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Eichhorn

Grundsätzlich: Wer bekommt die Aktien bei Wertlosausbuchung bei laufender Insolvenz?

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Eichhorn
· bearbeitet von Eichhorn
Rechtschreihpunk

Hallo in den Schwarm,

habe jetzt eine ganze Weile das Forum durchforstet, bin aber nicht fündig geworden. Zur Frage: Ich frage mich, was mit Aktien passiert, deren Wertlosausbuchung ich bei meiner Bank beantrage, um die aus dem Depot zu bringen und als Verluste verwenden zu können, obwohl das Insolvenzverfahren der Firma noch läuft und eventuell ja noch was passieren kann. Meine Bank will auch die Formulierung "verzichte auf derzeitige und zukünftige Ansprüche aus folgendem Wertpapier:" - die haben sich da also auch schon Gedanken darüber gemacht.

Hintergrund: Habe immer noch KTG Agrar -Aktien im Depot und recht hohe Gewinne in 2020. Das Insolvenzverfahren ist aber immer noch nicht abgeschlossen. Kann die Bank die Aktien nach meiner Wertlosausbuchung nach Gusto verwenden?

 

 

Falls das schon beantwortet wurde, bin ich für den Link dankbar.

Danke im voraus!

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chirlu
vor 12 Minuten von Eichhorn:

Kann die Bank die Aktien nach meiner Wertlosausbuchung nach Gusto verwenden?

 

Ja.

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John Silver

Das Insolvenzverfahren bei KTG Agrar soll laut Insolvenzverwalter im Oktober 2021 beendet werden. So ist der Plan.

Die Quote liegt sehr weit im Süden für die Anleihengläubiger (? vielleicht(!) 3% von 100% ?).

Da wird daher für die Aktionäre definitiv nichts übrig bleiben.

Es sei denn es werden noch ein paar Hundert Millionen irgendwo "gefunden" vom Insolvenzverwalter. 

(Ich habe die Zahl nicht zur Hand, müssen aber Größenordnung um die 400 Mio. sein die fehlen).

 

https://www.capital.de/wirtschaft-politik/ktg-agrar-glaeubiger-gehen-weitgehend-leer-aus

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Eichhorn

Hallo Chirlu und John Silver,

vielen Dank für die klaren und informativen Antworten. Wünsche einen schönen Tag und eine glückliche Hand bei euren weiteren Investments!

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Merol Rolod
vor 41 Minuten von Eichhorn:

Ich frage mich, was mit Aktien passiert, deren Wertlosausbuchung ich bei meiner Bank beantrage, um die aus dem Depot zu bringen und als Verluste verwenden zu können, obwohl das Insolvenzverfahren der Firma noch läuft und eventuell ja noch was passieren kann.

Kurze Gegenfrage: Bei welcher Bank bist du? Und hat dir diese schriftlich bestätigt, dass die anfallenden Verluste bei Wertlosausbuchung steuerlich geltend gemacht werden können?

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chirlu
vor 12 Minuten von Merol Rolod:

hat dir diese schriftlich bestätigt, dass die anfallenden Verluste bei Wertlosausbuchung steuerlich geltend gemacht werden können?

 

Bis 10000 Euro sollte das dieses Jahr kein Problem sein.

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beamter97
vor einer Stunde von Merol Rolod:

Und hat dir diese schriftlich bestätigt, dass die anfallenden Verluste bei Wertlosausbuchung steuerlich geltend gemacht werden können?

Und daran anschließend: Macht die Bank die Verluste geltend, bucht die Bank also den Verlust gleich gegen deine Aktiengewinne, bzw. in den Aktienverlusttopf, oder darfst (mußt) du dich im Rahmen deiner ESt-Erklärung darum kümmern?

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Eichhorn
· bearbeitet von Eichhorn

Bin bei der DKB. Und die hat mir in der Sache mitgeteilt, dass sie keine Verlustanrechnung durchführen wird, und ich eventuelle Berücksichtigungen in der ESt-Erklärung mit meinem Steuerberater besprechen soll.

Um diese Verlustberechnung muss ich mich noch kümmern, Hinzu kommt das ich 2020 erste Mal "Topfübergreifend" zwischen Aktien und anderen Kapitaleinkünften verrechnen werde.

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Merol Rolod
vor 23 Minuten von Eichhorn:

Bin bei der DKB. Und die hat mir in der Sache mitgeteilt, dass sie keine Verlustanrechnung durchführen wird, und ich eventuelle Berücksichtigungen in der ESt-Erklärung mit meinem Steuerberater besprechen soll.

Ok. Danke für die Info.

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