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josh77

Buchhaltung Trading GmbH

Empfohlene Beiträge

josh77

Hi Traders,

wenn man eine Trading GmbH gegründet hat, ist man nach HGB zur doppelten Buchführung und Bilanz verpflichtet.

Weiss jemand, wie die üblichen Day-Trading/Scalping trades korrekt verbucht werden?

Normalerweise werden in üblichen Buchhaltungsprogrammen sogenannte Kontenrahmen verwendet, zB SKR03 oder SKR04. Diese sind natürlich in erster Linie für traditionelle Firmen ausgelegt.

Finanzgeschäfte werden da nur "stiefmütterlich" behandelt (Eigentlich müsste man da einen eigenen Kontorahmen schaffen).  

Wie Aktienkauf/verkauf im Anlage oder Umlaufvermögen behandelt wird, ist relativ klar und schon in vielen Beispielen im Inet behandelt worden.

 

Wie bringt man da Derivate unter, zB CFDs oder Futures etc.?

Insbesondere, wenn es keinen ausgewiesenen Kauf/Verkaufspreis gibt sondern nur einen P/L also Gewinn oder Verlust, sowie "commission".

 

 

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

 

LG

Josh

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Cornwallis
vor 1 Stunde von josh77:

Hi Traders,

wenn man eine Trading GmbH gegründet hat, ist man nach HGB zur doppelten Buchführung und Bilanz verpflichtet.

Weiss jemand, wie die üblichen Day-Trading/Scalping trades korrekt verbucht werden?

[...]

Wie bringt man da Derivate unter, zB CFDs oder Futures etc.?

[...]

LG

Josh

 

Hallo Josh,

 

unabhängig von meinem persönlichen Urteil über die Sinnhaftigkeit einer solchen 'Struktur' (wieso bspw. keine UG?):

 

Kauf: WP 1 an Kasse/Bank

Verkauf: Kasse/Bank an WP 1

 

Ansonsten sind Derivate ja genau deshalb so gefährlich, weil sie ~~~ Trommelwirbel ~~~ außerbilanziell sind!

 

Etwas bilanzielles Grundwissen sollte ich mir nicht nur einreden und zutrauen sondern auch haben, bevor ich mir derartige Buchhaltungspflichten (wie machst Du die Steuer eigentlich?) auferlege.

 

Gruß

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Aktie
vor 2 Stunden von josh77:

Normalerweise werden in üblichen Buchhaltungsprogrammen sogenannte Kontenrahmen verwendet, zB SKR03 oder SKR04. Diese sind natürlich in erster Linie für traditionelle Firmen ausgelegt.

Finanzgeschäfte werden da nur "stiefmütterlich" behandelt (Eigentlich müsste man da einen eigenen Kontorahmen schaffen).  

Naja, die Standardkontenrahmen sind halt tatsächlich relativ standardisiert. Aber theoretisch zwingt dich ja keiner in die Kontenrahmen. Du kannst die Konten auch beliebig umbenennen.

vor 2 Stunden von josh77:

Wie bringt man da Derivate unter, zB CFDs oder Futures etc.?

Insbesondere, wenn es keinen ausgewiesenen Kauf/Verkaufspreis gibt sondern nur einen P/L also Gewinn oder Verlust, sowie "commission".

Es ist halt die Frage, wie tief du dich damit beschäftigen möchtest. Entweder du machst es nach Gefühl, in der Hoffnung dass sich niemand beschwert und buchst es nur so ein, dass am Ende die Erträge und Aufwendungen passen. Oder du setzt dich ganz grundlegend damit auseinander, wie Buchhaltung und Bilanzierung funktioniert (z.B. Realisationsprinzip). Wenn man sich damit nicht auskennt, wird man es aber wohl machen lassen müssen. Es gab doch gerade hier erst ein Angebot für eine vollautomatische Buchhaltung aus den Bankdaten:

vor 43 Minuten von Cornwallis:

unabhängig von meinem persönlichen Urteil über die Sinnhaftigkeit einer solchen 'Struktur' (wieso bspw. keine UG?):

Von Kapitalgesellschaften für die Geldanlage bin ich jetzt auch nicht so überzeugt, aber in bestimmten Fällen (z.B. wegen der Verlustverrechnung ab 2021) kann das schon sinn machen. Und dann würde ich auch keine UG nehmen, das ist nur zusätzlicher Aufwand und wer keine 12.500 Euro für eine 'richtige' GmbH hat, dem ist sowieso nicht zu helfen. 

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josh77
vor 3 Stunden von Cornwallis:

Kauf: WP 1 an Kasse/Bank

Verkauf: Kasse/Bank an WP 1

 

Ansonsten sind Derivate ja genau deshalb so gefährlich, weil sie ~~~ Trommelwirbel ~~~ außerbilanziell sind!

 

Etwas bilanzielles Grundwissen ...

Hallo Cornwallis, also ich hab das Buch "Buchführung und Bilanzierung für Dummies" gelesen, das ist aber für Standardfirmen und beschreibt nicht das Traden von "Derivaten".

Bei Aktien ist das aber wohl so:

 

Kauf:

WP (+Kaufprovision) an Bank

 

Verkauf (Gewinnfall):

1. Erlöse an WP ( - Verkaufsprovision)

2. Bank an WP ( + Kaufprovision)

 

Verkauf (Verlustfall):

1. Verluste an WP ( + Verkaufsprovision)

2. Bank an WP ( + Kaufprovision)

 

Aber die Frage war ja nach Derivaten, speziell CFDs. Da gibt es keinen Kaufpreis, also kein "WP" ...

 

>weil sie ~~~ Trommelwirbel ~~~ außerbilanziell sind!

 

Heißt das, daß nur der Gewinn/Verlust in Erlöse oder Verluste kommt?

 

Falls ja, dann ist es ja doch ziemlich einfach.

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Cornwallis
· bearbeitet von Cornwallis

Ich weiß es nicht. Ich bin nur lahmer BWLer, kein flotter Steuerberater oder gar tollkühner Wirtschaftsprüfer. In solchen Fragen empfehle ich die Jungs von E&Y. Möglicherweise regeln die Dinge unkompliziert in Deinem Interesse.

 

Ein langer Differenzkontrakt könnte aus meiner Sicht schon aktivierungswürdig (wie eine Aktie selbst) sein, Du zahlst ja auch Finanzierungskosten dafür.

Und wenn Du 'ne short Position hast, könnte die durchaus passivierungswürdig sein. Du musst Dir die Position teuer zurückkaufen. Diese Rückzahlungsverpflichtung kann man sicher passivieren.

 

Optionsscheine könnte als normales aktives Bestandskonto geführt werden.
Optionen als Inhaber wohl auch.

Optionen als Stillhalter sind dann vermutlich erstmal außerbilanziell.

Außerbilanziell sollte aber nicht heißen, dass es da keine Buchhaltungspflichten gibt.

Und Marktwerte aus schwebenden Termingeschäften sind zumindest unter Umständen sehr wohl bilanzierungspflichtig.

 

Mehr kann ich nicht dazu beitragen!

 

Weißt Du wie CFDs und all diese Instrumente funktionieren und vor allem bepreist werden?

 

Wenn nicht, möchte ich Dir wirklich empfehlen, Deine Positionen zunächst glatt zu stellen (immerhin mindestens 25.000 Euro an Eigenkapital zzgl. des lieben Hebels ist nicht wenig!) und Dich tiefer mit der Materie zu beschäftigen. Allzu lang wirst Du ja auch noch nicht Deine GmbH haben, sonst wär das Thema ja nicht neu für Dich. Oder musst Du 'ne Hausarbeit schreiben?

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