hirtenhund Dezember 14, 2016 Ich warte bei der Hello noch auf die Abrechnung eines Thesaurierers (hat die Daten noch nicht weitergegeben) und hoffe es dann verifizieren zu können. Morgen schüttet der iShares DE0002635307 ja wieder aus. Vielleicht stelle ich die Abrechnung ein, dann können sich ja auch andere darauf stürzen. Bei diesem Fonds hätte es nach meinem Verständnis am 28.11.2016 ohnehin eine Jahresabrechnung mit Steuernachzahlung geben müssen, die Easybank hat jedenfalls am 05.12.2016 diesbezüglich Geld von meinem Konto abgebucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mixalot Dezember 14, 2016 · bearbeitet Dezember 14, 2016 von Mixalot Ich warte bei der Hello noch auf die Abrechnung eines Thesaurierers (hat die Daten noch nicht weitergegeben) und hoffe es dann verifizieren zu können. Morgen schüttet der iShares DE0002635307 ja wieder aus. Vielleicht stelle ich die Abrechnung ein, dann können sich ja auch andere darauf stürzen. Bei diesem Fonds hätte es nach meinem Verständnis am 28.11.2016 ohnehin eine Jahresabrechnung mit Steuernachzahlung geben müssen, die Easybank hat jedenfalls am 05.12.2016 diesbezüglich Geld von meinem Konto abgebucht. Danke Dir, habe deshalb schon heute bei mir nachgesehen. Die Hello hat mir das mit 30.11. verrechnet. Ich besitze den Fonds seit Mitte des Jahres (auch als Testballon, ob wohl alles mit der Abrechnung funktioniert). Leider muss ich sagen, ich kann die Abrechnungen nicht nachvollziehen. Interessant wäre, ob Du wenigstens pro Anteil die selben Beträge verrechnet bekommen hast, daher hänge ich die Info für die Ausschüttungen vom August/September und die Endabrechnung an. Wäre echt super, wenn Du deine Erfahrung hier postest! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
h@rry Dezember 14, 2016 Hallo Liebe Österreicher, habe nochmals konkret bei der BIW Bank nachgefragt, ob jetzt thesaurierende ETFs richtig versteuert werden, da ja hier im Forum unterschiedliche Aussagen im Umlauf sind. War wild entschlossen den Broker zu wechseln, falls ich keine befriedigende Antwort erhalte. Die BIW Bank hat mir versichert, dass die steuerliche Behandlung bei thesaurierenden Fonds angepasst wurde, sodass die steuerliche Behandlung auf Bankebene bei Thesaurierungsmeldung erfolgt.Die Anschaffungskosten werden hierbei erhöht, sodass die Doppelbesteuerung bei der Veräußerung vermieden wird. Hoffe ich konnte somit einige Zweifel zerstreuen. LG Super Sache! Danke für die Info. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hirtenhund Dezember 14, 2016 Wäre echt super, wenn Du deine Erfahrung hier postest! Bitte gerne. Ich halte den Fonds seit Mitte September, die Abrechnung lautet: KESt aus Neubestand: 0,0919 Auslands-KESt neu: -0,3395 –––––––––––––––––––––––––––– Valuta: -0,2476 Diese Zahlen entsprechen offenbar deinen Abrechnungen, auf Profitweb finde ich sie nicht. Etwas lohnender ist der Abschnitt „Steuerrelevanter Anschaffungswert aktuell“, hier wird wie folgt herumgerechnet: Anschaffungswertreduzierender Betrag*: -0,6242 Anschaffungswerterhöhender Betrag: 1,5258 * Das sind unter anderem Ausschüttungen, Einlagenrückzahlungen und sonstige Kapitalmaßnahmen. ** Entspricht in der Regel den ausschüttungsgleichen Erträgen. Diese unterliegen dem KESt-Abzug. Beide Zahlen entsprechen genau der Meldung vom 28.11.2016 auf Profitweb, aber egal, wie ich rechne, ein Zusammenhang mit den gültigen Steuersätzen erschließt sich mir nicht. Es scheint irrelevant zu sein, wann man den Fonds gekauft hat – Steuer zahlen muss man, wenn man ihn am Stichtag hält, auch wenn die Abrechnung sich auf ein Jahr bezieht, in dem man gar nicht Eigentümer des Papiers war. Mich erinnert die Vorgangsweise etwas an das berüchtigte HeizKG, bei dem man ja auch quasi die Heizgewohnheiten des Vormieters bezahlt, wenn man zum Stichtag Mieter ist – nur ist es in diesem Fall nicht so schlimm, weil das Geld nicht weg ist, sondern später beim Verkauf steuermindernd wirkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mixalot Dezember 15, 2016 · bearbeitet Dezember 15, 2016 von Mixalot Diese Zahlen entsprechen offenbar deinen Abrechnungen, auf Profitweb finde ich sie nicht. Etwas lohnender ist der Abschnitt „Steuerrelevanter Anschaffungswert aktuell“, hier wird wie folgt herumgerechnet: Anschaffungswertreduzierender Betrag*: -0,6242 Anschaffungswerterhöhender Betrag: 1,5258 * Das sind unter anderem Ausschüttungen, Einlagenrückzahlungen und sonstige Kapitalmaßnahmen. ** Entspricht in der Regel den ausschüttungsgleichen Erträgen. Diese unterliegen dem KESt-Abzug. Beide Zahlen entsprechen genau der Meldung vom 28.11.2016 auf Profitweb, aber egal, wie ich rechne, ein Zusammenhang mit den gültigen Steuersätzen erschließt sich mir nicht. Die Werte für die Änderung des steuerlichen Anschaffungswertes sind bei mir gleich, habe ich vergessen reinzukopieren, danke! Irgend wie ist es schon erschütternd, keiner von uns kann die Steuer nachvollziehen. Wenigstens fällt auf Grund der Endbesteuerung dafür keine ESt-Erklärung an - das wäre sicher ein Spaß. Es scheint irrelevant zu sein, wann man den Fonds gekauft hat – Steuer zahlen muss man, wenn man ihn am Stichtag hält, auch wenn die Abrechnung sich auf ein Jahr bezieht, in dem man gar nicht Eigentümer des Papiers war. Mich erinnert die Vorgangsweise etwas an das berüchtigte HeizKG, bei dem man ja auch quasi die Heizgewohnheiten des Vormieters bezahlt, wenn man zum Stichtag Mieter ist – nur ist es in diesem Fall nicht so schlimm, weil das Geld nicht weg ist, sondern später beim Verkauf steuermindernd wirkt. Das dürfte in der Tat so sein. Auf alle Fälle gibt es von mir ein großes Danke für deine Zahlen, so wissen wir nun: Hello und Easy verrechnen die richtigen Werte (laut Profitweb & steuerlichen Vertreter) und für Otto-Normal-Verbraucher sind diese nicht nachvollziehbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hirtenhund Dezember 15, 2016 Irgend wie ist es schon erschütternd, keiner von uns kann die Steuer nachvollziehen. Wenigstens fällt auf Grund der Endbesteuerung dafür keine ESt-Erklärung an - das wäre sicher ein Spaß. Ich habe Profitweb nochmals durchsucht, um folgende Daten zu überprüfen: KESt aus Neubestand: 0,0919 Auslands-KESt neu: -0,3395 –––––––––––––––––––––––––––– Valuta: -0,2476 Die relevanten Daten finden sich unter Punkt 12 der Jahresmeldung: Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 0,2476 KESt auf ausländische Dividenden 0,3395 Woraus ergeben sich aber die 0,0919 aus „KESt aus Neubestand“? Ganz einfach, man muss nur ein bisschen mit dem Vorzeichen der übrigen Zahlen spielen: KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0183 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 … 0,0614 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen… -0,1717 Wie der steuerliche Vertreter auf diese Zahlen kommt, das ist wohl höhere Mathematik oder ein Geheimnis des Glaubens. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Krause Januar 5, 2017 Hallo liebe ETF Geplagte: laut einer Onlinewerbung wirbt Flatex mit: Automatische Verrechnung der österr. KESt – sorgenfreier Broker https://www.flatex.a....finadcpo.18362 hat Flatex nun die automatische Verrechnung implementiert? Danke für eure Hilfe Jens Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ETFAustria Januar 6, 2017 Mir hat die BIW Bank das auf Anfrage bestätigt wie ich schon vor einiger Zeit hier gepostet habe. Hab auch eine Anfrage an den VKI gestellt wie die Rechtslage bzgl. Steuerabführung ist. Der VKI sagt bei Privatanlegern und Meldefonds liegt der Ball bei der Bank. Fall es nachträglich zu Aufrollungen kam, gab es keine Konsequenzen für Konsumenten. Hier der Text: Gerne haben wir für Sie intern nachgefragt: Die Abführung von Kapitalertragssteuer ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Daraus ergibt sich nach unserer Interpretation, dass für die Höhe und Abfuhr der sogenannte Abzugsverpflichtete haftet. Also der inländische Broker, Bank etc. Auszug § 95 EStG Schuldner und Abzugsverpflichteter §95. (1) Schuldner der Kapitalertragsteuer ist der Empfänger der Kapitalerträge. Der Abzugsverpflichtete (Abs.2) haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß §186 Abs.2 Z2 des Investmentfondsgesetzes2011 und gemäß §40 Abs.2 Z1 des Immobilien- Investmentfondsgesetzes einbehalten, haften für die Richtigkeit der gemeldeten Beträge der Rechtsträger des Investmentfonds und der steuerliche Vertreter zur ungeteilten Hand; die Haftung ist vom Finanzamt Wien1/23 geltend zu machen. (2) Abzugsverpflichteter ist: 1.Bei Einkünften aus der Überlassung von Kapital, einschließlich tatsächlich ausgeschütteter Erträge und als ausgeschüttet geltender Erträge aus einem §186 oder §188 des Investmentfondsgesetzes 2011 oder einem §40 oder §42 des Immobilien- Investmentfondsgesetzes unterliegende Gebilde: a)Der Schuldner der Kapitalerträge, wenn dieser Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts ist und es sich um Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß §27 Abs.2 Z1, §27 Abs.5 Z7 oder Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Sinne des §27a Abs. 1 Z 1 handelt. b)die auszahlende Stelle in allen anderen Fällen. Auszahlende Stelle ist: – das Kreditinstitut, das an den Kuponinhaber Kapitalerträge im Zeitpunkt der Fälligkeit und anteilige Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung des Wertpapiers auszahlt, – der inländische Emittent, der an den Kuponinhaber solche Kapitalerträge auszahlt, - die Zweigstelle eines Dienstleisters mit Sitz in einem Mitgliedstaat, der auf Grund der Richtlinie 2013/36/EU, ABl. Nr.L 176 vom 27.06.2013 S. 338, oder auf Grund der Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 114 von 187 Richtlinie 2004/39/EG, ABl. r. L 145 vom 30.04.2004 S.1, in der Fassung der Richtlinie 2010/78/EU, ABl. Nr. L 331 vom 15.12.2010 S.120, zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen im Inland berechtigt ist. - Ein Dritter, der Kapitalerträge im Sinne des §27 Abs.5 Z 1 und 2 gewährt. - Bei ausländischen Kapitalerträgen im Sinne des §27 Abs.2 Z1 lit. a bis c das Kreditinstitut, das die Kapitalerträge auszahlt. 2. Bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und bei Einkünften aus Derivaten: a) Die inländische depotführende Stelle. b) Die inländische auszahlende Stelle, wenn keine inländische depotführende Stelle vorliegt, es sich bei der depotführenden Stelle um eine Betriebsstätte der auszahlenden Stelle oder ein konzernzugehöriges Unternehmen handelt und die auszahlende Stelle in Zusammenarbeit mit der depotführenden Stelle die Realisierung abwickelt und die Erlöse aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus dem Differenzausgleich, aus der Veräußerungvon Derivaten oder die Stillhalterprämie gutschreibt. Als inländische depotführende oder auszahlende Stellen kommen in Betracht: – Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes (§1 BWG), - Zweigstellen eines Kreditinstituts aus Mitgliedstaaten (§9 BW G), - Zweigstellen eines Dienstleisters mit Sitz in einem Mitgliedstaat, der auf Grund der Richtlinie 2013/36/EU, ABl. Nr. L176 vom 27.06.2013 S. 338, oder auf Grund der Richtlinie 2004/39/EG, ABl. Nr. L 145 vom 30.04.2004 S.1, in der Fassung der Richtlinie 2010/78/EU, ABl. Nr.L 331 vom 15.12.2010 S.120, zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen im Inland berechtigt ist. Die Abführung unterliegt somit den Finanzdienstleistern und nicht dem Verbraucher. Allerdings ist bei zu hoher Belastung der Verbraucher selbst verpflichtet, entsprechend eine Berichtigung über seine Steuererklärung zu veranlassen. Aus der Praxis wissen wir jedoch, dass es teilweise zu alten Aufrollungen über die Banken kommen kann, weil insbesondere zu Beginn dieser Regelung zu fehlerhaften Berechnungen gekommen ist. Bisher sind uns allerdings nur Nachforderungen bekannt. Weitere Konsequenzen ergaben sich nach unserem Wissensstand für die Verbraucher daraus nicht. Diese Ausführungen gelten nur für Verbraucher und sind nicht für Unternehmensanlagen gültig. Sie gelten auch nur, wenn für die Fonds ein steuerlicher Vertreter in Österreich gemeldet wurde. Davon ist entsprechend auszugehen, wenn der Fonds in der Datenbank der OEKB unter www.profitweb.at als KESt-Meldefonds gelistet ist. Dort sind auch die gemeldeten Steuerdaten hinterlegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dagobertduck2204 Januar 7, 2017 Super, das heißt um sämtliche Versteuerungsfragen wie sie in diesem Thread hier alle erwähnt wurden, muss man sich als Privatanleger nun überhaupt nicht mehr kümmern, sondern das macht alles die Bank, in diesem Fall Flatex? oder bleibt für den Privatanleger doch noch selbst etwas zu tun in Sachen korrekter Versteuerung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mixalot Januar 7, 2017 Mir hat die BIW Bank das auf Anfrage bestätigt wie ich schon vor einiger Zeit hier gepostet habe. Hab auch eine Anfrage an den VKI gestellt wie die Rechtslage bzgl. Steuerabführung ist. Der VKI sagt bei Privatanlegern und Meldefonds liegt der Ball bei der Bank. Fall es nachträglich zu Aufrollungen kam, gab es keine Konsequenzen für Konsumenten. Danke für diesen Beitrag! Hoffen wir das zukünftig genau so verfahren wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nandrias Januar 18, 2017 · bearbeitet Januar 18, 2017 von nandrias Gestern wurde von flatex die KESt für die im Jahr 2016 anfallenden ausschüttungsgleichen Erträge abgebucht. Scheint also implementiert worden zu sein. Gilt aber, so wie es ausschaut, auch nur für Fonds, bei denen das Meldedatum für den Steuerreport 2016 auf das Jahr 2017 fällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dagobertduck2204 Januar 20, 2017 Ja, bei mir hat flatex letztens auch die KESt. für die ausschüttungsgleichen Erträge abgebucht. Ich hätte jetzt dazu folgende Fragen: 1) Ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie flatex auf den KESt.-Betrag, den sie mir abgebucht haben, gekommen sind. Habe bei profitweb meinen ETF eingegeben, aber da finde ich auch keine schlüssige und vor allem nachvollziehbare Erklärung dafür wie man auf diesen KESt-Betrag kommt. Gibt es irgendeine Möglichkeit, wo man genau nachrechnen und nachvollziehen kann, wie flatex auf diesen KESt-Betrag gekommen ist? Oder muss man das einfach als gegeben hinnehmen und darauf vertrauen, dass das schon richtig berechnet wurde? 2) Und eine vielleicht etwas blöde Frage, aber mich würde es trotzdem interessieren: Bei thesaurierenden ETFs zahlt man ja für die ausschüttungsgleichen Erträge jedes Jahr Steuern, obwohl man keinen tatsächlichen Kapitalzufluss hat durch diese ausschüttungsgleichen Erträge. Wenn man jetzt vor hat, so einen ETF jahrelang zu halten, dann zahlt man ja auch jahrelang immer wieder vorschüssig diese Steuer. Gibt's eine Möglichkeit, sich diese Steuer schon während des Anlagezeitraums vom Finanzamt zurückzuholen? (Ich weiß, dass diese vorschüssig bezahlte Steuer dann beim endgültigen Verkauf des ETFs berücksichtigt wird, aber mir geht's darum, dass ich nicht einsehe, dass ich dem Finanzamt sozusagen jahrelang einen steuerlichen Vorschuss zahlen muss) Oder gibt's da keine Möglichkeit und man muss das einfach so hinnehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nandrias Januar 20, 2017 Zu 1) Also für mich ist im Abrechnungs-PDF alles transparent dargelegt. In profitweb sind die Beträge in EUR während flatex bei mir die ausschüttungsgleichen Errräge (agE) in USD ausgibt und dann erst in EUR umrechnet. Zu 2) Verstehe die Frage nicht. Die agE sind ja schon laufend wertmäßig zugeflossen. Nur steuerlich wird das so behandelt als ob alles am Meldetag zugeflossen ist, wobei gleichzeitig auch der Anschaffungswert um die agE angehoben, sodass bei Verkauf eben nicht doppelt