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MacintoShe33

Quellensteuer USA, GB, Luxembourg, Schweiz, Irland

Empfohlene Beiträge

MacintoShe33

Hallo Leute,

 

ich bräuchte bitte Hilfe bei der Frage wie man die Quellensteuer aus diesen Ländern wieder zurückbekommt.

 

Für die USA habe ich das Formular W-8BEN auf der Goverment-Seite gefunden. Es sollte wohl ausgefüllt werden, das kriege ich noch gerade so hin. Aber wohin schicken? Per mail, per post, per fax??

 

Und wie geht das mit den anderen Ländern? (habe aktuell noch Aktien aus GB, Luxembourg, Schweiz, Irland und Russland).

 

Gibt es evtl Anweisungen dazu?

 

Und noch eine Frage, für wieviele Jahre kann man diese Steuer zurückholen? Habe mich noch nie damit befasst. Manche Aktien liegen schon paar Jährchen im Depot.

 

Und wie oft muss man das grundsätzlich machen? 1x jährlich?

 

Vielen lieben Dank!

 

 

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Life_in_the_sun
vor 38 Minuten von MacintoShe33:

 

Für die USA habe ich das Formular W-8BEN auf der Goverment-Seite gefunden. Es sollte wohl ausgefüllt werden, das kriege ich noch gerade so hin. Aber wohin schicken? Per mail, per post, per fax??

Das Formular wäre das Richtige. Normalerweise machen das die Banken automatisch, falls Dein Broker das nicht macht, Formular ausfüllen und an den Broker/Bank zurückschicken.

 

UK erhebt mWn keine Quellensteuer. 

 

Schweiz muss man selber machen. Sehr aufwendig und langwierig. Deshalb werden Direktinvestments in Schweizer Aktien von vielen gemieden.

 

Zu den anderen Länder kann ich nichts sagen. Vielleicht solltest Du Dir einfach mal die Abrechnungsbelege der Dividenden/Zinsen ansehen.

 

 

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MacintoShe33

Vielen lieben Dank!

 

Mein Broker (Consors) hatte 0 Ahnung und hat auf die Nachfrage geantwortet, dass sie es nicht machen (auch USA nicht), da zu viel Aufwand :-)

 

Ich schicke das Formular mal hin, mal sehen was passiert.

 

Und wo könnte ich die Infos zum Thema Schweiz finden? Wie man das macht?

 

 

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Cai Shen
vor 6 Minuten von MacintoShe33:

Mein Broker (Consors) hatte 0 Ahnung und hat auf die Nachfrage geantwortet, dass sie es nicht machen (auch USA nicht), da zu viel Aufwand :-)

Und deshalb stellen sie ein Formular samt Übersetzungshilfe auf ihrer Seite bereit. 

https://www.consorsbank.de/euroWebDe/servlets/embeddedSourcesServlet%3FcontentType%3Dpdf%26contentExtId%3Ddenps36447556%26iframe%3Dyes&ved=2ahUKEwis1sr7y9TsAhVDqaQKHZ_kAigQFjAGegQIDRAB&usg=AOvVaw0xqokJZOfAUsxnGcdvfYU4

 

Ausfüllen und zurück an Consors. 

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chirlu

Laut Website ist Consors (bzw. BNP Paribas) ein qualified intermediary für die USA. Da gibt’s also nichts auszufüllen, jedenfalls nicht für deutsche Steuerinländer.

 

@MacintoShe33: Wie wär’s denn, wenn du erst einmal eine Einführung ins Thema Quellensteuer lesen würdest, bevor du dich in unnötige Mühen und Unkosten stürzt?

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MacintoShe33

Ja eben, nach genau so einer Einführung suche ich auch gerade ;-)

 

Habe gerade die Kontoauszüge durchgeschaut. Da steht es bei den meisten Sachen "Mit Quellensteuer verrechnet". Das heißt doch, dass der Broker es selber macht? Und mir nur die normalen 25% Kapitalertragssteuer und 5,5% Soli in Rechnung stellt?

 

Richtig?

 

Wie gesagt, habe mich noch nie mit dem Thema beschäftigt. 

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west263
vor 22 Minuten von MacintoShe33:

Wie gesagt, habe mich noch nie mit dem Thema beschäftigt. 

na dann wird es ja Zeit. ;)

Gib doch mal "Quellensteuer" in die Foren Suche ein und Du hast genügend zum lesen bis nach dem Wochenende.

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MacintoShe33

Jaa, genau das mache ich dann auch :-)

 

Vielen Dank!

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MacintoShe33

Habe jetzt die Unterlagen durchgeschaut. Habe wohl ein paar hundert Euro an Quellensteuer an die Schweiz bezahlt seit 2015 (ältere Dokumente noch nicht angeschaut).  Ist das zeitlich begrenzt wann man die Steuer zurückfordern kann?

Muss pro Ertrag jeweils ein Antrag gestellt werden oder reicht 1x mit den Kopien der Erträge?

 

Und mit dem Verrechnungstopf Quellensteuer auch die Frage. für 2019 kann ich es noch dem FA melden, die frühere wohl nicht mehr, oder?

 

Viele Fragen :-)

 

 

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west263
· bearbeitet von west263
vor 18 Minuten von MacintoShe33:

Ist das zeitlich begrenzt wann man die Steuer zurückfordern kann?

3 Jahre kann man bei der Schweiz sammeln und dann zusammen zurück fordern. 

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west263
vor 18 Minuten von MacintoShe33:

oder reicht 1x mit den Kopien der Erträge?

Du brauchst zusätzlich den Tax Voucher von deiner Bank. Seit diesem Jahr soll es irgendwie auch online gehen. 

Habe aber aktuell keine Schweizer Aktien und deswegen nur ein kleines Interesse an der Thematik. 

 

Lese die Threads! :P

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MacintoShe33

Ok, vielen Dank!

 

Und die Quellensteuer aus dem Topf?

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efuzzy
· bearbeitet von efuzzy
vor 22 Stunden von west263:

na dann wird es ja Zeit. ;)

Gib doch mal "Quellensteuer" in die Foren Suche ein und Du hast genügend zum lesen bis nach dem Wochenende.

Welchen Thread soll er lesen? Leider gibt es hierzu viele Einzelbeiträge, aber keinen Thread, der das Thema fortlaufend und global behandelt; und die Moderatoren können dies offensichtlich auch nicht steuern. 

Klar ist, dass die Staaten Abgaben auf Wertpapiererträge (vereinzelt auch Quellensteuer genannt) erheben können. Die Sätze können von den Deutschen abweichen und manche Staaten bieten an, die Abzüge im Lande nach Antrag oder  Steuererklärung wieder zu vergüten. Die Verfahren sind offensichtlich nicht einheitlich, kompliziert und können auch teuer sein. Manche Broker/Banken bieten einen Rückholservice an.

Eine zusammenfassende Darstellung der Möglichkeiten gibt es leider (noch) nicht.

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west263
Gerade eben von efuzzy:

Welchen Thread soll er lesen? Leider gibt es hierzu viele Einzelbeiträge, aber keinen Thread, der das Thema fortlaufend und global behandelt; 

anfangen würde ich mit dem der Schweiz und dann halt solange alle anderen bis ich keine Lust mehr hätte.

und natürlich gibt es keinen Thread, der das Thema strukturiert für alle Länder mundgerecht aufgearbeitet hat.

 

Deswegen sollte man auch vor dem Aktien Kauf schon mal recherchieren, ob man die Thematik ignoriert, da man auf reine Kursgewinne aus ist oder man Aktien aus bestimmten Ländern links liegen lässt. z.b. Irland oder auch Frankreich.

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chirlu
vor 29 Minuten von efuzzy:

Eine zusammenfassende Darstellung der Möglichkeiten gibt es leider (noch) nicht.

 

Es muß ja nicht alles im Forum sein. Wenn @MacintoShe33 sich z.B. mal die Einführung ins Thema bei Finanztip durchlesen würde, dann sollten jedenfalls die Grundprinzipien klar sein. Dann kann er/sie hier nach noch unklaren Details suchen oder fragen.

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Mol_LE
Am 27.10.2020 um 11:41 von MacintoShe33:

Mein Broker (Consors) hatte 0 Ahnung und hat auf die Nachfrage geantwortet, dass sie es nicht machen (auch USA nicht), da zu viel Aufwand :-)

 

 

Ich habe leider im letzten halben Jahr auch sehr schlechte Erfahrungen mit Consors machen müssen. Auf Mails wird sehr spät oder nur mit einer "wir sind überlastet"-Antwort reagiert. An der Hotline wurde mir abends mal gesagt, ich soll vor 17 Uhr anrufen, weil keiner wusste, wie mein Problem zu lösen sei etc.

 

Aber einer der wenigen Vorteile (und auch ein Grund, warum ich einige Positionen noch dort halte) ist eben gerade das Entgegenkommen bei Schweizer Dividenden. Consors ist einer der wenigen broker, der unaufgefordert und kostenlos den Tax Voucher mit der Dividendenabrechnung verschickt. Andere broker berechnen dafür 15 €.

 

Zurückgefordert habe ich die Quellensteuer allerdings noch nicht, da ich auch erst 3 Jahre "sammeln" will, damit sich der Aufwand lohnt.

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bondholder
vor 3 Minuten von Mol_LE:

An der Hotline wurde mir abends mal gesagt, ich soll vor 17 Uhr anrufen, weil keiner wusste, wie mein Problem zu lösen sei etc.

Wenn nach 17 Uhr nur noch der First-Level-Support (Callcentermitarbeiter ohne Fachkenntnisse) aktiv ist, dann klingt das für mich nach einem guten Rat.

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MacintoShe33

Ich habe in meinen Unterlagen die Zettel gefunden wie man an diese Tax Voucher kommt. werde heute mal ausprobieren.

 

 

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efuzzy
vor 18 Stunden von chirlu:

 

Es muß ja nicht alles im Forum sein. Wenn @MacintoShe33 sich z.B. mal die Einführung ins Thema bei Finanztip durchlesen würde, dann sollten jedenfalls die Grundprinzipien klar sein. Dann kann er/sie hier nach noch unklaren Details suchen oder fragen.

Ich bin nicht Deiner Ansicht. Die Spielregeln der Rückholung  der Steuern sind bei den einzelnen Staaten sehr verschieden und man muss wohl beim richtigen Broker sein,

um einen Bankenservice in Anspruch nehmen zu können. Und hierzu muss man einige Erfahrung sammeln, denn bisher kontaktierten Bankmitarbeiter kennen wenig zu diesem Thema und versuchen es zu vermeiden.

 

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MacintoShe33

Es fängt ja schon mit dem Öffnen von diesem blöden Formular 85 im Format QDF.  Man braucht erstmal einen Hacker dazu.

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chirlu
vor einer Stunde von efuzzy:

Ich bin nicht Deiner Ansicht. Die Spielregeln der Rückholung  der Steuern sind bei den einzelnen Staaten sehr verschieden

 

Mit Grundprinzipien meine ich vor allem erst einmal, was auf deutscher Seite passiert (15%, Anrechenbarkeit usw.). Das ist völlig herkunftsländerunabhängig und offenkundig hier nicht klar.

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efuzzy
vor 22 Stunden von chirlu:

 

Mit Grundprinzipien meine ich vor allem erst einmal, was auf deutscher Seite passiert (15%, Anrechenbarkeit usw.). Das ist völlig herkunftsländerunabhängig und offenkundig hier nicht klar.

Das sind überflüssige Bemerkungen und Vermutungen. Der Frager hat sich doch klar ausgedrückt:

ich bräuchte bitte Hilfe bei der Frage wie man die Quellensteuer aus diesen Ländern wieder zurückbekommt.

Und zum Grundsätzlichen: Ich habe trotz Lesen mancher Finanz-Paragraphen immer  noch nicht kapiert, was Anrechenbarkeit in Wirklichkeit 

bedeutet und warum es so bezeichnet wird; und eine kontaktierte Steuerberaterin war auch überfragt --- soweit die Wirklichkeit.

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chirlu

Wenn du meinst. Ich bin hier raus.

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WOVA1
Am 29.10.2020 um 11:35 von chirlu:

Mit Grundprinzipien meine ich vor allem erst einmal, was auf deutscher Seite passiert (15%, Anrechenbarkeit usw.). Das ist völlig herkunftsländerunabhängig und offenkundig hier nicht klar.

Nun, so pauschal gilt das nicht. Wieviel und ob überhaupt etwas anrechenbar ist, ergibt sich aus der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Und selbst wenn es das gibt, gibt es noch die Ausnahmen wie Norwegen - wo wegen des norwegischen Wahlrechts bei der Quellensteuer erstmal in Deutschland gar nichts angerechnet wird.

Es ist ein Quell der Freude :'(

 

Eine guten EInstieg bietet etwa die Liste des bzst.

 

Zu Quellensteuer-Rückforderungen einfach mal Quellensteuerrückforderung + Land in Google eingeben. Für die gängigen Länder findet man auch etwas. Aber auf den jeweiligen Stand achten - manche Länder ändern das Verfahren auch.

 

Meine persönlichen Erfahrungen :

- Schweiz funktioniert gut ,

- Österreich funktionierte gut - für das letzte Jahr bekam ich den Kram mit dem Hinweis zurück, dass man dies über eine Webseite der österreichischen Steuervaltung beantragen muss.  Da habe   ich beschlossen, erstmal zu sammeln.

- Norwegen funktioniert gut, aber langsam.

- Hongkong habe ich mir bisher geschenkt.

 

Oder man geht halt zu maxblue - die bieten dies wohl noch für eine Reihe von Ländern kostenlos (?) an.

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