29, 2020 · bearbeitet November 29, 2020 von chirlu vor 10 Minuten von minusch: ich denke nur die Sterbeurkunde wird als Nachweis nicht ausreichen, um den zwar kleinen Depotwert kurz und schmerzlos einmal auf uns aufteilen zu lassen? Das kommt auf die Bank an. Sie kann sich darauf einlassen, wenn ihr sie von allen Ansprüchen möglicher weiterer Erben freistellt; das macht z.B. die BHW Bausparkasse bis zu einem Wert von 10000 Euro. (Das habe ich nämlich gerade gemacht, daher das Beispiel.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
minusch November 29, 2020 Danke, @chirlu! Das wäre perfekt! Dann sollte ich mal mit der Bank Kontakt aufnehmen. Wie ist denn deine Einschätzung? sollte ich darüber hinaus den Erbschein dennoch schon dieses Jahr beantragen oder lieber noch warten? Liebe Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 29, 2020 vor 6 Minuten von minusch: sollte ich darüber hinaus den Erbschein dennoch schon dieses Jahr beantragen oder lieber noch warten? Brauchst du ihn denn noch für eine andere Stelle? Ich würde ihn beantragen, sobald feststeht, daß er benötigt wird. In dem Fall gibt es dann aber m.E. keinen Grund zu warten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
minusch November 29, 2020 · bearbeitet November 29, 2020 von minusch Ich denke erstmal nicht. Zumindest hat ihn noch niemand konkret angefordert. Wir haben aber auch noch nichts umschreiben oder übertragen lassen. Dann warten wir besser noch. Man will ja auch keine schlafenden Hunde wecken.. Ich habe mich nur gefragt, ob man sich grundätzlich besser steht, wenn man den Erbschein lieber so früh wie möglich beantragt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder November 29, 2020 · bearbeitet November 29, 2020 von bondholder Gehören Grundstücke/Immobilien zum Erbe? Dann führt an einem Erbschein kein Weg vorbei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 29, 2020 vor 8 Minuten von bondholder: Gehören Grundstücke/Immobilien zum Erbe? Dann führt an einem Erbschein kein Weg vorbei. Ein Weg schon, und zwar ein notarielles Testament. Damit braucht man keinen Erbschein. Da in diesem Fall aber kein Testament vorliegt, stimmt die Aussage hier. vor 28 Minuten von minusch: Ich habe mich nur gefragt, ob man sich grundätzlich besser steht, wenn man den Erbschein lieber so früh wie möglich beantragt. An sich sollte der Zeitpunkt egal sein. Der Erbschein ist aber gebührenpflichtig, deshalb will man ihn nur beantragen, wenn man ihn wirklich braucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 29, 2020 Rein steuerlich ist es wohl so (bzw. war es vor ca. 20 Jahren), dass der Verstorbene noch bis zum Todestag einkommensteuerpflichtig auch für Kapitaleinkünfte ist. Ab dem Todestag ist es dann die Erbengemeinschaft und die braucht - wie eine GbR - eine eigene Steuererklärung. Die Bank erstellt für 2020 zwei abgegrenzte Steuerbescheinigungen, wofür sie natürlich den Todestag kennen muss. Wenn Ihr das nicht zweimal machen wollt (für 2020 führt kein Weg vorbei), ist es sinnvoll, dass Depot noch 2020 entweder per Übertrag oder per Verkauf aufzulösen. Falls Ihr noch andere Einkommensquellen geerbt habt, etwa vermietete Immos, gilt das Gleiche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 November 30, 2020 vor 10 Stunden von chirlu: Der Erbschein ist aber gebührenpflichtig, deshalb will man ihn nur beantragen, wenn man ihn wirklich braucht. Ebend ! Ergänzend sollte man noch hinzufügen , dass die Kosten für den Erbschein aus dem Gesamtnachlasswert - und damit nicht nur aus dem betroffenen Depotwert zum Todestag - berechnet werden. Untauglicher Versuch ist übrigens von Erbscheinsantragstellern auch , Beerdigungskosten als abzugsfähig für den Nachlasswert zu halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ozymandias1 November 30, 2020 vor 22 Stunden von minusch: Ich denke erstmal nicht. Zumindest hat ihn noch niemand konkret angefordert. Wir haben aber auch noch nichts umschreiben oder übertragen lassen. Dann warten wir besser noch. Man will ja auch keine schlafenden Hunde wecken.. Ich habe mich nur gefragt, ob man sich grundätzlich besser steht, wenn man den Erbschein lieber so früh wie möglich beantragt. Erstmal mein Beileid (auch wenn es schon ein paar Monate her ist)! Zum Erbschein: Es gibt ein BGH-Urteil (05.04.2016, XI ZR 440/15) dazu, dass Banken nicht auf dem Erbschein bestehen dürfen, sondern ein eröffnetes eigenhändiges Testament ausreichend sein muss. Dass dazu ein BGH-Urteil nötig war, zeigt aber, dass Banken das nicht mögen, weil es für sie ein gewisses Risiko birgt. Vor etwa 5 Jahren habe ich in einem Erbfall beglaubigte Kopien des Testaments an mehrere Banken geschickt und bei allen bis auf der "Hausbank" war damit der Ablauf problemlos. Ausgerechnet bei der Hausbank, einer Sparda-Bank, die das Girokonto führte, zog sich der Vorgang aber über Wochen und ich hatte den Eindruck, dass der mittlerweile ausgestellte Erbschein half, dass endlich zum Abschluss zu bringen. Ich würde in einer ohnehin familiär belastenden Situation immer die Rechtssicherheit eines Erbscheins bevorzugen und finde die Kosten auch vergleichsweise niedrig (im Vergleich zu all den anderen Kosten, die für Beerdigung etc. anfallen). Aber das muss natürlich jeder selbst wissen. Zur Situation: Ihr habt wirklich seit Monaten die Banken nicht informiert, dass der Kontoinhaber verstorben ist? Ich bin kein Jurist und habe nicht nach einer Rechtsquelle gegoogelt, aber ich würde annehmen, dass Ihr zu so einer Information unverzüglich verpflichtet seid. Ich kann mir auch keine Gründe dafür vorstellen. Ich will natürlich nichts unterstellen, aber mein spontaner Gedanke ("keine schlafenden Hunde wecken") war, dass Ihr vielleicht die Zugangsdaten und damit schon einen inoffiziellen Zugang zu den Konten habt, aber das kann man doch nicht über Monate machen! Ihr wollt doch als Erbengemeinschaft irgendwann offiziell auf die Konten zugreifen, und umso früher ihr das angeht, umso entspannter könnt ihr lange Bearbeitungszeiten der Banken (wie in meinem Fall) aussitzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag