Peski Oktober 31, 2020 Guten Tag, ich habe vor einigen Jahren eine Pflegebahr-Versicherung für meine Mutter abgeschlossen (600 € in der Pflegestufe 5). Ich frage mich, ob ich diese Versicherung nach der neuen Gesetzeslage überhaupt noch brauche. Da meine Mutter kein Vermögen hat und ich unter 100.000 € im Jahr verdiene sollten eventuelle Pflegekosten, so wie ich die Gesetzeslage verstehe, ja dann durch die Sozialkassen getragen werden. Könnte es gute Gründe geben, die Versicherung dennoch laufen zu lassen? Diese könnte ggf. meinem mit meiner Mutter verheirateten Stiefvater nutzen, da dieser ja mittels Ehegattenunterhaltpflicht für Pflegekosten aufkommen müsste. Was meint ihr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
qmb63 Oktober 31, 2020 Wenn deine Mutter ins Pflegeheim muss und vollstationär gepflegt wird, brauchst du die Versicherung nicht. Es zahlt dann zunächst ihr Ehemann. Wenn sie zu Hause über einen Pflegedienst oder privat gepflegt wird, sieht es anders aus. Du musst zwar auch nichts zahlen, aber die bewilligten Leistungen zur Hilfe zur Pflege nach SGB XI durch die örtlichen Sozialämter sind häufig nicht bedarfsdeckend. Zudem zahlt zunächst weiterhin der Ehemann. Für deinen Stiefvater ist die Versicherung sehr sinnvoll. Ich kenne aus meiner Tätigkeit als Pflegegutachter viele Ehepaare in der Konstellation: Einer fit, der andere schwer demenzkrank. Eigentlich müsste aus pflegefachlicher Sicht der Kranke professionell im Heim oder einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Jedoch wird dann der Gesunde häufig zum Sozialfall, weil die gemeinsame Rente eben nicht für die Heimkosten und die verbleibenden Lebenshaltungskosten des Gesunden reicht. Du solltest bedenken, dass der Pflegegrad 5 recht selten vergeben wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski November 1, 2020 Vielen Dank für Deine Einschätzungen. Die Versicherung leistet nach meiner Erinnerung auch in Pflegestufe 4 100 %. Aber wird der Gesunde zwangsläufig zum Sozialfall? Er hat doch dann einen Selbstbehalt und das selbst bewohnte Haus müsste er wohl nicht verkaufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
qmb63 November 1, 2020 Der Selbstbehalt beträgt ca. 1000 Euro, was bei Mietern schwierig werden kann. Das Haus muss unter Umständen verwertet werden, wenn die Kosten des Heimes ansonsten nicht zu decken sind. Wobei da vieles umstritten ist und der Einzelfall geprüft wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag