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Pirx

Bank kündigt Fonds-Lagerstellenwechsel Clearstream -> Emittent an

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Pirx

Servus zusammen,

 

heute hatte ich nachfolgende Nachricht meiner Genossenschaftsbank im Postfach.

 

Sehr geehrter Pirx,

vielen Dank, dass wir Ihr Wertpapierdepot in unserem Haus führen dürfen. Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen möchten wir Ihnen gerne folgende Hinweise zur Veräußerung von Investmentfondsanteilen über eine Börse erteilen:
Als Ihr Depotführer achten wir stets darauf, den für Ihre Verkäufe von Investmentfondsanteilen möglichst optimalen Abwicklungsrahmen zu gewährleisten. Bei Investmentfondsanteilen stellt die Rückgabe an die jeweilige herausgebende Kapitalverwaltungsgesellschaft regelmäßig den günstigsten und einfachsten Weg zur Veräußerung der Fondsanteile dar. In der Regel ist der Wert von Investmentfondsanteilen auch nicht so schwankungsintensiv (volatil), dass bei einer Veräußerung über eine Börse ein nachhaltig vorteilhafter Preis erzielt werden kann. Denn gerade in unsicheren Kapitalmarktphasen und dadurch stark schwankenden Kursen wird sich die Spanne beim Verkaufskurs des Börsenmaklers gegebenenfalls deutlich erweitern, sodass dadurch der für Sie tatsächlich zu erzielende Verkaufspreis nachhaltig - und ggf. auch negativ - beeinflusst werden kann.

Aus diesem Grunde verwahren wir Ihre Depotbestände an Investmentfonds in der Regel auf einer Lagerstelle, die es Ihnen ermöglicht, die Fondsanteile direkt und unkompliziert an die jeweilige fondsauflegende Kapitalverwaltungsgesellschaft (Emittent) außerbörslich zurückzugeben.

So können wir Ihnen den jeweils offiziellen Rücknahmewert (Nettovermögenswert) zum Handelstag (Fair Value Kassakurs des Tages) der Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährleisten, der - im Gegensatz zu einem Börsengeschäft - nicht durch fremde Börsenspesen und der Unterscheidung von An- und Verkaufskurs (Geld-/Briefkurs bei börslichem Handel) des Börsenmaklers beeinflusst wird.

Aufgrund der vorstehend beschriebenen kundenorientierten Vorteile transferieren wir regelmäßig Ihre auf einer Börsenlagerstelle gelagerten Investmentfondsbestände möglichst zur Lagerstelle des Emittenten. So stellen wir sicher, dass Sie ihre Fondsanteile durch Rückgabe an die Kapitalgesellschaft im Bedarfsfall schnell und unkompliziert veräußern können.

Ein Verkauf über die Börse ist nach der Umlagerung grundsätzlich nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Fondsanteile zuvor börslich erworben haben.

Sollten Sie die Fondsanteile nach der Umlagerung gleichwohl über eine Börse veräußern wollen, müssen diese Fondsanteile zuvor wieder auf die Börsenlagerstelle zurückverlagert werden.
Die Dauer bis zur vollständigen Ausführung bzw. tatsächlichen Verbuchung der Umlagerung ist dabei von vielen Faktoren, u.a. vom Lagerland, abhängig und kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Während der Dauer der Umlagerung können die Fondsanteile weder an den Emittenten zurückgegeben werden, noch ist ein Verkauf an der Börse möglich.

Wir weisen daher darauf hin, dass ein Auftrag zum Verkauf von Fondsanteilen über die Börse erst nach der Umlagerung der Fondsanteile zur Börsenlagerstelle zur Ausführung kommen kann. Ein Börsenverkauf kann daher ggf. nicht zu dem bei Auftragserteilung gültigen Börsenpreis ausgeführt werden. Sofern sich der Börsenkurs während der Dauer der Umlagerung nachteilig entwickelt, werden Ihre Fondsanteile bei dem anschließenden Börsenverkauf auch einen Wertverlust erleiden, der sich in einem geringeren Verkaufserlös niederschlägt.

Als Alternative zum Börsenverkauf und zur Vermeidung der damit verbundenen Risiken haben Sie aber – wie bereits erwähnt – grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Investmentfondsanteile taggleich unter Berücksichtigung der jeweiligen Annahmeschlusszeiten außerbörslich an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zum jeweiligen offiziellen Rücknahmewert (Nettovermögenswert) zurückzugeben.

