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arha

Erbfall - Depot und geschlossener Fonds

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arha

Hallo,

 

Ich habe versucht die Suchfunktion zu nutzen, habe aber nichts konkretes zu meiner Situation gefunden. 

Meine Großmutter ist vor einiger Zeit verstorben und ich Erbe 25%. 

An Wertpapieren liegt folgendes vor:

 

1. KGAL-Alcas 184 PropertyClass Österreich 4 (geschlossen) - 40k€ (mein Anteil entspricht demnach 10k)

Google hat ergeben, dass man anscheinend ca. 85% auf Zweitmärkten bekommt. Ich mache mir hier etwas sorgen, dass ich Teil einer KG werde und anscheinend theoretisch haftbar bin für Ausschüttungen, die meine Großmutter erhalten hat. 

Laufzeitprognose: bis 2020, was anscheinend nicht zutrifft. Keine Ahnung wie lange das laufen wird.

Letzter Leistungsbericht, den ich gefunden habe, war von 2011. 

 

2.. 6 Fonds der Union Investment 140k€ - diese möchte ich zu 100% verkaufen. Ich spare mit die Auflistung daher. 

Zur Frage: Die Fonds wurden vor 2009 gekauft. Verstehe ich es richtig, dass die Zeit 2009-2017 komplett steuerfrei ist? Die Fonds sind seit 2018 wenn überhaupt ein paar Tausend im Wert gestiegen. Das bedeutet für mich, dass ich komplett steuerfrei rausgehen kann, oder? 800 Euro Freibetrag könnten komplett genutzt werden. 

Sollten die Fonds erst auf mein Depot übtertragen werden und ich verkaue Sie dann? Oder sollte ich mich versuchen mit den andere Erben zu einigen, dass alles direkt verkauft wird und wir dann das Geld teilen können? 

 

Würde mich über Hilfe bei den Fragen sehr freuen. 

 

Mit freundlichen Grüßen. 

 

arha 

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beamter97

zu 2.

 

a) Gibt es zu dem Depot, in dem die Fonds liegen, eine Vollmacht über den Tod hinaus? Ist jedes Mitglied der Erbengemeinschaft mit der Weiterführung dieser Vollmacht einverstanden? Dann kann der/diejenige (der nicht zwingend einer der Erben sein muß) für die Erbengemeinschaft der Bank gegenüber handeln.

 

b) Ist die Bank bereits über den Tod der Depotinhaberin informiert worden? Wenn ja, sind die Steuer-/Verlusttöpfe bereits geschlossen worden und neue Töpfe für die Erbengemeinschaft eröffnet worden. Wenn nein, könnte der Bevollmächtigte die Papiere noch schnell zu Lasten/Gunsten der Verstorbenen verkaufen. [ist nicht ganz korrekt, aber vom Gesetz gedeckt, und dürfte wegen der Abgeltungswirkung der Steuer auch nicht beanstandet werden.]

 

c) Deine steuerliche Situation (noch verfügbarer Freibetrag) kann mit der jeweiligen Situation der Miterben kollidieren. Ihr müßt aber eine gemeinsame Lösung finden. Vielleicht müssen deine Miterben ja auf den 100k-Freibetrag bei bestandsgeschützten Altanteilen zurückgreifen?

 

d) lassen sich die Depot-Positionen überhaupt real entsprechend den Erbquoten verteilen?

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arha

Danke erstmal für die Antwort

 

a) Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Person Zugriff hat. Einverstanden theoretisch ja (wenn es rechtlich so ist, dass die Person sich nicht einfach selber das komplette Geld überweisen kann)

b) Ziemlich sicher ja, ich habe heute ein Telefontermin mit einer Frau bei der Volksbank. Todestag war aber im Juli

c) alle Freibetraege komplett vorhanden 

d) Verstehe die Frage nicht ganz. Kann man nicht einfach von jeder Position 25% 25% und 50% auf 3 Depots senden? Sonst wird es schwer das gleich aufzuteilen. 

 

 

 

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beamter97
vor 6 Minuten von arha:

Kann man nicht einfach von jeder Position 25% 25% und 50% auf 3 Depots senden?

Wenn die Stückzahl jeder einzelnen Position ohne Rest durch 4 teilbar ist, JA.

Wenn nicht, müßt ihr die Reste verkaufen, oder anderweitig  verteilen und einen Wertausgleich in bar durchführen.

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odensee
vor 2 Minuten von beamter97:

Wenn die Stückzahl jeder einzelnen Position ohne Rest durch 4 teilbar ist, JA.

Sollten die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft sein, sehe ich da noch ein kleines Problem.

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beamter97
Gerade eben von odensee:

Sollten die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft sein, sehe ich da noch ein kleines Problem.

ich nicht, da der TO gesagt hat, die Fonds wären komplett vor 2009 gekauft worden. Da kommt es auf das konkrete Kaufdatum einer einzelnen Tranche nicht an.

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odensee
vor 25 Minuten von beamter97:

ich nicht, da der TO gesagt hat, die Fonds wären komplett vor 2009 gekauft worden. Da kommt es auf das konkrete Kaufdatum einer einzelnen Tranche nicht an.

Wenn Tranche A mehr wert ist als Tranche B und C muss man noch rechnen. Das ist, wie ich schrieb, ein kleines Problem. Die Rechnerei bleibt also eventuell auch bei einer "fairen" Verteilung nicht aus.

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beamter97

Das verstehe ich nicht.

 

Beispiel: Fonds Nr. 1 (von 6) Bestand 416 Anteile, gekauft in unterschiedlichen Mengen  (95 + 82 + 113 + 52 + 74) zu unterschiedlichen Kursen an unterschiedlichen Terminen vor dem 1.1.2009

Alle Anteile haben am Todestag der Oma denselben Wert, dasselbe fiktive Anschaffungsdatum 1.1.2018 und denselben Anschaffungspreis (aus der fiktiven Anschaffung). Jeder Erbe bekommt bei der Realteilung eine seiner Quote entsprechende Anzahl (104 bzw. 208) Fondsanteile in sein Depot gebucht. Keiner wird durch versteckte steuerliche Lasten aus unterschiedlichen Kaufdaten / -werten benachteiligt.

Bei den anderen 5 Fonds entsprechend.

Zu rechnen gibt es nur etwas, wenn noch Reste verteilt werden müssen, z.B. 3 Anteile von Fonds Nr. 5  zu € 127,49

und 2 Anteile Fonds Nr. 6 zu  € 63,55

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odensee
vor 14 Stunden von beamter97:

Das verstehe ich nicht.

Logisch. Weil du recht hattest. :thumbsup:

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1
Am 17.11.2020 um 10:40 von arha:

1. KGAL-Alcas 184 PropertyClass Österreich 4 (geschlossen) - 40k€ (mein Anteil entspricht demnach 10k)

Google hat ergeben, dass man anscheinend ca. 85% auf Zweitmärkten bekommt. Ich mache mir hier etwas sorgen, dass ich Teil einer KG werde und anscheinend theoretisch haftbar bin für Ausschüttungen, die meine Großmutter erhalten hat. 

Bei diesem Erbstück wäre es sinnvoll, mal zur KGAL Kontakt aufzunehmen und sich von denen mal aktuelle Berichte schicken zu lassen. 

Ferner wäre es sinnvoll, sich mit den Miterben abzustimmen, was damit passieren soll, weil es halt eine Beteiligung ist, die sich nicht so einfach aufteilen lässt.

Falls die Verstorbene direkt im Handelregister eingetragen war, würden ansonsten dreimal die Gebühr für die Änderung im Handelsregister fällig ( und dreimal die Gebühren für die notarielle Beglaubigung der Vollmacht dafür ). Besser sähe es aus, wenn die Beteligung nur über einen Treuhand-Kommanditisten gelaufen wäre.

 

 

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blaky

Man sollte noch darauf hinweisen, dass bei den vor 2009 erworbenen Fonds beim Verkauf die Abgeltungssteuer erstmal ganz normal von der Bank abgeführt wird. Diese kann dann über eine Veranlagung vom Finanzamt zurückgeholt werden. Den Freibetrag kann nämlich nur das Finanzamt berücksichtigen.

