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dod84

Brokerwechsel Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft Steuererklärung

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dod84
· bearbeitet von dod84

Hallo,

 

ich habe mitt des Jahres Flatex verlassen. Dort hatte ich ein Freistellungsauftrag in höhe von 801 Euro eingerichtet wovon aber nur ungefähr 300 Euro verbraucht wurden. Bei meinen neuen Broker habe ich keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, da ich von Flatex den Steuerrepot für das Finanzamt ja erst nächstes Jahr bekomme und somit nicht 100% weiß wie viel tatsächlich verbraucht habe. Daher mächte ich dieses Jahr bei meinen neuen Broker auch keinen Freistellungsauftrag einrichten. Jetzt meine Frage wenn ich nächstes Jahr die Steuererklärung mache gibt es ja die KAP Anlagen. Hier kann ich natürlich die Summe beider Broker komplett eintragen aber wie teile ich mit das bereits der Betrag XY von den 801 verbraucht wurden? Wäre es dann richtig die Beträge wo bereits der Freistellungsauftrag abgezogen wurde komplett wegzulassen ich also nur die KAP Beträge von meinen neuen Broker eintrage (das würde naütrlich nur gehen wenn bei meinen neuen Broker weniger als 501 Gewinn angefallen wären)?

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kleinerfisch

Der verbrauchte Freistellungsauftrag steht in der Steuerbescheinigung von Flatex.

vor 27 Minuten von dod84:

Wäre es dann richtig die Beträge wo bereits der Freistellungsauftrag abgezogen wurde komplett wegzulassen ich also nur die KAP Beträge von meinen neuen Broker eintrage (das würde naütrlich nur gehen wenn bei meinen neuen Broker weniger als 501 Gewinn angefallen wären)?

Nein. Das rechnet das Finanzamt dann schon selbst.

 

Also für 2020 einfach die Bescheinigungen beider Banken abschreiben und alles wird gut.

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chirlu
vor 29 Minuten von dod84:

wie teile ich mit das bereits der Betrag XY von den 801 verbraucht wurden?

 

Dafür gibt’s natürlich ein Feld in der Anlage KAP.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Dafür gibt’s natürlich ein Feld in der Anlage KAP.

Sogar zwei - und aus dem Grund kann ich mir gut vorstellen, dass er zu gegebener Zeit nochmal hier fragt.:rolleyes:

 

Stefan

 

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Mol_LE

Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage ebenso wenig wie die Antwort, dass man auf irgendwelche Bescheinigungen warten muss.

 

Bei jedem mir bekannten inländischen Broker sieht man doch, wie viel vom Pauschbetrag schon verbraucht wurde und kann den Freibetrag jederzeit neu verteilen.

Wenn im konkreten Fall schon ungefähr 300 € verbraucht wurden, müssen ja im lfd. Jahr schon Kapitalerträge angefallen sein. Also wirft man mal einen Blick auf die letzte Verkaufsabrechnung oder Dividendenzahlung oder Ertragsgutschrift whatever.

Dort sollte das bei einem vernünftigen Broker fortlaufend dokumentiert sein. Außerdem gibt es meistens auch einen Bereich für Steuerfragen, wo man das einsehen kann. (Falls du dich noch einloggen kannst.)

 

Dann sollte man in etwa einschätzen können, ob und in welcher Höhe in diesem Jahr noch Erträge zu erwarten sind und rechnet das gedanklich dem verbrauchten Betrag hinzu. (Entfällt hier, da Flatex verlassen wurde.)

Anschließend teilt man seinen Freibetrag 300/501 oder 400/401 oder sonstwie neu auf. Der Flatex Anteil darf nur nicht unter dem schon verbrauchten Betrag liegen. 

 

Da du bei Flatex scheinbar gekündigt hast (und somit keinen neuen Auftrag mehr erteilen kannst, rechnest du einfach 801 - Flatex, schon verbraucht = Auftrag für den neuen Broker.

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Aktie
vor 11 Minuten von Mol_LE:

(Falls du dich noch einloggen kannst.)

Daran wird es wohl scheitern. Und aus den PDF-Abrechnungen kann man es bei Flatex nicht nachträglich rauslesen. Hätte ich nicht vor der Kündigung nachgeguckt, hätte ich es nicht gewusst.

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Mol_LE

Ich hab mal die letzten Gutschriften von mir rausgesucht:

Comdirect: Ertragsgutschrift ausschüttender ETF, es folgt separat eine Steuermitteilung mit ausgewiesenem verfügbaren Freistellungsauftrag

Consors: Dividendengutschrift, auf Seite 2 Verrechnung Sparerpauschbetrag

maxblue: Dividendengutschrift mit Anrechnung Freistellungsbetrag auf der gleichen Seite

Fidelity: Ausschüttungsanzeige mit Anzeige Freistellungsauftrag auf der gleichen Seite

Smartbroker: Veräußerungsgewinn, Verrechnung mit Verlusttopf auf gleicher Seite, noch kein Freistellungsauftrag erteilt, da Freibetrag bei den anderen brokern schon ausgeschöpft, würde aber sicher auch hier bei den steuerlichen Hinweisen stehen

 

Flatex: Sonderfall, da Gemeinschafts-Depot in AT, kann ich also nicht mit einer deutschen Abrechnung vergleichen. Auf der Ertragsmitteilung ausschüttender ETF stehen aber auch steuerliche Angaben. Und dort sind auf einer deutschen Abrechnung keine Angaben zum Freibetrag?

Ich nahm an, dass das genauso wie bei den anderen 5 (deutschen) brokern gehandhabt wird.

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Justphil

Wenn der Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft ist - wieso sich dann die Mühe machen das in der Steuererklärung angeben?

 

Bei dem neuen Broker dann dementsprechend die ca. 500 Sparerpauschbetrag eintragen, das sollte doch funktionieren, in der Annahme, dass weniger als 500 Gewinn entsteht.

 

Übersehe ich da gerade etwas?

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reckoner

Hallo,

 

wer genau weiß das die Erträge unter dem Pauschbetrag liegen bzw. das sogar steuern kann, der darf kann in Summe auch zu hohe Freistellungsaufträge erteilen; davon bekommt niemand etwas mit.

Aber empfehlen würde ich das nicht.

 

Stefan

 

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