Sollten Sie Anteile an offenen Immobilienfonds halten, beachten Sie bitte folgende Besonderheiten:
Durch den Transfer an die Lagerstelle des Emittenten sind die seit 2013 geltenden gesetzlichen Rückgaberegelungen einzuhalten. Eine Anteilrückgabe an die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist daher erst nach einer sogenannten Mindesthaltefrist von 24 Monaten (maßgeblich ist das Kaufdatum Ihrer Anteile) möglich und muss zwölf Monate vor dem gewünschten Rückgabetermin (Rückgabefrist) erteilt werden. Bei bis zum 21.07.2013 erworbenen Anteilen sind abweichend hiervon Rückgaben von bis zu 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr möglich, ohne dass die beschriebenen Halte- bzw. Rückgabefristen eingehalten werden müssen.

Sofern Sie weiterhin die Möglichkeit haben möchten, Ihre Fondsanteile über die Börse veräußern zu können und der Umlagerung nicht zustimmen, richten Sie Ihren schriftlichen Widerspruch bis zum 25.11.2020 bitte an folgende Adresse:

XYZ Bank

Wir verlagern Ihre Fondsbestände dann wieder an die Lagerstelle Clearstream, so dass ein Verkauf über die Börse weiterhin möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass über diesen Weg jedoch kein Verkaufsauftrag erteilt werden kann. Sollten Sie einen zeitnahen Verkauf Ihrer Wertpapiere über eine Börse vornehmen wollen, wenden Sie sich mit diesem Schreiben bitte an Ihren Wertpapier-/Kundenberater. Dieser steht Ihnen auch für ergänzende Erläuterungen und Ihre Fragen zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Kundenberater

 

Mein Depot bei dieser Bank enthält diverse ETFs sowie einen Deka Fonds (Altbestand vor 2008). Ich sehe, unabhängig der Fonds-Art, für mich keinerlei Vorteile in einer Umlagerung, da hierdurch ohne Kompensation ein Nachteil (Lagerstellenwechsel, Fehlermöglichkeiten, Einschränkung der Handelsmöglichkeiten / auch wenn ggf. nur temporär usw.) entsteht, sodass ich hier zum Widerspruch tendiere.

Hat jemand ähnliche Post erhalten bzw. diesbezügliche Erfahrung? Habe ich etwas offensichtliches übersehen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

LG

 

Pirx

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EddisHerrchen

Hallo Pirx,

ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber das Verhalten Deiner Bank kommt mir reichlich komisch vor. Ich an Deiner Stelle würde mir die Vertragsunterlagen (Vertrag + AGBs) mal vornehmen ob das dort so beschrieben ist und Du das vertraglich im Vorfeld so akzeptiert hast. Ich filtere mal heraus,  wie ich das Schreiben verstanden habe:

 

Man unterzieht im Hintergrund (mit oder ohne Einverständnis/Auftrag/Kenntnis? deinerseits) Deine Fonds einem Lagerstellenwechsel die einen börslichen Handel für Dich nur mit mehrtägigem Vorlauf möglich macht. Ich interpretiere das Schreiben so, das dies heute schon passiert. Wenn das so ist hast Du ein Risiko.

 

Jetzt schwurbelt die Bank von geändeten rechtlichen Rahmenbedingungen (ohne die zu nennen) und gibt Dir nachträglich die Möglichkeit dem  zu Widersprechen, obwohl die Bank dies schon so handhabt. Mir scheint, das bisherige Vorgehen ist nicht so vertraglich abgesichert und die Bank hat es gemerkt  und versucht jetzt Dir das unterzuschieben und nachträglich zu legitimieren.

 

Ich an Deiner Stelle würde 1) Widersprechen und 2) mir sofort ein anderes Depot anmelden und 3) mit wehenden Fahnen eine Bank verlassen die sich so verhält. Außerdem würde ich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde mal anklopfen ob dieses Vorgehen regelkonform ist.

 

Der Sinn deiner ETF ist ja, sie börslich handeln zu können. 

 

Gruß

Eddisherrchen.

 

 

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permabull
vor 2 Stunden von Pirx:

Mein Depot bei dieser Bank enthält diverse ETFs sowie einen Deka Fonds (Altbestand vor 2008).

Da man als Otto Normalanleger keine ETF an den Emittenten zurückgeben kann, wird nur der Deka-Fonds betroffen sein.

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Pirx

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

 

@ EddisHerrchen:

Exakt so hatte ich das Schreiben interpretiert ("Wir haben da ohne ihre Kenntnis mal was gewurschtelt, schränkt sie in ihren Verfügungsmöglichkeiten ein, wenn sie's nicht mögen, dann können sie ja nachträglich widersprechen, is ja alles zu ihrem Besten") und daher bei meiner Bank, in Vorgriff auf eine schriftliche Antwort meinerseits, zwischenzeitlich vorab angerufen. Ein (noch dazu ungefragter) Lagerstellenwechsel wurde meinerseits zu keinem Zeitpunkt beauftragt bzw. legitimiert. Eine Schnelldurchsicht der AGB lieferte hierzu auch keine passende Passage (fände ich auch als für den Kunden "überraschend" und daher fragwürdig bzw. ggf. ungültig).

Die telefonische Auskunft meines Ansprechpartners lautete kurzgefasst sinngemäß "Ja, ich glaube sie verstehen das richtig, keine Ahnung warum das gemacht wurde, das ist mir peinlich, die gesetzliche Grundlage bzw. die Passage in den AGB kann ich ihnen nicht nennen, ich verstehe ihre Verärgerung, ich leite das an jemanden weiter, der ihnen das hoffentlich beantworten kann". :shock::wacko:

 

@ Permabull:

Danke, dieser Umstand ist mir bekannt. Dennoch ist dies, unabhängig der betroffenen Investitionssumme / Fonds-Anzahl, für mich kein sonderlich vertrauenserweckendes Geschäftsgebaren. Eigentlich schade, da ich bisher mit dieser Bank sehr zufrieden war.

 

LG

 

Pirx

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EddisHerrchen

Hallo Pirx,

 

es ist also wirklich so schlimm.  Gruselig. Das Vertrauen dürfte jetzt erstmal nachhaltig gestört sein. :boxed: Hast Du Dir schon überlegt,  welche Konsequenzen Du jetzt ziehst?

 

Gruß

Eddisherrchen

 

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bondholder
vor 3 Stunden von EddisHerrchen:

es ist also wirklich so schlimm.  Gruselig. Das Vertrauen dürfte jetzt erstmal nachhaltig gestört sein. :boxed:

Bist du auch im echten Leben als Drama-Queen bekannt oder spielst du diese Rolle nur in Internetforen?

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Ramstein

:thumbsup:

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EddisHerrchen
vor 9 Stunden von bondholder:

Bist du auch im echten Leben als Drama-Queen bekannt oder spielst du diese Rolle nur in Internetforen?

Na ja, vielleicht ein bischen Corona Homeoffice Koller ... :'( . Das beschriebene Verhalten der Bank finde ich aber wirklich nicht in Ordnung.

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WOVA1
vor 19 Stunden von Pirx:

Als Ihr Depotführer achten wir stets darauf, den für Ihre Verkäufe von Investmentfondsanteilen möglichst optimalen Abwicklungsrahmen zu gewährleisten. Bei Investmentfondsanteilen stellt die Rückgabe an die jeweilige herausgebende Kapitalverwaltungsgesellschaft regelmäßig den günstigsten und einfachsten Weg zur Veräußerung der Fondsanteile dar. In der Regel ist der Wert von Investmentfondsanteilen auch nicht so schwankungsintensiv (volatil), dass bei einer Veräußerung über eine Börse ein nachhaltig vorteilhafter Preis erzielt werden kann.

Die Begründung ist eher von Käthchen Müller oder für Käthchen Müller.

 

- bei ETF-Anteilen gibt es für den Privatanleger keine Möglichkeit, die Anteile direkt an die Investmentgesellschaft zurückzugeben.  

- bei offenen Immofonds ist die Volatilität der Preise bei der Investmentgesellschaft tatsächlich geringer als an der Börse - aber genau da greifen ja die Kündigungsfristen.

- bei allen anderen Fonds bekommt man bei der Rückgaben die Investmentgesellschaft den Preis vom Ende des Tages oder den Preis vom Abend des nächsten Tages - ohne dass man ein Limit   setzen kann .  Was gerade in Zeiten hoher Volatilität ein ziemlicher Nachteil sein kann.

 

 

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Pirx

Schreiben an den Laden ist rausgegangen.

 

Was das Vertrauen in Banken betrifft ... ich mache mit ihnen Geschäfte, ich muss keine heiraten. Der Vorfall ist unerfreulich und nicht vertrauensbildend, aber entsprechend wird es gehandhabt werden: als unerfreuliches Geschäftsereignis, welches in die Abwägung bezüglich weiterer Geschäft miteinfließt.

Nebenbei bemerkt, war dies bei weitem nicht der dickste Bock, den eine Bank geschossen hat.

 

@ WOVA1:

Da hast du natürlich Recht und das ist mit einer der Punkte, die mir beim Durchlesen unangenehm aufgefallen sind. Ein ehrliches "wir möchten Kosten einsparen" oder "wir wollen es uns bequem machen" ist mir lieber als Geschwurbel und für dumm verkaufen.

 

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oktavian

Da man Investmentfonds oft kostenlos zum NAV zurückgeben kann, ist das doch nett von der Bank. ich würde die auch nicht über die Börse verkaufen.

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Pirx
Am 20.11.2020 um 12:06 von oktavian:

Da man Investmentfonds oft kostenlos zum NAV zurückgeben kann, ist das doch nett von der Bank. ich würde die auch nicht über die Börse verkaufen.

Unabhängig davon, ob man sich von seinen Fonds-Anteile via KAG oder Börse trennen möchte (mit allen Vor-/Nachteilen des jeweiligen Einzelfalls) handelte es sich hierbei, wie mir inzwischen durch die Bank schriftlich bestätigt wurde, um eine ungefragte Änderung der Lagerstelle ohne Kundenauftrag. Aufgrund meiner schriftlichen Beschwerde erfolgt die Rückabwicklung.

Da ich die betroffenen Fondsanteile vermutlich auf Jahrzehnte nicht veräußern werde, hat es keine unmittelbare Konsequenz, jedoch empfinde ich das Vorgehen der Bank im Sinne einer ex-post-Information mit Geschurbel-Schreiben weiterhin als :tdown:

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oktavian

Bei den ETFs wäre es auch schwachsinning, aber wenn das normale Fonds waren oder auch ein offener Immobilienfonds, der an der Börse z.B. unter NAV notiert, weil der NAV im Rechnungswesen dem Marktwert mit Zeitversatz folgt, wäre das ein sehr netter Hinweis der Genossen gewesen (z.B. Büro/Einzelhandel/Einkaufszentrum). Im Prinzip hätten Sie vorher was sagen sollen. Was genau haben die denn gemacht, also welche Fonds umgelagert? Ging es Ihnen um Bestandsprovision oder was war das Motiv? Die haben Kosten dadurch,.

 

An sich finde ich proaktives Handeln löblich. Wenn ein Kunde z.B. seit Jahren Quellensteuer nicht zurück fordert, ihm eine Erstattung durch die Bank vorschlagen. Hätte mir schon Geld gespart. Musste von alleine drauf kommen. Wusste am Anfang gar nicht was Quellensteuer ist. Bin aber auch nicht bei den Genossen. An sich ist das Ziel jedem Mitglied zu helfen anstatt maximalen Profit zu machen.

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Pirx
Am 21.11.2020 um 19:08 von oktavian:

Bei den ETFs wäre es auch schwachsinning, aber wenn das normale Fonds waren oder auch ein offener Immobilienfonds, der an der Börse z.B. unter NAV notiert, weil der NAV im Rechnungswesen dem Marktwert mit Zeitversatz folgt, wäre das ein sehr netter Hinweis der Genossen gewesen (z.B. Büro/Einzelhandel/Einkaufszentrum). Im Prinzip hätten Sie vorher was sagen sollen. Was genau haben die denn gemacht, also welche Fonds umgelagert? Ging es Ihnen um Bestandsprovision oder was war das Motiv? Die haben Kosten dadurch,.

 

An sich finde ich proaktives Handeln löblich. Wenn ein Kunde z.B. seit Jahren Quellensteuer nicht zurück fordert, ihm eine Erstattung durch die Bank vorschlagen. Hätte mir schon Geld gespart. Musste von alleine drauf kommen. Wusste am Anfang gar nicht was Quellensteuer ist. Bin aber auch nicht bei den Genossen. An sich ist das Ziel jedem Mitglied zu helfen anstatt maximalen Profit zu machen.

@ Oktavian:

Sorry für die späte Antwort, ich habe aufgrund beruflicher Umstände das Thema hier etwas aus den Augen verloren. Es wurde ohne Ankündigung ein aktiver Fonds umgelagert bzw. auf meine Interventionen zurückgelagert. Die weitern Schreiben der Genossen dazu waren noch substanzloser als das Zitat in meinem Eingangspost.

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