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santiago70

Verbleibender Verlustbetrag Aktien wird vom Finanzamt ohne Ordergebühren erstellt

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santiago70

Ich habe ein Depot bei einem ausländischen Broker. Dieser erstellt keine Steuerbescheinigung. Eine Verrechnung von Gewinnen - Verlusten in Folgejahren ist nicht möglich. Deshalb ermittele ich jährlich meine Werte anhand der Jahresübersicht! Nun habe ich dem Finanzamt eine Übersicht erstellt und meine Verluste bei Aktien angegeben. Das Finanzamt hat den exakten Wert  als verbleibender Verlustbetrag übernommen, jedoch die angefallenen Transaktionsgebühren nicht berücksichtigt. Ich bin der Meinung, dass die Ordergebühren zu den Verlusten addiert werden müssen. Liege ich dabei richtig und kann diesbezüglich einen Einspruch gegen den Bescheid erheben?

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reckoner

Hallo,

 

kurze Antwort: Ja, da liegst du richtig.

 

Stefan

 

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Bassinus

In den Werten ist bei deutschen Brokern die Transaktionskosten immer schon enthalten. Auch beim Verkauf wird dies in der Position mit verrechnet. Machts der ausländische Broker anders?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Machts der ausländische Broker anders?

Oder anders gefragt: Wie wurden die Kosten denn erklärt? In der Anlage KAP gibt es ja gar keine Möglichkeit dazu.

 

Stefan

 

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Taxadvisor

Ich kenne von den Auslandsbrokern nur DeGiro, die die Transaktionskosten nicht einbeziehen, ist immer ein Ärgernis mit den Finanzämtern. Die Erklärung erfolgt am Besten über die Korrekturspalte des Formulars bei den Verlusten oder direkt mit Erläuterung in Anlagen.

 

Gruß

Taxadvisor

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santiago70

Ja genau. Dies ist bei Degiro der Fall. Da habe ich mehrere Depots. Dem Finanzamt  habe ich eine Exceltabelle mitgeschickt. Dort sind Transaktionskosten, Währungsverluste und Einrichtung der Handelsmodalitäten addiert und in der Steuerklärung als Verluste durch Aktien angegeben. Das Finanzamt hat lediglich den 1. Wert Netto anerkannt. Aus meiner Sicht gehören die Währungsverluste durch Aktien ebenso zu den Nebenkosten. Doch wie verhält es sich bei der Einrichtung von Handelsmodalitäten (je Börsenplatz einmalig). Schließlich kann ich ohne diese Gebühr ja nicht handeln? Ich werde dann mit dieser Erkenntnis EInspruch gegen den Bescheid einlegen. Allerdings habe ich nun festgestellt, das dies bei der Steuer 2018 ebenso passiert ist. Kann ich dagegen auch noch Einspruch erheben? Evtl. . auf Kolanzbasis? Wäre wünschenwert, da dieses Jahr Gewinne anfallen werden, die ich dann verrechnen lassen könnte!

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beamter97
vor 1 Stunde von santiago70:

Doch wie verhält es sich bei der Einrichtung von Handelsmodalitäten (je Börsenplatz einmalig).

Aus meiner sicht sind diese Kosten, die, wie Depot- und Kontoführungsgebühren, nicht direkt einer konkreten Handelsaktivität (Kauf-Verkauf) zugeordnet werden können, nicht abziehbar. Dafür gibt es ja den Sparerpauschbetrag.

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Taxadvisor
vor 2 Stunden von santiago70:

Ja genau. Dies ist bei Degiro der Fall. Da habe ich mehrere Depots. Dem Finanzamt  habe ich eine Exceltabelle mitgeschickt. Dort sind Transaktionskosten, Währungsverluste und Einrichtung der Handelsmodalitäten addiert und in der Steuerklärung als Verluste durch Aktien angegeben. Das Finanzamt hat lediglich den 1. Wert Netto anerkannt. Aus meiner Sicht gehören die Währungsverluste durch Aktien ebenso zu den Nebenkosten. Doch wie verhält es sich bei der Einrichtung von Handelsmodalitäten (je Börsenplatz einmalig). Schließlich kann ich ohne diese Gebühr ja nicht handeln? Ich werde dann mit dieser Erkenntnis EInspruch gegen den Bescheid einlegen. Allerdings habe ich nun festgestellt, das dies bei der Steuer 2018 ebenso passiert ist. Kann ich dagegen auch noch Einspruch erheben? Evtl. . auf Kolanzbasis? Wäre wünschenwert, da dieses Jahr Gewinne anfallen werden, die ich dann verrechnen lassen könnte!

Kulanz gibt es nicht, wenn die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist und der Bescheid nicht aufgrund sonstiger Vorschriften (Vorbehalt der Nachprüfung etc.) änderbar ist, geht nichts mehr.

 

Gruß

Taxadvisor

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MeinNameIstHase

Santiago,

ergänzend zu oben bereits Gesagtem ...

 

Bei DEGIRO dürfte es gar keine (realisierte) Währungsgewinne/-verluste geben. Jedenfalls keine im Sinne des dt. Steuerrechts (das wäre ein Fall nach §23 EStG, Anlage SO in der Steuererklärung), denn das setzt faktisch voraus, dass man Fremdwährungskonten hat. Problem: DEGIRO hat keine Banklizenz für's Einlagengeschäft.

Das heißt, dass das, was bei DEGIRO Währungsgewinne genannt wird, tatsächlich eher Veräußerungsgewinne sind. Bezgl. Währungsverlusten gilt dies entsprechend. Warum sollte das FA aber solche Verluste "anerkennen", wenn du den Zusammenhang zu Veräußerungsgeschäften nicht belegst?

 

Die Transaktionskosten in der DEGIRO-Auswertung sind auch falsch abgegrenzt. Soweit ich das sehe, werden da alle Transaktionskosten aus Käufen und Verkäufen aufsummiert. Richtig wäre es, wenn nur die Kauf-Transaktionskosten enthalten wären, die im Veranlagungsjahr auch wieder veräußert (neudeutsch realisiert) wurden.  Kauf-Transaktionskosten für Wertpapiere, die zum Jahresende im Bestand sind, können erst bei einem späteren Verkauf berücksichtigt werden. Umgekehrt dürften die Kosten aus Käufen fehlen, die bereits in der Vorjahresauswertung enthalten waren.

Umterm Strich: Sei froh, dass das FA Dich nicht auffordert, die Anlage für Investmentfonds gesondert auszufüllen. Denn das, was DEGIRO "Geldbewegungen" auf dem Konto nennt, sind unterm Strich Käufe/Verkäufe von Geldmarktfonds. Faktisch war das eine Steuererklärung im Schätzwege ...

 

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santiago70

....das finde ich jetzt etwas zu heftig. Ich denke schon, dass bei Degiro alles mit rechten Dingen zugeht. Die Sache hat nichts mit Geldbewegungen auf dem Konto zu tun. Ausgewiesen sind ausschließlich abgeschlossene Aktienrades bei denen Kauf und Verkaufsgebühren anfallen. Weiterhin ist es völlig logisch, dass bei jeden Trade in einer Fremdwährung Währungsgewinne und Währungsverluste entstehen. Schließlich erfolgt der Kauf in der jeweiligen Landeswährung und wird zum entsprechenden Umrechnungskurs gekauft und wieder verkauft. 

 

Das was sich an Geldbeträgen auf dem Konto befindet (in meinem Fall zu 99% im Jahr unter 10€) wird tatsächlich in Geldmarktfonds angelegt. Diese werden allerdings auch in der Jahresübersicht von Degiro  als Gewinne durch Geldmarktfonds ausgewiesen.  Da ich sowieso die Aufstellung an das Finanzamt sende gebe ich auch diesen Gewinn an.  Allerdings liegt der Jahresgesamtbetrag dabei unter 0,10€. Sollte ich dazu aufgefordert werden, die Anlage Investmentfonds auszufüllen, so habe ich damit kein Problem.

 

Weiterhin entfällt dieses Problem, mit den Geldmarktfonds in Kürze, da Degiro zusammen mit Flatex arbeiten wird und das Referenzkonto dann über Flatex läuft.

 

Zusammenfassend lasse ich nichts auf Degiro kommen. Alles was in der Jahresübersicht angegeben ist bezieht sich auf abgeschlossene Trades und hat Hand und Fuß. Aus meiner Sicht liegt alles im sehr grünen Bereich!

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die Erklärung erfolgt am Besten über die Korrekturspalte des Formulars bei den Verlusten oder direkt mit Erläuterung in Anlagen.

Wo hast du denn da eine Korrekturspalte? In meinen Formularen kann ich da nichts finden.:-*

 

Ich hatte in #4 schon nicht ohne Grund gefragt, wie denn die Erträge erklärt wurden. Ich lese hier nur was von einer Aufstellung via Excel, aber das reicht ja nicht, es braucht ja auch eine Anlage KAP. Und da trägt man ja nur die Endbeträge ein, also nach Abzug der Spesen. Und nach meiner Erfahrung - die zugegeben nicht sehr umfangreich ist - rechnet das kein Sachbearbeiter nach (auch weil die Datentransformation schon etwas komplizierter ist).

Ein fehlerhaftes(!) Nachrechnen finde ich da aber schon etwas dreist muss ich sagen (so wie der Mathelehrer der einem eine richtige Lösung anstreicht weil er sich verrechnet hat). Kommt aber eben auch darauf an, mit welchen Angaben man gekommen ist ...

 

Zitat

Aus meiner sicht sind diese Kosten, die, wie Depot- und Kontoführungsgebühren, nicht direkt einer konkreten Handelsaktivität (Kauf-Verkauf) zugeordnet werden können, nicht abziehbar. Dafür gibt es ja den Sparerpauschbetrag.

Korrekt.

 

Zitat

Bei DEGIRO dürfte es gar keine (realisierte) Währungsgewinne/-verluste geben. Jedenfalls keine im Sinne des dt. Steuerrechts (das wäre ein Fall nach §23 EStG, Anlage SO in der Steuererklärung), denn das setzt faktisch voraus, dass man Fremdwährungskonten hat.

Wer sagt denn sowas? Ich kann auch völlig ohne Bankkonto mit Währungen spekulieren.

Was du meinst ist aber bestimmt, dass man bei DeGiro gar keine Währungen besitzt (und ich spreche jetzt ausdrücklich schon von einem Dollarkonto), sondern nur Fondsanteile (=Wertpapiere). Die Folge ist aber, dass es dann ganz normale Kapitalerträge sind; ob das dann besser oder schlechter ist kommt auf den Einzelfall an.

 

Zitat

Richtig wäre es, wenn nur die Kauf-Transaktionskosten enthalten wären, die im Veranlagungsjahr auch wieder veräußert (neudeutsch realisiert) wurden.  Kauf-Transaktionskosten für Wertpapiere, die zum Jahresende im Bestand sind, können erst bei einem späteren Verkauf berücksichtigt werden.

Und genau so macht es DeGiro doch.

Das Einzige was bei der Aufstellung der Spesen unzureichend ist ist, dass sie nicht nach Gewinn- und Verlustpositionen aufgeteilt sind. Das wirkt sich aber allenfalls in Fällen eines Aktienverlustüberhangs aus.

 

Stefan

 

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santiago70

.........nun ist der Bescheid vom Fianzamt eingegangen und möchte möchte meine Erfahrung erläutern.

 

Selbstverständlich hatte ich eine Analge KAP mit allen vorhandenen Depots beim Finanzamt vorgelegt.  Der Knackpunkt war letztendlich, dass die Nebenkosten sowie die Währungswechselgebühren nicht berücksichtigt wurden. Degiro hatte eine separate Aufstellungen  mit den Trades, Nebenkosten und Wechselgebühren. Ich habe bei der Steuererklärung eine Excel Tabelle erstellt, in der die realisierten Gewinne/Verluste  (inkl. Nebenkosten und Währungswechselgebühren) berechnet wurden und diese Beträge in der Anlage KAP angegeben. Diese hatte das Finanzamt nicht berücksichtigt und nur die reinen Trades berechnet. 

Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und den Sachverhalt kurz erklärt. Nach dem neuen Bescheid wurde alles korrigiert und exakt nach meiner berechneten Werte geändert.

 

Für mich heißt es lediglich jedes Jahr genau aufpassen und ggf. alles beim Anschreiben des Finanzamtes vorab kurz zu erläutern.

 

 

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