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sharescreener

Steuererklärung 2019 / Steuerberater / Fristverlängerung

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sharescreener
· bearbeitet von sharescreener

Hallo,

 

es geht bei mir um die Steuererklärung für das Jahr 2019 mit höheren Einkünften aus Kapitalvermögen. Da ich die Steuererklärung nicht am 31.7.20 abgegeben habe, ist diese Woche eine "ERINNERUNG" des Finanzamtes gekommen mit Informationen zu Verspätungszuschlägen und Festlegung einer neuen Frist bis Mitte September. Ich würde gerne die Abgabe der Steuererklärung etwas hinauszögern, am besten bis zum 28.02.21. Deshalb bin ich zurzeit auf er Suche nach einem Steuerberater, der mir bei der Erstellung helfen kann. Muss ich das FA jetzt darüber informieren, dass ich die Erklärung mit einem Steuerberater machen will oder ist es nicht notwendig? 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Ja, musst du unter Angabe das du dir gerade einen Steuerberater suchst. Der hat dann bis zum 28.02.2021 Zeit und das Finanzamt hinterlegt das du steuerlich beraten bist. Email reicht.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Such Dir einen bis Fristende Sep und lass ihn dann das FA informieren. Das FA hat Dir schließlich eine Frist gesetzt, die sich nicht dadurch verlängert, dass du einen suchst, sondern bis dahin einen gefunden hast.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
vor 3 Stunden von sharescreener:

Muss ich das FA jetzt darüber informieren, dass ich die Erklärung mit einem Steuerberater machen will oder ist es nicht notwendig? 

Musst du nicht auf die Erinnerung antworten und den Grund dafür angeben (Vordruck mit Kästchen zum ankreuzen), wo du dann auch auswählen kannst, das du einen STB beauftragst?

War bei mir jedenfalls letztes Jahr so. Könnte aber auch die 2. Erinnerung gewesen sein. :D

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josh77

Das hat bei mir das FA abgelehnt und verlangt, dass ein Steuerberater die Fristverlängerung beantragt mit Vollmacht.

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lothar-hh
vor 1 Stunde von josh77:

Das hat bei mir das FA abgelehnt und verlangt, dass ein Steuerberater die Fristverlängerung beantragt mit Vollmacht.

Darin haben die Finanzämter einen Ermessensspielraum. Ich würde Ihnen daher zunächst  fristgerecht mitteilen, dass ich mich im Auswahlprozess für einen geeigneten StB befinde, und mal die Reaktion darauf vom FA abwarten.

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Aktie
· bearbeitet von Aktie
Am 28.8.2020 um 20:29 von sharescreener:

Muss ich das FA jetzt darüber informieren, dass ich die Erklärung mit einem Steuerberater machen will oder ist es nicht notwendig? 

vor 3 Stunden von josh77:

Das hat bei mir das FA abgelehnt und verlangt, dass ein Steuerberater die Fristverlängerung beantragt mit Vollmacht.

Interessante Frage, Gesetz und AEAO geben dazu nicht viel her. Klar habt Ihr erstmal die Frist versäumt, da hat das FA schon Recht. Das FA kann daher tun, was es will (Erinnern, Zwangsgeld, Schätzung, die haben da schon hässliche Möglichkeiten). Sobald aber der StB beauftragt ist, scheint im Grunde genommen alles wieder gut zu sein und die Fristversäumnis ist aus der Welt. Siehe auch dieser Artikel, der allerdings eher einen steuerstrafrechtlichen Fokus hat und sich auf eine leicht veraltete Rechtslage bezog (Punkt 5). Der Steuerberater muss auch gar keine Verlängerung beantragen, weil er schon kraft Gesetzes eine Frist bis Ende Februar des Nachfolgejahres hat.

 

Ich würde einfach zeitnah einen StB beauftragen und alles ist gut. Ggf. solltest du das dem FA auch kurz mitteilen ("Beauftrage derzeit einen Steuerberater, Vollmacht wird in den nächsten 8 Wochen bei Ihnen eingehen."). Ich glaube nicht, dass dann außer einem beleidigten Schreiben, vielleicht mit neuer Fristsetzung (die aber eigentlich egal ist, siehe oben) etwas passiert. Wenn doch irgendwas ernstes kommt, kann man immer noch per Einspruch Zeit gewinnen. Du solltest aber deine Suche jetzt auch wirklich intensivieren.

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