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BU-Versicherung ausbauen!?

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Der Grund für den Vorschlag der Kündigung war, dass es möglicherweise schwierig wird einen zweiten Vertrag daneben zu setzen, da die Versicherer bestehende BU-Verträge anrechnen. 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 4 Stunden von SkYSkYSkY:

Der Grund für den Vorschlag der Kündigung war, dass es möglicherweise schwierig wird einen zweiten Vertrag daneben zu setzen, da die Versicherer bestehende BU-Verträge anrechnen. 

Übersetzt: Die Provision ist bei zwei Neuverträgen höher.

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Badurad
vor 13 Stunden von SkYSkYSkY:

Jetzt wurde mir vorgeschlagen, statt einer SBU einen gekoppelten Vertrag aus BU+Rürup-Rente abzuschließen. Ich bin da sofort skeptisch geworden, da ich noch ziemlich genau weiß, dass ich diese Option bereits vor 4 Jahren für mich ausgeschlossen hatte. Allerdings sind seitdem nun einmal 4 Jahre vergangen und an meiner beruflichen Situation hat sich einiges geändert. Ich verdiene aktuell als Arzt recht gut, was wahrscheinlich auch in der Zukunft so weitergehen wird. Der Steuervorteil ist also für mich sehr viel nutzbarer als noch vor 4 Jahren. Im Prinzip war das Ergebnis der Berechnungen bei der Beratung, dass ich zwar eine höhere BU abschließen müsste (da die BU-Rente komplett versteuert würde), unterm Strich aber durch die Steuerersparnis trotzdem sehr viel niedrigere Beiträge notwendig wären. Außerdem würde man durch die gesparten Steuern auch im Falle, dass man nicht berufsunfähig wird, eine Rente im Alter erhalten, die im Bezug zu den Einzahlungen eine Rendite von ca. 10 % aufweist.

Es ist immer wieder faszinierend, daß man in Deutschland mit dem Argument "Steuerersparnis" jeden Mist verkaufen kann!
Ohne mich im Detail mit dem konkreten Angebot auseinanderzusetzen (die Kombi Rürup/BU wurde auch schon in x Fäden thematisiert) meine Meinung dazu:
- Risikoabsicherung (BU) und Sparvorgang (Rürup) nicht koppeln, weil unflexibel.
- Steuerersparnis heute wird durch Besteuerung im Alter erkauft (nachgelagerte Besteuerung). Wenn Dein Verkäufer von niedrigerer Besteuerung im Alter erzählt, bitte ihn einfach das in den Vertrag mit aufzunehmen und dafür zu garantieren.
- Bei Steuersparkonstrukten wird die Steuerersparnis regelmäßig durch höhere Kosten/Gebühren und niedrigere Renditen erkauft. Der Verkäufer rechnet Dir - vollkommen korrekt - eine tolle Steuerersparnis vor. Dummerweise landet die eingesparte Steuer - nicht auf Deinem Konto sondern bei Bank/Versicherung/Fondsgesellschaft/Finanzvertrieb.

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oktavian
· bearbeitet von oktavian

Musst du nur dich allein absichern? Welche Ausgaben brauchst Du für ein "würdiges" Leben unbedingt? Würde bei BU das Auto komplett wegfallen und Umzug in Niedrigmiet Gegenden in Frage kommen? So generell kann man da nichts empfehlen. Geldmäßig würde ich auch mit Hartz4 klar kommen, es dei denn die Krankenkasse würde nichts mehr bezahlen (Hörgerät, Brille, Zähne, benutzbarer Rollstuhl, was auch immer da mal kommen wird). Armut ist auch kopfsache. Man kann auch mal verlieren und muss nicht immer den Stand halten. So ist das Leben. Man sollte eben seine Grenzen kennen. Werde ich verbittert, wenn ich nicht jeden Tag einen Starbucks/Glühwein/Bäckerbesuch habe? Dann würde ich mehr absichern als man denkt, man bräuchte es im schlimmsten Fall, aber nicht das volle Nettogehalt von €4.000.

 

Vielleicht brauchst Du ja aber auch sogar mehr Geld nach BU, weil mehr Freizeit? Man weiß es nicht.

 

Mit Telemedizin kann man als Arzt auch noch im Rollstuhl arbeiten (klar weniger Geld). Nur mal so am Rande. Ein voller BU Fall, wäre dann höchstwahrscheinlich psychologisch bedingt?

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Wucherkater
Am 16.11.2020 um 18:18 von Peter Wolnitza:

In der Praxis habe ich leider schon einen anderen Fall erlebt. Daher Empfehlung: aufstocken - ob über Nachversicherung bei der A.L. oder (wenn Gesundheit noch OK) bei einer anderen Gesellschaft - ist zu prüfen.

BTW: Gesetzliche Rentenversicherung hat bei der Erwerbsminderungsrente eine Ablehnungsquote von knapp 50% (2018) - weiss nicht, ob man die in Kalkulation mit aufnehmen sollte.

Meine Empfehlung: Ohne EMI kalkulieren und dann drüber freuen, wenn Sie trotzdem gezahlt wird, bringt auf doppelte Weise Kohle in die Kasse.

 

BU ist eine Statusabsicherung!

 

Ich konnte mittlerweile meine BU-Rente verdoppeln, ohne neuen Vertrag abzuschließen oder neue Gesundheitsfragen zu beantworten. Das war mir wichtig. 

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Peter Wolnitza
vor 22 Minuten von Wucherkater:

 

Ich konnte mittlerweile meine BU-Rente verdoppeln, ohne neuen Vertrag abzuschließen oder neue Gesundheitsfragen zu beantworten. Das war mir wichtig. 

Dynamik eingeschlossen?

Laufzeit angepasst?

 

Ansonsten freut es mich natürlich, dass doch gelegentlich mal jemand meinen Rat befolgt... 

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Gast240416
· bearbeitet von Cef
vor 5 Stunden von oktavian:

Mit Telemedizin kann man als Arzt auch noch im Rollstuhl arbeiten (klar weniger Geld). Nur mal so am Rande. Ein voller BU Fall, wäre dann höchstwahrscheinlich psychologisch bedingt?

Nur mal so am Rande: Die Welt ist ein bischen größer, bunter und vielseitiger als ein kleines  Römerlein sich das so ausmalt.

Und sie ist auch ein klitzeklitzekleines bischen komplizierter.

Vor allem wenn man sich mit Realitäten beschäftigt.

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oktavian
vor 24 Minuten von Cef:

Nur mal so am Rande: Die Welt ist ein bischen größer, bunter und vielseitiger als ein kleines  Römerlein sich das so ausmalt.

Und sie ist auch ein klitzeklitzekleines bischen komplizierter.

Vor allem wenn man sich mit Realitäten beschäftigt.

Ich kann nicht verstehen, was CEF meint.

 

Ich empfehle nur sich der Bedingungen halbwegs im Klaren zu sein. Also mit den Eintrittswahrscheinlichkeiten einer BU und was das bedeutet im Praxisfall. Zumindest sind hier Rücklagen vorhanden. Denn man muss gegebenenfalls sein Recht einklagen. Arzt ist jetzt nunmal nicht so der Beruf wo der Rücken vor der Rente/Knie kaputt ist und man dann gar nicht mehr in dem Beruf arbeiten kann (Baustellenfertigung). Zur Not kann man als Telemediziner/Gutachter arbeiten.

Wie sieht da denn in der Regel der genehmigte BU-Fall aus ohne dass man noch arbeiten muss und damit noch etwas verdient?

Wenn ich jetzt Chirurg wäre, ist dann z.B. milde Epilepsie ein BU Fall oder muss ich dann was ähnliches Arbeiten?

 

Man kann da schon konkret drüber nachdenken was/wann die BU überhaupt leisten würde. Das Gesparte hat man zumindest sicher. Bei tödlichem Krebs hätte ich z.B. lieber cash. Dann gibt es auch Fälle wo die BU gut ist.

 

 

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SkYSkYSkY
· bearbeitet von SkYSkYSkY

Ich glaube ich muss nochmal etwas ausholen. Ich möchte meine BU definitiv ausbauen, optimalerweise auf etwa 80 - 100% von meinem aktuellen Netto von 4.000 Euro. Weiterhin sollte es möglich sein, diesen Betrag bei zukünftigen Gehaltssteigerungen noch ein wenig nach oben anzupassen. Aktuell habe ich seit 2016 einen SBU-Vertrag bei der AL mit aktuell 2.400 Euro BU-Rente.

 

Eigentlich sollte dies doch für einen professionellen Berater kein unmögliches Unterfangen sein, oder?

 

Mich beschäftigen im Endeffekt aktuell 2 Fragen, zu denen ich so recht keine Antwort weiß:

 

1. Bei Hinzunahme eines neuen Vertrages, wird meistens die vorhandene BU-Rente auf die mögliche Neuabsicherung angerechnet. Einige Versicherer rechnen auch die "theoretische" BU-Rente vom ärztlichen Versorgungswerk teilweise auf den versicherbaren Höchstbetrag an. Aus diesem Grund kam der Vorschlag, evtl. den alten Vertrag zu kündigen. Als gravierendster Nachteil fällt mir dazu ein, dass der Vertrag bereits knapp 5 Jahre besteht und die einfache Fahrlässigkeit bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht somit bereits "verjährt" wäre. Ist das so richtig? Weitere Nachteile fallen mir eigentlich nicht ein. Ein Angebot des gleichen Versicherers würde mit der gleichen versicherten BU-Rente bei Neuabschluss nur 2 Euro monatlich mehr kosten. Warum, verstehe ich auch nicht. Ich bin ja schließlich 4 Jahre älter!? Vorteil wäre eine einfachere Absicherung der gewünschten BU-Höhe, da kein Vorvertrag angerechnet werden würde und bessere Konditionen. Beispielsweise gibt es bei der AL jetzt eine "Krebsklausel", die mein älterer Vertrag nicht enthält. Weiterhin könnte eine Rentensteigerung im Leistungsfall und keine AU-Klausel vereinbart werden (bei mir aktuell nicht mit drin). Unterm Strich scheint mir also ein Neuabschluss gar nicht so abwegig, auch wenn mein Bauchgefühl sagt: Alten Vertrag auf keinen Fall kündigen. Was übersehe ich hier? Was spricht noch gegen eine Kündigung mit Neuabschluss?

 

2. Im Falle des Abschlusses eines weiteren BU-Vertrages, kam die Option mit der Kombination mit einer Rürup-Rente ins Spiel. Die Beispielrechnung bezieht sich auf eine BU-Versicherung über 3.000 Euro (SBU) bzw. 3.600 Euro (BUZ). Die Berechnung gestaltete sich dabei wie folgt:

 

Kosten SBU:                                                                    165 Euro     

 

Kosten BUZ:                                                                      vor Steuer: 180 Euro     nach Steuer: 108 Euro

Kosten Rürup:                                                                   vor Steuer: 160 Euro     nach Steuer: 96 Euro

Kosten Beitragsbefreiung + 10% Dynamik:                      vor Steuer: 20 Euro       nach Steuer: 11 Euro

Kosten gesamt:                                                               vor Steuer: 360 Euro     nach Steuer: 215 Euro 

Hierbei ist nur die aktuelle Absetzbarkeit von 90% berücksichtigt.

 

Der Mehraufwand beträgt nach Steuern also lediglich 50 Euro. Wenn ab 2025 100% der Beiträge absetzbar sind, beträgt der Mehraufwand nur noch ca. 37 Euro.

 

Diese 37 Euro Mehraufwand ergeben nach 33 Jahren dann einen Mehraufwand von 14.652 Euro. Dies 14.652 Euro ergeben dann aber eine Rürup-Rente von 305 Euro netto p.m. (Bei einer angenommenen Anlagerendite von 5% p.a., Rentenfaktor 28). Berechnet auf die Einzahlungszeit von 33 Jahren, erwirtschaften die Mehraufwendungen einen Betrag von ca. 120.000 Euro. Dies entspricht dann einer Rendite von ca. 8%. Berechnet man die Auszahlungsdauer auf etwas realistischere 23 Jahre (bis zum Alter von 90), dann ergibt sich immerhin noch eine Rendite von 5,7 % nach Steuern / Kosten.

 

Wenn man von den systembedingten Nachteilen (Unflexibilität, Vererbbarkeit etc.) mal absieht, welche Nachteile übersehe ich gegebenenfalls?

 

Ich glaube nicht, dass ich es mir mal nicht mehr leisten können werde, einen Mehraufwand von 37 Euro monatlich zu haben. Die nachgelagerte Besteuerung ist doch eigentlich ein Vorteil?! Genau wie bei der Vorabpauschale bei thesaurierenden ETF kann ich dadurch doch eine Rendite erwirtschaften, die ich sonst gar nicht hätte, oder nicht?

 

Mir ist schon klar, dass der Makler durch den Neuabschluss zweier Verträge in Kombination mit einer Rürup-Rente die maximal denkbare Provision kassiert. Darum bin ich ja auch skeptisch. Ich versuche nur gerade, diese Skepsis auch in Zahlen nachvollziehbar zu begründen.

 

@Peter WolnitzaWas sagst du denn dazu? Du scheinst ja durchaus sehr versiert in der Thematik zu sein.

 

Ich weiß langsam nicht mehr, wem ich noch glauben soll. Ich habe einen stressigen und zeitintensiven Job, in einem völlig anderen Metier, darum gehe ich doch zu einem Makler...!

 

Ich denke, ich werde am Ende versuchen einen zweiten Vertrag bei einer anderen Gesellschaft als SBU abzuschließen und meinen bisherigen Vertrag zu behalten. Nebenbei mach ich mit meinem ETF-Sparplan weiter. Punkt, Ende, Aus. 

 

 

 

 

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Peter Wolnitza
vor einer Stunde von SkYSkYSkY:

Ich glaube ich muss nochmal etwas ausholen. Ich möchte meine BU definitiv ausbauen, optimalerweise auf etwa 80 - 100% von meinem aktuellen Netto von 4.000 Euro. Weiterhin sollte es möglich sein, diesen Betrag bei zukünftigen Gehaltssteigerungen noch ein wenig nach oben anzupassen. Aktuell habe ich seit 2016 einen SBU-Vertrag bei der AL mit aktuell 2.400 Euro BU-Rente.

 

Eigentlich sollte dies doch für einen professionellen Berater kein unmögliches Unterfangen sein, oder?

 

Mich beschäftigen im Endeffekt aktuell 2 Fragen, zu denen ich so recht keine Antwort weiß:

 

1. Bei Hinzunahme eines neuen Vertrages, wird meistens die vorhandene BU-Rente auf die mögliche Neuabsicherung angerechnet. Einige Versicherer rechnen auch die "theoretische" BU-Rente vom ärztlichen Versorgungswerk teilweise auf den versicherbaren Höchstbetrag an. Aus diesem Grund kam der Vorschlag, evtl. den alten Vertrag zu kündigen. Als gravierendster Nachteil fällt mir dazu ein, dass der Vertrag bereits knapp 5 Jahre besteht und die einfache Fahrlässigkeit bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht somit bereits "verjährt" wäre. Ist das so richtig? Weitere Nachteile fallen mir eigentlich nicht ein. Ein Angebot des gleichen Versicherers würde mit der gleichen versicherten BU-Rente bei Neuabschluss nur 2 Euro monatlich mehr kosten. Warum, verstehe ich auch nicht. Ich bin ja schließlich 4 Jahre älter!? Vorteil wäre eine einfachere Absicherung der gewünschten BU-Höhe, da kein Vorvertrag angerechnet werden würde und bessere Konditionen. Beispielsweise gibt es bei der AL jetzt eine "Krebsklausel", die mein älterer Vertrag nicht enthält. Weiterhin könnte eine Rentensteigerung im Leistungsfall und keine AU-Klausel vereinbart werden (bei mir aktuell nicht mit drin). Unterm Strich scheint mir also ein Neuabschluss gar nicht so abwegig, auch wenn mein Bauchgefühl sagt: Alten Vertrag auf keinen Fall kündigen. Was übersehe ich hier? Was spricht noch gegen eine Kündigung mit Neuabschluss?

Nicht nur beim Hinzuversichern eines zweiten Vertrages, sondern auch bei evtl. Erhöhungsoptionen werden bereits bestehende Verträge angerechnet.

Generell sollte man bei hohen BU Summen (ich nenn jetzt mal > 2.000.- €) eine "Zweivertragslösung" überlegt werden.)

Kurzbegründung:

Bei den meisten Gesellschaften sind die Nachversicherungen ohne Risikoprüfung auf 2.500.- € gedeckelt.

Macht man jetzt 2.000.- € bei einem, sind noch 500.- "Luft" - man kommt ohne erneute Risikoprüfung auf 2.500. - € max.

Macht man zwei mal 1.000.- € sind jeweils noch 1.500.- "Luft" - man kommt also ohne erneute Risikoprüfung auf 5.000.- € max.

Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die angestrebte Summe in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen steht.

vor einer Stunde von SkYSkYSkY:

2. Im Falle des Abschlusses eines weiteren BU-Vertrages, kam die Option mit der Kombination mit einer Rürup-Rente ins Spiel. Die Beispielrechnung bezieht sich auf eine BU-Versicherung über 3.000 Euro (SBU) bzw. 3.600 Euro (BUZ). Die Berechnung gestaltete sich dabei wie folgt:

 

Kosten SBU:                                                                    165 Euro     

 

Kosten BUZ:                                                                      vor Steuer: 180 Euro     nach Steuer: 108 Euro

Kosten Rürup:                                                                   vor Steuer: 160 Euro     nach Steuer: 96 Euro

Kosten Beitragsbefreiung + 10% Dynamik:                      vor Steuer: 20 Euro       nach Steuer: 11 Euro

Kosten gesamt:                                                               vor Steuer: 360 Euro     nach Steuer: 215 Euro 

Hierbei ist nur die aktuelle Absetzbarkeit von 90% berücksichtigt.

 

Der Mehraufwand beträgt nach Steuern also lediglich 50 Euro. Wenn ab 2025 100% der Beiträge absetzbar sind, beträgt der Mehraufwand nur noch ca. 37 Euro.

 

Diese 37 Euro Mehraufwand ergeben nach 33 Jahren dann einen Mehraufwand von 14.652 Euro. Dies 14.652 Euro ergeben dann aber eine Rürup-Rente von 305 Euro netto p.m. (Bei einer angenommenen Anlagerendite von 5% p.a., Rentenfaktor 28). Berechnet auf die Einzahlungszeit von 33 Jahren, erwirtschaften die Mehraufwendungen einen Betrag von ca. 120.000 Euro. Dies entspricht dann einer Rendite von ca. 8%. Berechnet man die Auszahlungsdauer auf etwas realistischere 23 Jahre (bis zum Alter von 90), dann ergibt sich immerhin noch eine Rendite von 5,7 % nach Steuern / Kosten.

