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zora

Gewoba bisherige Sparpläne (neue Konditionen)

Empfohlene Beiträge

zora

Hallo Forum,

seinerzeit bin ich durch die tollen Tipps hier im Forum auf den Sparplan der Gewoba aufmerksam geworden.

Aufgrund aktueller Entscheidungen von Oberlandesgerichten stellt die Gewoba die bisherigen Sparpläne jetzt

auf neue Konditionen um. Mit Übernahme der bisher eingezahlten Beträge werden zwei verschiedene Möglichkeiten

angeboten. Feste Verzinsung von 1% p.a. zuzüglich gestaffelter Prämien bis zum Jahr 2025 (15%, 17%, 19%, 21%, 25%).

Danach läuft der Plan aus. Zweite Möglichkeit ist eine Restlaufzeit bis 2023 mit einer festen Verzinsung von 3,5% p.a., ohne Prämien.

 

Da ich den Sparplan vermutlich 2025 beendet hätte (abgeschlossen 2016), denke ich das erste Angebot ist eine gute Alternative.

Oder begehe ich hier irgendwo einen Denkfehler?

 

Gruß

zora

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Cauchykriterium

Stelle uns doch einfach Deinen konkreten Rechengang einmal vor - dann müssen nicht alle Teilnehmer selbst rechnen. Du agierst jedenfalls sehr sparsam ... ;-)

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west263

Ich habe erstmal googeln müssen, nach Gewoba.

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whister
vor einer Stunde von zora:

Aufgrund aktueller Entscheidungen von Oberlandesgerichten stellt die Gewoba die bisherigen Sparpläne jetzt auf neue Konditionen um.

Die Gewoba hat bei dir scheinbar erreicht was sie erreichen wollte. :rolleyes: Es handelt sich um keine Umstellung sondern es wird eine Verträgsänderung angeboten (die man nicht annehmen muss).

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zora
vor 25 Minuten von whister:

Die Gewoba hat bei dir scheinbar erreicht was sie erreichen wollte. :rolleyes: Es handelt sich um keine Umstellung sondern es wird eine Verträgsänderung angeboten (die man nicht annehmen muss).

Die neu angebotenen Konditionen sind, so wie ich das sehe, für die von mir geplante Laufzeit nicht unattraktiv. 
 

Wenn man den Vertrag wesentlich länger laufen lassen möchte, sollte man eventuell noch mal genau rechnen. 
Ab dem 16 Jahr gibt es nach alten Konditionen eine Prämie von 20%, und ab dem 21 Jahr 25%. Da komme ich aber nicht hin, da ich vorher aussteige. Die Grundverzinsung von 2% ist variabel.

 

Da ich neu 1% Zinsen bekomme, 2024 dann 21% und zum Ablauf 2025 25% Prämie sehe ich mich nicht im Nachteil. 
Die Gewoba erscheint mir jetzt auch nicht so, im Gegensatz zu manch anderen Anbietern, dass Sie Ihre Kunden unnötig übervorteilen möchte. 
 

Gruß

zora

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whister
vor 30 Minuten von zora:

Die neu angebotenen Konditionen sind, so wie ich das sehe, für die von mir geplante Laufzeit nicht unattraktiv.

Wenn du sowieso nach 5 Jahren aussteigen würdest dann ist das Angebot natürlich gut.

vor 30 Minuten von zora:

Die Grundverzinsung von 2% ist variabel.

Genau das ist sie eben nicht nach dem Urteil des BGH. Deswegen weist die Gewoba darauf hin dass man von evtl. steigenen Zinsen wahrscheinlich nicht profitieren wird.

vor 32 Minuten von zora:

Da ich neu 1% Zinsen bekomme, 2024 dann 21% und zum Ablauf 2025 25% Prämie sehe ich mich nicht im Nachteil.

Ich gehe davon aus dass jeder das gleiche Angebot bekommen hat.

 

In jeden Fall ist Angebot 1 besser als Angebot 2.

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zora

Hallo whister,

 

dann bin ich mit dem ersten Angebot auf dem richtigen Weg.

 

Variabler Zinssatz von 2% steht so im damaligen Prospekt.

Gewoba schreibt:“ Die variable Verzinsung richtet sich nach einem Referenzzinssatz, der quartalsweise ermittelt wird.“

Dagegen wurde von Sparern anderer Banken in letzter Zeit wohl geklagt. Daher will die Gewoba im Zuge der Rechtssicherheit

Ihrer Sparverträge jetzt eine Umstellung vornehmen. Ich habe den Sachverhalt mit den Klagen und den Urteilen jetzt keiner

näheren Prüfung unterzogen. Das neue Angebot mit der Umstellung passt für mich, und damit bin ich zufrieden. 


Danke an alle für die Antworten und einen schönen Restsonntag noch. 
 

Gruß

zora

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smartsurfer
Am 22.11.2020 um 10:48 von zora:

Hallo Forum,

seinerzeit bin ich durch die tollen Tipps hier im Forum auf den Sparplan der Gewoba aufmerksam geworden.

Aufgrund aktueller Entscheidungen von Oberlandesgerichten stellt die Gewoba die bisherigen Sparpläne jetzt

auf neue Konditionen um.

Hallo zora,

darf ich fragen, über welchen Sparbetrag du den Sparplan abgeschlossen hast?

Ich habe auch einen Sparplan (40€) aber bislang noch keine Info zu dieser Umstellung bekommen!

Danke

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Tiefseetaucher

Moinsen,

 

kurze Frage und vorab danke an die Experten:

 

Wir haben ein vor 5 Jahren ein Prämien Sparen bei der Gewoba Nord für damalige Verhältnisse tolle Konditionen. Vertrag geht offiziell bis 2040 und wird mit 150 Euro im Monat bespart.

 

Heute kam ein Brief mit Verweis auf Niedrigzinsen, Gerichtsverfahren etc. und zwei Vorschläge für eine Umstellung. Frage: Wie würdet ihr reagieren? Gar nicht antworten und hoffen, dass keine Kündigung erfolgt oder eine der beiden Optionen annehmen?

 

Danke und viele Grüße

 

 

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zora
Am 24.11.2020 um 21:41 von smartsurfer:

Hallo zora,

darf ich fragen, über welchen Sparbetrag du den Sparplan abgeschlossen hast?

Ich habe auch einen Sparplan (40€) aber bislang noch keine Info zu dieser Umstellung bekommen!

Danke

Sorry für die späte Antwort. 
 

Ich hatte erst einen Vertrag mit monatlicher Zahlung über 50 Euro abgeschlossen. 
Einen Monat später habe ich dann nochmals einen zweiten mit ebenfalls monatlich 50 Euro abgeschlossen. 
 

Gruß

zora

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zora

@Tiefseetaucher: Ich hatte ja ein identisches Schreiben bekommen und habe mich für das erste Angebot entschieden. 
 

Allerdings ist meine Laufzeit ja nicht mehr so lange, und daher besser zu berechnen. 
 

Berichte mal, wie es bei dir dann weitergeht. 
Ich wundere mich ein wenig über die wenigen Rückmeldungen hier. 
Seinerzeit wurde das Angebot der Gewoba hier ziemlich angepriesen. 
Da sollten doch noch mehr Leute als nur wir zwei entsprechende Post bekommen haben. 
 

Gruß

zora

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whister
vor 4 Stunden von zora:

Da sollten doch noch mehr Leute als nur wir zwei entsprechende Post bekommen haben.

Mein Beitrag war in dieser Hinsicht nicht ganz deutlich. Ich bin auch betroffen und hatte die Briefe schon bekommen bevor du hier geschrieben hattest. Habe auch zwei Verträge (jedoch mit wesentlich höheren monatl. Beiträgen) und habe mich noch nicht entschieden. :unsure:

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zora

So ganz verstehe ich das immer noch nicht. 
 

Die Grundverzinsung der Prämiensparverträge ist doch variabel, damals 2%, ich weiß gar nicht, wie hoch der jetzt ist.

Damit wäre doch, bei steigenden Zinsen, womit wir ja wohl nicht rechnen können, jederzeit eine Anpassung möglich. 
 

Für meine, nur noch kurze Laufzeit, war die Entscheidung jetzt nicht so schwer. 
 

Interessant ist es natürlich für diejenigen, welche Ihre Verträge noch wesentlich länger besparen wollen. 
 

Ich bin mal gespannt, wie es da weitergehen könnte.

 

Gruß

zora

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Goorin

Auf meine Anfrage hin teilte mir Gewoba mit das für Verträge aus dem Jahr 2016 der variable Zins bei weiterhin 2% liegt.

Im Schreiben lese ich nichts von einer Kündigung seitens Gewoba, falls man sich nicht für eine der Optionen entscheidet.

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zora

Stimmt. Von Kündigung steht dort nichts. Man will wohl bloß eventuellen Komplikationen in der Zukunft aus dem Weg gehen. 
 

Wundert mich bloß, dass der Zinssatz aktuell weiterhin bei 2% liegt, und noch nicht marktmäßig nach unten gerutscht ist. 
Oder gilt das Variabel bloß nach oben? Dann sollte man sich eine Umstellung tatsächlich gut überlegen. 
 

Gruß

zora

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whister
vor 6 Stunden von zora:

Die Grundverzinsung der Prämiensparverträge ist doch variabel, damals 2%, ich weiß gar nicht, wie hoch der jetzt ist.

Die Grundverzinsung wurde mit 2% festgelegt und gleichzeitig wurde eine Bindung an einem Referenzzinssatz vereinbart. Diese Bindung an einem Referenzzinssatz ist jedoch unwirksam (das ist die Rechtssprechung auf die sich die Gewoba bezieht). Daher ist die Grundverzinsung jetzt mehr oder weniger fix bei 2% - daher würde man auch nicht mehr von steigenden Zinsen profitieren.

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zora

@whister: Danke für die Erläuterung. Habe gerade mal nachgeschaut: Der Referenzzinssatz liegt zur Zeit bei 1,25 %.

Da ist die Gewoba mit Ihren immer noch 2% doch großzügig. Mehr wird es die nächsten Jahre wohl nicht mehr werden. Bin ganz froh, dass ich mit meiner absehbaren Laufzeit eine übersichtliche Entscheidung treffen konnte. 
 

Gruß

zora

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Goorin
· bearbeitet von Goorin

Für meine Verträge aus dem Jahr 2016 gilt für die Grundverzinsung folgende Regelung:

Variabler Basiszins: 2%
- der Referenzzinssatz wird pro Quartal ermittelt und angepasst
- Vorraussetzung für eine Anpassung ist das sich der Zinssatz sich im Vergleich zum Vorquartal um 0,3% Punkte oder mehr nach oben oder nach unten verändert hat
- die Anpassung erfolgt in Höhe von 50% der Veränderung des Referenzzinssatz
- Referenzzinssatz: Zusammengeesetzt aus dem Euribor (Drei-Monatsgeld) und Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen (mittlere Restlaufzeit von über 9 bis einschließlich 10 Jahren) Aus den Werten wird ein gleitender Durchschnitt gebildet. Diese Durchschnittswerte werden prozentual gewichtet und darauf ergibt sich der Referenzzinssatz

 

Nach meiner Abschätzung ist sehr unrealistisch dass es unter diesen Regeln eine Änderung nach unten gibt.

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Tiefseetaucher

Tja, ich bin immer noch unentschlossen. Ein Telefonat bei der Gewoba brachte auch keine Klärung. Ja, die Gewoba konnte auch einseitig den Vertrag kündigen, auch wenn es zurzeit nicht vorgesehen ist. 

 

Wie werden sich andere Sparer mit der langen Laufzeit entscheiden?

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Lauflicht

Hallo,

ich war bisher stiller Mitleser und habe ich nun auch registriert als ich diesen Thread gesehen habe. Ich habe mich beim ersten Lesen des Briefes aufgeregt, weil es (vermutlich nicht ganz unabsichtlich) so klang, als gäbe es nur noch die beiden beschriebenen Optionen. Erst beim 2. Durchlesen ist mir aufgefallen, dass man den Vertrag auch einfach belassen kann wie er ist.

Am 6.12.2020 um 21:52 von Goorin:

Für meine Verträge aus dem Jahr 2016 gilt für die Grundverzinsung folgende Regelung:

Variabler Basiszins: 2%
- der Referenzzinssatz wird pro Quartal ermittelt und angepasst
- Vorraussetzung für eine Anpassung ist das sich der Zinssatz sich im Vergleich zum Vorquartal um 0,3% Punkte oder mehr nach oben oder nach unten verändert hat
- die Anpassung erfolgt in Höhe von 50% der Veränderung des Referenzzinssatz
- Referenzzinssatz: Zusammengeesetzt aus dem Euribor (Drei-Monatsgeld) und Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen (mittlere Restlaufzeit von über 9 bis einschließlich 10 Jahren) Aus den Werten wird ein gleitender Durchschnitt gebildet. Diese Durchschnittswerte werden prozentual gewichtet und darauf ergibt sich der Referenzzinssatz

 

Nach meiner Abschätzung ist sehr unrealistisch dass es unter diesen Regeln eine Änderung nach unten gibt.

 

@Goorin: Woher hast du denn diese Regeln für den Referenzzinssatz? Ich habe in meinen Unterlagen (Sparvertrag und Sparordnung) aus dem Juli 2016 keine näheren Informationen zur Berechnung des Referenzzinssatzes gefunden. Ich hatte vor ein paar Jahren mal angerufen, als auf die jetzt gültigen Bedingungen mit 0,5% Basiszins umgestellt wurde und mir wurde damals gesagt, dass die alten Verträge nicht betroffen sind und der Referenzzins für diese weiterhin bei 2% liegt.

 

vor 5 Stunden von Tiefseetaucher:

Tja, ich bin immer noch unentschlossen. Ein Telefonat bei der Gewoba brachte auch keine Klärung. Ja, die Gewoba konnte auch einseitig den Vertrag kündigen, auch wenn es zurzeit nicht vorgesehen ist. 

 

Wie werden sich andere Sparer mit der langen Laufzeit entscheiden?

@Tiefseetaucher: Aus meinen Unterlagen (Sparvertrag, Sparordnung, etc.) geht nichts hervor was der Gewoba ein Kündigungsrecht einräumt? Ich verstehe die dort eingeräumte Kündigungsfrist von 3 Monaten als nur für den Sparer geltend...

 

 

Generell muss das wohl jeder selbst durchrechnen und entscheiden. Wenn man sicher weiß, dass man nur noch bis Ende 2025 dort sparen wird, macht es Sinn die neuen Konditionen zu nehmen. Ich werde erstmal nicht komplett wechseln. Ich hatte damals mehrere kleine Sparverträge angelegt, um im Bedarf erhöhter Liquidität nicht alles kündigen zu müssen. Würde ich alles umstellen, macht das nach meiner Berechnung ca. 1300€ mehr aus nach dem neuen Modell 1 (allerdings alles ohne Abgeltungssteuern gerechnet). Ich denke da behalte ich lieber die Flexibilität, die Verträge noch länger laufen zu lassen.

 

Im Kern geht es ja um folgendes: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2020/fa_bj_2002_Zinsanpassungsklausel.html

 

Mir ist allerdings nicht klar, was die Auswirkungen sein sollten falls jemand gegen die Bedingungen des Prämiensparen klagt?

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Goorin
· bearbeitet von Goorin

Die Bedingungen gab es damals auf der Website, diese habe ich mir ausgedruckt als ich abgeschlossen hatte. In unregelmäßigen Abständen habe ich nach der aktuellen Höhe des Zinssatz gefragt um ggf. nachzurechnen ob die Anpassung berechtigt gewesen wäre. Aber seit mindestens 2016 ist die Basisverzinsung bei 2%. Ich habe eben mal in meine Unterlagen geschaut die Erläuterung zur Basisverzinsung / Referenzzinssatz steht bei mir auch jeweils auf Seite 6 der Eröffnungsantrags für jeden Sparplan.

 

Ich habe damals auch viele kleine Verträge abgeschlossen um flexibler zu sein.

 

Leider gibt es laut meiner Unterlagen eine Kündigungsmöglichkeit für die GEWOBA Nord, unter VII. Kündigung heißt es: "[...] Die Möglichkeit der Kündigung steht sowohl dem Sparer als auch der GEWOBA Nord im gleichen Maße zu. [...]"

Tja jetzt bin ich auch überfragt. Ich ging bisher davon aus das die GEWOBA Nord nicht aus der Nummer rauskommt und deswegen mit solch überdurchschnittlichen Angeboten auf die Sparer zugeht.

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Lauflicht

Hi Goorin,

 

danke nochmal für die genaue Erklärung. Ich habe nochmal nachgeschaut, und bei mir ist es genau wie bei dir:

Auf Seite 6 jedes Sparvertrags ist unter 2. die genaue Zinsvereinbarung aufgelistet, hier mal der genaue Wortlaut als Ergänzung zu deiner Zusammenfassung:
 

Zitat

 

Die Gewoba Nord zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben einen variablen Zinssatz. Die Verzinsung richtet sich nach dem Referenzzinsatz, der pro Quartal ermittelt und im Preisaushang in den Geschäftsräumen der GEWOBA Nord veröffentlicht wird. Der vertraglichte Zinsatz wird quartalsweise angepasst, vorausgesetzt, dass sich der Referenzzinssatz zum Anpassungsstichtag um 0,30%-Punkte oder mehr im Vergleich zum vorgehenden Quartalsende nach oben oder unten verändert hat. Die Anpassung erfolgt jeweils in Höhe von 50% der Veränderung des Referenzzinssatzes. Die Zinsanpassung tritt am 10. Bankarbeitstag des auf den Vergleichsquartal folgenden Monat in Kraft. Hat sich der Referenzzinssatz nicht um mindestens 0,30%-Punkte nach oben oder unten verändert, erfolgt in dem jeweiligen Quartal keine Anpassung des vertraglichen Zinssatzes. Sofern bei Vertragsabschluss noch keine Zinsanpassung vorgenommen war, ist der letzte für das Quartal vor Produkteinführung ermittelte Referenzzinssatz maßgeblich.

Der Referenzzinssatz ermittelt sich aus zwei Basiswerten der Deutschen Bundesbank. Es handelt sich dabei um den Euribor (Drei-Monatsgeld) und um die Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen (Mitllere Restlaufzeit von über 9 bis einschließlich 10 Jahren). Aus den Werten wird ein gleitender Durchschnitt gebildet. Diese Durchschnittswerte werden prozentual gewichtet und daraus ergibt sich der Referenzzinssatz.

 

Ich denke aber dass die Gewoba eigentlich nicht betroffen sein sollte, da der Referenzzinssatz ja aufgeschlüsselt wurde. Was allerdings nicht genau erklärt ist, ist die Gewichtung der Durchschnittswerte.

 

Und auf Seite 10 unter Ziffer VII. Kündigung wird auch der Gewoba ein Kündigungsrecht eingeräumt. Kündigungsfrist ist für beide Seiten 3 Monate.

 

Ich weiß auch nicht ob die Gewoba nun vorhat die Verträge zu kündigen oder mit dem Angebot einfach nur ihre Pflicht erfüllen wollte...

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Tiefseetaucher

Danke an euch für die Infos! Tja, ich bin mir immer noch unsicher, wie ich mich morgen entscheiden wäre. Bei mir wären es ca. 1400 Euro Prämie auf 5 Jahre, ist nett. Wobei die steuerliche Seite noch dazu kommt... Wie habt ihr euch nun entschieden?

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