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Mixalot

Steuerliche Situation von ETF in Österreich

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takeiteasy
· bearbeitet von takeiteasy
Am 3.2.2021 um 06:29 von DonLuigi:

World 1C (physisch, nicht die SWAP Variante) vs. 1D hatten wir auch schonmal durch, auch hier hättest du bei der Thesaurierenden Variante leichte steuerliche Vorteile in Österreich. 

Aber diese ganzen "Vorteile" (auch die Rechnung von ichhabangst #605) kommen doch hauptsächlich bei einem steuereinfachen Broker in Österreich zu tragen oder?

 

Wenn man die Steuererklärung selbst macht ist da laut meinen Rechnungen zwischen ausschüttend/thesaurierend kaum ein Unterschied.

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havelock
· bearbeitet von havelock
vor 25 Minuten von takeiteasy:

Wenn man die Steuererklärung selbst macht ist da laut meinen Rechnungen zwischen ausschüttend/thesaurierend kaum ein Unterschied.

Warum sollte das (steuereinfach vs selbst machen) einen Unterschied machen? Du kannst ja bei den Ausschüttungen genauso wenig die Quellensteuer berücksichtigen.

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takeiteasy
vor 2 Stunden von havelock:

Warum sollte das (steuereinfach vs selbst machen) einen Unterschied machen? Du kannst ja bei den Ausschüttungen genauso wenig die Quellensteuer berücksichtigen.

Warum sollte ich die nicht berücksichtigen können? Die ist ja wohl nicht umsonst in den Meldedaten angegeben?

 

Ich habe das jetzt auch einmal für beide Vanguards durchgerechnet und komme zu einem anderen Ergebnis als in Beitrag #605:

 

Währungen in $

 

image.png.ea5b16cd2b4569b486b07f941e147a43.png

 

Erklärung Ausschütter:

- Anschaffungskosten werden reduziert. Dh ich muss von diesen 0,4612 später einmal die Kest zahlen. Da sind 0,12683

- Ausschüttungsgleiche Erträge sind mit 27,5% zu versteuern: 0,34056

- Quellensteuer: Ist mit -0,1398 zu berücksichtigen

- In Summe: 0,32759 Kest/Anteil

 

Erklärung Thesaurierer:

- Anschaffungskosten werden erhöht. Dh ich muss später weniger Kest zahlen: -0,2446675

- Ausschüttungsgleiche Erträge sind mit 27,5% zu versteuern: 0,2891625

- Quellensteuer: Ist mit -0,1193 zu berücksichtigen

- In Summe: -0,074805 Kest/Anteil

 

ABER

 

Beim Ausschütter habe ich ja auch Ausschüttungen iHv 1,5028 erhalten. Die Kest davon wären 0,41327. Und demnach wäre das faire Resultat für den Ausschütter 0,32759-0,41327 = -0,08568 (und damit quasi ident zum Thesaurierer)

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DonLuigi

Ja, bei einem steuereinfachen Broker zahlt man im Vergleich zu dem was man per Jahresmeldung zahlen sollte, zu viel Steuer auf ausschüttende ETFs (meine Berechnung bei der vorherigen Jahresmeldung). Vermutlich weil sie die Steuer auf Ausschüttungen sofort voll abziehen, bei der Meldung im nächsten Jahr aber nicht mit dem vorherigen Steuer-Jahr gegen rechnen dürfen.

 

 

 

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havelock
vor 5 Stunden von takeiteasy:

Warum sollte ich die nicht berücksichtigen können? Die ist ja wohl nicht umsonst in den Meldedaten angegeben?

Die Meldedaten kommen aber erst bis zu sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres.

Der A1JX52 hat z.B. sein Geschäftsjahr bis 30.6. Du kannst also mit der derzeit vorhandenen Meldung die Quellensteuer auf die Ausschüttungen bis 30.6.2020 berücksichtigen, nicht aber die vom 1.7. bis zum 31.12.2020, die Du aber ebenso in der Einkommenssteuererklärung für 2020 deklarieren mußt.

 

Noch schlimmer ist es wenn das Geschäftsjahr am 31.12. endet. Dann hat der Fonds nämlich bis zum 31.7.2021 Zeit um die Jahresmeldung abzugeben. Deine Steuererklärung mit den Ausschüttungen aus 2020 ist aber schon am 30.6.2021 fällig.

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DonLuigi
vor einer Stunde von havelock:

Die Meldedaten kommen aber erst bis zu sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres.

Der A1JX52 hat z.B. sein Geschäftsjahr bis 30.6. Du kannst also mit der derzeit vorhandenen Meldung die Quellensteuer auf die Ausschüttungen bis 30.6.2020 berücksichtigen, nicht aber die vom 1.7. bis zum 31.12.2020, die Du aber ebenso in der Einkommenssteuererklärung für 2020 deklarieren mußt.

 

Noch schlimmer ist es wenn das Geschäftsjahr am 31.12. endet. Dann hat der Fonds nämlich bis zum 31.7.2021 Zeit um die Jahresmeldung abzugeben. Deine Steuererklärung mit den Ausschüttungen aus 2020 ist aber schon am 30.6.2021 fällig.

Achtung, die Österreichische Fonds-Besteuerung hat sehr wenig mit Logik zu tun. 

 

Es ist nämlich so: Wenn du den ETF/Fonds zum Meldezeitpunkt im Depot hast, dann gelten die Erträge (also die Steuerdaten) der Jahresmeldung in genau dem Zeitpunkt als zugeflossen. Erscheint die Meldung also am 10.1.2021, dann betrifft sie das Steuerjahr 2021. Das Geschäftsjahr ist hierbei absolut irrelevant.

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havelock
· bearbeitet von havelock
vor 1 Stunde von DonLuigi:

Es ist nämlich so: Wenn du den ETF/Fonds zum Meldezeitpunkt im Depot hast, dann gelten die Erträge (also die Steuerdaten) der Jahresmeldung in genau dem Zeitpunkt als zugeflossen.

Nein, das gilt nur für die ausschüttungsgleichen Erträge, nicht für tatsächliche Ausschüttungen. Siehe § 186 Investmentfondsgesetz.

 

Ansonsten würde Flatex ja auch die KESt nicht direkt von den Ausschüttungen einheben.

 

Siehe auch das Ende (letztes Zitat) meines Beitrags hier:

 

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takeiteasy
· bearbeitet von takeiteasy
vor 11 Stunden von havelock:

Nein, das gilt nur für die ausschüttungsgleichen Erträge, nicht für tatsächliche Ausschüttungen. Siehe § 186 Investmentfondsgesetz.

 

Ansonsten würde Flatex ja auch die KESt nicht direkt von den Ausschüttungen einheben.

 

Siehe auch das Ende (letztes Zitat) meines Beitrags hier:

 

OK da muss ich dir nach kurzer Recherche zustimmen. Das bedeutet dann noch einmal mehr Aufwand für Ausschütter.

 

Beim iShares S&P SmallCap 600 (IE00B2QWCY14) gibt es Ausschüttungsmeldungen und Jahresmeldungen. Damit müsste aber dann alles abgedeckt sein oder?

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DonLuigi
· bearbeitet von DonLuigi

unsere Diskussionen laufen immer auf das gleiche heraus. Wenn wir die Ausschüttungen vorab voll versteuern würden und dann aber auch die Jahresmeldung voll versteuern (beim All-World werden die Ausschüttungen unter agE summiert), würden wir doppelt Steuern auf die Ausschüttungen zahlen. Das ist auch genau der Grund, weswegen Flatex beim ausschüttenden All-World ETF keine Korrekturen am Depot durchführt wenn die Jahresmeldung erscheint - da die Steuern auf Ausschüttungen des vorherigen Jahres die Korrektur/Besteuerung der Meldung mehr als abdecken.

Wäre das nicht so, dann muss mir hier jemand erklären, wieso kein einziger steuer-einfacher Broker in Österreich nach Meldung des ausschüttenden Vanguard FTSE All-World ETFs oder des xtrackers MSCI World 1D ETFs weitere Steuern abzieht.

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havelock

@DonLuigi Genau, das "mehr als abdecken" führt zum Draufzahlen. Wird im Wesentlichen die Quellensteuer sein.

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austrian_asinus

Wie man beim ausschüttenden All-World in der Jahresmeldung sehen kann gibt es eine negative KESt (da eben die Ausschüttungen nicht gemeldet wurden). Diese darf die Bank nicht zurückerstatten bzw. man kann die zu viel bezahlte KESt selbst über die EST-Erklärung zurückholen.