besteuert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vercingetorix Januar 20, 2017 · bearbeitet Januar 20, 2017 von Vercingetorix Was für ETF habt ihre wenn ich fragen darf? Möchte die Steuerdaten checken wann die ETF ihre Daten gemeldet haben und wie lange es gedauert hat bis flatex.at die Steuern abgebucht hat. Ein Problem das ich nämlich noch habe ist das ich kaum Geld am Cashkonto habe und wenn die Steuern einmal abgebucht werden dann komme ich ins Minus und muss Zinsen zahlen. Dies sind meine und ich habe noch nicht gezahlt bis jetzt!! db x-trackers S&P 500 UCITS ETF 1C LU0490618542 ComStage STOXX Europe 600 NR UCITS ETF LU0378434582 ComStage MSCI Pacific TRN UCITS ETF LU0392495023 ComStage MSCI Emerging Markets TRN UCITS ETF LU0635178014 ComStage MSCI USA Small Cap TRN UCITS ETF LU0392496005 ComStage MSCI Europe Small Cap TRN UCITS ETF LU0392496344 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nandrias Januar 21, 2017 Das spätestens mögliche Meldedatum ist Gesvhäftsjahresende + 7 Monate. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich diese Frist auch ausgenutzt wird. Ich habe den ishares core msci world. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blackjack Februar 11, 2017 Hallo zusammen, Erstmal Danke für diesen tollen Thread mit Österreichbezug. Nachdem ich mir auch vor kurzen ein Depot auf flatex.at erstellen hab lassen, ist wohl er Eröffnungspost nun auch bereits nebensächlich geworden und ich gehe davon aus dass die Steuer richtig abgeführt wird. Dennoch habe ich einige Fragen zum österreichischen Steuersystem, da dies doch vom deutschen Recht abzuweichen scheint. Gehe ich der Annahme richtig, dass der Holmaier Thread bezüglich steuerhässliche und steuerschonende ETF für uns nicht relevant ist? Ich habe bisher dies so verstanden, dass in Österreich ein Meldefond steuergünstig ist, alles andere ist nicht von Belangen. Zusätzlich sind thesaurierende ETF aufgrund der 11% Ersparnis für die Vermögensbildung sinnvoller (Auch weil wir keinen Sparer Pauschebetrag haben?), Ob dieser synthetisch oder replizierend ist, soll nicht von Belangen sein? Die tolle Auflistung von Holzmaier bezüglich des TD im jährlichen Mittel, kann auch für uns verwendet werden? Fazit: Man suche bei einer Veranlagung von 20 Jahre + einen thesaurierenden Meldefond ETF mit geringer TD? Bei meiner Recherche bin auf folgende gestoßen. (200€ /Monat Sparplan zur Altersvorsorge, sowie Kinderdepot im einen) 70% MSCI World IE00B4L5Y983 30 Emerging Market LU0635178014 Beide sind bei Flatex Sparplanfähig und ich denke klassische ETF mit denen man problemlos beginnen kann? Nach ein paar Jahren und gleichzeitig Erhöhung der Sparraten möchte ich auch 50/20/30 umsteigen. Nur macht dies bei 200€ noch keinen Sinn m.M.n. LG Blackjack Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hirtenhund Februar 11, 2017 vor 14 Stunden schrieb Blackjack: Gehe ich der Annahme richtig, dass der Holmaier Thread bezüglich steuerhässliche und steuerschonende ETF für uns nicht relevant ist? Ich habe bisher dies so verstanden, dass in Österreich ein Meldefond steuergünstig ist, alles andere ist nicht von Belangen. Zusätzlich sind thesaurierende ETF aufgrund der 11% Ersparnis für die Vermögensbildung sinnvoller (Auch weil wir keinen Sparer Pauschebetrag haben?), Ob dieser synthetisch oder replizierend ist, soll nicht von Belangen sein? Die tolle Auflistung von Holzmaier bezüglich des TD im jährlichen Mittel, kann auch für uns verwendet werden? Fazit: Man suche bei einer Veranlagung von 20 Jahre + einen thesaurierenden Meldefond ETF mit geringer TD? Ja, ja, ja und ja. Bei thesaurierenden Fonds gibt es nur ein psychologisches Problem: Man ist in regelmäßigen Abständen mit Zahlungen konfrontiert, für die keine saliente (also dem Gehirn unmittelbar einsichtige) Gegenleistung vorhanden ist. Das trifft auch bei ausschüttenden Fonds zu, wenn die Jahresmeldung kommt, aber bei denen kann man es