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Mixer007

Arbeitslosengeld 1 und Aktienhandel

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Mixer007

Hallo liebes Forum, 

 

Leider wird voraussichtlich zum Ende des Jahres mein Arbeitsverhältnis beendet. 

Jetzt frage ich mich, wenn ich nun AL1 beantrage, wie es da aussieht mit dem Aktienhandel. Habe ich das Recht, weiter mit Aktien/ETFs/Optionsscheinen zu handeln?

Wird dieser Gewinn nicht auf das AL1 angerechnet? Oder gibt es da eine Grenze wie viel Gewinn ich theoretisch machen kann, bevor es verrechnet wird?

Bei ALG2 weiß ich, dass Aktiengewinne etc. angerechnet werden, aber wie verhält es sich mit AL1?

 

Kurz zu meiner Person: habe studiert (vor kurzem abgeschlossen), habe 1 Jahr gearbeitet. Coronabedingt wird nun mein Arbeitsverhältnis beendet. 

 

 

Viele Grüße,

Mixer007

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Quailman

http://www.google.de -> Arbeitslosengeld 1 Aktiengewinne -> erster Treffer

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Mixer007
· bearbeitet von Mixer007

Hallo, 

 

Das kann sich ja auch geändert haben. 

Nun, das habe ich auch gegoogelt, aber wie es aussieht, werden meine Aktiengewinne während der Zeit, wo ich AL1 beziehen würde, nicht angerechnet. 

Ich meine damit, dass ich dann 6 Monate AL1 beziehen kann und trotzdem weiter handeln kann. 

Ist das richtig?

 

 

Viele Grüße,

Mixer007

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chirlu

Arbeitslosengeld (ohne Zahl danach) ist eine Versicherungsleistung. Da wird nichts angerechnet, kein Vermögen und auch kein Nicht-Arbeitseinkommen.

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