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DonLuigi
vor 9 Stunden von austrian_asinus:

Wie man beim ausschüttenden All-World in der Jahresmeldung sehen kann gibt es eine negative KESt (da eben die Ausschüttungen nicht gemeldet wurden). Diese darf die Bank nicht zurückerstatten bzw. man kann die zu viel bezahlte KESt selbst über die EST-Erklärung zurückholen.

Die Frage ist, ob wir in dem Fall nicht auch den Einstandspreis senken müssten (was Flatex nicht macht).

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takeiteasy
· bearbeitet von takeiteasy

Also ich werde mich dann in Zukunft einfach für Thesaurierer entscheiden - da scheint man auf der sichereren Seite zu sein.

 

Bei einem Ausschütter mit Ausschüttungsmeldungen müsste aber alles passen oder?

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Hinterland

Hallo und vielen Dank euch allen für die umfassende Diskussionen und Erläuterungen! (auch wenn wirs echt nicht leicht haben hier in Ö)

 

Darf ich euch zu eurer Einschätzung fragen - ich plane in ETFs per Buy&Hold über mehrere Jahrzehnte zu investieren - per Sparplan und auch mit einer niedrigen 6-stelligen Einmaleinlage (einschleifend über mehrere Tranchen, eventuell auch erst später). Das Ganze bei einem "steuereinfachen" Broker und am Liebsten in thesaurierende ETFs - beides weil ich ich mir das ganze Steuererklärungsthema sparen will soweit möglich und weil ich für mich und meinen Plan keinen Vorteil in Ausschüttern sehe und lieber die Steuerstundung mitnehme [wäre aber interessiert an euren Argumenten für Ausschütter!]

 

IE00BJRCLL96 - JPM GlobalEquityMulti-Factor UCITS ETF
eventuell als Alternative IE00BZ0PKT83 - iShares Edge MSCI World Multifactor UCITS ETF
oder doch besser in einen ohne Faktor-Investing? z.B. IE00BJ0KDQ92 - Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C

 

IE00BYX2JD69 - iShares MSCI World SRI UCITS ETF (Acc) - als optionale Beimischung

 

IE00BTJRMP35 - Xtrackers MSCI Emerging Markets UCITS ETF 1C

 

LU1437018838 - Amundi ETF FTSE EPRA NAREIT Global UCITS ETF DR  (leider nur Fondsdomizil Luxemburg in Hinblick auf die Quellensteuer)

oder alternativ, weil nur Europäisch und daher weniger Verlust der Quellensteuer [??]  LU0489337690 - Xtrackers FTSE Developed Europe Real Estate UCITS ETF
[oder ergibt es überhaupt Sinn als Öst. in REIT oder einen REIT-ETF zu investieren? Und wenn ja, dann eher Thes. oder Auss.?]

 

Zusätzlich dazu noch kleine Einkünfte aus P2P, welche aber den Freibetrag von 730 Euro nicht übersteigen, daher ist es aus derzeitiger Sicht für mich nicht notwendig auf ESt-Erklärung umzusteigen (?)


Wie seht ihr das ganze aus steuerliche Sicht (oder ganz allgemein)?

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nougat
vor 19 Stunden von Hinterland:

Hallo und vielen Dank euch allen für die umfassende Diskussionen und Erläuterungen! (auch wenn wirs echt nicht leicht haben hier in Ö)

 

Darf ich euch zu eurer Einschätzung fragen - ich plane in ETFs per Buy&Hold über mehrere Jahrzehnte zu investieren - per Sparplan und auch mit einer niedrigen 6-stelligen Einmaleinlage (einschleifend über mehrere Tranchen, eventuell auch erst später). Das Ganze bei einem "steuereinfachen" Broker und am Liebsten in thesaurierende ETFs - beides weil ich ich mir das ganze Steuererklärungsthema sparen will soweit möglich und weil ich für mich und meinen Plan keinen Vorteil in Ausschüttern sehe und lieber die Steuerstundung mitnehme [wäre aber interessiert an euren Argumenten für Ausschütter!]

 

IE00BJRCLL96 - JPM GlobalEquityMulti-Factor UCITS ETF
eventuell als Alternative IE00BZ0PKT83 - iShares Edge MSCI World Multifactor UCITS ETF
oder doch besser in einen ohne Faktor-Investing? z.B. IE00BJ0KDQ92 - Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C

 

IE00BYX2JD69 - iShares MSCI World SRI UCITS ETF (Acc) - als optionale Beimischung

 

IE00BTJRMP35 - Xtrackers MSCI Emerging Markets UCITS ETF 1C

 

LU1437018838 - Amundi ETF FTSE EPRA NAREIT Global UCITS ETF DR  (leider nur Fondsdomizil Luxemburg in Hinblick auf die Quellensteuer)

oder alternativ, weil nur Europäisch und daher weniger Verlust der Quellensteuer [??]  LU0489337690 - Xtrackers FTSE Developed Europe Real Estate UCITS ETF
[oder ergibt es überhaupt Sinn als Öst. in REIT oder einen REIT-ETF zu investieren? Und wenn ja, dann eher Thes. oder Auss.?]

 

Zusätzlich dazu noch kleine Einkünfte aus P2P, welche aber den Freibetrag von 730 Euro nicht übersteigen, daher ist es aus derzeitiger Sicht für mich nicht notwendig auf ESt-Erklärung umzusteigen (?)


Wie seht ihr das ganze aus steuerliche Sicht (oder ganz allgemein)?

Dieser Thread behandelt die steuerliche Situation in Österreich und nicht die Zusammensetzung deines Depots was sich zufälligerweise in Österreich befindet.

Ob du Faktor / ESG / SRI - Investing betreiben willst, kannst du dir selber ausschnapsen. Die Pros / Cons werden ad nauseam in anderen Threads diskutiert.

 

* Pro Ausschüttend: Psychologischer Effekt ein selbst-erhaltendes Depot zu besitzen + relativ konstenten 'externen' cash-flow zu besitzen [besonders wichtig in einem wirtschaftlichen Down-turn / crash]

* Rein aus steuerlicher Sicht ist Faktor-Investing aufgrund des höheren Fonds-Turnovers nachteilhaft gegenüber einem reinen marktkapitalisierten Fonds.

* REIT-ETFs sind aufgrund von Phantombesteuerungen [siehe 'Aufwertungsgewinn'] schlecht. Weiterhin werden REITs sowieso in einem 'normalen' Index abgedeckt.

* P2P passt zwar auch nicht in diesen Thread aber: Halte ich persönlich für einen flavor of the month/year mit Renditen die nicht das Risiko wiederspiegeln.

Und für 730€ (steuerfreien) Gewinn [um die ESt zu vermeiden] würde ich mir das bei einem 6-stelligen Depot nicht antun.

 

So wie dein Beitrag klingt, hast du zu viele Youtube Videos / Blogs  angeschaut / gelesen [welche stark von Kommer & co beeinflusst sind] und bist hin und hergerissen von den ganzen 'trendigen' Investmentthemen.

Mein Rat: Keep it simple stupid

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hubihubsta
vor 20 Stunden von Hinterland:

Hallo und vielen Dank euch allen für die umfassende Diskussionen und Erläuterungen! (auch wenn wirs echt nicht leicht haben hier in Ö)

 

Darf ich euch zu eurer Einschätzung fragen - ich plane in ETFs per Buy&Hold über mehrere Jahrzehnte zu investieren - per Sparplan und auch mit einer niedrigen 6-stelligen Einmaleinlage (einschleifend über mehrere Tranchen, eventuell auch erst später). Das Ganze bei einem "steuereinfachen" Broker und am Liebsten in thesaurierende ETFs - beides weil ich ich mir das ganze Steuererklärungsthema sparen will soweit möglich und weil ich für mich und meinen Plan keinen Vorteil in Ausschüttern sehe und lieber die Steuerstundung mitnehme [wäre aber interessiert an euren Argumenten für Ausschütter!]

 

IE00BJRCLL96 - JPM GlobalEquityMulti-Factor UCITS ETF
eventuell als Alternative IE00BZ0PKT83 - iShares Edge MSCI World Multifactor UCITS ETF
oder doch besser in einen ohne Faktor-Investing? z.B. IE00BJ0KDQ92 - Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C

 

IE00BYX2JD69 - iShares MSCI World SRI UCITS ETF (Acc) - als optionale Beimischung

 

IE00BTJRMP35 - Xtrackers MSCI Emerging Markets UCITS ETF 1C

 

LU1437018838 - Amundi ETF FTSE EPRA NAREIT Global UCITS ETF DR  (leider nur Fondsdomizil Luxemburg in Hinblick auf die Quellensteuer)

oder alternativ, weil nur Europäisch und daher weniger Verlust der Quellensteuer [??]  LU0489337690 - Xtrackers FTSE Developed Europe Real Estate UCITS ETF
[oder ergibt es überhaupt Sinn als Öst. in REIT oder einen REIT-ETF zu investieren? Und wenn ja, dann eher Thes. oder Auss.?]

 

Zusätzlich dazu noch kleine Einkünfte aus P2P, welche aber den Freibetrag von 730 Euro nicht übersteigen, daher ist es aus derzeitiger Sicht für mich nicht notwendig auf ESt-Erklärung umzusteigen (?)


Wie seht ihr das ganze aus steuerliche Sicht (oder ganz allgemein)?

Warum so kompliziert ? Ich hab alles in den thesaurierenden FTSE Allworld gegeben.

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Hinterland

 

On 2/27/2021 at 12:58 PM, nougat said:

Dieser Thread behandelt die steuerliche Situation in Österreich und nicht die Zusammensetzung deines Depots was sich zufälligerweise in Österreich befindet.

Ob du Faktor / ESG / SRI - Investing betreiben willst, kannst du dir selber ausschnapsen. Die Pros / Cons werden ad nauseam in anderen Threads diskutiert.

 

* Pro Ausschüttend: Psychologischer Effekt ein selbst-erhaltendes Depot zu besitzen + relativ konstenten 'externen' cash-flow zu besitzen [besonders wichtig in einem wirtschaftlichen Down-turn / crash]

* Rein aus steuerlicher Sicht ist Faktor-Investing aufgrund des höheren Fonds-Turnovers nachteilhaft gegenüber einem reinen marktkapitalisierten Fonds.

* REIT-ETFs sind aufgrund von Phantombesteuerungen [siehe 'Aufwertungsgewinn'] schlecht. Weiterhin werden REITs sowieso in einem 'normalen' Index abgedeckt.

* P2P passt zwar auch nicht in diesen Thread aber: Halte ich persönlich für einen flavor of the month/year mit Renditen die nicht das Risiko wiederspiegeln.

Und für 730€ (steuerfreien) Gewinn [um die ESt zu vermeiden] würde ich mir das bei einem 6-stelligen Depot nicht antun.

 

So wie dein Beitrag klingt, hast du zu viele Youtube Videos / Blogs  angeschaut / gelesen [welche stark von Kommer & co beeinflusst sind] und bist hin und hergerissen von den ganzen 'trendigen' Investmentthemen.

Mein Rat: Keep it simple stupid

Ich hatte gehofft ich hatte mich klar genug in meinem ersten Post ausgedrückt, denn ich wollte ja nicht eine Einschätzung zu meiner Portfoliostrategie, sondern zu den steuerlichen Aspekten von Teilbereichen derselbigen, d.h. ich hätte auch die folgenden Fragen stellen können (oder sollen). Ich bin aber ein Freund von konkreten Beispielen zur Veranschaulichung - und ja, da habe ich natürlich auf mein (geplantes) Portfolio zurückgegriffen.
- Welche Gründe sprechen für oder gegen Ausschütter (insbesondere bei Verwendung von "steuereinfachen" Brokern)?

- Wie seht ihr die steuerliche Lage von (Multi-)Faktor ETFs? Gibt es hier gravierende Unterschiede zu Deutschland?

- Ergibt es überhaupt Sinn in REITs oder einen REIT-ETF zu investieren? Wo liegen die wesentlichen Unterschiede und bestehen die auch bei einem Thesaurier?

- Gibt es bei Verwendung eines steuereinfachen Brokers (insbesondere bei Investition in thesaurierende Meldefonds) dringende Gründe die für eine Einkommenssteuererklärung sprechen?

 

Diese wurden ja schon großteils von nougat beantwortet, nochmals ein Dankeschön dafür.

 

On 2/27/2021 at 1:08 PM, hubihubsta said:

Warum so kompliziert ? Ich hab alles in den thesaurierenden FTSE Allworld gegeben.

Ich habe Gründe, aber wie nougat richtig geschrieben hat, ist dies hier nicht der richtige Platz :)

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votacom

So, ich bin jetzt (als Selbstversteuerer mit ausländischem Depot) auch in dieser Bredouille:

On 2/24/2021 at 8:47 AM, DonLuigi said:

unsere Diskussionen laufen immer auf das gleiche heraus. Wenn wir die Ausschüttungen vorab voll versteuern würden und dann aber auch die Jahresmeldung voll versteuern (beim All-World werden die Ausschüttungen unter agE summiert), würden wir doppelt Steuern auf die Ausschüttungen zahlen. Das ist auch genau der Grund, weswegen Flatex beim ausschüttenden All-World ETF keine Korrekturen am Depot durchführt wenn die Jahresmeldung erscheint - da die Steuern auf Ausschüttungen des vorherigen Jahres die Korrektur/Besteuerung der Meldung mehr als abdecken.

Wäre das nicht so, dann muss mir hier jemand erklären, wieso kein einziger steuer-einfacher Broker in Österreich nach Meldung des ausschüttenden Vanguard FTSE All-World ETFs oder des xtrackers MSCI World 1D ETFs weitere Steuern abzieht.

Bei mir geht es um den ausschüttenden Swap-ETF LU0392494562 (Lyxor MSCI World, ehem. ComStage), von dem ich aus historischen Gründen noch ein paar Stücke habe. Der Fonds schüttet im Sommer (im neuen Fonds-Geschäftsjahr) ohne OeKB-Meldung aus. GJ-Ende ist der 30.06.

Im August 2019 hat er USD 1.16 ausgeschüttet, die zu diesem Zeitpunkt (bzw. mit der Einkommenssteuererklärung für 2019) mit 27,5% voll zu versteuern waren.

Die OeKB-Meldung für das GJ mit Ende 30.06.2019 erging am 03.01.2020 und weist aus:

 

Ausschüttungen 27,5% (Kennzahlen 897 oder 898) 0,0000

Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) 1,1616

Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998) 0,0000

Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um 0,0000

 

Diese agE muss ich in meiner Steuererklärung für 2020 angeben und bewirken eine erneute Steuerlast über die USD 1.16, allerdings ohne Erhöhung der steuerlichen Anschaffungskosten.

 

Nun kann ich mir denken: okay, das ist halt, weil die Ausschüttung erst nach GJ-Ende erfolgt ist und wird wohl mit der nächsten Jahresmeldung korrigiert sein. Denkste. Am 20.01.2021erging die OeKB-Meldung für das GJ 2019/20, die wieder in allen vier Zeilen 0,0000 ausweist, außer für die agE, wo wieder genau die Höhe der Ausschüttung von August 2020 steht.

 

So wie ich das sehe, muss ich somit jede Ausschüttung doppelt versteuern.

Any thoughts?

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austrian_asinus

Für alle die es noch nicht kennen habe ich einen Buchtipp, zwar nicht mehr ganz aktuell (2017) aber ich denke trotzdem recht hilfreich. Investmentfonds in Fallbeispielen von Ernst Marschner. Erhältlich z.B. hier https://www.lindeverlag.at/buch/investmentfonds-in-fallbeispielen-17802?page_id=1.

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nougat

Ein kleines Update bei Invesco ETFs
Invesco EQQQ Nasdaq100 [IE0032077012] hat nun angefangen auch Ausschüttungsmeldungen zu liefern:

oekb-link


Wurde bei der DADAT auch gleich richtig abgerechnet:

Bruttoausschüttung von 0.2335$

Abgezogene Steuer von 0.0391$

Aufgrund der Anrechnung der Quellensteuer kommt es nun zu einer Besteuerung von unter 27.5 %

 

Wenn jetzt Vanguard auch damit anfangen würde, wäre ja die Welt gleich viel besser.

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DonLuigi
Am 20.3.2021 um 12:57 von votacom:

So, ich bin jetzt (als Selbstversteuerer mit ausländischem Depot) auch in dieser Bredouille:

Bei mir geht es um den ausschüttenden Swap-ETF LU0392494562 (Lyxor MSCI World, ehem. ComStage), von dem ich aus historischen Gründen noch ein paar Stücke habe. Der Fonds schüttet im Sommer (im neuen Fonds-Geschäftsjahr) ohne OeKB-Meldung aus. GJ-Ende ist der 30.06.

Im August 2019 hat er USD 1.16 ausgeschüttet, die zu diesem Zeitpunkt (bzw. mit der Einkommenssteuererklärung für 2019) mit 27,5% voll zu versteuern waren.

Die OeKB-Meldung für das GJ mit Ende 30.06.2019 erging am 03.01.2020 und weist aus:

 

Ausschüttungen 27,5% (Kennzahlen 897 oder 898) 0,0000

Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) 1,1616

Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998) 0,0000

Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um 0,0000

 

Diese agE muss ich in meiner Steuererklärung für 2020 angeben und bewirken eine erneute Steuerlast über die USD 1.16, allerdings ohne Erhöhung der steuerlichen Anschaffungskosten.

 

Nun kann ich mir denken: okay, das ist halt, weil die Ausschüttung erst nach GJ-Ende erfolgt ist und wird wohl mit der nächsten Jahresmeldung korrigiert sein. Denkste. Am 20.01.2021erging die OeKB-Meldung für das GJ 2019/20, die wieder in allen vier Zeilen 0,0000 ausweist, außer für die agE, wo wieder genau die Höhe der Ausschüttung von August 2020 steht.

 

So wie ich das sehe, muss ich somit jede Ausschüttung doppelt versteuern.

Any thoughts?

Ich bleib bei meiner Einschätzung. Die Ausschüttungen sind nur einmal zu versteuern, und zwar zum Meldezeitpunkt. Außer du verkaufst in der Zwischenzeit Anteile.

 

Es ist nicht Sinn der Ö. Fonds-Besteuerung, dass man doppelt auf die selben Ausschüttungen Steuern zahlt (ohne das sie beim 1.Mal angerechnet werden), ein ganz klein wenig haben sich die Herrschaften bei der Umsetzung schon gedacht. 

 

Wie erklärst du dir sonst folgenden Punkt in der Jahresmeldung?
Ertragsteuerliche Behandlung - Ö. KESt die durch Steuerabzug erhoben wird - 12.9. Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt: 0,2872

 

Die nicht separat gemeldeten Ausschüttungen werden IMMER in die Jahresmeldung mit hineingenommen und sind dann zu versteuern (außer bei inl. Brokern).

 

 

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havelock
vor 2 Stunden von DonLuigi:

Ich bleib bei meiner Einschätzung. Die Ausschüttungen sind nur einmal zu versteuern, und zwar zum Meldezeitpunkt. 

Wie bereits öfter erwähnt steht halt in den Investmentfondsrichtlinien explizit das Gegenteil drin.

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nougat

Das steht in der Richtlinie:
 

Zitat

 

3.1.1.3.10.2. Besteuerung der Ausschüttung

 

> Zum Umfang der Steuerpflicht der Ausschüttung siehe Rz 173 ff.

Den Ausgangspunkt für die Ermittlung der Besteuerung beim Anleger bildet der in der Ausschüttungsmeldung vom steuerlichen Vertreter an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) gemeldete und dort veröffentlichte Ausschüttungsbetrag, der sich jeweils auf einen Fondsanteil bezieht. Aus diesem Ausschüttungsbetrag werden auf Basis der gemeldeten Daten die steuerpflichtigen Bestandteile ermittelt. Zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte ist dieser Betrag mit der Anzahl der im Zeitpunkt der Ausschüttung auf dem Wertpapierdepot des Anlegers befindlichen Fondsanteile zu multiplizieren. Dieses so ermittelte Ergebnis bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung, die mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 gesondert neben dem übrigen Einkommen in einer eigenen Schedule zu erfolgen hat.

 

> Sofern der steuerliche Vertreter des Investmentfonds nicht fristgerecht eine Ausschüttungsmeldung an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) übermittelt (spätestens einen Handelstag vor Ausschüttung), ist der im Rahmen der Ausschüttung zugeflossene Betrag in voller Höhe der Einkommensteuer zu unterwerfen. Die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 gesondert neben dem übrigen Einkommen in einer eigenen Schedule. Zu nichtgemeldeten Ausschüttungen siehe Rz 479 ff.

Die Einkünfte aus einer Ausschüttung sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter Kennzahl 898 einzutragen (Ausschüttungen bis 31.3.2012 waren unter der Kennzahl 754 einzutragen).

 

3.1.1.3.10.3. Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge

 

> Zum Umfang der Steuerpflicht der ausschüttungsgleichen Erträge siehe Rz 178 ff.

Die Grundlage für die Besteuerung bildet der auf der Website der OeKB (www.profitweb.at) in der Meldung über die ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) des steuerlichen Vertreters des Investmentfonds veröffentlichte Betrag, der sich jeweils auf einen Fondsanteil bezieht. Zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte ist dieser Betrag mit der Anzahl der im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der ausschüttungsgleichen Erträge auf dem Wertpapierdepot des Anlegers befindlichen Investmentfondsanteile zu multiplizieren. Dieses so ermittelte Ergebnis bildet die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung, die mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 gesondert neben dem übrigen Einkommen in einer eigenen Schedule zu erfolgen hat.

 

> Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen. (Zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge bis 31.3.2012 waren unter den Kennzahlen 754 und 409 im Formular E1, Zuflüsse von 1.4.2012 bis 31.12.2012 unter der Kennzahl 898 im Formular E1 einzutragen).

 

 

 

Klingt für mich so:
Keine Ausschüttungsmeldung: Pauschale Besteuerung [so wie beim steuereinfachen Broker]

Ausschüttungsmeldung: Versteuerung der Meldung

Jahresmeldung: Versteuerung der Meldung

 

Ob das jetzt Sinn oder keinen Sinn macht, sei mal dahin gestellt.

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DonLuigi
Am 25.3.2021 um 22:42 von nougat:

Das steht in der Richtlinie:
 

 

 

Klingt für mich so:
Keine Ausschüttungsmeldung: Pauschale Besteuerung [so wie beim steuereinfachen Broker]

Ausschüttungsmeldung: Versteuerung der Meldung

Jahresmeldung: Versteuerung der Meldung

 

Ob das jetzt Sinn oder keinen Sinn macht, sei mal dahin gestellt.

Wenn du nach der Logik vorgehst, müsstest du selbst wenn du bei einem steuereinfachen Broker bist, die Jahresmeldung z.B. beim ausschüttenden Vanguard FTSE All-World separat in die Steuererklärung aufnehmen, da inländische Broker wie Flatex diese in den letzten Jahren nicht separat abgerechnet haben (vermutlich weil die bezahlten Steuern auf Ausschüttungen höher lagen als die Steuern lt. Meldung). Machst du das?

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nougat
vor 3 Stunden von DonLuigi:

Wenn du nach der Logik vorgehst, müsstest du selbst wenn du bei einem steuereinfachen Broker bist, die Jahresmeldung z.B. beim ausschüttenden Vanguard FTSE All-World separat in die Steuererklärung aufnehmen, da inländische Broker wie Flatex diese in den letzten Jahren nicht separat abgerechnet haben (vermutlich weil die bezahlten Steuern auf Ausschüttungen höher lagen als die Steuern lt. Meldung). Machst du das?

Das ist der Richtlinientext der unter "3.1.1.3.10. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei ausländischem Depot" fällt.

Da ich ein inländisches Depot habe, betrifft mich dieser Abschnitt nicht.

 

Mich betrifft "3.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot"

Dort steht richtigerweise:

Zitat

Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 (inländisches Kreditinstitut) sind die Erträge aus der Ausschüttung bei einer natürlichen Person, die den Fondsanteil in ihrem Privatvermögen hält, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert."

 

Zitat

Mit der Abfuhr der aus einem inländischen Investmentfonds ausbezahlten Kapitalertragsteuer bzw. mit der Abfuhr des dem Verrechnungskonto des Anlegers angelasteten Betrages an Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Investmentfonds sind diese Erträge bei einer natürlichen Person, die den Fondsanteil in ihrem Privatvermögen hält, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert.

Also ich muss gar nichts bei meiner Steuererklärung aufnehmen, da alles was von der Depotbank durchgeführt wurde, als Endbesteuerung gilt.

Und da die inländischen Depotbanken gezwungen sind die Steuermeldungen umzusetzen müssen diese 'negativen' Steuermeldung auch umgesetzt worden sein. Sei es, indem sie nichts gemacht haben.

 

Wie aber weiter oben schon mal spekuliert worden ist, könnte man sich eventuell die zu viel bezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Da ich aber kein Steuerberater oder Steuerexperte bin,

und selber auch keinen Steuerberater habe, kann ich das nicht weiter kommentieren. Der Staat Österreich wird sich aber auch nicht beschweren wenn sie mehr kassiert haben als was ihnen zusteht ;)

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