gedanklich mit den Ausschüttungen im selben Jahr „verrechnen“. Das ist zwar alles nicht rational, weil der Anschaffungswert dadurch erhöht wird, man insgesamt nicht mehr Steuern zahlt und sogar ein zusätzlicher Steuerstundungseffekt eintritt, aber selbst hartgesottene Anleger sind ein Opfer ihrer Psyche. Bei sehr großen Vermögen kann es sogar dazu kommen, dass man die Zahlungen nicht so ohne weiteres aus dem laufenden Einkommen bezahlen kann. Dann müsste man Anteile verkaufen, es würde womöglich die loss aversion zuschlagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blackjack Februar 12, 2017 vor 9 Stunden schrieb hirtenhund: Ja, ja, ja und ja. Bei thesaurierenden Fonds gibt es nur ein psychologisches Problem: Man ist in regelmäßigen Abständen mit Zahlungen konfrontiert, für die keine saliente (also dem Gehirn unmittelbar einsichtige) Gegenleistung vorhanden ist. Das trifft auch bei ausschüttenden Fonds zu, wenn die Jahresmeldung kommt, aber bei denen kann man es gedanklich mit den Ausschüttungen im selben Jahr „verrechnen“. Das ist zwar alles nicht rational, weil der Anschaffungswert dadurch erhöht wird, man insgesamt nicht mehr Steuern zahlt und sogar ein zusätzlicher Steuerstundungseffekt eintritt, aber selbst hartgesottene Anleger sind ein Opfer ihrer Psyche. Bei sehr großen Vermögen kann es sogar dazu kommen, dass man die Zahlungen nicht so ohne weiteres aus dem laufenden Einkommen bezahlen kann. Dann müsste man Anteile verkaufen, es würde womöglich die loss aversion zuschlagen. Vielen Dank für die Antwort. Ja das ärgert mich auch bereits im Vorhinein, da ich den Sinn dahinter nicht ganz verstehe, Steuer für Gelder zu zahlen, dir mir real nicht zukommen. Aber naja man muss halt im Kopf behalten,dass durch den Steuerstundungssatz man ja sogar besser aussteigt. Eine Erhöhung der Kest in den nächsten 20 Jahren halte ich auch für unwahrscheinlich. Ist es nicht vorgeschrieben, dass diese höchstens 50% des maximalen EST-Satzes betragen darf?. Nachdem die Politik durch einen Trick diese bereits von 50% auf 55% angehoben hat, denke ich wird 27,5% das höchst mögliche bleiben. Meine Annahme ist richtig, dass die Wahl auf physische oder synthetisch replizierende ETF keine Steuerauswirkung haben? Ich verstehe nur noch nicht ganz die Angaben auf der Profitweb Homepage, da ich aus diesen Steuerzahlen, der von mir oben genannten ETF nicht schlau werde. Mein Logik sagt mit aber als Beispiel. Einstiegswert 100€ je Anteil bei Geschäftsjahrbeginn. Ende des Jahres 105€ je Anteil. von diesen 5€ werden 60% mit der KEST belastet (25 oder 27,5 % ? ) ich denke 27,5%, also 5x 0,6x0,275 = 0,825 € Der Anschaffungswert steigt auf 103€ , wiederinvestiert werden 105€ - 0,825 = 104,175€ Falls im darauffolgenden Jahr ein Verlust geschrieben wird und der Anteilswert auf 90€ sinkt ist natürlich keine Steuer fällig und auch zukünftig erst wieder wenn der Anteil auf über 103€ steigt? Ich hoffe diese Annahme ist richtig, ich befürchte nur ich habe hier die Quellensteuer außen vorgelassen, wird diese auf das Fondsdomizil (z.B. Irland 20% ) bemessen? Nachdem nur 15% angerechnet werden würde man noch einen zusätzlichen Verlust von 5 % schreiben. Das wäre dann 105€ Ausgangswert , 1,5€ Quellensteuer, bleiben 103,5€ , 3,5 x 0,6 x 0,125 ) 0,2625€ KEST Nur was wäre dann der Anfangswert? Iwie verwirrend das ganze :/ Worauf ich auch hinaus möchte, kann man mit den Zahlen auf profitweb einen steuerschonenden ETF finden?, oder wird bei jedem gleich gerechnet und man sollte nur ein Auge auf die Quellensteuer haben. PS: Was sagst du zu diesen ETF? Denke das sind wohl eher klassische?, Alles dabei Swaper, Ishare/comstage und beide die besten TD ihrer Kategorie. 70% MSCI World IE00B4L5Y983 30 Emerging Market LU0635178014 Bei "nur" 200€ monatlich macht es wohl keinen Sinn jetzt schon einen 3 ETF (Europa) hinzuzufügen, oder? LG Blackjack Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dagobertduck2204 Februar 12, 2017 · bearbeitet Februar 12, 2017 von dagobertduck2204 Ich muss zugeben, ich blicke bei dieser ganzen Thematik hinsichtlich der Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge immer weniger durch. Ich habe auch ein Depot bei Flatex und wie schon erwähnt wurde mir vom Konto auch der steuerliche Betrag für die ausschüttungsgleichen Erträge eines thesaurierenden ETF abgezogen und der Anschaffungswert meines ETF wurde auch tatsächlich erhöht. Aber beim Nachrechnen ob das auch wirklich alles stimmt, scheitere ich kläglich. Daher meine Frage: Hat das jemand, der bei Flatex ist, auch nachgerechnet, ob die Steuer korrekt berechnet wurde und ob der Anschaffungswert um den richtigen Wert erhöht wurde? Es wurde hier auch von einem Abrechnungs-PDF geschrieben, dass man von flatex erhält, wo man das angeblich nachvollziehen bzw. nachrechnen kann wie das alles berechnet wurde. Aber wo finde ich dieses Abrechnungs-PDF? Ich habe von Flatex nichts derartiges bekommen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hirtenhund Februar 12, 2017 vor 12 Stunden schrieb Blackjack: Ja das ärgert mich auch bereits im Vorhinein, da ich den Sinn dahinter nicht ganz verstehe, Steuer für Gelder zu zahlen, dir mir real nicht zukommen. Aber naja man muss halt im Kopf behalten,dass durch den Steuerstundungssatz man ja sogar besser aussteigt. Eine Erhöhung der Kest in den nächsten 20 Jahren halte ich auch für unwahrscheinlich. Ist es nicht vorgeschrieben, dass diese höchstens 50% des maximalen EST-Satzes betragen darf?. Nachdem die Politik durch einen Trick diese bereits von 50% auf 55% angehoben hat, denke ich wird 27,5% das höchst mögliche bleiben. Die Besteuerung ist durchaus sachgerecht, weil sie dich im Wesentlichen so stellt, als würdest du Einzeltitel besitzen (oder sogar etwas besser). Sie ist halt psychologisch wenig einsichtig. Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen. Ich würde aber darauf tippen, dass die KEST in ihrer heutigen Form in einigen Jahren ganz abgeschafft wird und Kapitalerträge zum individuellen Steuersatz versteuert werden. Durch die zunehmende internationale Transparenz und auch durch Aussagen des deutschen Finanzministers geht der Zug meiner Einschätzung nach deutlich in diese Richtung. Das kann man abhängig von seiner politischen Einstellung gut oder schlecht finden. Ich bin eher dafür, weil ich es absurd finde, Arbeitseinkommen höher zu besteuern als Kapitalerträge. Auch das Argument, dass es sich bereits um versteuertes Geld handelt, lasse ich nicht gelten – Kapitalerträge sind ja nicht bereits versteuert und außerdem ist Mehrfachbesteuerung die Regel (vgl. USt und ESt). Aber das sehen viele ehrbare Leute auch ganz anders. Zitat Ich verstehe nur noch nicht ganz die Angaben auf der Profitweb Homepage, da ich aus diesen Steuerzahlen, der von mir oben genannten ETF nicht schlau werde. Mein Logik sagt mit aber als Beispiel. Einstiegswert 100€ je Anteil bei Geschäftsjahrbeginn. Ende des Jahres 105€ je Anteil. Da ist aus meiner Sicht bereits der Ansatz falsch. Es werden ja nicht Differenzen der Börsenkurse der ETF besteuert (zumindest nicht bei Meldefonds), sondern im Fonds entstandene Dividenden, Veräußerungsgewinne, etc. Ich glaube, man lebt glücklicher, wenn man die Angaben der Fondsgesellschaft einfach glaubt. Man kann ohnehin nichts dagegen machen. Zitat PS: Was sagst du zu diesen ETF? Denke das sind wohl eher klassische?, Alles dabei Swaper, Ishare/comstage und beide die besten TD ihrer Kategorie. Dazu habe ich persönlich keine Meinung, weil ich Swapper aus prinizipiellen Gründen nicht kaufe. Wenn ich den Holzmeier-Thread aber richtig lese, handelt es sich bei deinem MSCI World nicht um den Spitzenreiter hinsichtlich TD. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Martinuzzi Februar 12, 2017 vor 13 Stunden schrieb Blackjack: Eine Erhöhung der Kest in den nächsten 20 Jahren halte ich auch für unwahrscheinlich. Ist es nicht vorgeschrieben, dass diese höchstens 50% des maximalen EST-Satzes betragen darf?. Nachdem die Politik durch einen Trick diese bereits von 50% auf 55% angehoben hat, denke ich wird 27,5% das höchst mögliche bleiben. Auf das würde ich mich nicht allzu sehr verlassen... Die einfachste Lösung für die Politik wäre es, den Spitzensteuersatz auf 80% anzuheben (ab einem Einkommen von zB 100 Millionen) und schon ist die Hälfte davon 40%.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hirtenhund Februar 12, 2017 vor 9 Minuten schrieb Martinuzzi: Auf das würde ich mich nicht allzu sehr verlassen... Die einfachste Lösung für die Politik wäre es, den Spitzensteuersatz auf 80% anzuheben (ab einem Einkommen von zB 100 Millionen) und schon ist die Hälfte davon 40%.. Die Regelung mit der Hälfte des Spitzensteuersatzes gibt es seit 14.08.2015 ohnehin nicht mehr, vgl. die Änderung in § 1 Abs. 4 Endbesteuerungsgesetz. Man braucht zwar eine Verfassungsmehrheit, um den Deckel von 27,5% zu erhöhen, aber das war bisher noch nie ein Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dagobertduck2204 Februar 14, 2017 So, ich habe jetzt versucht, die Steuer anhand der Daten die von Flatex zur Verfügung gestellt werden, zu berechnen, aber ich komme auf kein korrektes Ergebnis :-( Konkret geht's um Folgendes: Ich habe einen thesaurierenden ETF in meinem Depot, der mit 36,59 € als Kaufkurs pro Stück eingebucht wurde, insgesamt habe ich davon 55 Stück, das macht insgesamt 2012,45 €. Im Jänner wurden mir für diesen ETF 9,51 € an Steuer vom Konto abgezogen. Der Einstandskurs meines ETF erhöhte sich auf 37,459 €, die 55 Stück haben jetzt also einen neuen Einstandswert von 2060,25 €. Das heißt, die Steuer die ich dann beim Verkauf des ETF bezahlen muss, verringert sich um 13,145 €. Dieser Betrag ergibt sich aus: (2060,25 - 2012,45) * 27,5 %. Bezahlt habe ich aber eben diese 9,51 € an Steuer und nicht die 13,145 €. Und diese 9,51 € sind auch keine 60 % von den 13,145 €. Also wie passen diese 9,51 € die mir vom Konto abgezogen wurden zu den 13,145 €, die ich jetzt weniger an Steuern bezahlen muss aufgrund der Erhöhung des Anschaffungswertes? Habe ich da wo einen Denkfehler bzw. vergessen etwas zu berücksichtigen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WhoAmI_ Februar 14, 2017 Du verwechselst da was ganz Wichtiges.Du zahlst ausschüttungsgleiche Erträge nur auf die IM Fonds angefallenen Erträge (saldiert mit den IM Fonds angefallenen Aufwendungen).Der Berechnungsvorgang den du beschreibst bezieht sich dann letzten Endes auf die anfallende Steuer bei Veräußerung des Fondsanteiles.Also zusammengefasst:1. Besteuerung auf Fondsebene (=agE)2. Besteuerung auf Anlegerebene (= Veräußerungderlös abzüglich den um die agE erhöhten, und um steuerfreie Ausschüttungen verminderten, Anschaffungskosten)LgGesendet von meinem ALE-L21 mit Tapatalk Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dagobertduck2204 Februar 14, 2017 Danke für deine Antwort. Naja, was ich nicht ganz verstehe ist: Im Endeffekt, also bei der Veräußerung des ETF habe ich dann insgesamt, wenn man alles zusammenzählt und berücksichtigt, genau 27,5 % auf die Differenz zwischen tatsächlichem Einkaufskurs und Verkaufskurs zu bezahlen. Das heißt, diese erwähnten 13,145 € an Steuer, die ich weniger bezahlen müsste, sind völlig irrelevant? Ich brauche also nur in Evidenz halten, dass wenn ich irgendwann mal den ETF verkaufe, dass mir alle bis dorthin vorab bezahlten Steuerbeträge angerechnet werden, sodass ich insgesamt auf eine Steuerbelastung von 27,5 % auf die Differenz zwischen Verkaufskurs und ursprünglichem Einkaufskurs komme, richtig? Und das heißt weiter, es bringt absolut nichts, zwischenzeitlich sich auszurechnen, wieviel Steuer man dann weniger bezahlen würde beim Verkauf, weil man da auf falsche Zahlen kommt (so wie ich eben auf diese 13,145 €) ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag