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Investieren mit Hebel - ETFs auf Kredit, Leveraged ETFs und entsprechende ETPs/Futures/Optionen

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LongRun
· bearbeitet von LongRun

Die Opportunitätskosten sind in der Tat ein Problem - deshalb halte ich nur ca. 6% Anleihen. Es gibt allerdings hierzu auch Untersuchungen (W. Bernstein, The Intelligent Asset Allocator), die belegen, dass ein 90-10 Portfolio nur unwesentlich schlechter als ein 100% Aktienportfolio läuft. Der Rest der Nachkäufe wird im Wesentlichen durch Umschichtung aus dem MSCI World finanziert. Erst für meine letzte Tranche ab -50% nutze ich einen Wertpapierkredit. Dafür fallen keine Opportunitätskosten an. Das wesentliche Risiko an dieser Strategie sehe ich weniger im Kursverlauf als im „Zumachen“ von bestehenden Lev-ETFs im ungünstigen Moment. Notfalls muss man den Hebel dann anderweitig herstellen können (Immobilie beleihen) - ansonsten nimmt man dieses Risiko ungeschützt oder muss im Fall der Fälle auf dubiose Produkte mit Adressausfallrisiko (z.B. Zertifikate) umstellen. Gerade in einer solchen Situation - die Welt steht gefühlt ohnehin kurz vorm dem Untergang - keine angenehme Sache. Deshalb genau überlegen wie viel Risiko man wirklich möchte und auch tragen kann.

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exmo
Am 10.7.2024 um 08:54 von Saek:

Wenn dich Optionen nicht abschrecken, kannst du dir Box Spreads anschauen. Das ist vereinfacht gesagt wie ein Wertpapierkredit zu bestmöglichen Konditionen (sehr nah am risikofreien Zins), Kosten absetzbar. Steuerstundung für ETFs gibts dann auch.

@Saek Die Verluste des Box Spreads (die Kosten, also sozusagen die "Zinsen" auf das geliehene Kapital) können ja nur mit Gewinnen aus Termingeschäften gegengerechnet werden, oder? Wie erzeugst Du diese Gewinne aus Termingeschäften? Ich hatte das hier im Thread diskutierte Vorgehen so verstanden, dass das per Box Spreads "geliehene" Kapital anschließend in ETFs angelegt werden würde. Dann würde man doch nie Gewinne aus Termingeschäfte erzeugen, oder?

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Saek
· bearbeitet von Saek
22 hours ago, exmo said:

Die Verluste des Box Spreads (die Kosten, also sozusagen die "Zinsen" auf das geliehene Kapital) können ja nur mit Gewinnen aus Termingeschäften gegengerechnet werden, oder?

Nein, Verluste aus leerverkauften Optionen (falls zurückgekauft, nicht auslaufen lassen) sind im Verlusttopf Sonstige (wie Aktien-ETFs). Wenn man die Legs passend wählt, sind die beiden long Optionen sehr wenig wert. Der getrennte Topf und die Verlustverrechnungsgrenze sind dann kein Problem.

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exmo

Danke für die Antwort und die Klarstellung! 

In einem anderen Thread hatte ich von dir gelesen, dass die Verrechnung nur gegen Gewinne aus Termingeschäften möglich sei - aber vielleicht habe ich es falsch verstanden oder Du hast inzwischen andere Informationen als damals.

 

Am 1.3.2023 um 01:20 von Saek:

Aktuell lohnt es sich meiner Meinung nach nicht, weil die 20k Verlustverrechnungsgrenze zu hohen Steuerzahlungen ohne tatsächlichen Gewinn führen könnte. Die erzielbaren Zinsen müssten aktuell im Bereich von 3% sein: https://www.boxtrades.com/OESX/16JUN23 Und natürlich steuerlich "absetzbar", falls man Gewinne aus Termingeschäften hat.

 

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Saek

@exmo Das habe ich damals falsch beurteilt.

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deep0r

Mit der kürzlich erfolgten Gesetzesänderung wird sowohl die Deckelung des Verlustes bei Termingeschäften als auch der Verlusttopf Termingeschäfte aufgehoben.

 

soll wohl auch rückwirkend gelten bis 2021. 
 

die Kosten für Box spreads sind somit voll als Zinsen anrechenbar

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