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misterrx

Riester gekündigt, Zahlung an Rentenversicherung § 94 EStG

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misterrx
· bearbeitet von misterrx

Hallo,

 

ich hatte vor 10 Jahren eine Riesterrente abgeschlossen, die ich nach 6 Monaten ruhen lassen habe. Seitdem wurde nichts mehr eingezahlt und ich habe den Vertrag gekündigt. Unterm Strich habe ich 0 € erhalten. Die staatlicher Förderung war knapp 400 €.

 

Nun habe ich ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, in dem steht, dass die Förderung teilweise durch die Versicherung abgedeckt wurde und ich die Differenz iHv ca. 200 € zurückzahlen muss. Ist das überhaupt Rechtens, wenn ich gar keine Auszahlung von meiner Versicherung erhlatne habe? Was kann ich dagegen tun? Ich habe Geld eingezahlt und bin mit Schulden aus dem Vertrag raus...

 

PS: Ich habe kein monatliches Einkommen.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Naja, das eine hat mit dem anderen quasi nichts zu tun. Das der Vertrag so schlecht war, dass Du nach 6 Monaten quasi null Guthaben aufgrund von Vertragskosten hattest, hat ja mit der staatl. Förderung nichts zu tun.

 

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whister
vor 13 Minuten von misterrx:

Nun habe ich ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, in dem steht, dass die Förderung teilweise durch die Versicherung abgedeckt wurde und ich die Differenz iHv ca. 200 € zurückzahlen muss. Ist das überhaupt Rechtens, wenn ich gar keine Auszahlung von meiner Versicherung erhlatne habe? Was kann ich dagegen tun? Ich habe Geld eingezahlt und bin mit Schulden aus dem Vertrag raus...

Bei einer förderschädlichen Kündigung ist die Förderung immer zurückzuzahlen. Wenn die Rückzahlung aus dem Vertrag nicht bedient werden kann dann muss man das noch zuschießen. Du hättest den Vertrag einfach nicht kündigen dürfen - dann hättest auch nichts zurückzahlen müssen.

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chirlu

Warum hast du überhaupt (förderschädlich) gekündigt? Zum Ende der Laufzeit hättest du, wegen der Beitragsgarantie, die Einzahlungen und die Zulagen herausbekommen.

 

Aber da du gekündigt hast, ist die Rückforderung richtig.

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misterrx

Ich habe gekündigt, weil ich keinen Vorteil darin sah.. Es war mir nicht bewusst, dass ich dadurch einen Vermögensschaden verursache..

 

Würde ein Einspruch helfen, da die staatliche Förderung ja gar nicht in meine Tasche geflossen ist und ich ja auch kein EInkommen habe.. Oder kann die Kündigung rückgängig gemacht werden?

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odensee
vor 4 Minuten von misterrx:

Ich habe gekündigt, weil ich keinen Vorteil darin sah..

Wenn man in deine Postinghistory schaut, sieht man, dass du "öfter" Versicherungen kündigst. Das solltest du in der Zukunft lieber mit mehr Überlegung tun - ebenfalls den Abschluss von Versicherungen. Das nur mal nebenbei,

 

vor 4 Minuten von misterrx:

Würde ein Einspruch helfen, da die staatliche Förderung ja gar nicht in meine Tasche geflossen ist und ich ja auch kein EInkommen habe..

Die Förderung ist in deinen Vertrag geflossen. Mit deinem jetzigen Einkommen hat das alles nichts zu tun.

 

vor 4 Minuten von misterrx:

Oder kann die Kündigung rückgängig gemacht werden?

Keine Ahnung. Versicherer fragen. Ich tippe: nein.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 1 Stunde von misterrx:

Ich habe gekündigt, weil ich keinen Vorteil darin sah..

Welche Werte hat dir das Versicherungsunternehmen für den Fall der förderschädlichen Kündigung mitgeteilt?

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whister
vor 12 Stunden von misterrx:

Würde ein Einspruch helfen, da die staatliche Förderung ja gar nicht in meine Tasche geflossen ist und ich ja auch kein EInkommen habe.

Selbstverständlich ist die Förderung in deine Tasche geflossen - du hast sie halt für Abschluss- und Vertriebskosten & Verwaltungskosten des abgeschlossenen Vertrages ausgegeben.

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misterrx
vor 16 Stunden von bondholder:

Welche Werte hat dir das Versicherungsunternehmen für den Fall der förderschädlichen Kündigung mitgeteilt?

Es wurden ca. 150 € eingezahlt. Der Staat hat ca 400 € bezahlt. Telefonisch wurde mitgeteilt, dass ein Guthaben von ca. 30 € erstattet werden würde. Und dann kam eine Mitteilung, 0 € ausgezahlt werden. (Die Hintergründe kenne ich nicht im Detail, da ich für einen Bekannten recherchiere.  Zur Einfachheit habe ich in der "Ich-Form" geschrieben).

 

vor 5 Stunden von whister:

Selbstverständlich ist die Förderung in deine Tasche geflossen - du hast sie halt für Abschluss- und Vertriebskosten & Verwaltungskosten des abgeschlossenen Vertrages ausgegeben.

Dann müsste man im Vertrag shcauen, wie die Bedingungen waren, aber all die Unterlagen mussten wohl nach der Kündigung an die Bank geschickt werden...

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Bavarese
vor 15 Minuten von misterrx:

Dann müsste man im Vertrag shcauen, wie die Bedingungen waren, aber all die Unterlagen mussten wohl nach der Kündigung an die Bank geschickt werden...

Ich habe auch erst im Sommer meinen Wohnriester gekündigt und da musste nichts an die Bank geschickt werden. Warum sollte ich denn meine Vertragsunterlagen an eine Bank/ Versicherung schicken?

 

Gruß

Bavarese

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chirlu
vor 15 Minuten von misterrx:

Es wurden ca. 150 € eingezahlt. Der Staat hat ca 400 € bezahlt. Telefonisch wurde mitgeteilt, dass ein Guthaben von ca. 30 € erstattet werden würde. Und dann kam eine Mitteilung, 0 € ausgezahlt werden.

 

Paßt nicht so ganz zu dem vorherigen Bericht:

vor 19 Stunden von misterrx:

dass die Förderung teilweise durch die Versicherung abgedeckt wurde und ich die Differenz iHv ca. 200 € zurückzahlen muss.

 

Demnach wäre die Auszahlung (verrechnet mit der Rückforderung) etwa 200 Euro gewesen, damit 200 Euro Nachzahlung bleiben. Bei 30 Euro wäre der Rest, der nachgefordert wird, logischerweise 370 Euro gewesen.

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Badurad
vor 3 Stunden von misterrx:

Es wurden ca. 150 € eingezahlt. Der Staat hat ca 400 € bezahlt. Telefonisch wurde mitgeteilt, dass ein Guthaben von ca. 30 € erstattet werden würde. Und dann kam eine Mitteilung, 0 € ausgezahlt werden. (Die Hintergründe kenne ich nicht im Detail, da ich für einen Bekannten recherchiere.  Zur Einfachheit habe ich in der "Ich-Form" geschrieben).

 

Dann müsste man im Vertrag shcauen, wie die Bedingungen waren, aber all die Unterlagen mussten wohl nach der Kündigung an die Bank geschickt werden...

Mündliche (also auch telefonische) Auskünfte helfen Dir nicht weiter. Ähnliches hast Du in einem alten Faden zu Deiner Ansparrente der DB gesagt. ("Der Berater hatte mir zugesagt...") Es zählt nur das, was Du schriftlich hast.

Zur Erklärung, warum Geld von Dir nachgefordert wurde.
- Du hast eigene Beiträge gezahlt: +150€

- Du hast staatliche Förderung erhalten: +400€

- Davon hat der Versicherer die Abschlussprovision (für den Vertreter/Makler/Berater/Banker) bezahlt: -X€

- Weiter hat der Versicherer 10 Jahre lang Gebühren abgezogen: -Y€
-> Als Du gekündigt hast, waren in Deinem Vertrag deutlich weniger als die eingezahlten 550€.

--> Bei förderschädlicher Kündigung musst Du die 400€ an Vater Staat zurückzahlen, im Vertrag waren aber weniger als 400€, also musst Du die Differenz (200€) zuschießen.

---> Hättest Du gar nichts gemacht, hätte der Versicherer in die Röhre geschaut. Er hätte Dir nämlich zum Renteneintritt mit 67 Jahren mindestens die eigenen Beitrag plus die staatliche Förderung -  also 550€ - auszahlen müssen.

 

Was solltest Du daraus lernen? Nicht einfach irgendwelche Versicherungen (noch dazu mit lebenslanger Laufzeit) abschließen, nach 6 Monaten stilllegen und vor allem auch nicht "einfach so" kündigen. Du bist 29 Jahre alt, da sollte man langsam etwas überlegter agieren.  
 

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ozymandias1

Natürlich ist es blauäugig, Versicherungen abzuschließen ohne die Details zu verstehen. Aber so eine Nachschusspflicht ist doch wirklich überraschend. Ich sehe deshalb schon primär die Versicherung in der Verantwortung. Die hätte den Kunden auf die Folgen der Kündigung hinweisen müssen, immerhin hat sie die Abschlussprovision ja auch für ihre "Beratungsleistung" erhalten. 

 

 

 

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odensee
vor 3 Minuten von ozymandias1:

Aber so eine Nachschusspflicht ist doch wirklich überraschend.

Nachschusspflicht? :rolleyes: Förderungen müssen zurückgezahlt werden, wenn man einen Riestervertrag kündigt.

 

vor 3 Minuten von ozymandias1:

Ich sehe deshalb schon primär die Versicherung in der Verantwortung. Die hätte den Kunden auf die Folgen der Kündigung hinweisen müssen, immerhin hat sie die Abschlussprovision ja auch für ihre "Beratungsleistung" erhalten.

Hat sie ja möglicherweise auch. @misterrx ist ja eher sparsam mit Informationen.

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ozymandias1
vor einer Stunde von odensee:

Nachschusspflicht? :rolleyes: Förderungen müssen zurückgezahlt werden, wenn man einen Riestervertrag kündigt.

Ich verstehe den TE so, dass die Förderung in den Vertrag und nicht an ihn geflossen ist (also nur Zulagen, keine Steuerersparnis). Aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers hat er dann in einen Vertrag zur Altersvorsorge eingezahlt und der Staat hat etwas dazugegeben. Er kündigt vorzeitig und jetzt soll er deswegen nicht nur sein eingesetztes Kapital verloren haben, sondern noch weitere Kosten tragen. Vor so einer Nachschusspflicht (ich wiederhole das Wort gerne :P) ist man als Verbraucher normalerweise geschützt, und ich könnte mir gut vorstellen, dass mit etwas Hartnäckigkeit die Versicherung die verbleibenden Kosten trägt. Die haben die Förderung ja auch erhalten.

 

Zitat

Hat sie ja möglicherweise auch. @misterrx ist ja eher sparsam mit Informationen.

Das stimmt, ich stochere mit meiner Meinung da auch nur im Nebel.

 

 

 

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Badurad
vor 8 Stunden von ozymandias1:

Ich verstehe den TE so, dass die Förderung in den Vertrag und nicht an ihn geflossen ist (also nur Zulagen, keine Steuerersparnis). Aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers hat er dann in einen Vertrag zur Altersvorsorge eingezahlt und der Staat hat etwas dazugegeben. Er kündigt vorzeitig und jetzt soll er deswegen nicht nur sein eingesetztes Kapital verloren haben, sondern noch weitere Kosten tragen. Vor so einer Nachschusspflicht (ich wiederhole das Wort gerne :P) ist man als Verbraucher normalerweise geschützt, und ich könnte mir gut vorstellen, dass mit etwas Hartnäckigkeit die Versicherung die verbleibenden Kosten trägt. Die haben die Förderung ja auch erhalten.

Klar, der Versicherer könnte es in Deinem Sinne auflösen. Er zahlt die 400€ Förderung an Vater Staat zurück und fordert die nicht durch 150€ eigene Beiträge gedeckten Kosten für Abschluss und Verwaltung vom Versicherten. Dann heißt der Spaß zwar anders, es ändert sich für @misterxx aber nichts.

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misterrx
vor 19 Stunden von Badurad:

 

Was solltest Du daraus lernen? Nicht einfach irgendwelche Versicherungen (noch dazu mit lebenslanger Laufzeit) abschließen, nach 6 Monaten stilllegen und vor allem auch nicht "einfach so" kündigen. Du bist 29 Jahre alt, da sollte man langsam etwas überlegter agieren.  
 

Vielen Dank erstmal für die Antwort. Wie weiter oben beschrieben, habe nicht ich diese Versicherung abgeschlosen, sondern schreibe für einen Bekannten. "Zur Einfachheit habe ich in der "Ich-Form" geschrieben".

 

vor 13 Stunden von ozymandias1:

Ich verstehe den TE so, dass die Förderung in den Vertrag und nicht an ihn geflossen ist (also nur Zulagen, keine Steuerersparnis). Aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers hat er dann in einen Vertrag zur Altersvorsorge eingezahlt und der Staat hat etwas dazugegeben. Er kündigt vorzeitig und jetzt soll er deswegen nicht nur sein eingesetztes Kapital verloren haben, sondern noch weitere Kosten tragen. Vor so einer Nachschusspflicht (ich wiederhole das Wort gerne :P) ist man als Verbraucher normalerweise geschützt, und ich könnte mir gut vorstellen, dass mit etwas Hartnäckigkeit die Versicherung die verbleibenden Kosten trägt. Die haben die Förderung ja auch erhalten.

 

Das stimmt, ich stochere mit meiner Meinung da auch nur im Nebel.

 

 

 

Der Bekannte hat die Versicherung kontaktiert und wartet auf Rückmeldung. Es könnte wohl sein, dass die Versicherung einen Fehler gemacht hat. Ich berichte, wenn ich mehr weiß.

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bondholder
vor 49 Minuten von misterrx:

Vielen Dank erstmal für die Antwort. Wie weiter oben beschrieben, habe nicht ich diese Versicherung abgeschlosen, sondern schreibe für einen Bekannten.

Ich verstehe überhaupt nicht, welchen Vorteil sich der Bekannte durch die Vertragskündigung versprochen hat. Warum bitte hat er den Vertrag nicht einfach weiter ruhen lassen?

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ozymandias1
· bearbeitet von ozymandias1
vor 14 Stunden von Badurad:

Klar, der Versicherer könnte es in Deinem Sinne auflösen. Er zahlt die 400€ Förderung an Vater Staat zurück und fordert die nicht durch 150€ eigene Beiträge gedeckten Kosten für Abschluss und Verwaltung vom Versicherten. Dann heißt der Spaß zwar anders, es ändert sich für @misterxx aber nichts.

Oh doch, in meinem Sinne (d.h. nach meinem Gerechtigkeitsempfinden) ist es, wenn der Staat seine 400EUR zurück bekommt, und der TE (oder sein Bekannter ;) ) nicht mehr als seine eingesetzten 150EUR an die Versicherung verliert.

 

Mein Gerechtigkeitsempfinden geht dabei sogar eigentlich noch weiter: Wenn Versicherungen erst Provisionen für ihre "Beratungsleistungen" nehmen und dann in so einem Fall nicht auf die Konsequenzen der Kündigung hinweisen, dann sollte die Versicherung daran auch gar nichts verdienen und sogar die 150EUR am Ende der Laufzeit zurückzahlen. Aber odensee hat natürlich recht, dass ich hier spekuliere und wir viele Details gar nicht kennen. Meine Grundhaltung zu provisionsfinanzierter Beratung ist auch sehr biased.  (Ich habe selbst einen Riester-Banksparvertrag mit nahezu Nullkosten, der aber aufgrund der lang anhaltenden Nullzinsen wohl auch ein Fehlgriff war.)

 

 

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Badurad
· bearbeitet von Badurad
vor 58 Minuten von ozymandias1:

Mein Gerechtigkeitsempfinden geht dabei sogar eigentlich noch weiter:

Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden in allen Ehren. Das hilft Dir allerdings bei Verträgen - egal ob mit einer Versicherung, dem Autohaus oder Handyprovider - nicht weiter. Es zählt das, was im Vertrag steht.

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misterrx
vor 17 Stunden von bondholder:

Ich verstehe überhaupt nicht, welchen Vorteil sich der Bekannte durch die Vertragskündigung versprochen hat. Warum bitte hat er den Vertrag nicht einfach weiter ruhen lassen?

Im Detail habe ich nicht nachgefragt.. Er hat mich lediglich gebeten, dass ich mich schlau mache, ob das Vorgehen rechtens ist. Mal sehen, was ihm die Versicherung sagt

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ozymandias1
vor 10 Stunden von Badurad:

Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden in allen Ehren. Das hilft Dir allerdings bei Verträgen - egal ob mit einer Versicherung, dem Autohaus oder Handyprovider - nicht weiter. Es zählt das, was im Vertrag steht.

Der Vertragsfreiheit sind Grenzen gesetzt, besonders zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Als juristischer Laie würde ich nach kurzem googlen sagen, dass in diesem Fall VVG §6(4) und (5) greifen könnte: Versicherung muss den Kunden beraten, wenn sie einen Anlass erkennt und haftet für den Schaden, wenn sie das nicht tut: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__6.html

 

Die Versicherung hätte erkennen müssen, dass dem Kunden die Folgen seiner Kündigung nicht bewusst sind, und hätte ihn darauf hinweisen müssen. Aber wie gesagt, ich bin juristischer Laie, und wir wissen kaum was über den Fall. Vielleicht hat die Versicherung ja vorbildlich gehandelt und der Kunde alle Hinweise ignoriert. Oder die Förderung ist als Steuerersparnis an den Kunden und nicht in den Vertrag gegangen, so dass es nur richtig ist, dass er sie zurückzahlt. Ich bin gespannt, wie es ausgeht und hoffe, dass uns misterrx auf dem Laufenden hält.

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misterrx

Hallo nochmals,

 

er hat eine negative Antwort bekommen. Die Rentenversicherung verweist wohl auf die Versicherung und die Versicherung stellt sich quer, sodass er bezahlen muss - oder er geht halt rechtlich dagegen vor.

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

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