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DeusX

Erst Schenkung von Eltern erhalten oder erst heiraten?

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DeusX
· bearbeitet von DeusX

Hallo zusammen,


angenommen man ist Einzelkind (E) und die Eltern haben ein Haus in einer süddeutschen Großstadt (darin wohnen sie), eine kleine Wohnung in einer Studentenstadt (die ist vermietet und generiert dementsprechend Mieteinnahmen) und ca. 20k Barvermögen sowie insgesamt 40k Vermögen in Einzelaktien und einem aktiv gemanagten Fonds. Beide sind mittlerweile Ü70 und machen sich gerade Gedanken bzgl. Vererben, Schenkung und Nießbrauch. Wie viel könnten sie E alle 10 Jahre vererben?


Wenn E in 1-2 Jahren heiraten möchte und das Erbe bzw. das ggf. durch Schenkung erworbene Vermögen seiner Eltern vor einer möglichen Scheidung in 5, 7, 10, 20 Jahren schützen möchte: Sollte E bzw. sollte das Paar einen Ehevertrag abschließen? Gütertrennung? Zugewinngemeinschaft? Modifizierte Zugewinngemeinschaft? Andere Optionen?

 

Was kann E tun, um zumindest das, was es in die Ehe mitbringt, zu schützen? Es macht ja einen Unterschied, ob es erst erbt/geschenkt bekommt, wenn das Paar heiratet (bei Zugewinngemeinschaft), oder ob ich es (bei Gütertrennung?) schon mit in die Ehe bringe. Insofern dürfte die Frage im Titel tendenziell in Richtung "Erst erben/geschenkt bekommen, dann heiraten" zu beantworten sein, oder?

 

Ich bin sehr dankbar für eure Einschätzungen. Annahme: E hat selbst - falls das relevant ist - ein Vermögen von 20k in einem aktiv gemanagten Fonds, 10k in einem Vanguard-ETF, 20k in dividendenstarken Einzelaktien und zusätzlich noch eine Lebensversicherung.


Viele Grüße

DeusX

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beamter97
vor 12 Minuten von DeusX:

Es macht ja einen Unterschied, ob es erst erbt/geschenkt bekommt, wenn das Paar heiratet (bei Zugewinngemeinschaft), oder ob ich es (bei Gütertrennung?) schon mit in die Ehe bringe

Ds ist falsch, es macht keinen Unterschied.

Erbschaften/Schenkungen, die während der Ehe einer der Partner erhält, werden beim Zugewinnausgleich anläßlich einer Scheidung dem Anfangsvermögen zugerechnet.

Dieser Vermögensteil ist nämlich nicht während der Ehe von beiden gemeinsam geschaffen worden.

Das Problem ist meistens, dass vergessen wurde, das Anfangsvermögen zu dokumentieren.

Bei Grundvermögen ist das ja noch von fremder Seite (Grundbuch) dokumentiert, bei Kapitalvermögen sieht es anders aus. Und wenn dann noch (um Kosten zu sparen) gemeinsame Konten und Depots geführt wurden, lassen sich die Vermögensteile kaum voneinander abgrenzen.

 

Der Erbschafts/Schenkungssteuer-Freibetrag beträgt bei Kindern € 400k, gegenüber jedem Elternteil.

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Manticore

beamter hat recht. Du musst vor der Ehe dein Vermögen gut dokumentieren (Kontoauszüge etc.) und diese am besten dann auch bei deinen Eltern lagern, nicht bei dir daheim! Schenkungen sollten ebenfalls dokumentiert werden. D.h. im Schenkungsvertrag sollte ein Wert der Immobilie stehen!

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whister
vor 12 Minuten von Manticore:

beamter hat recht. Du musst vor der Ehe dein Vermögen gut dokumentieren (Kontoauszüge etc.) und diese am besten dann auch bei deinen Eltern lagern, nicht bei dir daheim! Schenkungen sollten ebenfalls dokumentiert werden. D.h. im Schenkungsvertrag sollte ein Wert der Immobilie stehen!

Am einfachsten ist es wenn beide Partner eine Anfangsbilzanz aufstellen und sich diese gegenseitig unterschreiben lassen. Sollte sich der Partner dagegen wehren würde ich die Hochzeit abblasen.

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elfstone

Noch ein Punkt den man Bedenken sollte: Wenn man einen Ehevertrag macht, hängen die Kosten vom Gegenstandswert ab (also auch von dem Vermögen das du schon hast). Wenn du dir erst 400k€ schenken lässt und dann den Ehevertrag machst, zahlst du deutlich mehr für den Ehevertrag. 

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kleinerfisch
vor 2 Stunden von beamter97:

Ds ist falsch, es macht keinen Unterschied.

Erbschaften/Schenkungen, die während der Ehe einer der Partner erhält, werden beim Zugewinnausgleich anläßlich einer Scheidung dem Anfangsvermögen zugerechnet.

Bei Schenkungen scheint das aber nicht so eindeutig zu sein. s. zB hier.

Kommt alsoauf den Schenkungsvertrag an, bei Immobilien muss das ja sowieso notariell sein.

Die flüssigen Gelder kann man dann evtl. gleich mitverschenken oder belässt sie bei den Eltern bis zum Erbfall.

 

Ansonsten ist vielleicht noch die 10-Jahres-Grenze wichtig: FÜr die Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer werden alle Schenkungen und Erbmassen von derselben Person in den letzten 10 Jahren zusammengerechnet.

Falls E also heute die 60k Barvermögen und die kleine Wohnung im Wert von zB 200k bekommt und in neun Jahren der Erbfall für das Elternhaus (Wert 400k) eintritt, müssten Steuern auf 60+200+400-400 Freibetrag = 260k bezahlt werden. Tritt der Erbfall erst nach 10 Jahren ein, ist alles steuerfrei.

(Hierbei ist noch nicht bedacht, dass E ja ggf. von zwei Elternteilen erbt, jenachdem, welchem Elternteil was gehört und wie die Erbfolge unter den Eltern ausgestaltet ist.

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Aktie

Wie über mir richtig erwähnt ist der Erbfall innerhalb von 10 Jahren bei Ü70 eine gewisse Gefahr, wobei man es durchaus probieren kann. Kommt auch auf das (Berliner) Testament bei den Eltern untereinander an.

 

Unter Umständen kann übrigens vor allem bei Grundbesitz ein notarielles Testament günstiger sein als ein Erbschein (oder Vollmacht wenn man keine Fehler macht).

 

Einen Ehevertrag halte ich eigentlich immer für sinnvoll, aber da sparen viele halt lieber 500-1000 Euro für eine ordentliche Beratung und dann kullern bei der Scheidung die Krokodilstränen. Letztlich muss man halt einen (für beide fairen) gesunden Mittelweg zwischen Vertrauen und Vorsorge finden.

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Maury

Als vermögendes Einzelkind würde ich dir dringend zu einem Ehevertrag raten. Die Schenkungen oder das Erbe fällt zwar nicht unter den Zugewinnausgleich, wohl aber die daraus entstandenen Zinsen und Wertsteigerungen. Ich würde bei einer Scheidung nicht den Zugewinn aus der Wertsteigerung einer Immobilie oder den Zuwachs des Aktiendepots, das meine Eltern hart erarbeitet und sich vom Munde abgespart haben, mit der Ex-Frau teilen wollen!

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Bassinus
vor 8 Stunden von Manticore:

diese am besten dann auch bei deinen Eltern lagern, nicht bei dir daheim! 

Das ist zwar Makaber, aber ich hoffe das die Ehe länger hält als seine Eltern noch leben ^^

Und wie man schon ans Eheende denkt bevor sie begonnen hat ... 

Sprich mit deiner Zukünftigen drüber. Eine gute Ehe besteht aus geben und nehmen. Das Erbe gehört dir so oder so persönlich. Den Rest kann man besprechen - und wenn ihr ehh noch das ganze Leben vor euch habt, steckt da der größte Zugewinn drin.

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Bauernlümmel

@DeusX: Ich würde dir raten zum Notar zu gehen und dich/euch beraten zu lassen.

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Manticore
vor 13 Stunden von Bassinus:

Das ist zwar Makaber, aber ich hoffe das die Ehe länger hält als seine Eltern noch leben ^^

Und wie man schon ans Eheende denkt bevor sie begonnen hat ... 

Sprich mit deiner Zukünftigen drüber. Eine gute Ehe besteht aus geben und nehmen. Das Erbe gehört dir so oder so persönlich. Den Rest kann man besprechen - und wenn ihr ehh noch das ganze Leben vor euch habt, steckt da der größte Zugewinn drin.

Ne, geht darum, dass bei einem Ehestreit Unterlagen vernichtet werden könnten. Deshalb ist es sinnvoll die Nachweise für das Anfangsvermögen nicht in der gemeinsamen Wohnung zu lagern. Hab beruflich schon von einigen verzwickten Situationen beim Eheaus gehört, deshalb ist das eine einfache Maßnahme um zumindest die Nachweise "zu sichern".

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permabull
vor 15 Minuten von Manticore:

Ne, geht darum, dass bei einem Ehestreit Unterlagen vernichtet werden könnten. Deshalb ist es sinnvoll die Nachweise für das Anfangsvermögen nicht in der gemeinsamen Wohnung zu lagern. Hab beruflich schon von einigen verzwickten Situationen beim Eheaus gehört, deshalb ist das eine einfache Maßnahme um zumindest die Nachweise "zu sichern".

Da würde ich eher PDFs verschlüsselt in der Cloud haben wollen. Falls Eltern im fortgeschrittenen Alter evtl. mal gründlich aufräumen oder so... 

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beamter97
vor 18 Stunden von Aktie:

Einen Ehevertrag halte ich eigentlich immer für sinnvoll, aber da sparen viele halt lieber 500-1000 Euro für eine ordentliche Beratung und dann kullern bei der Scheidung die Krokodilstränen. Letztlich muss man halt einen (für beide fairen) gesunden Mittelweg zwischen Vertrauen und Vorsorge finden.

gut aufbereitet haben das Die Beziehungs-Investoren.

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Bassinus
vor 2 Stunden von permabull:

Da würde ich eher PDFs verschlüsselt

Wenn du die entschlüsselst verändert das die Metadaten und die Datei ist nicht mehr konsequent "alt". Sprich man kann dir vorhalten, dass nachträglich erstellt zu haben... 

Im Zweifelsfall Notar, Ehevertrag oder notarielle Beurkundung der Anfangsvermögen und nebst Testament beim Notar aufbewahren lassen.

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DeusX
· bearbeitet von DeusX
Am 5.9.2020 um 12:55 von beamter97:

Erbschaften/Schenkungen, die während der Ehe einer der Partner erhält, werden beim Zugewinnausgleich anläßlich einer Scheidung dem Anfangsvermögen zugerechnet.

Das heißt, dass es egal ist, ob man es schon zu Beginn der Ehe geschenkt oder vererbt bekommen hat oder ob das im Verlauf der Ehe passiert, oder?

 

Am 5.9.2020 um 12:55 von beamter97:

Der Erbschafts/Schenkungssteuer-Freibetrag beträgt bei Kindern € 400k, gegenüber jedem Elternteil.

Angenommen Es Eltern hätten 700k und würden es verschenken. Ginge das dann so einfach, dass einer 400k und einer 300k verschenkt? Was ist, wenn man es via Erbe macht und ein Elternteil vor dem anderen stirbt?

Kann man sich zu Lebzeiten der Eltern in Es Fall überhaupt zu Lebzeiten von beiden Elternteilen jeweils 400k (also insgesamt 800k) schenken lassen? Wie ist es mit dem Nießbrauchsrecht, wenn es um Immobilien geht? Ich persönlich würde als Elternteil - bei aller Liebe - nicht einfach so ohne Sicherheiten mein Geld an meine Nachkommen verschenken.

 

Am 5.9.2020 um 13:56 von Manticore:

Du musst vor der Ehe dein Vermögen gut dokumentieren (Kontoauszüge etc.) und diese am besten dann auch bei deinen Eltern lagern, nicht bei dir daheim! Schenkungen sollten ebenfalls dokumentiert werden. D.h. im Schenkungsvertrag sollte ein Wert der Immobilie stehen!

Meint ihr das ernst? Gibt es da Vorlagen (Immobilien, Barvermögen, Wertpapiere, ...)?

Wie bestimmt man denn den Wert einer Immobilie und v.a. den Wert von Antiquitäten?

Am 5.9.2020 um 14:10 von whister:

Am einfachsten ist es wenn beide Partner eine Anfangsbilzanz aufstellen und sich diese gegenseitig unterschreiben lassen. Sollte sich der Partner dagegen wehren würde ich die Hochzeit abblasen.

Was, ernsthaft?

Am 5.9.2020 um 15:24 von elfstone:

Wenn du dir erst 400k€ schenken lässt und dann den Ehevertrag machst, zahlst du deutlich mehr für den Ehevertrag. 

Das heißt, es wäre geschickter, sich die 400k erst nach der Eheschließung schenken zu lassen um ein paar hundert (?) Euro zu sparen?

 

  

Am 5.9.2020 um 15:38 von kleinerfisch:

Falls E also heute die 60k Barvermögen und die kleine Wohnung im Wert von zB 200k bekommt und in neun Jahren der Erbfall für das Elternhaus (Wert 400k) eintritt, müssten Steuern auf 60+200+400-400 Freibetrag = 260k bezahlt werden. Tritt der Erbfall erst nach 10 Jahren ein, ist alles steuerfrei.

Man bezahlt also auf die 260k, die die 400k Freibetrag überschreiten Steuern, oder?

Wenn E jetzt 260k geschenkt bekommt und nach 10 Jahren 400k (von beiden Elternteilen?) vererbt bekommt, dann sind Schenkung (jetzt) und Erbe (in 10 Jahren) steuerfrei, oder? Wie Du sagst: Wie die Erbfolge unter den Eltern ausgestaltet ist, ist dabei noch unklar, oder?

Am 5.9.2020 um 18:10 von Aktie:

Wie über mir richtig erwähnt ist der Erbfall innerhalb von 10 Jahren bei Ü70 eine gewisse Gefahr, wobei man es durchaus probieren kann. Kommt auch auf das (Berliner) Testament bei den Eltern untereinander an.

Du meinst mit der Schenkung kann man es durchaus probieren? Wie müsste das Berliner Testament bei den Eltern ausgestaltet sein?

 

Am 5.9.2020 um 18:10 von Aktie:

Unter Umständen kann übrigens vor allem bei Grundbesitz ein notarielles Testament günstiger sein als ein Erbschein (oder Vollmacht wenn man keine Fehler macht).

Also notarielles Testament besser als Erbschein und Vollmacht? Würdest Du Dich eher vom Notar oder Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen?

 

Am 5.9.2020 um 18:10 von Aktie:

Einen Ehevertrag halte ich eigentlich immer für sinnvoll, aber da sparen viele halt lieber 500-1000 Euro für eine ordentliche Beratung und dann kullern bei der Scheidung die Krokodilstränen. Letztlich muss man halt einen (für beide fairen) gesunden Mittelweg zwischen Vertrauen und Vorsorge finden.

100% Zustimmung!  Wer macht den Ehevertrag? Notar oder FA für Erbrecht/Familienrecht?

 

Am 5.9.2020 um 20:33 von Maury:

Als vermögendes Einzelkind würde ich dir dringend zu einem Ehevertrag raten. Die Schenkungen oder das Erbe fällt zwar nicht unter den Zugewinnausgleich, wohl aber die daraus entstandenen Zinsen und Wertsteigerungen. Ich würde bei einer Scheidung nicht den Zugewinn aus der Wertsteigerung einer Immobilie oder den Zuwachs des Aktiendepots, das meine Eltern hart erarbeitet und sich vom Munde abgespart haben, mit der Ex-Frau teilen wollen!

Für so eine Aussage bzw. allein den Gedanken wird man oft ja schon blöd angemacht, weil man nicht zu 1000% Romantiker ist. Ich finde es nur für beide Seiten fair, da nicht blauäugig reinzugehen. Du würdest es also wie handhaben? Gütertrennung? Wie ist es geregelt, wenn nichts anderes vereinbart ist?

 

Am 5.9.2020 um 22:13 von Bassinus:

Das Erbe gehört dir so oder so persönlich.

Mich betrifft es persönlich (noch) nicht. Laut @Maurygehört das Erbe nicht so oder so einem persönlich, oder?

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DeusX
Am 6.9.2020 um 05:25 von Bauernlümmel:

@DeusX: Ich würde dir raten zum Notar zu gehen und dich/euch beraten zu lassen.

Um mich persönlich geht es wie gesagt noch nicht. Aber ich würde in jedem Fall zum Notar (oder Fachanwalt?) gehen und mich vorher gründlich informieren.

 

Am 6.9.2020 um 12:15 von Manticore:

Hab beruflich schon von einigen verzwickten Situationen beim Eheaus gehört, deshalb ist das eine einfache Maßnahme um zumindest die Nachweise "zu sichern".

Wie geht das am lückenlosesten? Gibt es da Vorlagen?

 

Am 6.9.2020 um 12:32 von permabull:

Da würde ich eher PDFs verschlüsselt in der Cloud haben wollen. Falls Eltern im fortgeschrittenen Alter evtl. mal gründlich aufräumen oder so... 

Was genau würdest Du da in der Cloud speichern?

 

Am 6.9.2020 um 12:50 von beamter97:

gut aufbereitet haben das Die Beziehungs-Investoren.

Danke, guter Link! Wie ist es, wenn zum Beispiel die zukünftige Ehefrau in die geschenkte oder vererbte Immobilie einzieht und dort Investitionen (z. B. Renovierungen) aus ihrem eigenen Vermögen tätigt? Das wird tricky, oder?

 

Am 6.9.2020 um 15:20 von Bassinus:

Im Zweifelsfall Notar, Ehevertrag oder notarielle Beurkundung der Anfangsvermögen und nebst Testament beim Notar aufbewahren lassen.

Krass, hat das hier jemand gemacht? Anyone?

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whister
· bearbeitet von whister
vor 10 Stunden von DeusX:

Was, ernsthaft?

Ja, siehe § 1377 BGB.

 

Gibt es kein Verzeichnis des Anfangsvermögens wird vermutet dass es kein Anfangsvermögen gab. Man muss dann selbst gegenteiliges beweisen was nach vielen Jahren oft schwierig und oft Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist.

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dev
Am 5.9.2020 um 12:34 von DeusX:

Wenn E in 1-2 Jahren heiraten möchte und ...  einer möglichen Scheidung in 5, 7, 10, 20 Jahren

Wozu heiraten?

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beamter97
vor 58 Minuten von dev:

Wozu heiraten?

wegen des Ehegatten-Splittings ?!? :wub:

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beamter97
vor 11 Stunden von DeusX:

Angenommen Es Eltern hätten 700k und würden es verschenken.

Eltern haben nicht!  Vater hat und/oder Mutter hat.

Jeder verschenkt/vererbt sein eigenes Eigentum (schlechtes deutsch, aber zur Klarstellung, was EIGEN-tum bedeutet).

Und wenn die Immobilie im Grundbuch auf "Eheleute" eingetragen ist, oder es sich um ein Gemeinschaftsdepot :shock: und -konto handelt:

Vater und/oder Mutter verfügen jeweils über ihren eigenen Anteil.

 

vor 12 Stunden von DeusX:

Man bezahlt also auf die 260k, die die 400k Freibetrag überschreiten Steuern, oder?

Auch hier wieder: Wessen Vermögen wird übertragen?

 

Um im Beispiel zu bleiben: Vater schenkt 30k in bar, Mutter schenkt 30k in bar. Vater schenkt seine Hälfte der ETW im Wert von 100k, Mutter dito.

 

Kind hat von Vater 130k erhalten, Kind hat von Mutter 130k erhalten, Beim Tod des Vaters innerhalb von 10 Jahren können 400 - 130 = 270k erbschaftssteuerfrei übertragen werden, beim Tod der Mutter dito.

klassiches Berliner Testament wäre also nicht optimal, da erst beim Tod des Letztversterbenden das Haus im Wert von 400k an das Kind geht, und somit der Erbschaftssteuerfreibetrag um 130k überschritten wird.

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dev
vor einer Stunde von beamter97:

wegen des Ehegatten-Splittings ?!? :wub:

Steuern sparen hat bei mir noch nie gezogen :-*

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kleinerfisch

Wie schon andere geschrieben haben:

Es geht steuerlich nicht um die Vermögensübertragung von den Eltern auf das Kind sondern um die Übertragungen jedes einzelnen Elternteils an das Kind (oder den anderen Eltenteil). Entsprechend gibt es 400k Freibetrag für die Übertragung Vater->Kind und dasselbe für Mutter->Kind.

Berliner Testament: Bei Tod des einen Ehegatten erbt der überlebende Ehegatte alles, die Kinder nichts.

Das ist stressfrei für die Eltern, aber steuerlich nicht optimal, da das Vermögen des zuerst verstorbenen Elternteils ja zweimal vererbt wird, was u.U. zu zweimal Erbschaftsteuer führt. Das ist bei dem geschilderten Vermögen aber kein Problem, wenn der überlebende im Haus wohnen bleibt (das bleibt dann zusätzlich zu den Freibeträgen steuerfrei).

Wenn also die Eltern ein Berliner Testament haben, erbt E irgendwann alles vom überlebenden Elternteil. Wenn nicht, kommt es darauf an, wem zum jeweiligen Todeszeitpunkt was gehört.

 

vor 13 Stunden von DeusX:

Man bezahlt also auf die 260k, die die 400k Freibetrag überschreiten Steuern, oder?

Genau das hatte ich geschrieben.

vor 13 Stunden von DeusX:

Wenn E jetzt 260k geschenkt bekommt und nach 10 Jahren 400k (von beiden Elternteilen?) vererbt bekommt, dann sind Schenkung (jetzt) und Erbe (in 10 Jahren) steuerfrei, oder?

Wenn E jetzt 260k von einem Elternteil geschenkt bekommt und nach >10 Jahren 400k von demselben Elternteil vererbt bekommt, dann sind Schenkung (jetzt) und Erbe (nach mehr als 10 Jahren) steuerfrei.

 

Vor einem Termin mit einem Notar/Fachanwalt/Steuerberater sollte also klar sein, wem was gehört und wie die Erbfolge der Eltern geregelt ist.

 

Nießbrauch ist kompliziert. Steuerlich ist es eine Schenkung der Immobilie zu deren Wert abzüglich des Wertes des Nutzungsrechts. Letzteres hängt von mehreren Faktoren ab (Alter der Nutzungsberechtigten, Ausgestaltung des Nießbrauches, evtl. mehr).

 

Zur Frage des Ehevertrags kann ich nur beisteuern, dass in meinem Umfeld von absolut gütlicher Einigung am Küchentisch ohne Anwalt bis zu jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung schon alles vorgekommen ist. Dabei war nicht immer vorherzusehen, welche Variante gewählt wurde. Emotionale Verletzungen können tief gehen und Sturheit oder Rachegelüste in ungeahnter Massivität auslösen. Andererseits ist für manche schon die Frage nach einem Ehevertrag/einer Anfangsbilanz o.ä. eine emotionale Verletzung, da Ausdruck mangelnden Vertrauens. Eine sehr persönliche Entscheidung, die auch davon abhängt, wie hoch beide Beteiligten materielle Werte hängen.

 

vor 13 Stunden von DeusX:

Das heißt, dass es egal ist, ob man es schon zu Beginn der Ehe geschenkt oder vererbt bekommen hat oder ob das im Verlauf der Ehe passiert, oder?

Nein, nicht bei Schenkungen. Dazu hatte ich schon einen Link gepostet.

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Rubberduck
Am 5.9.2020 um 12:34 von DeusX:

angenommen man ist Einzelkind (E) und die Eltern haben ein Haus in einer süddeutschen Großstadt (darin wohnen sie), eine kleine Wohnung in einer Studentenstadt (die ist vermietet und generiert dementsprechend Mieteinnahmen) und ca. 20k Barvermögen sowie insgesamt 40k Vermögen in Einzelaktien und einem aktiv gemanagten Fonds. Beide sind mittlerweile Ü70 und machen sich gerade Gedanken bzgl. Vererben, Schenkung und Nießbrauch. Wie viel könnten sie E alle 10 Jahre vererben?

 

Bei Immos wird es schnell kompliziert. Wertsteigerungen während der Ehe sind Zugewinn. Ist die Immo abbezahlt? Tilgung ist auch Zugewinn, egal wer im Grundbuch steht.

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Rubberduck
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Zur Frage des Ehevertrags kann ich nur beisteuern, dass in meinem Umfeld von absolut gütlicher Einigung am Küchentisch ohne Anwalt bis zu jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung schon alles vorgekommen ist. Dabei war nicht immer vorherzusehen, welche Variante gewählt wurde. Emotionale Verletzungen können tief gehen und Sturheit oder Rachegelüste in ungeahnter Massivität auslösen. Andererseits ist für manche schon die Frage nach einem Ehevertrag/einer Anfangsbilanz o.ä. eine emotionale Verletzung, da Ausdruck mangelnden Vertrauens. Eine sehr persönliche Entscheidung, die auch davon abhängt, wie hoch beide Beteiligten materielle Werte hängen.

 

Menschen ändern sich bzw. Menschen ändern sich nie (können sich aber manchmal gut verstellen).

Und Kinder ändern das ganze Spiel nochmal grundlegend.

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Rubberduck
Am 5.9.2020 um 22:13 von Bassinus:

Das ist zwar Makaber, aber ich hoffe das die Ehe länger hält als seine Eltern noch leben ^^

Und wie man schon ans Eheende denkt bevor sie begonnen hat ... 

Sprich mit deiner Zukünftigen drüber. Eine gute Ehe besteht aus geben und nehmen. Das Erbe gehört dir so oder so persönlich. Den Rest kann man besprechen - und wenn ihr ehh noch das ganze Leben vor euch habt, steckt da der größte Zugewinn drin.

Das habe ich mir auch schon gedacht. Die Eltern leben doch noch hoffentlich ein bisschen... Wenn die Pflege reinhaut, dann ist das Häusle auch schnell weg.

 

Und für 50k (eigenes Vermögen) weiß ich auch nicht, ob ich persönlich einen Ehevertrag anzetteln würde...

 

LG Rubberduck (verheiratet, 1 Kind)

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