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Ungeheuer

Verlustverrechnungstöpfe bei mehreren Banken?

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Ich habe mal eine Frage zu den Verlustverrechnungstöpfen und abzuführenden Steuern, da mir hier einiges noch nicht so ganz klar ist.

 

Wie die meisten von euch unterhalte ich Depots bei mehreren Anbietern, ich habe also bei jedem Anbieter einen Verlustverrechnungstopf.

 

Gehe ich nun recht in der Annahme, dass jeder Verlustverrechnungstopf grundsätzlich eigenständig ist und -solange ich aktiv nichts unternehme- immer über Jahre hinweg weiter befüllt/entleert wird und nicht am Jahresende auf null gesetzt wird?

Ich könnte in diesem Fall meine Aufzeichnung zu den Verlustverrechnungstöpfen pro Anbieter und unterteilt jeweils nach den Kategorien Aktien/Sonstiges immer weiter durchschreiben?

 

Wenn ich jetzt allerdings mal einen Topf mit dem aus einem anderen Depot verrechnen möchte, muss ich mir dann genau für diesen beiden Depots eine Bescheinigung anfordern, diese dann bei der Steuererklärung mit einreichen und beide Depots starten dann wieder bei 0?

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odensee
vor 3 Minuten von Ungeheuer:

Wenn ich jetzt allerdings mal einen Topf mit dem aus einem anderen Depot verrechnen möchte, muss ich mir dann genau für diesen beiden Depots eine Bescheinigung anfordern, diese dann bei der Steuererklärung mit einreichen und beide Depots starten dann wieder bei 0?

Wie willst du Verluste miteinander verrechnen?

 

Oder geht es dir darum, Gewinne im Depot A mit Verlusten im Depot B zu verrechnen?

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padavona
vor 21 Minuten von Ungeheuer:

Wenn ich jetzt allerdings mal einen Topf mit dem aus einem anderen Depot verrechnen möchte, muss ich mir dann genau für diesen beiden Depots eine Bescheinigung anfordern, diese dann bei der Steuererklärung mit einreichen und beide Depots starten dann wieder bei 0?

Im Prinzip ja.

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Ungeheuer
vor 25 Minuten von odensee:

Wie willst du Verluste miteinander verrechnen?

 

Oder geht es dir darum, Gewinne im Depot A mit Verlusten im Depot B zu verrechnen?

 

Ja sorry, meinte es genauso, wie du geschrieben hast, hab mich etwas unmissverständlich ausgedrückt.

 

Wenn ich also keine Bescheinigung anfordere, bleiben die jeweiligen Töpfe über die Jahresgrenzen bestehen?

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alsuna

Ja

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odensee
vor 34 Minuten von Ungeheuer:

Ja sorry, meinte es genauso, wie du geschrieben hast, hab mich etwas unmissverständlich ausgedrückt.

Dann lies hier mal:

vor 34 Minuten von Ungeheuer:

Wenn ich also keine Bescheinigung anfordere, bleiben die jeweiligen Töpfe über die Jahresgrenzen bestehen?

Wenn du in Depot A keine Verluste hast, bleibt auch nichts über die Jahresgrenze stehen.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von Thomas
Am 6.10.2020 um 23:00 von Ungeheuer:

Wenn ich also keine Bescheinigung anfordere, bleiben die jeweiligen Töpfe über die Jahresgrenzen bestehen?

Eine spezielle Verlustbescheinigung (anzufordern bis 15. Dezember) braucht man nur für die Bank, bei der auch tatsächlich ein Verlusttopf befüllt ist. Über die steuerpflichtigen Gewinne und die abgeführte Abgeltungssteuer von der anderen Bank erhält man automatisch eine Jahressteuerbescheinigung. Auch von der Verlustbank gibt es diese Bescheinigung, schließlich gibt es auch Gewinne, die nicht mit einem Verlusttopf (vom Typ des Verlusttopfes abhängig) verrechenbar sind. Die Bescheinigungen erklärt man dann in der Anlage KAP zwecks Verrechnung und Steuererstattung.

 

Alternativ überträgt man das komplette Depot aus der "Verlustbank" auf die "Gewinnbank" inkl. Verlusttöpfe, so dass die empfangende Bank dann schon verrechnen kann. (Depotinhaber muss dann identisch sein.) Je nach Kosten könnte man anschließend bei der abgebenden Bank ein neues Depot eröffnen und sich ausgewählte Titel zurück übertragen lassen. Verlusttöpfe sind im Regelfall aber an die Person verknüpft und nicht nur an ein Depot. Insofern muss man aufpassen, wenn man mehr als nur ein Depot bei einer Bank unterhält.

 

Alles in allem ist das vom Einzelfall abhängig, welche Vorgehensweise optimal ist. Denk auch an die optimale Verwendung des Sparerpauschbetrags. Dumm wenn die im Rahmen einer Verlustverrechnung "verpuffen".

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