Zum Inhalt springen
mike202

bAV sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

mike202

Hallo Community,

 

ich habe vor kurzem einen neuen Job angefangen und mir wurde eine betriebliche Altersvorsorge vorgeschlagen. Ich kann mich nun entscheiden ob ich da etwas einzahlen möchte oder nicht – und wenn ja, wieviel.

 

Folgende Fakten liegen mir dazu vor:

- AG bezuschusst meine Beiträge zur bAV bis 4% des Jahresgehalts (begrenzt bis zur BBG) mit 100%

- Laut der Info, die ich zum darunterliegenden Produkt habe, handelt es sich um eine klassische Rentenversicherung, in die man da einzahlt (laut Makler kann man ungefähr mit einer jährlichen Rendite von 2 bis 2,5 % rechnen)

 

Durch den Zuschuß des AG über 100% bin ich geneigt hier die vollen 4% zu gehen (auch wenn es sich um eine relativ "langweilige" Rentenversicherung handelt).

 

Was würdet ihr hier machen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rexel

Was passiert mit dem Geld wenn du nicht in die Versicherung einzahlst? 

Erhältst du es brutto on top? Oder geht es verloren? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mike202

Du meinst den AG Zuschuss? Den würde ich dann nicht bekommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HPC
vor 16 Stunden von mike202:

- AG bezuschusst meine Beiträge zur bAV bis 4% des Jahresgehalts (begrenzt bis zur BBG) mit 100%

Kannst Du das auch als prozentualen Zuschuss je eingezahltem Euro definieren?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

100 % für jeden eingezahlten Euro bis 276 € pro Monat. Für jeden weiteren Euro dann 0 %.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mike202
vor 3 Stunden von HPC:

Kannst Du das auch als prozentualen Zuschuss je eingezahltem Euro definieren?

Weiß nicht ob ich dich richtig verstehe, aber der Post von Cauchykriterium beantwortet glaube ich deine Frage, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Die Frage von HPC ist eine Pseudofrage: er stellt eine überflüssige Frage, bürdet Dir damit erst mal zu beschaffenden Informationsbedarf auf und verschleiert, dass er wenig zum Thema beitragen wird. Schade ... :lol:

 

Aber zurück zum Thema: bei einem Zuschuß von 100 % würde ich nicht lange überlegen und tatsächlich die 4 % umwandeln, wenn Du es Dir dem Grunde nach leisten kannst und nicht verhungern wirst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Arsen

@Cauchykriterium Wie begründest du deine Empfehlung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Der Zuschuss in Höhe von 100 % ist so hoch, dass er die spätere Versteuerung und sozialversicherungsrechtliche Verbeitragung mehr als überkompensiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 18 Minuten von Cauchykriterium:

mehr als überkompensiert

 

Also überüberkompensiert? :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HPC

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...

Ich habe den Punkt BBG nicht beachtet.

Sorry.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mike202
vor 2 Stunden von Cauchykriterium:

Der Zuschuss in Höhe von 100 % ist so hoch, dass er die spätere Versteuerung und sozialversicherungsrechtliche Verbeitragung mehr als überkompensiert.

Kannst du mir die beiden Punkte vielleicht erklären?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mike202

Ist es bei einer bAV eigentlich so, dass man mit Renteneintritt das angesparte Kapital über einige Jahre rausbekommt bis es bei 0€ ankommt oder gibt es hier je nach angespartem Kapital eine lebenslange Rente? Wenn ja, müsste mir der Makler davon doch eine Modellrechnung erstellen können oder? Kennt jemand einen guten Onlinerechner, wo man ein bisschen probieren kann? Ich finde immer nur Rechner, die einen festen AG Zuschuss von 15% eingestellt haben...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Eine bAV kann sowohl eine Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente vorsehen. Das steht aber dann in der Zusage, die Dir Dein Arbeitgeber erteilen wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Arsen
vor 11 Stunden von Cauchykriterium:

Der Zuschuss in Höhe von 100 % ist so hoch, dass er die spätere Versteuerung und sozialversicherungsrechtliche Verbeitragung mehr als überkompensiert.

Die klassische Anlage mit semi-guten Renditeerwartungen ändert hieran nichts?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Chevprolet

Wie Arsen schrieb bitte bedenken, dass die in Aussicht gestellte Rendite nur auf den Sparanteil des Beitrags anfallen wird. Auch bedenken, dass von späteren Rentenzahlungen weiter Gebühren anfallen. Die Kosten sollte der Makler benennen können, und dann mal rechnen was reingeht und wieder rauskommen könnte.

 

Ebenso solt ebedacht werden, dass du bei einer bav nur Begünstigter bist. Wenn sich Lebensumstände ändern und sich die Notwendigkeit ergibt kannst du diese maximal beitragsfreistellen, raus kommst du eher nicht mehr...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HomerJay81

Ich würde dazu noch überlegen, wie wahrscheinlich es ist, dass du in 2, 5 oder 10 Jahren nochmal den Arbeitgeber wechselst. Beim neuen Arbeitgeber gibt es dann eventuell keine 100% Zuschuss mehr und der Keks zerbröselt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
absolutgonzo
vor 22 Stunden von Cauchykriterium:

Der Zuschuss in Höhe von 100 % ist so hoch, dass er die spätere Versteuerung und sozialversicherungsrechtliche Verbeitragung mehr als überkompensiert.

Man hat aber leider immer noch eine geminderte gesetzliche Rente und bis zur Rente weniger Netto, was man zum fairen Vergleich hätte sparen können.

Und dann sind wir selbst bei 100% Zuschuss wieder nahe am Punkt "Kommt wahrscheinlich auf Null raus".

Was ja kein KO-Kriterium sein muss, immerhin wäre das Geld in der bAV pfändungs- bzw. ALG2-sicher diversifiziert.

 

mike202 muss sich das komplett (!) mit seinen konkreten Daten durchrechnen.

 

Und natürlich hat sich alles beim AG-Wechsel wieder erledigt...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mike202
vor 2 Stunden von absolutgonzo:

Und natürlich hat sich alles beim AG-Wechsel wieder erledigt...

Inwiefern hat sich das alles beim Wechsel erledigt? Ich nehme an man bekommt dann eben das was bis dahin angespart wurde mit Renteneintritt raus oder verliert man dann alle Ansprüche?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nachdenklich
vor 43 Minuten von mike202:

Inwiefern hat sich das alles beim Wechsel erledigt? Ich nehme an man bekommt dann eben das was bis dahin angespart wurde mit Renteneintritt raus ....

Ja.

vor 43 Minuten von mike202:

... oder verliert man dann alle Ansprüche?

Nein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nightfire
vor 3 Stunden von absolutgonzo:

Man hat aber leider immer noch eine geminderte gesetzliche Rente

Aus einem anderen Post von @mike202 geht aber hervor, dass er >BBG RV verdient so wie ich das verstanden habe. Somit wird die gesetzliche Rente ja nicht gemindert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mike202
vor 13 Minuten von Nightfire:

Aus einem anderen Post von @mike202 geht aber hervor, dass er >BBG RV verdient so wie ich das verstanden habe. Somit wird die gesetzliche Rente ja nicht gemindert.

Genau, mein Bruttojahresgehalt liegt bei 90.000€. Sorry wenn hier Infos zur Einschätzung fehlen. Falls noch andere Fakten zu mir interessant zur Bewertung der Situation wären, einfach fragen :)

 

Kann mir jemand sagen wie hoch der genaue Abzug vom Brutto monatlich sein wird? So wie ich das verstanden habe sind es nicht die vollen 4% vom BBG RV (=276€), oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Du legst selbst fest, wie viel Du umwandeln möchtest. Die Zuschuss vom AG erhältst Du allerdings nur bis maximal 276 € mtl. oben drauf.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
blaky

https://hartmutwalz.de/betruebliche-altersversorgung-leider-oft-eine-herbe-enttaeuschung/

Ich kann Mike nur raten, sich den Link mal durchzulesen. Da sind die wesentlichen Nachteile der bAV dargestellt. Meist werden einem ja nur die Vorteile mitgeteilt. So sollte man besser abwägen können, ob die bAV einen Sinn macht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mike202
· bearbeitet von mike202

@blaky danke für den Artikel. Sehr interessant!

 

wenn ich den Berater nochmal kontaktiere. Nach was soll ich fragen?

 

aus dem Artikel entnehme ich:

- Abschlusskosten für mich

- laufende Verwaltungskosten

- kosten während der Auszahlungphase

 

zur Besteuerung in der auszahlphase: wird hier ganz normal Einkommensteuer fällig (wie auch bei der gesetzlichen Rente) oder noch mehr?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...