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Ingo_I

Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung Kap.erträge

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Ingo_I
· bearbeitet von Ingo_I
typos

Hallo,

 

mir wurde nun endlich auch der Steuerbescheid für 2o19 zugestellt.

Dabei bin ich auf eine Sache gestoßen, die mir so nicht bekannt war und eventuell für andere ebenfalls interessant ist.

 

Landläufig ist ja, dass bei Kapitalerträgen immer erst die Verlustverrechnung durchgeführt und anschließend der Sparerpauschbetrag angesetzt wird.

Das führt bei mir stets dazu, dass ich am Jahresende durch Verkäufe entsprechende Verluste zu erzeugen versuche (Ausnutzung Sparerpauschbetrag und Steuerstundung). Das klappt manchmal gut, aber in manchen Jahren auch nicht.

 

Mir ist nun im Steuerbescheid aufgefallen, dass die egegattenübergreifende Verlustverrechnung anders läuft.

 

Meine Frau hat Verluste durch den Verkauf einer Lebensversicherung aus 2018.

 

Das Finanzamt hat nun erwartungsgemäß ihre Kap.erträge gegen einen Teil ihrer Verluste gerechnet.

Bei meinen Kap.erträgen wurde zunächst der gemeinsame Sparerpauschbetrag von 1602,- angesetzt.

Erst die Kap.erträge die über den Pauschbetrag hinausgehen wurden mit ihren Verlusten verrechnet.

 

Die Ehegattenverluste werden also erst nach ansetzen des Sparerpauschbetrages abgezogen und somit geschont.

 

Für mich heißt das zukünftig, die Frau erzeugt in ihrem Depot die Verluste (und zwar ohne groß zu rechnen, sondern wenn es die Kurse hergeben).

Meine Ausschüttungen und Gewinnrealisierungen lasse ich dann weiter so laufen und verrechne sie über die Steuererklärung mit den Verlusten meiner Frau.

Dadurch spare ich mir die Rechnerei und das Handeln am Ende des Jahres. Vorausgesetzt: gemeinsame Veranlagung.

 

 

Gruß

 

Ingo

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 31 Minuten von Ingo_I:

Mir ist nun im Steuerbescheid aufgefallen, dass die egegattenübergreifende Verlustverrechnung anders läuft.

Da hat sich das FA zu deinen Gunsten vertan.

Ich habe versucht, mit meinem Steuerprogramm (Steuersparerklärung) das nachzuvollziehen. Hat nicht geklappt.

Der Grundsatz "Verlustverrechnung vor Freibetrag" wurde durchgezogen:

1.Schritt: Verlustverrechnung bei der Ehefrau

2.Schritt: Verlustverrechnung beim Ehepartner

3.Schritt: Anrechnung des Sparerpauschbetrages

 

Wegen dieser Vorgehensweise herrscht im Forum ja einhellig die Meinung, möglichst keine Verlustvorträge beim FA stehen zu haben, sondern sie bei den Banken zu belassen, oder beim FA stehende Verluste wieder zu den Banken zu transferieren.

Denn nur bei den Banken hat man wegen der asymmetrischen Behandlung von Gewinnen und Verlusten (Gewinne müssen bescheinigt werden, Verluste nur auf Antrag) Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten.

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Ingo_I
· bearbeitet von Ingo_I

Danke für die Antwort.

 

Du meinst der Finanzbeamte klöppelt die Beträge aus den verschiedenen Töpfen manuell zusammen?

Im Steuerbescheid sah das für mich eher wie automatisiert berechnet aus, aber naja. (Habe den Auszug mal angehängt).

Da muss man wohl mal einen fähigen Programmierer ransetzen - so kann das doch nur fehleranfällig sein.

 

Gruß

 

Ingo

 

Kap.png

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Ingo_I

Hallo,

 

kurzes Update. Heute kam der Steuerbescheid für 2o2o rein. Gleiches Finanzamt, anderer Bearbeiter.

Die Berechnung sieht wieder so aus wie 2o19.

 

Die vorgetragenen Verluste meiner Frau werden erst von meinen Gewinnen abgezogen nachdem der Sparer-Pauschbetrag bei mir abgezogen wurde.

Scheint bei denen wohl ein Softwareding zu sein. 

 

Ich werde mich nicht beschweren :)

 

Gruß

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Warum soll das falsch sein?

Der SPB wird Dir ganz gut geschrieben, wenn Deine Frau keine Kapitalerträge hat. Die Verlustverrechnung zwischen Ehegatten erfolgt erst, nachdem beide ihre Einkünfte ermittelt haben und diese zusammengelegt werden. Da gibt es also zwei Ebenen der Verlustverrechnung.

1. Ebene: Bei jedem via Verlusttöpfe. Ist dadurch bei einem der Kapitalertrag = 0, wird bei ihm der SPB nicht angesetzt und kann auf den Ehegatten übertragen werden (§20 Abs. 9 Satz 3 2. Halbsatz EStG)

2. Ebene: Zwischen Eheleuten

 

 

Zur Erinnerung  ... §26b EStG:

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.

 

Der Paragraf setzt voraus, dass erst mal die Einkünfte eines jeden Ehegatten ermittelt werden, bevor sie zusammengerechnet werden. Der Übertrag des vom Ehegatten ungenutzten SPB ist Teil der Einkünfteermittlung, das steht doch so in § 20 Abs. 9 Satz 3 2. Halbsatz EStG.

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kleinerfisch

WISO macht es auch so und zwar sowohl wenn der Ehegatte Verluste im laufenden Jahr hatte als auch wenn er einen Verlustvortrag hat.

Beim Single dagegen wird, wie der OP schon schrieb, bei Vorliegen eines Verlustvortrags der zuerst und vor dem Freibetrag abgezogen.

Das ist sicher nach dem Gesetz einwandfrei aber doch eine auch für mich überraschende Ungleichbehandlung von Singles und Paaren.

Vielleicht klagt sich ja mal jemand wegen den 200 EUR Steuern zum BVerfG durch ;)

Danke für den Tipp.

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beamter97
vor 11 Stunden von MeinNameIstHase:

Der Paragraf setzt voraus, dass erst mal die Einkünfte eines jeden Ehegatten ermittelt werden, bevor sie zusammengerechnet werden. Der Übertrag des vom Ehegatten ungenutzten SPB ist Teil der Einkünfteermittlung, das steht doch so in § 20 Abs. 9 Satz 3 2. Halbsatz EStG.

Daraus folgt aber, dass es einen Unterschied zwischen der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung auf Bankenebene (gemeinsamer FSA) und in der Veranlagung gibt.

 

Ich liebe das deutsche Steuerrecht!

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