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laurooon

Teil eines ETF Depots übertragen, geht das ohne Abgeltungssteuer?

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laurooon

Hi zusammen,

 

folgende hypothetische Situation:

Ich habe einen ETF mit 1.000 Anteilen und einem Gesamtwert von 60.000€. Diese habe ich in 18 Jahren angespart und der ETF muss zwischen 2 Personen aufgeteilt werden. Person 1 (mein Kind) soll 800 Anteile bekommen und Person 2 (meine Nichte) soll 200 Anteile bekommen.

Im Rahmen einer Schenkung sollten eigentlich keine Schenkungssteuern anfallen. Auch eine Depotübertragung geht wohl generell, ich weiß nur nicht, ob auch eine teilweise Depotübertragung und ein Split auf zwei Personen möglich ist. Natürlich könnte ich den ETF auflösen und jedem seinen Anteil geben, was ich aber möchte ist die Vermeidung der Abgeltungssteuer durch den Übertragungsvorgang.

 

Geht das?


Gruß,

laurooon

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west263

Wer weiß jetzt schon, wie in 18 Jahren die steuerliche Situation in Deutschland ist.

Es macht keinen Sinn, sich jetzt schon mit so einer hypothetischen Situation zu beschäftigen. 

 

Spare erst mal regelmäßig. In 15 Jahren kannst Du dann mal anfangen, Dich damit zu beschäftigen. 

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laurooon

Da ist ja mein Freund wieder. :welcome:

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Du gibst der Bank die Anweisungen, x Anteile an Depot A, und y Anteile an Depot B, im Rahmen der Erfüllung zweier Schenkungsvereinbarungen zu übertragen.

Kopien dieser Vereinbarungen fügst du bei.

 

Es bleibt die Problematik der Anschaffungskosten: welche Anweisung wird zuerst ausgeführt? Wer bekommt die "billigen" bestandsgeschützten Altbestände?

- und hat damit Potential, den 100k€-Freibetrag für weitere Wertsteigerungen zu nutzen?

 

Die Bank muß FIFO anwenden!

Am besten würdest du der Bank exakte Anweisungen geben mit Mengen und Kaufdaten, also

 

Übertragen sie von den am 17.01.2005 gekauften 4,64 Stück => 4 Stück in Depot A und 0,64 Stück in Depot B

von den am 17.02.2005 gekauften 4,46 Stück ....

 

edit: Meistens kann die Bank aber nur ganze Stücke übertragen und hat die Nachkommastellen dann in den Anschaffungsdaten.

 

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west263
vor 4 Minuten von beamter97:

Wer bekommt die "billigen" bestandsgeschützten Altbestände?

- und hat damit Potential, den 100k€-Freibetrag für weitere Wertsteigerungen zu nutzen?

Das ist eine hypothetische Frage in die Zukunft, von heute an.

Da gibt es keinen 100k€ Freibetrag.

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beamter97
vor 21 Minuten von laurooon:

Ich habe einen ETF mit 1.000 Anteilen und einem Gesamtwert von 60.000€. Diese habe ich in 18 Jahren angespart

was habe ich da falsch verstanden? Beginn des Sparplans im Jahre 2002, oder?

 

Die Aussage " ich will anfangen zu sparen und in 18 Jahren das Depot aufteilen" habe ich nicht gelesen.

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west263
Gerade eben von beamter97:

was habe ich da falsch verstanden? Beginn des Sparplans im Jahre 2002, oder?

 

Die Aussage " ich will anfangen zu sparen und in 18 Jahren das Depot aufteilen" habe ich nicht gelesen.

dachte ich auch zuerst.

Aber ganz oben steht, hypothetische Situation und auf Grund seines anderen Thread, hat er noch nicht angefangen.

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beamter97

@ lauroon: Kauf dir ne Glaskugel, die dir die Steuerpläne des Nach-Nach-Nach-folgers von Herrn Scholz vorausssagt

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Aktie
vor 4 Stunden von laurooon:

Im Rahmen einer Schenkung sollten eigentlich keine Schenkungssteuern anfallen.

Trotzdem nicht die Anzeige ans FA innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung vergessen (Paragraph 30 ErbStG).

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