 

Wenn man von den systembedingten Nachteilen (Unflexibilität, Vererbbarkeit etc.) mal absieht, welche Nachteile übersehe ich gegebenenfalls?

 

Ich glaube nicht, dass ich es mir mal nicht mehr leisten können werde, einen Mehraufwand von 37 Euro monatlich zu haben. Die nachgelagerte Besteuerung ist doch eigentlich ein Vorteil?! Genau wie bei der Vorabpauschale bei thesaurierenden ETF kann ich dadurch doch eine Rendite erwirtschaften, die ich sonst gar nicht hätte, oder nicht?

 

Mir ist schon klar, dass der Makler durch den Neuabschluss zweier Verträge in Kombination mit einer Rürup-Rente die maximal denkbare Provision kassiert. Darum bin ich ja auch skeptisch. Ich versuche nur gerade, diese Skepsis auch in Zahlen nachvollziehbar zu begründen.

 

@Peter WolnitzaWas sagst du denn dazu? Du scheinst ja durchaus sehr versiert in der Thematik zu sein.

 

Ich weiß langsam nicht mehr, wem ich noch glauben soll. Ich habe einen stressigen und zeitintensiven Job, in einem völlig anderen Metier, darum gehe ich doch zu einem Makler...!

 

Zu dem ganzen Rürup Gedöns sag ich nix mehr - nur noch mal soviel: (ich kann es einfach nicht lassen): Alle Hochrechnungen, die das Produkt schön rechnen, halten einer genauen Überprüfung nicht stand!

 

BU hat in der Altersvorsorgeschicht 1 nichts zu suchen, sondern gehört in die Schicht 3.

Evtl. kann es Sinn machen, eine Kombiprodukt zu wählen, aber dann bitte in der Schicht  1. (man kann nahezu exakt das gleiche Produkt in die Schicht 3 stellen)

Die Schicht 1 BU hat im bis zum Leistungsfall steuerliche Vorteil. Danach massive steuerliche Nachteile. Da man nicht wissen kann, WANN dieser Zeitpunkt eintritt.... etc..etc..

Deshalb habe ich ständig Anfragen von Kunden, die aus dem Rürup Kram aussteigen wollen, aber Ihre BU Absicherung behalten möchten. Hauptsächlich Akademiker, denen man schon während des Studiums diesen Quatsch 

"zum Steuern sparen" verkauft hat. Diese Angst muss beim Deutschen offensichtlich tief verwurzelt sein ... 

 

vor einer Stunde von SkYSkYSkY:

Ich denke, ich werde am Ende versuchen einen zweiten Vertrag bei einer anderen Gesellschaft als SBU abzuschließen und meinen bisherigen Vertrag zu behalten. Nebenbei mach ich mit meinem ETF-Sparplan weiter. Punkt, Ende, Aus. 

Guter Ansatz! KISS = Keep it short and simple. z.B. SBU und wenn es unbedingt was "gegen die Steuer" sein muss: Rentenvertrag bei gutem Rentenversicherer (Nettopolice, ETFs im Portfolio) - so hat man beides. Flexibel und transparent. 

 

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Moneycruncher
vor 5 Stunden von Peter Wolnitza:

Dynamik eingeschlossen?

Laufzeit angepasst?

 

Ansonsten freut es mich natürlich, dass doch gelegentlich mal jemand meinen Rat befolgt... 

Ich hatte übrigens vor Jahren auch deinen Rat befolgt.:thumbsup: War in der gleichen Situation wie der TO und habe bei der Allianz die BU "aufgestockt". Hierzu wurde zwar ein weiterer Vertrag ebenfalls bei der Allianz über einen natürlich geringeren Betrag abgeschlossen, aber z.B. war keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Meines Wissens habe ich sogar über 70% vom Nettogehalt abgedeckt ohne dass die Allianz etwas moniert hätte.

Die Versicherung läuft allerdings über meinen Arbeitgeber mit vermutlich günstigeren Konditionen und etwas kulanterer (?) Handhabung.

 

Noch ein Hinweis: Häufig wird empfohlen, den BU-Vertrag bis 67 Jahre abzuschließen. Die Beiträge sind dann deutlich höher. Man sollte m.E. in Betracht ziehen, ob man über Altersteilzeit, Frühpensionierung, Abfindung u.ä. früher aus dem Berufsleben ausscheiden will und kann. Schon mit Laufzeit bis 63 sind die BU-Beiträge dann deutlich niedriger, ganz zu schweigen von 60 z.B. über ATZ.

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moonraker
vor 2 Stunden von Moneycruncher:

Die Versicherung läuft allerdings über meinen Arbeitgeber mit vermutlich günstigeren Konditionen und etwas kulanterer (?) Handhabung.

Über den AG ist nicht ideal. Kannst Du die bei einem Wechsel mitnehmen? Bist Du der Versicherungsnehmer? Kulantere Handhabung ist auch nicht zu erwarten.

 

vor 2 Stunden von Moneycruncher:

Noch ein Hinweis: Häufig wird empfohlen, den BU-Vertrag bis 67 Jahre abzuschließen. Die Beiträge sind dann deutlich höher. Man sollte m.E. in Betracht ziehen, ob man über Altersteilzeit, Frühpensionierung, Abfindung u.ä. früher aus dem Berufsleben ausscheiden will und kann. Schon mit Laufzeit bis 63 sind die BU-Beiträge dann deutlich niedriger, ganz zu schweigen von 60 z.B. über ATZ.

Ob ich im Normalfall vor 67 in Rente gehen will ist aber etwas anderes, als wenn ich im BU-Fall schon vor 67 kein Geld mehr bekomme... Falls ich mit 65 entscheide keine BU mehr zu brauchen, kann ich immer kündigen.

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Badurad
· bearbeitet von Badurad
vor 12 Stunden von oktavian:

Mit Telemedizin kann man als Arzt auch noch im Rollstuhl arbeiten (klar weniger Geld). Nur mal so am Rande. Ein voller BU Fall, wäre dann höchstwahrscheinlich psychologisch bedingt?

Sorry, aber das ist ganz einfach Quatsch! Zum einen ist es mit Telemedizin in Deutschland noch nicht sehr weit her. Zum anderen ist TeleDokor im Auftrag einer Krankenkasse etwas ganz anderes als niedergelassener Arzt in eigener Praxis oder Oberarzt am Kreiskrankenhaus. Hier kommt wieder das Thema Statusabsicherung ins Spiel. Ich habe langsam den Eindruck, daß Du das nicht verstehen willst.

vor 3 Stunden von Moneycruncher:

Noch ein Hinweis: Häufig wird empfohlen, den BU-Vertrag bis 67 Jahre abzuschließen. Die Beiträge sind dann deutlich höher. Man sollte m.E. in Betracht ziehen, ob man über Altersteilzeit, Frühpensionierung, Abfindung u.ä. früher aus dem Berufsleben ausscheiden will und kann. Schon mit Laufzeit bis 63 sind die BU-Beiträge dann deutlich niedriger, ganz zu schweigen von 60 z.B. über ATZ.

Habe ich - um Beiträge zu sparen - auch so gemacht, aber es ist ein riskantes Spiel. Denn dummerweise funktioniert der Ansatz mit Altersteilzeit, Frühpensionierung, bis 60 genug Geld verdient haben eben nur wenn man nicht BU wird. Sollte man BU werden, ist man gut beraten die BU-Rente bis 67 zu bekommen und hoffentlich eine ausreichende Höhe abgesichert haben, um entweder freiwillig weiter Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen oder anderweitig etwas anzusparen. Mit 40 BU werden, bis 60 eine halbwegs auskömmliche BU-Rente bekommen, von 60 bis 67 die Rücklagen aufzehren und ab 67 eine Mini-Rente bekommen, weil ab 40 keine Beiträge mehr gezahlt wurden, ist uncool.

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Depoley
· bearbeitet von Depoley

Immer dieselben Diskussionen...im Grunde gibt es in diesen Foren nur zwei gleiche Themenkreise....

 

"Aktienkurse kann ich mittelfristig voraussagen.....nein kann man nicht. Science Bitch!".  

 

"BU ist bescheuert, weil Wahrscheinlichkeit des Eintritts gering.......Bringt dir aber nix, wenn du zu den 0,1% gehörst,  Logik Bitch". "Aber hey ich schließ nur bis Alter 55 ab, kann ich voll Geld sparen. ....bring dir nix wenn du BU mit 35 wirst...Logik Bitch!"

 

Themen beendet. Zeit gespart. Gern geschehen. Weiter am BU Vertrag rumbasteln, um was es in dem Thread eigentlich geht.

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Badurad
vor 2 Stunden von Depoley:

Immer dieselben Diskussionen...im Grunde gibt es in diesen Foren nur zwei gleiche Themenkreise....

 

"Aktienkurse kann ich mittelfristig voraussagen.....nein kann man nicht. Science Bitch!".  

 

"BU ist bescheuert, weil Wahrscheinlichkeit des Eintritts gering.......Bringt dir aber nix, wenn du zu den 0,1% gehörst,  Logik Bitch". "Aber hey ich schließ nur bis Alter 55 ab, kann ich voll Geld sparen. ....bring dir nix wenn du BU mit 35 wirst...Logik Bitch!"

 

Themen beendet. Zeit gespart. Gern geschehen. Weiter am BU Vertrag rumbasteln, um was es in dem Thread eigentlich geht.

:myop:

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oktavian
vor 11 Stunden von Badurad:

Sorry, aber das ist ganz einfach Quatsch! Zum einen ist es mit Telemedizin in Deutschland noch nicht sehr weit her. Zum anderen ist TeleDokor im Auftrag einer Krankenkasse etwas ganz anderes als niedergelassener Arzt in eigener Praxis oder Oberarzt am Kreiskrankenhaus. Hier kommt wieder das Thema Statusabsicherung ins Spiel. Ich habe langsam den Eindruck, daß Du das nicht verstehen willst.

Die technische Entwicklung geht weiter. Es wird an der E-Krankenakte mit EU Norm gearbeitet. Einige Diagnosen sind jetzt schon aus der Ferne erlaubt. Selsbständiger Teledoktor mit Kassenzulassung oder niedergelassener Arzt mit Kassenzulassung, wo ist da der große Unterschied? Noch gibt es hier auch keinen BU Fall. Wer weiß wie es dann aussieht.

Wenn aber dies absolut nicht gewünscht wäre vom TO, warum wird dann nur über die Höhe der BU geredet und nicht über die Qualität (Verweisung auf andere/ähnliche Berufe)?

Es gibt Leute die da in die BU bezahlen und sich dann wundern...

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pittie
Am 6.11.2020 um 09:29 von Cef:

Ich persönlich war schon ziemlich ernüchtert, als von der finanziellen Schlagseite einiger weniger VW gelesen habe.

Ausgerechnet das Versorgungswerk der Steuerberater ist 2019/2020 fast unter Aufsicht gestellt worden wg. "Deckungslücken".

Hast du hierfür eine Quelle? Konnte bei google auf die Schnelle nichts dazu finden.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef

Dann versuch es mal langsam mit den extravaganten Suchworten 

VERSORGUNGSWERK und PLEITE

 

oder nimm- jetzt wirds spannend-das genannte VW hinzu

:wacko:

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Bit
Am 15.12.2020 um 07:25 von Depoley:

 Weiter am BU Vertrag rumbasteln, um was es in dem Thread eigentlich geht.

wie würdest du den vertrag anpassen/ändern?

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