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Moriaty

Bausparvertrag zuteilungsreif: Fragen zum BSV

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Moriaty

So, ich habe von meiner Sparkasse jetzt mitgeteilt, dass ich das Guthaben gerne ausgezahlt bekommen möchte und habe diese Antwort bekommen:

"Da Ihr Bausparvertrag bereits die Zuteilung erreicht hat, handelt es sich um eine Zuteilungsauszahlung. Der nächste Zuteilungstermin ist der 30.06. Zu diesem Datum können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen, ohne den Anspruch auf Bonuszahlungen zu verlieren.

Anbei finden Sie das Formular zur Auszahlung. Bei Bedarf schicken Sie uns das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück."

 

Habe hier aber den von TheBride schon angesprochenen Verwendungsnachweis als Problem:

Da ist ein Feld mit "Verwendung":

"Verwendungsart (bitte ankreuzen): Neubau/Ersterwerb, Kauf (ohne Ersterwerb), Entschuldung, Umbau/Modernisierung, Erwerb Bauland, Erbauseinandersetzung, Mietermodernisierung, keine wohnwirtschaftliche Verwendung.
Hinweis: Wenn kein Verwendungsnachweis erbracht wird, gehen wir davon aus, dass das Bausparguthaben nicht zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird. Daher erfolgt ggf. eine zulagen- bzw. prämien-
schädliche Auszahlung."
 

Wenn ich da "keine wohnwirtschaftliche Verwendung" ankreuze, ist das dann auch "schädlich"?

 

Außerdem steht in der Info: "Am besten, Sie geben diesen Antrag in Ihrer Filiale ab, Dort können wir Ihren Verwendungsnachweis bestätigen". Und weiter "Die Verwendung muss unverzüglich erfolgen, d. h. bei Baumaßnahmen in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung. Es genügt, wenn in dieser Zeit mit der Maßnahme begonnen wird. Das ausgezahlte Bausparguthaben darf nur unmittelbar für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Die Einzahlung auf ein Sparkassen-, Bank- oder Postgirokonto ist nur vorübergehend zulässig."

 

Wie verhalte ich mich da am besten?

 

 

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Euronensammler
vor 6 Minuten von Moriaty:

Wie verhalte ich mich da am besten?

persönlich mit dem Bausparkassenvertreter sprechen.

Er kann ggf. die wohnwirtschaftliche Verwendung auf dem Formular bestätigen, ohne dass viele Unterlagen zur Bausparkassen eingereicht werden müssen. Ansonsten hat mir mal einer gesagt: Zum Baumarkt fahren und weggeworfenen Kassenzettel sammeln oder anders kreativ sein.

Wenn keine Wohnungbauprämie gezahlt/reserviert wurde, was aus den jährliche Abrechnungen hervorgehen sollte, dann ist die Verwendung normalerweise egal. Zinsen und Bonus sollten nichts mit der Verwendung zu tun haben. So war es jedenfalls bis vor ein paar Jahren immer.

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Etfler007

Lies dir nochmal den Vertrag durch. Bei meinem Vertrag (schwäbisch Hall Fuchs junge Leute) steht im Kleingedruckten dass die Wohnbauprämie bei Abschluss unter 21 Jahre (oder so ähnlich) einmalig nicht Wohn-wirtschaftlich Verwendungsgebunden ist. D.h. bei Zuteilung unter Darlehensverzicht kann ich die paar Kröten auch für was anderes zb Auto ausgeben.

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hilflos
vor 8 Stunden von Etfler007:

Lies dir nochmal den Vertrag durch. Bei meinem Vertrag (schwäbisch Hall Fuchs junge Leute) steht im Kleingedruckten dass die Wohnbauprämie bei Abschluss unter 21 Jahre (oder so ähnlich) einmalig nicht Wohn-wirtschaftlich Verwendungsgebunden ist. D.h. bei Zuteilung unter Darlehensverzicht kann ich die paar Kröten auch für was anderes zb Auto ausgeben.

das hängt nicht vom Vertrag ab sondern von Alter ab, jünger als 25 (beim Abschluß?) gibt es die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht

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Moriaty

Ich war bei Abschluss des Vertrages 23. In meinen Informationen zum Vertrag steht:

"Wenn Sie bei Vertragsabschluss/Erhöhung noch nicht 25 Jahre alt gewesen sind, können Sie bei einer Kündigung des Bausparvertrages nach mindestens 7-jähriger Sparzeit die Wohnungsbauprämie für die letzten
7 Sparjahre bis zum Auszahlungstag erhalten. Diese Regelung können Sie nur für einen einzigen Vertrag in Anspruch nehmen."

Das ist das einzige, was ich zum Alter finde. Spielt hier aber wohl keine Rolle?

 

Außerdem steht hier:

Bindungsfrist für Wohnungsbauprämie
Die Bestimmungen des Wohnungsbau-Prämiengesetzes in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung („altes WoP-Recht“) sind anzuwenden, wenn der Bausparvertrag vor 2009 abgeschlossen bzw. erhöht und vor 2009 mindestens ein Regelsparbeitrag eingezahlt worden ist. In diesem Fall gilt Folgendes: Damit die Auszahlung ohne Verlust der Wohnungsbauprämie erfolgen kann, muss grundsätzlich am Auszahlungstag
die gesetzliche Bindungsfrist von 7 Jahren ab Vertragsabschluss/Erhöhung abgelaufen sein. Vor Fristablauf können Sie über das Bausparguthaben ohne Verlust der Wohnungsbauprämie regelmäßig nur im Wege der Zuteilung Ihres Bausparvertrages verfügen, wenn die ausgezahlten Bausparmittel unverzüglich und unmittelbar für wohnwirtschaftliche Zwecke nach den Prämienbestimmungen verwendet werden.

 

Wenn ich diese zweite Erläuterung richtig verstehe bedeutet das doch, dass wohnwirtschaftliche Zwecke nur nötig sind, wenn ich das Geld VOR Ablauf von 7 Jahren (Bindungsfrist) haben will? Danach steht da ja nichts über diese Voraussetzung, dass es wohnwirtschaftliche Zwecke haben muss?

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Euronensammler

Dein Eröffungspost ist vom 20.10.2020. Wie wäre es, wenn du nach 4 Jahren mal allen Mut zusammennimmst und zum LBS Berater/Verkäufer gehst? Evtl. nimmst du noch eine Person deines Vertrauens als Rückendeckung mit.

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Moriaty

Beim Eröffnungspost war ja das Ergebnis, dass ich den Vertrag laufen lassen. Die neuerliche Überlegung ihn aufzulösen kam erst wieder letzte Woche.

Vertraue den Banken eben nur bedingt. Ich war aber trotzdem letzte Woche bei der Sparkasse und habe den Antrag auf Auszahlung bekommen, den ich ausfüllen und einreichen soll - aus dem habe ich die hier geschriebenen Infos.  Mehr konnte mir die Dame auch nicht sagen.

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Euronensammler

Die "SparkassenschalterbeamtInnen" haben oft nach meinen Erfahrungen recht überschaubare Produktkenntnisse, wenn sie nicht "die Schulung" haben. Frag' nach dem LBS Ansprechpartner. Schau auf die letzte Jahresabrechnung. Manchmal sind dort die Kontaktdaten der Anprechpartner.

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PrivateBanker

wo ist denn jetzt noch das Problem? Es ist doch schon alles gesagt:

- Uraltvertrag von 2003

- daher Bindefrist für etwaige prämienschädliche Wohnungsbauprämie abgelaufen (Abschluss vor 1.1.09)

- Überprüfung ob in alten Kontoauszügen Gutschriften in den Folgejahren erfolgten

- Arbeitnehmersparzulage beantragt in den letzten Jahren und erhalten? siehe Einkommensteuererklärung

- wenn beides "nein", kündigen zum 30.6. damit nicht evtl.Bonuszinsen verloren gehen bei Darlehensverzicht.

- zur wohnwirtschaftl. Verwendung:         https://www.bausparvertrag.de/bauspar-wiki/verwendung/

- gibt es evtl. Bagatellgrenzen?

 

zum Thema Ansprechpartner: Im Hinterkopf behalten, dass dieser einen Anschlussvertrag verkaufen will!

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