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MacintoShe33

Quellensteuer USA, GB, Luxembourg, Schweiz, Irland

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MacintoShe33

Na ja, ich bin jetzt soweit, dass die Sachen beim örtlichen Finanzamt liegen. Es war alles nicht so einfach (das Öffnen von diesem blöden Formular vor allem :-)

Und so manche Daten fehlen mir, habe keine Ahnung mehr wann ich diese Aktien gekauft habe.

hoffe daran wird es nicht scheitern.

Nächste Woche mache ich noch das Jahr 2020, es geht ja dann irgendwie anders.

 

Vielen Dank für die Unterstützung!

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eugenkss
vor 22 Minuten von MacintoShe33:

Nächste Woche mache ich noch das Jahr 2020, es geht ja dann irgendwie anders.

Afaik gilt für ab 2020, dass man nur noch das eigentliche Formular papierhaft in die Schweiz schicken muss. Weil da eben der Original Stempel und die Unterschrift vom Finanzamt drauf sind.

Die anderen Dokumente wie Dividendenabrechnung und Tax Voucher kann man auf dem Portal der ESTV hochladen und somit elektronisch einreichen.

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Necoro
Am 29.10.2020 um 10:52 von MacintoShe33:

Es fängt ja schon mit dem Öffnen von diesem blöden Formular 85 im Format QDF.  Man braucht erstmal einen Hacker dazu.

Es steht groß auf der Seite der ESTV:

Zitat

Damit Sie die QDF-Formulare am PC ausfüllen, speichern und ausdrucken können, muss die aktuelle Version der Gratis-Software Snapform Viewer installiert sein.

Was ist daran problematisch?

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MacintoShe33

Mein Mac mag dieses Format nicht. Und hat permanent aus QDF eine QDF. HML Datei gemacht beim downloaden.

Das konnte snapform natürlich nicht öffnen.

 

Na ja, es gibt auf jeden Fall einfachere und user-freundlichere Varianten wie man Dokumente ins Netz stellt.

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Necoro
vor 9 Minuten von MacintoShe33:

Na ja, es gibt auf jeden Fall einfachere und user-freundlichere Varianten wie man Dokumente ins Netz stellt.

Da bin ich bei dir :). Ab 2020 scheint es ja ein Online-Formular zu sein.

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Kai_Eric
Am 31.10.2020 um 20:51 von Necoro:

Da bin ich bei dir :). Ab 2020 scheint es ja ein Online-Formular zu sein.

 

Gibt es schon praktische Erfahrungen zur Rückforderung der Quellensteuer in der Schweiz mit dem online Verfahren? Steht bei mir denächst an...

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ImperatoM

Das neue Schweizer System ist schnell einfach und gut, kann ich jedem nur empfehlen.

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morini
Am 27.10.2020 um 10:39 von Life_in_the_sun:

Schweiz muss man selber machen. Sehr aufwendig und langwierig. Deshalb werden Direktinvestments in Schweizer Aktien von vielen gemieden.

 

Genau aus diesem Grund habe ich keine Nestlé-Aktien in meinem Depot.

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Life_in_the_sun
vor 8 Stunden von morini:

 

Genau aus diesem Grund habe ich keine Nestlé-Aktien in meinem Depot.

 

Das Thema soll sich ja mit dem Onlinesystem lt @ImperatoM deutlich vereinfacht haben.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 3 Stunden von Life_in_the_sun:

 

Das Thema soll sich ja mit dem Onlinesystem lt @ImperatoM deutlich vereinfacht haben.

 

Dennoch werde ich auch in Zukunft keine Lust darauf haben, der im Ausland gezahlten Quellensteuer hinterherzulaufen. Daher werden schweizerische Aktien für mich auch in Zukunft ein absolutes No-Go bleiben.

 

Die USA haben uns gezeigt, wie man es besser machen kann!

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Life_in_the_sun
vor 4 Minuten von morini:

Die USA haben uns gezeigt, wie man es besser machen kann!

Stimmt. 

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jgobond

Es ist schon erstaunlich, daß es ausgerechnet mit den EU-Partnern Frankreich und Italien am schlechtesten funktioniert und mit Briten und USA so einfach geht.

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chirlu
vor 2 Minuten von jgobond:

Es ist schon erstaunlich, daß es ausgerechnet mit den EU-Partnern Frankreich und Italien am schlechtesten funktioniert und mit Briten und USA so einfach geht.

 

Na ja – mit den USA geht es eigentlich gar nicht einfach, nur sind die eben so bedeutend, daß die Banken durch fast jeden Reifen springen. Wenn sie das für Frankreich in gleicher Weise machen würden, wäre es aus Nutzersicht ebenso einfach wie bei den USA.

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jgobond

 ich mußte noch nicht mal das w8ben ausfüllen. Onvista hat diese Lizenz mit der eine Bescheinigung der Bank gegenüber dem US-Finanzministerium und AGs reicht und man bekommt den erstattungsfähigen Anteil mit der Dividende gleich mit überwiesen und für´s deutsche FA dokumentiert. Was im Hintergrund passiert weiß ich nicht, aber es ist kein Unterschied zu einer dt. AG. Mit einer Ausnahme: die Amis interessieren sich nicht für dt. Freibeträge. Wer also unter diesem weg, für den ist der anrechenbare Anteil verloren. Das sollte man dann beachten.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 2 Minuten von jgobond:

Onvista hat diese Lizenz mit der eine Bescheinigung der Bank gegenüber dem US-Finanzministerium und AGs reicht

 

Ist doch genau das, was ich sage:

vor 40 Minuten von chirlu:

mit den USA geht es eigentlich gar nicht einfach, nur sind die eben so bedeutend, daß die Banken durch fast jeden Reifen springen.

 

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jgobond

nee,

Frankreich und Italien sind einfach solche Bürokratiemonster und die Schweiz ist auch nicht viel besser. So wird da n Schuh draus.

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Necoro
vor 4 Stunden von jgobond:

nee,

Frankreich und Italien sind einfach solche Bürokratiemonster und die Schweiz ist auch nicht viel besser. So wird da n Schuh draus.

Dass F und I Bürokratiemonster sind, wird wohl niemand bestreiten. Das Schweizer Verfahren fand ich bei meiner bisherigen Begegnung recht einfach, da seh ich die Kritik nicht.

 

Und trotzdem hat @chirlu Recht: Die Banken haben sich freiwillig US-Regeln unterworfen (Registrierung, Meldung, ...) um den einfachen Prozess zu ermöglichen. Gehen ja im Zweifel auch soweit, Kunden zu opfern um die Anbindung nicht zu verlieren... Für F oder I würde das ja niemand machen.

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jgobond

Verstehe ich immer noch nicht. Klingt irgendwie wie danach als ob man jemandem vorwirft, dass er in die Sonne geht wenn's ihm kalt ist. Das Abkommen mit den USA zur Vermeidung von Doppelbesteuerung unterscheidet sich ja nicht von denen mit anderen Staaten und entspricht internationalen Gepflogenheiten. Die USA ermöglichen es aber ausländischen Banken ihren Kunden ein vereinfachtes Verfahren als Service anzubieten, wenn sie eine gewisse Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen,  wie auch immer die aussieht.

Ich kann da keine Unterwerfung erkennen,  es sei denn ihr wißt hier noch was das ich nicht weiß. 

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chirlu
vor 27 Minuten von jgobond:

Ich kann da keine Unterwerfung erkennen,  es sei denn ihr wißt hier noch was das ich nicht weiß.

 

Nun,

Zitat

Der QI-Vertrag, welcher mit der US-Steuerbehörde IRS abgeschlossen wird, enthält umfangreiche und komplexe Verpflichtungen in Bezug auf Kundendokumentation, Steuereinbehalt und -abfuhr sowie Meldungen an den IRS. Die QI Compliance muss regelmäßig einem Review unterzogen und gegenüber der US-Steuerbehörde IRS zertifiziert werden.

(KPMG)

 

Auch andere Länder, darunter Frankreich, bieten die Möglichkeit einer Vorabbefreiung von der überschießenden Quellensteuer. Das bieten aber nur wenige Banken überhaupt an, und wenn, dann kostenpflichtig.

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reko
· bearbeitet von reko
vor 7 Stunden von jgobond:

Es ist schon erstaunlich, daß es ausgerechnet mit den EU-Partnern Frankreich und Italien am schlechtesten funktioniert und mit Briten und USA so einfach geht.

Am einfachsten geht es mit Ländern die keine Quellensteuer verlangen (GB) oder ein Doppelbesteuerungsabkommen haben und höchstens 15% Quellensteuer verlangen. Da muß man gar nichts machen. Die Verrechnung wird sofort von der Depotbank vorgenommen.

Sehr einfach geht es mit einer einmaligen oder alle x Jahre zu erneuernden Vorabsteuerbefreiung (USA, CA). D.h. die Steuer wird auf sofort anrechenbare 15% reduziert.

Alles über 15% muß man sich selbst zurückholen oder einen Service der Bank nutzen.

Seit kurzer Zeit betrachtet es das Finanzamt als unzulässige Steuerberatung wenn die Bank von sich aus eine Wohnsitzbescheinigung beim Finanzamt einholt. Deshalb ist die neue Praxis des Rückholservice: die Depotbank schickt vorausgefüllte Formulare, die werden von mir unterschrieben und mit handschriftlichen Kurzbrief an das Finanzamt weitergereicht. Wenn sie mit Stempel und Unterschrift zurückkommen, dann sckicke ich sie an die Depotbank weiter.

 

Die neue Möglichkeit der Vorabbefreiung für Frankreich klang gut, für mich ist sie aber nicht nutzbar.

Ich glaube das Problem war die Sammelverwahrung. Es muß nicht nur die Bank sondern auch die Verwahrstelle mitspielen.

Die DKB soll die beste Unterstützung für die Rückholung in Frankreich bieten. Das führt dann dazu, dass man für unterschiedliche Länder unterschiedliche Depotbanken braucht.

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chirlu
vor 9 Minuten von reko:

Die neue Möglichkeit der Vorabbefreiung für Frankreich klang gut, für mich als Privatperson ist sie aber nicht nutzbar.

 

Warum nicht? Für andere Privatpersonen funktioniert es, daran kann es also nicht liegen.

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reko
· bearbeitet von reko
vor 7 Minuten von chirlu:

Warum nicht? Für andere Privatpersonen funktioniert es, daran kann es also nicht liegen.

Weil ich kein Depot bei der DKB habe und meine Banken/Verwahrstellen (Maxblue, Comdirect, Targo) das nicht unterstützen.

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jgobond

Ich kann da immer noch keine Unterwerfung erkennen. Sie stellen eben Spielregeln auf,  wenn sie anderen entgegen kommen. Das ist völlig legitim. Mag sein,  dass es für die Bank manchmal nervig ist oder ihr ihr schikanös vorkommt. Aber sei's drum. 

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chirlu

Du hast gesagt:

vor 9 Stunden von jgobond:

Es ist schon erstaunlich, daß es ausgerechnet mit den EU-Partnern Frankreich und Italien am schlechtesten funktioniert und mit Briten und USA so einfach geht.

 

vor 8 Stunden von jgobond:

Frankreich und Italien sind einfach solche Bürokratiemonster und die Schweiz ist auch nicht viel besser. So wird da n Schuh draus.

 

Ich versuche dir klarzumachen, daß die USA nicht entspannt und unbürokratisch sind, sondern mindestens ebenso monströse Bürokraten wie manche andere Länder. Nur daß eben die Banken mehr von dem Aufwand übernehmen, einfach weil es die USA sind.

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jgobond

Wenn's wirklich so aufwendig wäre und nicht lohnen täte,  würden sie's nicht machen.  Zwingt sie niemand dazu und einige machen es ja auch nicht. Ich kann dieses USA Bashing auf dieser Ebene nicht verstehen. Muss es aber auch nicht.  Das führt zu nix.

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