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lovelybrown

Versteuerung ausländische Kapitalerträge

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lovelybrown

Hallo zusammen,

 

ich habe einige Aktien eines Unternehmens mit Sitz in US. Letztes Jahr habe ich eine mit einem Verlust von 110 Euro verkauft.
 

Meine Frage: bin ich in diesem Fall ohne Realisierung von Erträgen verpflichtet eine Steuererklärung für 2019 anzufertigen oder ist dies freiwillig?

 

In 2020 habe ich einige Aktien verkauft und insgesamt einen Gewinn von 2000 Euro erwirtschaftet. Diesen werde ich dementsprechend in der Steuererklärung in 2021 angeben. Hier ist dann der 31. Juli 2021 Stichtag oder? Die 4 Jahre gelten nur wenn man nicht steuerpflichtig ist?

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lovelybrown

Danke jetzt schon mal eure Antworten!! :-)

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

was denn nun, ohne Realisierung oder 110 Euro Verlust?

 

Der Stichtag stimmt aber schon mal.

 

Stefan

 

PS: Man spricht immer von den Steuererklärungen für ein Jahr, egal wann man sie abgibt.

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lovelybrown

110 Euro Verlust 

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lovelybrown

Danke dir für die Kommentare :)

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Taxadvisor

Wenn Du den Verlust nicht erklärst, kann er nich mit anderen Veräußerungsgewinnen des Jahres verrechnet werden und auch nicht auf 2020 vorgetragen werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

Ich denke, die Frage geht eher dahin, ob Verluste angegeben werden müssen. Bei Gewinnen ist das ja klar.

Bei knapp 30 EUR kann man sich schon fragen, ob man sich dafür eine Steuererklärung antut (wenn man sonst nicht muss, was ja der Fall zu sein scheint).

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lovelybrown

Danke erstmal :) werde dann die Steuererklärung für 2019 und 2020 zusammen machen und den Verlust mit den Veräußerungsgewinnen verrechnen.
 

DANKE :)

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IndexP

Mir stellt sich noch eine grundsätzliche Frage:

Alle im Eröffnungs-Post angegebenen Aktien - liegen/lagen in einem ausländischen Depot?

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lovelybrown

Hallo IndexP, ja genau. Liegen alle in einem US Depot. Dh ich bin verpflichtet, meine Kapitalerträge hier in DE zu versteuern. Da ich in 2019 jedoch nur eine Aktie mit einem Verlust von 110 Euro verkauft habe, ist mein Verständnis dass ich für 2019 nicht verpflichtet bin eine Steuererklärung zu abzugeben. Werde nach der Diskussion jedoch beide (2019 und 2020) direkt zum Anfang des nächsten Jahres abgeben, um den Verlustvortrag des AktienVerkaufs aus 2019 anzurechnen.

 

Bin leider ein Laie auf diesem Gebiet sodass ich mich dann sowieso an die Lohi wenden werde!

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