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chirlu
vor 2 Minuten von blaky:

Man sollte noch darauf hinweisen, dass bei den vor 2009 erworbenen Fonds beim Verkauf die Abgeltungssteuer erstmal ganz normal von der Bank abgeführt wird.

 

Klarstellung: Die Steuer für den ab 2018 angefallenen Gewinn. Nicht für den Gewinn ab 2009.

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arha
14 hours ago, chirlu said:

 

Klarstellung: Die Steuer für den ab 2018 angefallenen Gewinn. Nicht für den Gewinn ab 2009.

Mir wurde von der Volksbank Beraterin meiner Oma mitgeteilt, dass erstmal die kompletten Steuern abgezogen werden? Also 2006-2020? Ich mir das dann aber über die Steuererklärung wiederholen kann. Das ist also falsch? 

 

Nehmen wir mal an die Wertpapiere wurden für 50k gekauft und haben bis 1.1.2018 100% und dann ab 2018 nochmal 10%. Werden dann also Steuern auf 60k abgezogen oder auf 10k? 

Bin nen bisschen verwirrt. Wuerde mich aber auch nicht ueberraschen wenn die Beraterin der Bank hier mist erzählt hat. 

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chirlu
vor 1 Stunde von arha:

Nehmen wir mal an die Wertpapiere wurden für 50k gekauft und haben bis 1.1.2018 100% und dann ab 2018 nochmal 10%. Werden dann also Steuern auf 60k abgezogen oder auf 10k?

 

Nur auf 10000 Euro – oder eventuell sogar nur auf 7000 Euro oder 8500 Euro, bei Teilfreistellung. Über die Steuererklärung kann man dann den Freibetrag geltend machen.

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arha

Okay, danke erstmal!

 

Jetzt aber noch zu einer komlizierteren Frage. Sind die Steuern bis 2017 abgerechnet worden bei dem virtuellen Verkauf zum 1.1.2018? Das Problem ist, dass meine Schwester in England wohnt und sie dort steuerpflichtig ist. Ich denke also, dass wenn die Steuern zum 1.1.18 "bezahlt" wurden von meiner Oma (auch wenn diese Steuern dann 0 waren), dass meine Schwester auch nur ab dann steuerpflichtig ist. Wenn aber die Steuern "null Steuer" nicht abgerechnet wurde, sondern nur heute von den Banken bzw Finanzamt ignoriert wird, dass sie dann für den kompletten Gewinn ab 2016 steuerpflichtig wäre. 

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beamter97
vor 11 Minuten von arha:

Sind die Steuern bis 2017 abgerechnet worden bei dem virtuellen Verkauf zum 1.1.2018?

Ja, sie sind abgerechnet worden, aber die zu zahlende Steuerschuld ist bis zu einem eventuellen Verkauf gestundet.

Am besten forderst du von der VoBa die Anschaffungsdaten aus dem fiktiven Verkauf zum 1.1.2018 an. Die Bank muß die vorhalten, um beim Verkauf die Steuern einbehalten zu können.

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arha
· bearbeitet von arha
3 hours ago, beamter97 said:

Ja, sie sind abgerechnet worden, aber die zu zahlende Steuerschuld ist bis zu einem eventuellen Verkauf gestundet.

Am besten forderst du von der VoBa die Anschaffungsdaten aus dem fiktiven Verkauf zum 1.1.2018 an. Die Bank muß die vorhalten, um beim Verkauf die Steuern einbehalten zu können.

das sollte dann heißen, dass Steuerausländer nur auf Gewinne seit 2018 Steuern zahlen müssen? DIe gestundenen Steuern würden dann zwar auch anfallen, betragen aber null. Sie können den Freibetrag dann ja nicht nutzen. In England scheint es aber auch einen Freibetrag zu geben, der für meine Schwester die Gewinne 2018 bis jetzt abdecken sollte. 

 

 

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beamter97

bei Fragen mit Auslandsbezug kann ich nicht mitreden, da bin ich raus.:(

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