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Mixalot

Steuerliche Situation von ETF in Österreich

Empfohlene Beiträge

kopfsalat23
vor 50 Minuten von mike4001:

Das ist sehr gut möglich :D

 

Der ETF wurde gekauft um ~ € 6.300,-

Der ETF hat einen aktuellen Wert von ~ € 5.000,-

Durch die Ausschüttungen hat er allerdings stand heute einen steuerlichen Einstandswert von ~ € 7.700,- der ja bei einem etwaigen Verkauf herangezogen wird.

 

Es wandern also vom (fiktiven) Verlust von € 2.700,00 -> 27,5% in den KESt. Verlusttopf.

 

Meine Frage wäre eigentlich ob es Sinn macht, dass ich mir diesen Verlusttopf durch den kurzzeitigen Verkauf eines meiner anderen ETFs sozusagen "auszahlen" zu lassen, weil ich besagten ETF oben eigentlich gerne loswerden möchte.

 

Ich könnte dann einen anderen ETF mit einem Wert verkaufen der ebenso genau 2.700,- € Gewinn realisiert. KESt. zahle ich dort nicht, da diese aus dem Verlusttopf bedient wird und ich kaufe den ETF zum höheren Einstandspreis wieder nach.

Ok, damit wird einiges klarer :thumbsup:

 

Du solltest auf jeden Fall beachten, dass der Verlusttopf mit Jahreswechsel verfällt.

Ich würde den definitiv so weit wie möglich nutzen, also quasi auszahlen lassen.

 

Spesen beachten, aber bei 2700 Euro steuerlichen Minus (also rund 700 Euro möglicher KESt) wird sich das wohl auszahlen. 

 

Und kläre auch was jetzt schon im Topf drinnen ist, zum Beispiel andere Ausschüttungen und Dividenden (bei meinem Broker kann ich den Status online abrufen).

 

Falls du Dividenden aus dem Ausland im Verlusttopf hast könnte eine Quellensteuer die Rückerstattung leider mindern. Aber noch immer besser als den (steuerrelevanten) Verlust komplett verfallen lassen.

 

LG

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rowe98
· bearbeitet von rowe98

Ich danke euch für eure hilfreichen Antworten bezüglich thesaurierender ETF und Dividenden.

 

Was ich noch gerne besser verstehen würde ist das Thema Versteuerung der Dividenden. Ich bin in Österreich steuerpflichtig, deshalb könnte man das Thema eventuell veschieben, wenn die Thematik zu sehr von deutschen Steuergesetzen abweichen sollte.

 

Ich habe den besagten ETF (ISIN: IE00B4K48X80) im März dieses Jahres gekauft und bis jetzt musste ich noch keine Steuern für die Dividenden zahlen (Kest in Österreich 27,5%).

 

Ich habe nachgeschaut und festgestellt, dass das Geschäftsjahr dieses ETFs immer mit 1.7 beginnt und im darauffolgende Jahr per 30.6 endet. Das heißt ja jetzt für mich, dass ich steuerpflichtig für den Zeitraum 1.7.2022 bis 30.6.2023 bin.

 

Bedeutet das jetzt, dass ich auch Steuern zahlen muss für den Zeitraum in dem ich noch gar nicht investiert war in diesem ETF? Also von 1.7.2022 bis 5.3.2023?

 

Und ist es richtig, dass ein ETF, nach Ablauf des Geschäftsjahres max 7 (?) Monate Zeit hat, um die Steuermeldung (Jahresmeldung) rauszuschicken?

 

nochmals der Hinweis: Österreich

 

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Mohnstrudel
Am 12.11.2023 um 16:18 von nougat:

Weil gefühlt niemand hier die absurd komplexen Meldungen von der OeKB 100% nachvollziehen kann. Ich hätte selber auch noch keine 'Formel' oder Erklärung gefunden

wie der angegebene Wert zustande kommt. Kannst ja mal gerne versuchen durch Zahlenpermutationen irgendwie auf den Anschaffungswert von zB.

https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=IE00B4L5Y983

zu kommen.

 

Soweit ich es beobachtet habe, findet die Anschaffungswertanpassung aber sowieso immer zum Vorteil des Wertpapierbesitzers statt.

Also 0.275 * Anschaffungswertanpassung > Eingehobene Steuer, wodurch du dir langfristig Steuern sparst (wenn man den Steuerstundungseffekt ignoriert).

Ein weiterer Punkt warum das niemand weiter hinterfragt.

Danke für die Antwort. Mir kommt es aber genau umgekehrt vor, auch bei dem Titel im Link. Angepasst wird um weniger als versteuert wurde. Anpassung 2,0691 < als Erträge 2,2454 - Quellensteuer. Hmm. 

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Superwayne

Die OeKB hat einen neuen (?) Hinweis bei den AGEs:

Zitat

Hinweis: Soweit die ausschüttungsgleichen Erträge einen negativen Wert aufweisen, können diese nur insoweit im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt werden, als der Steuerpflichtige den Anteilschein im Zeitpunkt der tatsächlichen, dem negativen Wert zugrundeliegenden, nicht gemeldeten Ausschüttung gehalten hat und ihm diese Ausschüttung auch tatsächlich zugeflossen ist.

 

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MBurden
· bearbeitet von MBurden

Ein herzliches Griass Eich an meine österreichischen ETF-Anlagekollegen,

 

ich bin gerade dabei - nach langem Ignorieren - mein ETF-Depot bei Flatex aufzuräumen. Steuerlich habe ich mich eigentlich, zu meiner Schande, wenig um meine Anlagen gekümmert bzw. war der Meinung, sobald ein ETF ein Meldefonds in Ö ist, sei alles gut. Scheinbar ist dem nicht so. Dabei habe ich zwei wesentliche Brocken aufzuarbeiten:

Einerseits habe ich ein Altbestandsdepot mit ETFs, die ich vor 2011 gekauft habe, die ich also noch spekulationssteuerbefreit verkaufen kann. Darin befinden sich aber leider auch einige Swapper. Zum anderen habe ich in den letzten Monaten den DBX0AN zum Zwischenparken meiner freien Mittel gekauft.

 

Dazu jetzt meine Fragen:

 

@Altbestand: Folgende Swapper hab ich da drin (gekauft habe ich ganz andere, aber mittlerweile wurden einige Fondsgesellschaften wohl aufgekauft und die Fonds umbenannt/mit anderen fusioniert).

  • LU1291109616 BNP Paribas Easy Energy & Metals Enhanced Roll UCITS ETF EUR
  • FR0010429068 Amundi MSCI Emerging Markets III UCITS ETF
  • LU0496786657 Lyxor S&P 500 UCITS ETF - Dist (USD)

Mein Depotkonto ist in den letzten Jahren immer wieder mal ins Negative gerutscht, obwohl ich genug Ausschütter im Depot habe. Ich konnte mir das nicht erklären und Flatex wollte es nicht, aber jetzt denke ich, liegt das wohl an den AgE. Was würdet ihr mir raten? Sofort verkaufen (also noch in diesem Jahr)? Wiegesagt, die Fonds sind Altbestand und ohne Spekusteuer, deshalb habe ich die niemals angefasst.

 

Meine restlichen ETFs im Altbestand sind physisch replizierende Ausschütter. In einem anderen Thread wurde ich darauf hingewiesen, dass Flatex mit diesen wohl auch ein Problem hat (lt. einem Beitrag von @Mixalot aus 2016, Doppelbesteuerung). Stimmt diese Information noch? Wenn ja, diese auch verkaufen?

 

Das sind meine Ausschütter:

  • LU2572257397 Amundi MSCI Pacific ESG Climate Net Zero Ambition CTB UCITS ETF Dist
  • IE000XLJ2JQ9 Amundi S&P SmallCap 600 ESG UCITS ETF Dist
  • DE0002635307 iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE)
  • IE00B3F81G20 iShares MSCI EM Small Cap UCITS ETF USD (Dist)

 

@DBX0AN (Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C):

Ich habe den Fonds tranchenweise seit August dieses Jahres (2023) gekauft (Meldung AgE war im Juli) und stecke da mit einem hohen 6stelligen Betrag drin. Die Problematik mit den AgE war mir zu dem Zeitpunkt noch nicht bewusst. Nun habe ich im Rahmen der Recherche gelesen, dass, wenn ich vor Meldung der AgE an die Finanz den ETF wieder verkaufe, der Kursgewinn ganz "normal" mit den 27.5% versteuert wird und mich die AgE nicht weiter tangieren. Stimmt das? In dem Fall würde ich ihn aus Mangel an Alternativen noch bis etwa Februar 2024 halten und dann verkaufen. Oder soll ich ihn sicherheitshalber noch in diesem Jahr verkaufen (und warum)? Was meint ihr? Bitte um Hilfe, das Jahr ist bald rum.

 

Danke!

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chirlu
vor 32 Minuten von MBurden:

lt. einem Beitrag von @Mixalot aus 2016

 

Dieser Thread wurde 2016 begonnen. Der Beitrag, den ich verlinkt hatte, war vom 28. Januar (oder hier vermutlich Jänner) dieses Jahres.

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor einer Stunde von MBurden:

@DBX0AN (Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C):

Ich habe den Fonds tranchenweise seit August dieses Jahres (2023) gekauft (Meldung AgE war im Juli) und stecke da mit einem hohen 6stelligen Betrag drin. Die Problematik mit den AgE war mir zu dem Zeitpunkt noch nicht bewusst. Nun habe ich im Rahmen der Recherche gelesen, dass, wenn ich vor Meldung der AgE an die Finanz den ETF wieder verkaufe, der Kursgewinn ganz "normal" mit den 27.5% versteuert wird und mich die AgE nicht weiter tangieren. Stimmt das? In dem Fall würde ich ihn aus Mangel an Alternativen noch bis etwa Februar 2024 halten und dann verkaufen. Oder soll ich ihn sicherheitshalber noch in diesem Jahr verkaufen (und warum)? Was meint ihr? Bitte um Hilfe, das Jahr ist bald rum.

Leider kann ich weder zu ETFs, noch zu Altbeständen oder zu der Sache mit den AGE direkt was sagen.

Allerdings erfolgt nach meinem Wissen die Besteuerung privater Investoren jeweils für ein Kalenderjahr. U.a. können dadurch die pauschale Besteuerung von "Nicht-Meldefonds" und andere steuerliche Kuriositäten verhindert werden, wenn man diese am letzten Handelstag verkauft und am ersten Handelstag des neuen Jahres zurückkauft.

Ob der Hinweis in deiner Situation hilfreich ist, kann ich nicht einschätzen. Es kommt ja außerdem noch auf die anfallenden Kosten im Verhältnis zur eventuell entstehenden Steuer und den Aufwand an.

Bei geringen Kosten und unsicherer Erkenntnislage würde ich zum Verkauf und Neukauf 2024 tendieren.

 

 

SG

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havelock

Wie handhabt ihr eigentlich die im AbgÄG 2022 eingeführte Aufzeichnungspflicht? Je nach Lesart kann man die ja unterschiedlich streng auslegen. Macht ihr es euch einfach und tragt alle Transaktionen in eine Tabelle ein oder verwendet ihr noch zusätzliche Maßnahmen, damit nachträgliche Änderungen nimmer möglich sind?

Ich erstelle jetzt für jedes Steuerjahr eine Übersicht, die ich dann digital signiere, aber ich frag mich ob ich da nicht übertreibe.

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mit dabei

Hallo liebe Österreicher,

 

ich investiere seit knapp 4 Jahren in ETF.

Ich habe mit Thesaurieren begonnen was auch gut funktioniert hat bis jetzt.

 

Letztes Jahr hab ich zusätzlich in Ausschütter investiert.

Leider dann noch Mal weiter einen ETF zur Diversifikation hinzugenommen. Der ist aus meiner Sicht interessant aufgestellt. Und dabei leider übersehen dass der ETF für den Standort Österreich steuerlich sehr ungünstig ist.

Es ist der Van Eck Morningstar Developed Markets Dividend Leader

A2JAHJ

Es werden also die Ausschüttungen nicht gemeldet und es wird volle KEST plus Quellensteuer abgezogen.

 

Nun überlege ich den ETF wieder zu verkaufen. Nur wann ist der beste Zeitpunkt? Denn es kommen ja auch noch die ausschüttungsgleichen Erträge bei der Jahresmeldung. Es fallen dann ja wieder Steuern an. Das frisst die Ausschüttung fast auf.

Der ETF ist derzeit 4,5% im Plus.

Wäre es also schlau noch vor der Jahresmeldung zu verkaufen?

 

Was meint ihr?

 

Danke und Gruß und ein frohes neues Jahr euch allen!

PS: Ich bin bei Flatex falls das wichtig ist.

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nougat
vor 42 Minuten von mit dabei:

Letztes Jahr hab ich zusätzlich in Ausschütter investiert.

Leider dann noch Mal weiter einen ETF zur Diversifikation hinzugenommen. Der ist aus meiner Sicht interessant aufgestellt. Und dabei leider übersehen dass der ETF für den Standort Österreich steuerlich sehr ungünstig ist.

Es ist der Van Eck Morningstar Developed Markets Dividend Leader

A2JAHJ

Es werden also die Ausschüttungen nicht gemeldet und es wird volle KEST plus Quellensteuer abgezogen.

 

Nun überlege ich den ETF wieder zu verkaufen. Nur wann ist der beste Zeitpunkt? Denn es kommen ja auch noch die ausschüttungsgleichen Erträge bei der Jahresmeldung. Es fallen dann ja wieder Steuern an. Das frisst die Ausschüttung fast auf.

Der ETF ist derzeit 4,5% im Plus.

Wäre es also schlau noch vor der Jahresmeldung zu verkaufen?

 

Was meint ihr?

Da hast du ja das non-plus-ultra was Steuern anbelangt in Österreich gefunden

  • Hohe Ausschüttungen
  • Keine Ausschüttungsmeldungen
  • ETF in den Niederlanden ansässig (keine reduzierte US Quellensteuer)
  • Negative Jahresmeldungen.

Respekt.

 

Man kann nicht wissen, was sie in der kommenden Jahresmeldung verrechnen, aber 3 der letzten 4 Jahresmeldungen waren negativ.

Bei der einzig positive Meldungen, war die eingehobene Steuer und Anpassung der Anschaffungskosten minimal.

 

Wenn du aus Überzeugung den ETF nicht mehr im Depot haben willst, würde ich ihn persönlich sofort rausschmeissen.

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mit dabei

Hallo,

 

Danke für deine Antwort.

 

Ja es ist wie alles im Leben ein Lernprozess. Und da hab ich mich zu sehr auf die im ETF enthaltenen Unternehmen konzentriert. Das wird mir aber eine Lehre sein. Entscheidungen auf Fakten stützen.

 

Ich möchte ihn loswerden weil ich der Meinung bin hier ist ja eine Anlage in Festgeld lukrativer. Bis auf eventuelle Kurststeigerungen die man halt nicht weiß.

 

Es geht Gott sei Dank nur um 8000 Euro.

Und Quellensteuer hat er in zwei Ausschüttungen auch nur ca. 30 Euro gekostet. 

Derzeit ist er ca. 450 Euro im Plus.

Man kommt also mit einem Kratzer davon.

 

Wie sieht das mit den AG-Erträgen aus wenn man vor der Jahresmeldung keine Anteile mehr hat? Wird das aliquout verrechnet oder entfällt das dann komplett?

 

Und die letzte Frage, ich habe immer nur gekauft und noch nie verkauft bis jetzt.

Auf was muss ich bei Flatex achten um nicht in eine eventuelle Gebührenfalle zu tappen? Oder gilt immer das was in der Info angezeigt wird?

Direkt in den Markt oder mit Limit Order?

Oder gar über einen Entnahmeplan? Was ist günstiger?

 

Danke und Gruß 

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Mixalot

Die Kosten werden dir eigentlich vorher angezeigt und sollten, wenn überhaupt, nur minimalst abweichen.

 

Eine Order immer mit Limit abgeben, besser es kommt nicht zur Ausführung als du verkaufst um 2€ oder so.

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nougat
vor 35 Minuten von mit dabei:

Ich möchte ihn loswerden weil ich der Meinung bin hier ist ja eine Anlage in Festgeld lukrativer. Bis auf eventuelle Kurststeigerungen die man halt nicht weiß.

Aktien haben langfristig immer eine höhere zu erwartende Rendite als risikoloses Festgeld.

vor 36 Minuten von mit dabei:

Es geht Gott sei Dank nur um 8000 Euro.

Und Quellensteuer hat er in zwei Ausschüttungen auch nur ca. 30 Euro gekostet. 

Derzeit ist er ca. 450 Euro im Plus.

Man kommt also mit einem Kratzer davon.

Ich glaub man kann es auch bei diesem Quellensteuer Thema übertrieben. Du redest hier von absoluten Peanuts im großen und ganzen.

Du hast neben den Kursgewinnen auch noch extrem hohe Ausschüttungen erhalten: von einem finanziellen 'Kratzer' sehe ich hier überhaupt nichts.

Sei froh dass du nicht mit Minus ausgestiegen bist.

vor 39 Minuten von mit dabei:

Wie sieht das mit den AG-Erträgen aus wenn man vor der Jahresmeldung keine Anteile mehr hat? Wird das aliquout verrechnet oder entfällt das dann komplett?

Die Jahresmeldung wird versteuert für Anteile die zum Datum der Veröffentlichung im Depot gehalten werden. Keine Anteile: kompletter Entfall der Besteuerung.

vor 41 Minuten von mit dabei:

Und die letzte Frage, ich habe immer nur gekauft und noch nie verkauft bis jetzt.

Auf was muss ich bei Flatex achten um nicht in eine eventuelle Gebührenfalle zu tappen? Oder gilt immer das was in der Info angezeigt wird?

Direkt in den Markt oder mit Limit Order?

Oder gar über einen Entnahmeplan? Was ist günstiger?

Das darfst du dir selber durchrechnen mit was du am wenigsten Ausführungsgebühren zahlt.

Ich tippe mal schnell auf eine einzelne Order.

Es ist eine gute Regel immer mit Limit handeln, egal wie liquide das Wertpapier ist.

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gary
· bearbeitet von gary

Flatex erweitert seine Premium-ETF Selektion und mit dabei ist unser allseits beliebter Vanguard FTSE All-World in ausschüttend als auch thesaurierend:

 

https://www.broker-test.at/news/676-premium-etfs/

 

Bedingungen sind anscheinend Order >= 1000 € und gewisse Handelsplätze. Ausgenommen sind Verkaufsorder

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finanzhai99

Interessant wäre noch welche ETF Sparpläne bei Flatex kostenlos ab 2024 sind!

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mit dabei

Naja was extrem hohe Ausschüttungen?

Es bleiben halt nur 57,5% netto übrig.

Und die AG-Erträge kommen am Ende auch noch versteuert abgezogen.

Bin mir nicht sicher ob sich das noch lohnt mit diesem ETF.

Das Geld würde woanders Investiert mehr Ausschüttung bringen.

Kursgewinne ist zwar beim Van Eck ein Thema aber das garantiert ja auch niemand.

 

Das ist halt alles eine intransparente Wundertüte mit den nicht durchgeführten Meldungen bei der ökb.

 

Mit Kratzer meinte ich eigentlich in Zukunft nicht so viele Steuern zu bezahlen die mir alles auffressen.

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nougat
· bearbeitet von nougat
vor 24 Minuten von mit dabei:

Naja was extrem hohe Ausschüttungen?

Es bleiben halt nur 57,5% netto übrig.

Und die AG-Erträge kommen am Ende auch noch versteuert abgezogen.

Bin mir nicht sicher ob sich das noch lohnt mit diesem ETF.

Das Geld würde woanders Investiert mehr Ausschüttung bringen.

Kursgewinne ist zwar beim Van Eck ein Thema aber das garantiert ja auch niemand.

Da es hier eigentlich nur um die Steuern gehen sollte, meine letzter Kommentar zu dem Blödsinn was du hier von dir gibst:

 

Was willst du uns mit der Aussage 'Kursgewinne garantiert ja auch niemand' sagen?

Niemand garantiert dir am Kapitalmarkt irgendwas.

Weder Kursgewinne noch Dividenden. Letztere können auch gekürzt oder sogar gestrichen werden, siehe 2020/2021. 

Die zu erwartende Gesamtrendite ist trotzdem, per Definition, höher als bei risikolosen Anlageklassen.

 

Zinsen aus dem risikolosem Vermögensanteil mit Dividenden aus dem risikobehafteten Vermögensanteil zu vergleichen ist ein Äpfel-Birne Vergleich. Der hilft absolut niemanden was.

Fun fact: Bei den derzeitigen (risikolsen) Zinsen und den Inflationserwartungen in Österreich 2024, ist die zu erwartende Rendite von Festgeld ausserdem +-0.

Wenn man die KESt noch dazu abzieht, ist per Definition bei einem Kaufkraftverlust.

 

Die Quellensteuerthematik ist im Allgemeinen nur untergeordnet wichtig, da man in Österreich sowieso nicht in High-Div-Yield Aktien investieren sollte, wenn man, so wie du, so wenig Steuern wie möglich im Laufe der Anlage zahlen will.

Edit: Abschätzung für die derzeitigen 'typischen' Ausschüttungsraten: 0.725 - 0.85*0.725 = 0.1 -> 10% bei 1.5% Ausschüttung = 0.15% pro Jahr.

Ja das ist nicht nichts, aber deswegen gibt es jetzt so viel Aufregung?

 

Zitat

Das ist halt alles eine intransparente Wundertüte mit den nicht durchgeführten Meldungen bei der ökb.

Das ist der einzige Punkt in dem wir uns einig sind.

Man muss aber den Humor darin auch sehen, da die Fondsbesteuerung auf dem Transparenzprinzip beruht :narr:

 

 

Somit wünsch ich allen Mitlesern hier einen schönen Rutsch und ein erfolgreiches Anlagejahr 2024.

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DanielLieb

Hallo an die Runde, wie bekannt haben wir in Österreich ja das Thema mit den Meldefonds/ETFs…

 

Ich bespare schon länger den IE00B3RBWM25. Bei dem haben wir genau das oben genannte Problem. Bei flatex wurde das bisher so gelöst, dass die Ausschüttungen ganz normal besteuert werden und ansonsten ist nichts passiert.

 

Wie ich mitbekommen habe, gibt es hier jedoch Änderungen. Ist schon absehbar wie sich diese Thematik im Jahr 2024 entwickelt?

 

ich weiß es gibt schon zahlreiche Posts zu diesem Thema, aber vielleicht hat hier jemand neue Infos für mich/uns.

 

danke vorab und einen guten Rutsch!

DL

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 20 Stunden von havelock:

Wie handhabt ihr eigentlich die im AbgÄG 2022 eingeführte Aufzeichnungspflicht? Je nach Lesart kann man die ja unterschiedlich streng auslegen. Macht ihr es euch einfach und tragt alle Transaktionen in eine Tabelle ein oder verwendet ihr noch zusätzliche Maßnahmen, damit nachträgliche Änderungen nimmer möglich sind?

Ich erstelle jetzt für jedes Steuerjahr eine Übersicht, die ich dann digital signiere, aber ich frag mich ob ich da nicht übertreibe.

Könntest Du bitte einmal die relevanten Stellen bezüglich der Aufzeichnungspflicht benennen? Ich habe da jetzt mal drübergeblickt und auch was mich Betreffendes gefunden, aber eben nichts zur Aufzeichnungspflicht.

Vielen Dank.

 

 

SG

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havelock
vor 34 Minuten von Norica:

Könntest Du bitte einmal die relevanten Stellen bezüglich der Aufzeichnungspflicht benennen?

BGBl. I Nr. 108/2022 --> Seite 22, Z 17: In § 126 Abs. 3 wird nach der Wortfolge „für die Ermittlung der“ die Wortfolge „nicht endbesteuerten Einkünfte aus Kapitalvermögen, der“ eingefügt.

Dadurch lautet § 126 BAO jetzt:

Zitat

(1) Die Abgabepflichtigen und die zur Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben verpflichteten Personen haben jene Aufzeichnungen zu führen, die nach Maßgabe der einzelnen Abgabenvorschriften zur Erfassung der abgabepflichtigen Tatbestände dienen.

 

(2) Insbesondere haben Abgabepflichtige, soweit sie weder nach §§ 124 oder 125 zur Führung von Büchern verpflichtet sind, noch ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher führen und soweit Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Ertrag ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammenzurechnen.

 

(3) Abs. 2 gilt sinngemäß für die Ermittlung der nicht endbesteuerten Einkünfte aus Kapitalvermögen, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und der sonstigen Einkünfte.

Die Erläuterungen der Regierungsvorlage schreiben dazu:

Zitat

Zu Z 17 (§ 126 Abs. 3):

 

Derzeit besteht für Einkünfte aus Kapitalvermögen keine allgemeine Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen. Daher ist eine Überprüfung von Angaben in der Einkommensteuererklärung bzw. von im Wege der Amtshilfe eingelangten Mitteilungen nur schwer möglich. Gleichzeitig hat aufgrund des technologischen Fortschritts eine Kapitalveranlagung im Ausland oder in andere nicht vom Kapitalertragsteuerabzug umfasste Produkte (wie zB Kryptowährungen) an praktischer Bedeutung gewonnen.

 

Mit der Ergänzung des § 126 Abs. 3 BAO soll daher eine Aufzeichnungspflicht für nicht endbesteuerte Kapitalerträge eingeführt werden. Als nicht endbesteuert gelten Kapitalerträge, bei denen die Steuer nicht durch den Abzug der Kapitalertragsteuer abgegolten ist (§ 97 Abs. 1 EStG 1988). Gleichzeitig soll damit eine Vorgabe hinsichtlich einer Strukturierung der Einzelaufzeichnungen gemacht werden (§ 131 Abs. 1 zweiter Unterabsatz BAO). Die Aufzeichnungen und die den Aufzeichnungen zugrunde liegenden Belege sollen mindestens sieben Jahre lang aufzubewahren sein (§ 132 Abs. 1 erster Satz BAO). Schließlich soll sich aus der Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen auch die Möglichkeit zur Vornahme einer Außenprüfung ergeben (§ 147 Abs. 1 BAO). Damit soll eine zeitgemäße Überprüfbarkeit von ausländischen Kapitaleinkünften einschließlich einer behaupteten Steuerbefreiung ermöglicht werden.

Siehe z.B. auch hier:
https://www.moore-salzburg.at/aufzeichnungspflichten-2023-kapitaleinkuenfte

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Norica
vor 12 Minuten von havelock:

BGBl. I Nr. 108/2022 --> Seite 22, Z 17: In § 126 Abs. 3 wird nach der Wortfolge „für die Ermittlung der“ die Wortfolge „nicht endbesteuerten Einkünfte aus Kapitalvermögen, der“ eingefügt.

Dadurch lautet § 126 BAO jetzt:

Die Erläuterungen der Regierungsvorlage schreiben dazu:

Siehe z.B. auch hier:
https://www.moore-salzburg.at/aufzeichnungspflichten-2023-kapitaleinkuenfte

Vielen Dank nochmal, ich ziehe mir das bei Gelegenheit mal rein.:thumbsup:

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SteuerzahlerAT
Am 25.5.2023 um 07:20 von DonLuigi:

Der 2022er Steuer-Report für uns Österreicher, den ich vor kurzem in mein Scalable Capital Konto bekommen habe, ist interessant. Da dieser von KPMG speziell für Österreicher erstellt wurde, könnte dies vielleicht endlich etwas Licht in die korrekte Besteuerung des Ausschüttenden Vanguard FTSE All-World auf nicht steuer-einfachen Brokern liefern.

 

Es wurden folgende Zahlen hergenommen: 

1. Alle erhaltenen Ausschüttungen 2022 am Depot (mit €-Wert, der tatsächlich gutgeschrieben wurde)

2. Negative Ausschüttungsgleiche Erträge, die folgendermaßen berechnet wurden: 

In der Jahresmeldung vom 17.01.2022 wurde unter Ertragsteuerliche Behandlung - 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird -0,3726 herangenommen mit Berücksichtigung vom EUR/USD Kurs des Meldetags (1,1403).

Bedeutet also: -0,3726/1,1403/0,275 = -1,1882€ agE/Anteil

 

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Ich hab in meinem Fall 2022 genau 66,81€ an Ausschüttungen auf Scalable erhalten und komme mit meiner Anzahl an Anteilen (34,145) mit obiger Berechnung genau auf den agE Wert (-40,57€) von Scalable.

 

Man darf hierbei natürlich nicht die zusätzliche Korrektur der Anschaffungskosten vergessen, welche man selbst noch nebenbei mitschreiben muss, um diese dann bei einem Verkauf ebenfalls zu berücksichtigen. Trotzdem haben wir nun vielleicht endlich eine klare Antwort, wie wir bei Ausschüttenden Meldefonds ohne separate Ausschüttungsmeldungen wie dem von Vanguard steuerlich vorgehen können.

 

PS: Der Steuer-Report bei der Thesaurierenden Variante (Scalable Konto meiner Frau) passt ebenfalls. Dort wurde die korrekte Stückzahl vom Meldetag wieder mit der Zahl unter "Ertragsteuerliche Behandlung - 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird" abgerechnet (unter Berücksichtigung des EUR/USD Kurses am Meldetag) und unter agE summiert.

@DonLuigi Diese Erklärung bringt für mich einiges Licht ins Dunkle für diesen Anwendungsfall (Ausschütter mit fehlenden Meldungen). Vielen Dank.
Das impliziete Herausrechnen der bereits versteuerten Ausschüttungen ist damit nachvollziehbar.
Für mich offen ist allerdings noch, wie du dann die Anschaffungskosten korrigiert hast.
Laut OEKB sollten diese um 0,8687 (USD) vermindert werden (16.4)
In diese Berechnung fließt allerdings der Korrekturbetrag für die (bereits versteuerten) Ausschüttungen ein (6.2).
Ist das korrekt? Müsste dann nicht analog zur agE Berichtigung auch die Korrektur des Anschaffungswerts angepasst werden, also plus 1,2113 (aus 6.1) ohne 6.2?
 

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Käsestück

Grüße Euch!

Ich habe mich nun tagelang durch diesen Thread sowie viele Websites gewühlt um meine Steuern für 2023 zu berechnen (Auslandsbroker).

DANKE euch allen für die vielen Tipps hier in den letzten 55 Seiten, da war einiges lehrreiches dabei!!

 

Aktuell habe ich noch eine große Unklarheit, daher bitte ich um Eure Hilfe beim Berechnen der Steuer für den DE000A0F5UH1 iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS dist.

Dieser hatte in 2023 vier schöne Ausschüttungen, welche ich aufsummiere und in der Einkommenssteuererklärung unter Ausschüttungen Kennzahl 898 anführen werde.

 

Aber, jetzt zu meinem Problem: in der Jahresmeldung vom 18.8.2023 stehen ausschüttungsgleiche Erträge drin, welche nach meinen Kalkulationen in etwa an die Ausschüttungs-Summe herankommt. Kann das sein, purer Zufall, oder habe ich einen Denkfehler?

Muss ich NUR nach der Jahresmeldung gehen und die Ausschüttungen einzeln nicht berücksichtigen? Oder nur die Ausschüttungen? Oder nur die Meldungen der Ausschüttungen (welche von den erhaltenen EUR-Beträgen abweichen)?

 

Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht, daher bin ich für jeden Tipp dankbar!!

 

 

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DonLuigi
· bearbeitet von DonLuigi
vor 18 Stunden von SteuerzahlerAT:

@DonLuigi Diese Erklärung bringt für mich einiges Licht ins Dunkle für diesen Anwendungsfall (Ausschütter mit fehlenden Meldungen). Vielen Dank.
Das impliziete Herausrechnen der bereits versteuerten Ausschüttungen ist damit nachvollziehbar.
Für mich offen ist allerdings noch, wie du dann die Anschaffungskosten korrigiert hast.
Laut OEKB sollten diese um 0,8687 (USD) vermindert werden (16.4)

Scalable hat die Anschaffungskosten im Report um den korrekten Betrag aus der Jahresmeldung reduziert (in der PDF unter "steuerlich relevanter Durschnittskurs"). 

vor 18 Stunden von SteuerzahlerAT:

Müsste dann nicht analog zur agE Berichtigung auch die Korrektur des Anschaffungswerts angepasst werden, also plus 1,2113 (aus 6.1) ohne 6.2?

Nein, schließlich wurde der Betrag ausgeschüttet

vor 14 Stunden von Käsestück:

Aktuell habe ich noch eine große Unklarheit, daher bitte ich um Eure Hilfe beim Berechnen der Steuer für den DE000A0F5UH1 iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS dist.

Dieser hatte in 2023 vier schöne Ausschüttungen, welche ich aufsummiere und in der Einkommenssteuererklärung unter Ausschüttungen Kennzahl 898 anführen werde.

 

Aber, jetzt zu meinem Problem: in der Jahresmeldung vom 18.8.2023 stehen ausschüttungsgleiche Erträge drin, welche nach meinen Kalkulationen in etwa an die Ausschüttungs-Summe herankommt. Kann das sein, purer Zufall, oder habe ich einen Denkfehler?

Muss ich NUR nach der Jahresmeldung gehen und die Ausschüttungen einzeln nicht berücksichtigen? Oder nur die Ausschüttungen? Oder nur die Meldungen der Ausschüttungen (welche von den erhaltenen EUR-Beträgen abweichen)?

Die agE der Jahresmeldung musst du zusätzlich angeben, die haben mit den bereits getätigten Ausschüttungen nix zu tun. Unter "Ertragsteuerliche Behandlung" siehst du ebenfalls, dass hier erneut KESt anfällt.

 

Der ETF den du gewählt hast ist abgesehen von der miesen Performance vs. MSCI World und FTSE All-World definitiv steuerlich sub-optimal.

Ich komm im Meldezeitraum 1.3.2016 - 28.2.2023 laut meinen Berechnungen auf eine Vorab-Besteuerung von 82,37% (inkl. KESt auf Ausschüttungsmeldungen). Das ist 4-5x mehr im Vergleich zu den besten Thesaurierenden MSCI World und All-World ETFs. Würd mir nochmal überlegen, ob es wirklich Sinn macht, den zu halten.

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DanielLieb
vor 2 Stunden von DonLuigi:

Scalable hat die Anschaffungskosten im Report um den korrekten Betrag aus der Jahresmeldung reduziert (in der PDF unter "steuerlich relevanter Durschnittskurs"). 

Nein, schließlich wurde der Betrag ausgeschüttet

Die agE der Jahresmeldung musst du zusätzlich angeben, die haben mit den bereits getätigten Ausschüttungen nix zu tun. Unter "Ertragsteuerliche Behandlung" siehst du ebenfalls, dass hier erneut KESt anfällt.

 

Der ETF den du gewählt hast ist abgesehen von der miesen Performance vs. MSCI World und FTSE All-World definitiv steuerlich sub-optimal.

Ich komm im Meldezeitraum 1.3.2016 - 28.2.2023 laut meinen Berechnungen auf eine Vorab-Besteuerung von 82,37% (inkl. KESt auf Ausschüttungsmeldungen). Das ist 4-5x mehr im Vergleich zu den besten Thesaurierenden MSCI World und All-World ETFs. Würd mir nochmal überlegen, ob es wirklich Sinn macht, den zu halten.

Wie hast du das berechnet, dass dieser ETF steuertechnisch so schlecht ist im Vergleich zu den genannten?

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