Bassinus August 28, 2020 Und dazu noch zur Ergänzung: falls der Broker zu unrecht die Kapitalertragssteuer einbehalten hat, kann man sie beim Finanzamt unter Vorlage der Käufe des Schenkers und der Schenkung (die ehh vom Broker gemeldet sein müsste), diese zurück holen. Fußstapfen Theorie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag