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Riester-Vertrag kündigen - Fragen zu Abzug der Zulagen und zur Versteuerung

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Hallo Wertpapier-Forum,

 

ich besitze einen Riester-Vertrag (Debeka, Tarif F2 07/08) und möchte diesen kündigen. Es geht mir hier weniger um die Frage, ob das konkret sinnvoll ist, dazu habe ich unten etwas geschrieben  Sondern mir geht es um die Umsetzung, konkret um die Fragen:

 

  • Wie erfährt das Finanzamt den nachzuversteuernden Zinsgewinn? Direkt über die Debeka, oder muss ich ihn in der Steuererklärung angeben? Bekomme ich ihn in letzterem Fall von der Debeka nochmal abschließend genannt, oder woher nehme ich die Info?

 

  • Ich war in der Vergangenheit nachlässig und habe sicher in der Hälfte der Steuererklärungen die Zulage nicht beantragt. Werden automatisch bei der Rückerstattung nur die tatsächlich gewährten Zulagen abgezogen? Diese Info hat die Debeka ja. Meine Sorge wäre, dass hier alle potentiell möglich gewesenen Zulagen pauschal abgezogen werden und ich die Nicht-Inanspruchnahme einzeln nachweisen müsste.

 

Ich habe nach erster Suche die Fragestellung in der Form nicht beantwortet gesehn, bitte um Entschuldigung, wenn das doch schon irgendwo steht. Der in den Stickies verlinkte Riester-Leitfaden ist leider nicht mehr online (Anfang des Jahres hatte ich ihn meine ich noch gelesen). Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

 

 

Hintergrund, falls relevant:

 

Ich habe den Vertrag als Student ohne nennenswerte Recherche abgeschlossen und ein paar Jahre geringe Beiträge geleistet. Später mit dem Gehalt dann nochmal 1-2 Jahre Beträge um die volle Förderung mitzunehmen. Es geht also nicht um hohe Beträge, Versicherungsleistung läge aktuell bei Eigenbeitrag + Zulagen = 13,36€/Monat . Ich bin 37, angestellter Softwareentwickler, lebe in einer abgezahlten Wohnung, vermiete und tilge eine weitere Wohnung, spare an einem ETF-Depot und habe mir endlich eine gewisse finanzielle Grundbildung angeeignet (nicht auf Wertpapier-Forum-Niveau, aber sagen wir mal, auf Finanzwesir-Leser-Niveau. ;-)). Dazu kommen gesetzliche Rente im oberen Bereich und eine AG-finanzierte AV. Ich bin ledig und werde voraussichtlich heiraten, aber keine Kinder haben. Wegen all dem zusammen denke ich, dass ich den Riester-Vertrag nicht mehr brauche.

 

Mir ist bewusst, dass ich mit der Kündigung die Förderung zurückzahlen und Zinsgewinne nachversteuern muss. Renditetechnisch ist das wohl nicht die beste Entscheidung. Allerdings plane den Ruhestand im Nicht-EU-Ausland und würde dann nach meinem Verständnis ebenfalls die Förderung verlieren. Außerdem erzeugt der Vertrag eine Menge Papierkrieg inklusive Zusatzaufwand in der Steuererklärung. Und mir ist die Riester-Welt auch insgesamt ehrlich gesagt zu intransparent und komplex und ich möchte mich damit nicht mehr belasten. Der Thread "Debeka im Zins-Dilemma" hat mich da auch nicht gerade positiver gestimmt. :-)

 

Solltet ihr trotz alldem gute Gründe kennen, warum ich den Vertrag nicht kündigen sollte, dann bin ich für Hinweise natürlich dankbar!

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hilflos

die Zulagen werden nicht bei der Steuererklärung beantragt sondern einmalig mit Dauerantrag.Was meinst du mit Versicherungsleistung 13,36€? Die Probleme mit Umzug ins EU Ausland kann man einfach vermeiden. Machen seit vielen Jahrzehnten die Penionäre in Spanien so und sollte mit anderen Ländern auch funktionieren.

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Framal

@TWR

 

Zitat

... 1-2 Jahre Beträge um die volle Förderung mitzunehmen. Es geht also nicht um hohe Beträge,

Max. förderfähig waren 2.100 € im Jahr.  Soooo hoch kann die Einzahlung nicht gewesen sein. Es sei denn, Du hättest deutlich "überzahlt". 

 

Zitat

Wie erfährt das Finanzamt den nachzuversteuernden Zinsgewinn?

Zinsgewinne sind hier nicht per Finanzamt zu versteuern. Von der Versicherung bekommst Du schon alles abgezogen, was nicht zu Dir darf. Also auch ggf. angefallene Kapitalertragsteuer. Sollte da zu viel abgezogen werden, kannst/musst Du Dir das vom FA zurückholen, nicht umgedreht. NUR steuerl. Gutschriften, so es die denn gab, wird das FA von Dir verlangen. Das weiß nun wieder die Versicherung nicht, was da gezahlt wurde. Deren Höhe kennt das FA aber sehr genau. Zwecks Kontrolle könntest Du mal auf Deinen Steuererklärungen nachschauen. Da werden/wurden die steuerl. Gutschriften bzgl. Riester extra ausgewiesen.

 

Zitat

Werden automatisch bei der Rückerstattung nur die tatsächlich gewährten Zulagen abgezogen?

Ja.

 

LG

Framal

 

 

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TWR

Hallo hilflos, sorry, mein Fehler. In der Steuererklärung ging es nicht um die Zulagen, sondern um das Absetzen der Eigenbeiträge für den Riestervertrag. Die so gesparte Steuer muss ich bei schädlicher Kündigung ja sicher nachzahlen. Meine Frage wäre, ob Versicherer+Finanzamt dafür sorgen, dass ich nur die tatsächlich gesparte Steuer nachzahle, und nicht alle Steuern, die ich hätte sparen können, wenn ich die Einzahlungen in den Riester jedes Jahr konsequent abgesetzt hätte.

 

Gemeint sind die Versicherungsleistungen zum Rentenzahlungsbeginn, also monatlich garantierte Rente aus Eigenbeiträgen (11,11€) + monatliche Rente aus staatlichen Zulagen (2,25€) laut letzter Information.

 

Ich habe gelesen, dass die Zulagen seit einem EuGH-Urteil 2009 auch bei Ruhestand im EU-Ausland gezahlt werden müssen, aber ich möchte ja ins Herkunftsland meiner Freundin im Nicht-EU-Ausland.

 

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Framal

@TWR,

 

Zitat

Die so gesparte Steuer muss ich bei schädlicher Kündigung ja sicher nachzahlen.

Eine Steuererstattung, wenn Du sie bekommen hast, musst Du zurückzahlen. Korrekt.

 

Zitat

Meine Frage wäre, ob Versicherer+Finanzamt dafür sorgen, dass ich nur die tatsächlich gesparte Steuer nachzahle, und nicht alle Steuern, die ich hätte sparen können, wenn ich die Einzahlungen in den Riester jedes Jahr konsequent abgesetzt hätte.

Hätte zählt (hier) bei der Steuer nicht.  Es zählt nur, was Du getan HAST. Und nachzahlen musst Du schon gar nichts. Höchstens eben zurückzahlen.

 

Das geht eigentlich ganz einfach und reibungslos. Kündigen, die Versicherung zahlt Dir das Guthaben abzgl. der Zulagen aus und unter Berücksichtigung einer evtl. KapErtragSteuer.  Das FA wendet sich an Dich, und fordert von Dir die bereits erstattete Steuergutschriften zurück. Und damit hat sich die Sache für immer und ewig.

 

LG

FRamal 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 3 Stunden von Framal:

NUR steuerl. Gutschriften, so es die denn gab, wird das FA von Dir verlangen. Das weiß nun wieder die Versicherung nicht, was da gezahlt wurde. Deren Höhe kennt das FA aber sehr genau.

Nicht nur das FA kennt das, sondern auch die zentrale Zulagenstelle. Und bei der muß die Versicherung abfragen, wieviel Förderung insgesamt an dich geflossen sind (Zulagen + Steuergutschriften) und die zieht sie vom Auszahlbetrag direkt ab. Und diese Abfrage dauert..... Man liest von bis zu 4 Monaten zwischen Kündigung und Auszahlung.

 

Deine Gründe für die Kündigung habe ich verstanden, aber warum stellst den Vertrag nicht einfach beitragsfrei und wartest ab?

Steht in deinem Vertrag noch ein Auszahlungsalter 60 Jahre? Könnte von deinen Zeit- und Altersangaben her sein. Lass dir das doch dann in einer Summe auszahlen (Stichwort: Kleinstbetragsrenten). MIndestens eigene Zahlungen+Zulagen sind dir sicher. Und versteuert wird das nach der 1/5 Regelung. Falls die laufenden Kosten höher sind als die Wertzuwächse, bleibt die Versicherung darauf sitzen. Oder weißt Du jetzt schon, dass du nicht bis mindestens 60 arbeiten wirst und vorher nach "Britanien" auswanderst?

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bashfried
vor 14 Stunden von beamter97:

Und diese Abfrage dauert..... Man liest von bis zu 4 Monaten zwischen Kündigung und Auszahlung.

Kündigungsfrist war bei mir "drei Monate, zum Ende des Quartals".

 

Kündigung: 03.01.2020

Auszahlung: 30.06.2020

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TWR

Danke für die Hinweise! Ist ja dann weniger schlimm als von mir befürchtet. Kündigungsfrist / Zeitpunkt der Auszahlung sind mir

 

vor 21 Stunden von beamter97:

Deine Gründe für die Kündigung habe ich verstanden, aber warum stellst den Vertrag nicht einfach beitragsfrei und wartest ab?

Steht in deinem Vertrag noch ein Auszahlungsalter 60 Jahre? Könnte von deinen Zeit- und Altersangaben her sein. Lass dir das doch dann in einer Summe auszahlen (Stichwort: Kleinstbetragsrenten). MIndestens eigene Zahlungen+Zulagen sind dir sicher. Und versteuert wird das nach der 1/5 Regelung. Falls die laufenden Kosten höher sind als die Wertzuwächse, bleibt die Versicherung darauf sitzen. Oder weißt Du jetzt schon, dass du nicht bis mindestens 60 arbeiten wirst und vorher nach "Britanien" auswanderst?

Beitragsfrei ist er schon. Ich wollte nur nicht die nächsten 20 Jahre nicht einen Vertrag mitschleppen, der am Ende nichts Relevantes mehr zur Rente beiträgt. Er hat tatsächlich noch 60 Jahre als Auszahlungsalter. Ob ich vorher aufhören kann, kann ich noch nicht abschätzen. Die volle Auszahlung wegen Kleinstbetragrente wäre dann natürlich schick. Ich schlaf wohl besser nochmal ne Nacht drüber.

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Bavarese
Am 26.8.2020 um 21:46 von beamter97:

Nicht nur das FA kennt das, sondern auch die zentrale Zulagenstelle. Und bei der muß die Versicherung abfragen, wieviel Förderung insgesamt an dich geflossen sind (Zulagen + Steuergutschriften) und die zieht sie vom Auszahlbetrag direkt ab. Und diese Abfrage dauert..... Man liest von bis zu 4 Monaten zwischen Kündigung und Auszahlung.

Ich habe vor ein paar Monaten meinen Wohnriester förderschädlich gekündigt. Der Ablauf war so: Der Anbieter fragt bei der ZfA die Zulagen und Steuervorteile ab und behält diesen Betrag vom Guthaben gleich ein. Du erhälst also das "Restguthaben" abzüglich der erhaltenen Zulagen und Steuervorteile ausgezahlt. Zwischen Kündigung und Auszahlung waren das bei mir knapp 2 Monate. Ich habe aber auch von meinem Anbieter (LBS) von Fällen gehört, die sich 4-6 Monate hingezogen haben. Es ist also gut wenn man genügend Zeit mitbringt. Aber das wäre bei dir ja gegeben.

 

Am 26.8.2020 um 18:25 von Framal:

Zinsgewinne sind hier nicht per Finanzamt zu versteuern

Warum sind Zinsgewinne nicht zu versteuern? Ich hatte einen Wohnriester und mein Anbieter hat mich darauf hingeweisen, dass ich bei einer förderschädlichen Kündigung die erhaltenen Zinsen versteuern muss. Beim Riester handelt es sich doch um eine nachgelagerte Besteuerung, so dass Zinsen im nachhinein, auch bei einer förderschädlichen Kündigung, versteuert werden müssen. Vielleicht kannst du dazu noch ein paar Sätze schreiben.

 

Gruß

Bavarese

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Framal

@Bavarese,

Zitat

Warum sind Zinsgewinne nicht zu versteuern? Ich hatte einen ... Vielleicht kannst du dazu noch ein paar Sätze schreiben.

Ja, kann ich natürlich. Ich mache es so: Ich schrieb in #3: "Zinsgewinne sind hier nicht per Finanzamt zu versteuern. Von der Versicherung bekommst Du schon alles abgezogen, was nicht zu Dir darf. Also auch ggf. angefallene Kapitalertragsteuer. Sollte da zu viel abgezogen werden, kannst/musst Du Dir das vom FA zurückholen, nicht umgedreht."

 

LG und schönen (Rest-) Sonntag

Framal 

 

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Bavarese
Am 26.8.2020 um 18:25 von Framal:

Zinsgewinne sind hier nicht per Finanzamt zu versteuern. Von der Versicherung bekommst Du schon alles abgezogen, was nicht zu Dir darf. Also auch ggf. angefallene Kapitalertragsteuer. Sollte da zu viel abgezogen werden, kannst/musst Du Dir das vom FA zurückholen, nicht umgedreht. NUR steuerl. Gutschriften, so es die denn gab, wird das FA von Dir verlangen. Das weiß nun wieder die Versicherung nicht, was da gezahlt wurde. Deren Höhe kennt das FA aber sehr genau. Zwecks Kontrolle könntest Du mal auf Deinen Steuererklärungen nachschauen. Da werden/wurden die steuerl. Gutschriften bzgl. Riester extra ausgewiesen.

Die Steuervorteile sind klar. Aber deine Erklärung mit den Zinsgewinnen ist in meinen Augen nicht eindeutig.

 

Nur damit wir nicht aneinander vorbeireden. Meine Frage bezog sich auf einen Wohnriester.

Bei einem Wohnriester (LBS) habe ich wie bei einem klassischen BSV jedes Jahr Zinsen erhalten. Diese Zinsen wurden bisher aber noch nicht versteuert, das es sich um einen Wohnriester gehandelt hat und da eine nachgelagerte Verteuerung gilt. D.h. ich muss nach der Kündigung des Vertrages auch die erhaltenen Zinsen in der nächsten Steuererklärung angeben und versteuern. So wurde mir das jedenfalls von der LBS und FA erklärt.

 

Gruß

Bavarese

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Framal

@Bavarese,

erstmal klar, meine Antwort bezog sich natürlich auf den angefragten Tarif der DEBEKA. 

 

Bei Wohnriester verweigere ich schon von Beginn an den Abschluss, folglich hatte ich mich auch nicht mit der steuerlichen Seite bei Kündigung befasst. Ich denke aber, wenn Du einen Wohnriester vor Ablauf kündigst, bekommst Du das Guthaben abzgl. Zulagen und ggf. abzgl. KapErtagSteuer ausgezahlt und hast anschließend nichts mehr mit einer Versteuerung zu tun. Eine nachgelagerte Versteuerung (der Rente) findet ja nur statt, wenn Du davon auch eine Rente beziehst.

Siehst Du das anders, hast Du andere Erfahrungen?

 

LG

Framal

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Bavarese

@Framal

vor 2 Stunden von Framal:

Bei Wohnriester verweigere ich schon von Beginn an den Abschluss, folglich hatte ich mich auch nicht mit der steuerlichen Seite bei Kündigung befasst. Ich denke aber, wenn Du einen Wohnriester vor Ablauf kündigst, bekommst Du das Guthaben abzgl. Zulagen und ggf. abzgl. KapErtagSteuer ausgezahlt und hast anschließend nichts mehr mit einer Versteuerung zu tun. Eine nachgelagerte Versteuerung (der Rente) findet ja nur statt, wenn Du davon auch eine Rente beziehst.

Siehst Du das anders, hast Du andere Erfahrungen?

Als ich beim FA, der ZfA und der LBS nachgefragt habe wie es sich bei einer förderschädlichen Kündigung verhält wurde mir mitgeteilt, dass die Zulagen und Steuervorteile vom Anbieter einbehalten werden und ich nur das "Restguthaben" ausgezahlt bekomme. Dieses Restguthaben= Guthaben-Zulagen-Steuervorteile wurde mir ausgezahlt.

 

Zur Versteuerung der Zinsen zitiere ich mich mal selbst:

vor 4 Stunden von Bavarese:

Bei einem Wohnriester (LBS) habe ich wie bei einem klassischen BSV jedes Jahr Zinsen erhalten. Diese Zinsen wurden bisher aber noch nicht versteuert, das es sich um einen Wohnriester gehandelt hat und da eine nachgelagerte Verteuerung gilt. D.h. ich muss nach der Kündigung des Vertrages auch die erhaltenen Zinsen in der nächsten Steuererklärung angeben und versteuern. So wurde mir das jedenfalls von der LBS und FA erklärt.

 

Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung habe ich folgendes gefunden:

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Riester-optimieren/Kuendigen-oder-nicht-kuendigen/kuendigen-oder-nicht-kuendigen_node.html

Unter dem Punkt "Besteuerung der Riester-Erträge" steht:

Haben Sie auf Ihre gezahlten Beiträge und die staatliche Förderung Zinsen erhalten, müssen Sie diese nach der Auszahlung versteuern.

 

Demzufolge müsste es so sein, dass die Zinsen versteuert werden müssen.

 

Gruß

Bavarese

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Framal

@Bavarese

Zitat

Als ich beim FA, der ZfA und der LBS nachgefragt habe wie es sich bei einer förderschädlichen Kündigung verhält wurde mir mitgeteilt, dass die Zulagen und Steuervorteile vom Anbieter einbehalten werden und ich nur das "Restguthaben" ausgezahlt bekomme. Dieses Restguthaben= Guthaben-Zulagen-Steuervorteile wurde mir ausgezahlt.

Exakt so sehe ich das auch.

 

Zitat

Haben Sie auf Ihre gezahlten Beiträge und die staatliche Förderung Zinsen erhalten, müssen Sie diese nach der Auszahlung versteuern.

:P, ja, jetzt verstehe ich Dich. Mit Auszahlung ist hier die förderunschädliche Auszahlung bzw. Rente gemeint. 

 

LG

Framal

 

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Bavarese

@Framal

vor 12 Minuten von Framal:
Zitat

Haben Sie auf Ihre gezahlten Beiträge und die staatliche Förderung Zinsen erhalten, müssen Sie diese nach der Auszahlung versteuern.

:P, ja, jetzt verstehe ich Dich. Mit Auszahlung ist hier die förderunschädliche Auszahlung bzw. Rente gemeint. 

Wir nähern uns an :D

Wie kommst du darauf, dass es sich um die förderunschädliche Auszahlung bzw. Rente handelt? Bei einer Kündigung handelt es sich doch um eine förderschädliche Verwendung. Demzufolge müssten die Zinsen doch nach der Kündigung versteuert werden.

 

Gruß

Bavarese

 

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blaky
· bearbeitet von blaky

Ich habe bei der Condor mal einen Riestervertrag gekündigt. Ablauf war folgender: Das Vertragsguthaben wurde abzüglich der Riesterzulagen und der vom Finanzamt ausbezahlten Steuervorteile (nach Abfrage bei der Zulagenstelle) an mich überwiesen. Über die Höhe der im Vertragsguthaben enthaltenen Zinsen/Erträge gab es dann eine Steuerbescheinigung, die mit der nächsten Steuererklärung einzureichen war (hierüber wird das Finanzamt auch automatisch informiert). Die Versteuerung der im Riestervertrag erwirtschafteten Zinsen/Erträge erfolgt also erst mit der Steuerveranlagung beim Finanzamt und wird nicht vom Versicherungsunternehmen vorgenommen. Dies ist auch meines Wissens nach nicht anders möglich, da die Zinsen/Erträge aus dem Riestervertrag nicht dem Abgeltungssteuersatz unterliegen, sondern mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.

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Framal
· bearbeitet von Framal

@Bavarese,

Zitat

Wie kommst du darauf, dass es sich um die förderunschädliche Auszahlung bzw. Rente handelt? ...

1. Bei der Anfrage von TWR handelt es sich um eine förderschädliche Vertragsbeendigung.

 

2. Deine Aussage, " Haben Sie auf Ihre gezahlten Beiträge und die staatliche Förderung Zinsen erhalten, müssen Sie diese nach der Auszahlung versteuern." handelt es sich um eine förderunschädliche Vertragsbeendigung. Kündigst Du den Vertrag förderschädlich, wie oben angefragt und beschrieben, kannst Du die Zinsen und Gewinne auf die Zulagen behalten. Sie werden vor Auszahlung "nur" der Kaptalertragsteuer unterworfen.

Mal ein einfaches Beispiel dazu:

Einzahlung aus Eigenmitteln: 20.000 €, Zulagen 5.000 €, Steuervergünstigungen 1.000 €, Vertragsguthaben 30.000 €. Du kündigst förderschädlich!

1. Einzahlungen + Zulagen = 25.000 €, Vertragsguthaben = 30.000 € also 5.000 € = Gewinne, egal wo die herkommen!! Da rechnet doch kein Mensch nach, was nun aus Zulagen ist oder recherchiert, ob Du auch Deine Steuervergünstigungen in den Vertrag gebracht hast. Von den 5.000 € Gesamtgewinn gehen 25% + Soli (1.318,75 €) ab, der Rest, also 28.681,25 € kommt zu Dir.     

2. Die Steuervergünstigungen i.H.v. 1.000 € fordert das FA zurück. Denn die sind ja nie direkt in den Vertrag geflossen, die hast Du jährlich ausgezahlt bekommen. SOLLTE die Zulagenstelle dies (wissen) mit melden, bin ich mir nicht sicher, dann bekommst Du gleich nur 27.681,25 € ausgezahlt.

 

Kündigst Du den Vertrag förderunschädlich, beispielsweise durch Verrentung oder Kreditablösung, wird das Vertragsguthaben i.H.v. 30.000 €  verrentet, beispielsweise werden daraus 120 € Monatsrente gezahlt. Diese 120 € mtl. = 1.440 € p.a., musst Du mit der Einkommensteuer jährlich versteuern. Liegst Du mit Deinen zu verst. Einkünften unter dem Steuerfreibetrag (akt. irgendwas bei 9.000 €), kannst Du auch diese Rente steuerfrei behalten. Andernfalls gelten Grund- oder Splittingtabelle.  

 

LG

Framal

 

P.S.: @blaky Oder so, den Beitrag hab ich zu spät gesehen, sorry!

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Bavarese

@blaky

vor 5 Stunden von blaky:

Über die Höhe der im Vertragsguthaben enthaltenen Zinsen/Erträge gab es dann eine Steuerbescheinigung, die mit der nächsten Steuererklärung einzureichen war (hierüber wird das Finanzamt auch automatisch informiert). Die Versteuerung der im Riestervertrag erwirtschafteten Zinsen/Erträge erfolgt also erst mit der Steuerveranlagung beim Finanzamt und wird nicht vom Versicherungsunternehmen vorgenommen. Dies ist auch meines Wissens nach nicht anders möglich, da die Zinsen/Erträge aus dem Riestervertrag nicht dem Abgeltungssteuersatz unterliegen, sondern mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.

So wurde mir das Vorgehen auch erklärt.

Wie lange hat es nach der Kündigung gedauert bis du die Steuerbescheinigung erhalten hast? Dazu müsste ich doch vom Anbieter (LBS) eine Aufstellung über die Höhe der erhaltenen Zinsen bekommen und diese dann in der nächsten Steuererklärung angeben. Und der Anbieter übermittelt die Daten zusätzlich noch ans FA, damit die das auch erfahren.

 

@Framal

Jetzt bleiben wir bei einer förderschädlichen Verwendung.

vor 2 Stunden von Framal:

1. Einzahlungen + Zulagen = 25.000 €, Vertragsguthaben = 30.000 € also 5.000 € = Gewinne, egal wo die herkommen!! Da rechnet doch kein Mensch nach, was nun aus Zulagen ist oder recherchiert, ob Du auch Deine Steuervergünstigungen in den Vertrag gebracht hast. Von den 5.000 € Gesamtgewinn gehen 25% + Soli (1.318,75 €) ab, der Rest, also 28.681,25 € kommt zu Dir.    

Das müssten dann ja die Zinsen sein.

 

vor 2 Stunden von Framal:

....Kündigst Du den Vertrag förderschädlich, wie oben angefragt und beschrieben, kannst Du die Zinsen und Gewinne auf die Zulagen behalten. Sie werden vor Auszahlung "nur" der Kaptalertragsteuer unterworfen.....

Ist das nicht ein Widerspruch zur Aussage von blaky, der folgendes schreibt?

vor 4 Stunden von blaky:

Dies ist auch meines Wissens nach nicht anders möglich, da die Zinsen/Erträge aus dem Riestervertrag nicht dem Abgeltungssteuersatz unterliegen, sondern mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.

 

vor 2 Stunden von Framal:

2. Die Steuervergünstigungen i.H.v. 1.000 € fordert das FA zurück. Denn die sind ja nie direkt in den Vertrag geflossen, die hast Du jährlich ausgezahlt bekommen. SOLLTE die Zulagenstelle dies (wissen) mit melden, bin ich mir nicht sicher, dann bekommst Du gleich nur 27.681,25 € ausgezahlt.

Die ZfA bekommt das gemeldet und behält diesen Betrag auch ein. Die ZfA hat mir die Höhe der Zulagen und Steuervorteile mitgeteilt und auch einbehalten.

 

Sorry wenn ich nerve, vielleicht habe ich auch nur einen Knoten im Kopf. Aber da das Zinsthema zwecks Kündigung Wohnriester bei mir noch offen ist, möchte ich auch wissen, ob die Aussage, die ich erhalten habe korrekt ist.

 

Gruß

Bavarese

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Framal

@Bavarese,

nein, das nervt nicht. Im Gegenteil, wenn es so abläuft wie hier, sind wir am Ende alle nicht dümmer geworden.

 

Okay, wir bleiben bei der förderschädlichen Kündigung eines Riestervertrages, hier speziell Wohnriester. 

Zitat

 

FRAMAL in #17 : ... kannst Du die Zinsen und Gewinne auf die Zulagen behalten. Sie werden vor Auszahlung "nur" der Kaptalertragsteuer unterworfen.....

BLAKY    in #16 : ... da die Zinsen/Erträge aus dem Riestervertrag nicht dem Abgeltungssteuersatz unterliegen, sondern mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.

 

Was blaky schreibt könnte sein, kenne ich aber nicht bei förderschädlicher Kündigung. Nur bei förderunschädlicher Kündigung, also Rentenbezug, denn dann unterliegt die gezahlte Rente (bestehend aus eig. Einzahlungen, Zulagen, Zinsen und Gewinnen) dem persönlichem Steuersatz, dann sind es natürlich steuerpflichtige Einkünfte. 

Einkünfte aus Kapitalvermögen hingegen (Zinsen bei/aus förderschädlicher Kündigung) unterliegen der Kapitalertragsteuer (25% + Soli), und damit ist der Steuerpflicht auch genüge getan.  

 

LG

Framal

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moonraker
vor einer Stunde von Framal:

@Bavarese,

nein, das nervt nicht. Im Gegenteil, wenn es so abläuft wie hier, sind wir am Ende alle nicht dümmer geworden.

 

Okay, wir bleiben bei der förderschädlichen Kündigung eines Riestervertrages, hier speziell Wohnriester. 

Was blaky schreibt könnte sein, kenne ich aber nicht bei förderschädlicher Kündigung. Nur bei förderunschädlicher Kündigung, also Rentenbezug, denn dann unterliegt die gezahlte Rente (bestehend aus eig. Einzahlungen, Zulagen, Zinsen und Gewinnen) dem persönlichem Steuersatz, dann sind es natürlich steuerpflichtige Einkünfte. 

Einkünfte aus Kapitalvermögen hingegen (Zinsen bei/aus förderschädlicher Kündigung) unterliegen der Kapitalertragsteuer (25% + Soli), und damit ist der Steuerpflicht auch genüge getan.  

 

LG

Framal

Bei förderschädlicher Kündigung wird aus einem Riester ein "normaler" Altersvorsorge-Vertrag. Die Erträge (Zinsen) auf die Förderungen unterliegen damit ebenso dem persönlichen Steuersatz. Bei der 12/60-Regelung nur 50% der Erträge.

https://www.test.de/Riester-Rente-Den-Riester-Vertrag-kuendigen-5610391-0/#question-3

EStG §22 Nr.5 Satz 2

EStG §20 Nr. 6 Satz 2

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Bavarese

@Framal

Auf dem Schreiben der LBS steht folgender Satz:

"Durch die nicht riesterkonforme Auszahlung des Vertrages sind die Kapitalerträge steuerpflichtig. Die LBS erstellt eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim FA. Diese erhalten Sie Anfang nächsten Jahres"

 

Das Thema hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe heute nochmal beim FA nachgefragt und die Dame vom FA erklärte es mir nun wie folgt:

Der Anbieter (LBS) behält von den Zinsen die Abgeltungssteuer (25%+ Soli) ein. Dann wäre das erledigt. Ich kann es aber auch nächstes Jahr in der Steuererklärung angeben, muss es aber nicht. Das anzugeben macht nur Sinn wenn mein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt.

 

Gruß

Bavarese

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udek
vor einer Stunde von Bavarese:

Das anzugeben macht nur Sinn wenn mein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt.

Oder wenn der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

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Framal

@Bavarese,

Danke für die Rückinfo. Genau so hatte ich das Prinzip es auch verstanden. Da haben "sie" pauschal die 25%+Soli abgezogen und Du kannst sie Dir wiederholen, wenn es "falsch/unrecht" war. 

 

@moonraker,

ja. Ich denke aber, an die Laufzeiten/Endalter kommen die hier Fragenden sicher nicht ran.  

 

LG

Framal

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moonraker
vor 2 Stunden von Framal:

@moonraker,

ja. Ich denke aber, an die Laufzeiten/Endalter kommen die hier Fragenden sicher nicht ran.  

Mir ging es aber nicht speziell um die 12/62-Regelung, sondern die Aussage, dass bei gekündigtem Riester immer zum persönlichen Steuersatz versteuert wird - und eben nicht per Abgeltungssteuer.

vor 7 Stunden von moonraker:

Bei förderschädlicher Kündigung wird aus einem Riester ein "normaler" Altersvorsorge-Vertrag. Die Erträge (Zinsen) auf die Förderungen unterliegen damit ebenso dem persönlichen Steuersatz.

 

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Framal

@moonraker,

Zitat

... sondern die Aussage, dass bei gekündigtem Riester immer zum persönlichen Steuersatz versteuert wird - und eben nicht per Abgeltungssteuer.

Ich hatte Dich auch genau so verstanden. Großes Sorry!!!!. Nun wollte ich Dich in meinem Post nicht einfach übergehen und den Eindruck erwecken, ich ignoriere Dich. Das wollte ich keinesfalls! Also hatte ich versucht, diplomatisch zu sagen, das ich da anderer Meinung bin und hatte gehofft, das Du es übergehst :huh:.  Du schreibst das ja nicht zum Dudeldei, ich nehme das auch ernst und lese es nochmal nach. 

 

Vorerst ist mein Standpunkt dazu so: 

EStG §22 Nr.5 Satz 2 bezieht sich auf "... Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, ...."  UND "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen....."

Wiederkehrende Bezüge hast Du ja nicht, wenn Du eine Versicherung kündigst. 

EStG §20 Nr. 6 Satz 2 "Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen."

Hierauf bezog sich meine Argumentation (Unterstellung), dass die User da altersmäßig etwas von entfernt sind. Aber unterm Strich heißt das auch nur, das 25% KapErtrSt & Soli nur auf die Hälfte des Gewinns gezahlt werden und eben keine Einkommensteuer fällig wird.  

 

UND User Bavarese schrieb dazu in #21" die Dame vom FA erklärte es mir nun wie folgt: Der Anbieter (LBS) behält von den Zinsen die Abgeltungssteuer (25%+ Soli) ein. Dann wäre das erledigt. Ich kann es aber auch nächstes Jahr in der Steuererklärung angeben, muss es aber nicht. Das anzugeben macht nur Sinn wenn mein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt."

 

ABER, mit etwas Glück :D, treffe ich heute Abend noch eine Vertreterin der steuerberatenden Zunft.

 

Ich melde mich nochmal.

 

LG und schönen Abend

Framal

 

 

 

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