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orschiro

Maximaler Betrag den der AG bei einer BAV von den Sozialabgaben abziehen kann?

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orschiro

Hallo zusammen, 

 

Nehmen wir mal folgendes Fallbeispiel:

 

Ich wandle 100 EUR als AN um. Der AG muss mindestens 15% (15 EUR) gesetzlich dazu geben. Diese 15 EUR kann er von den Sozialabgaben abziehen.

 

Nun meine Frage: wie hoch ist dieser maximale Förderbeitrag, den der AG von den Sozialabgaben abziehen kann?

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Flip
· bearbeitet von Flip

Beitragsfrei sind Zahlungen bis zu 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung West, siehe §14 SGB IV. Zur Zeit sind dies 276 Euro monatlich.

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orschiro

Danke Flip. 

 

Zum Verstaendnis:

 

Ich (AN) wandle 100 EUR um und der AG kann 276 EUR dazugeben, welche er von seinem Anteil der Sozialabgaben abziehen kann?

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whister
vor 5 Stunden von orschiro:

Ich wandle 100 EUR als AN um. Der AG muss mindestens 15% (15 EUR) gesetzlich dazu geben. Diese 15 EUR kann er von den Sozialabgaben abziehen.

Nein, diese 15 EUR kann er nicht von den Sozialabgaben abziehen. In diesem Fall reduziert sich dein SV-pflichtiges Einkommen um 100 Einkommen und das hat zur Folge dass du und der Arbeitgeber evtl. weniger Sozialabgaben zahlen müssen.

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orschiro

Danke whister!

 

Also, wenn ich als AN 100 EUR umwandle, dann mindert sich mein Brutto um 100 EUR und entsprechend spart auch der AG Sozialabgaben.

 

Und das, was er sich spart, muss er mindestens zur BAV dazugeben, richtig?

 

Wie viel waeren das im Fall von 100 EUR Umwandlung?

 

Wie berechne ich das?

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lacerator1984
vor 4 Minuten von orschiro:

Danke whister!

 

Also, wenn ich als AN 100 EUR umwandle, dann mindert sich mein Brutto um 100 EUR und entsprechend spart auch der AG Sozialabgaben.

 

Und das, was er sich spart, muss er mindestens zur BAV dazugeben, richtig?

 

Wie viel waeren das im Fall von 100 EUR Umwandlung?

 

Wie berechne ich das?

Das ist juristisch etwas heikel, da schwanken selbst die großen Berater wie Willis Towers Watson, etc. für die juristisch scharfe Formulierung.

Im Wesentlichen ziehst Du die Arbeitgeberbeiträge zu Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung ab plus (wenn man ganz korrekt sein will) zur gesetzlichen Unfallversicherung (reine Arbeitgeberfinanzierung, daher wissen das viele nicht). Das alles natürlich immer maximiert auf die entsprechenden BBGs. Da wir dein Gehalt nicht kennen, kann man das nicht ausrechnen. Viele Unternehmen rechnen aber nicht "spitz" ab, sondern geben 15% pauschal dazu, auch z.T. für Beiträge über der BBG. Dazu würde ich Kunden auch immer raten.

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whister
vor 9 Minuten von orschiro:

Wie viel waeren das im Fall von 100 EUR Umwandlung?

Der Arbeitgeber muss min. 15% dazugeben (also in dem Fall 15 Euro) sofern er Sozialabgaben spart (egal in welcher höhe).

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lacerator1984
vor 5 Minuten von whister:

Der Arbeitgeber muss min. 15% dazugeben (also in dem Fall 15 Euro) sofern er Sozialabgaben spart (egal in welcher höhe).

Das ist Quatsch.

Im Gesetzestext steht "soweit" und das ist juristisch ziemlich genau formuliert. D.h. wenn er 10% spart, dann muss er 10% dazu geben und nicht 15% (z.B. wenn die BBG zur Krankenkasse überschritten ist, die zur Rentenversicherung aber nicht).

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whister
vor 9 Minuten von lacerator1984:

Das ist Quatsch.

Im Gesetzestext steht "soweit" und das ist juristisch ziemlich genau formuliert. D.h. wenn er 10% spart, dann muss er 10% dazu geben und nicht 15% (z.B. wenn die BBG zur Krankenkasse überschritten ist, die zur Rentenversicherung aber nicht).

Du hast Recht. Mich wundert nur dass der Gesetzgeber einen niedrigen Zuschuss bei geringerer Einsparung zulässt aber nach oben hin auf 15% deckelt. Das ist nicht gerade arbeitnehmerfreundlich.

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lacerator1984
vor 3 Minuten von whister:

Du hast Recht. Mich wundert nur dass der Gesetzgeber einen niedrigen Zuschuss bei geringerer Einsparung zulässt aber nach oben hin auf 15% deckelt. Das ist nicht gerade arbeitnehmerfreundlich.

Man will einfach Rechtssicherheit schaffen und einen Anreiz, die 15% auch weiter zu geben.

Wenn man mal die 15% zu Grunde legt und man die 4% BBG Rente West ausschöpfen will, dann hat man 240 Beitrag des Arbeitnehmers und 36 Beitrag des Arbeitgebers. Das ist jetzt kein umwerfender Betrag, der für eine bAV spricht.

 

Die ganzen BAG-Urteile sind dazu natürlich noch nicht ergangen, da es erst ein relativ neues Gesetz ist. Es wird auch da sicher noch interessante Entscheidungen geben, da manche Arbeitgeber "spitz" abrechnen.

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orschiro
· bearbeitet von orschiro

Vielen Dank fuer die rege Diskussion. 

 

Ich habe mal folgende Berechnung gemacht:

 

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1OzjsHSd8KogVKMBOqivzknT-arOwbUCot6hDoYyjwos/edit?usp=sharing

 

Heisst das also, dass in obigem Beispiel (100 EUR Umwandlung) der AG die BAV mit 19,78 EUR foerdern muss, weil er diese Ersparnis an den Sozialabgaben hat?

 

Wenn er aber mehr als 19,78 geben wuerde, dann koennte er die nicht von den Sozialabgaben abziehen, korrekt?

 

In diesem Fall scheint es auch kein Optimum bei den Einzahlungen zu geben, korrekt?

 

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lacerator1984
· bearbeitet von lacerator1984
vor 16 Stunden von orschiro:

Heisst das also, dass in obigem Beispiel (100 EUR Umwandlung) der AG die BAV mit 19,78 EUR foerdern muss, weil er diese Ersparnis an den Sozialabgaben hat?

 

Wenn er aber mehr als 19,78 geben wuerde, dann koennte er die nicht von den Sozialabgaben abziehen, korrekt?

Nein, mit den 15% ist das abgegolten, auch wenn er mehr spart. Das haben wir oben geschrieben.

 

Er kann nichts von den Sozialabgaben abziehen, auch das haben wir schon geschrieben. Er spart u.U. einfach Sozialabgaben indem das Brutto sinkt (die Sozialabgaben berechnen sich als Prozentsatz vom Brutto), soweit das Brutto unter der jeweiligen BBG liegt. Z.B. Wandelst Du von 3.500 € Bruttoeinkommen 100 € um. Ohne bAV müssen 3.500 € zu den Sätzen der Sozialversicherung verbeitragt werden, mit bAV nur 3.400 €. Dadurch spart er, weil er die Sozialabgaben abführt. Auf der anderen Seite hast Du aber auch geringere Leistung bei Rente und Arbeitslosenversicherung, weil das Bruttoeinkommen nach Entgeltumwandlung maßgeblich ist. In Rentenpunkten kannst Du z.B. berechnen, wenn Du die Entgeltumwandlung im Jahr durch das Durchschnittsentgelt teilst, ein Rentenpunkt ist heute 34,19 € Monatsrente.

Das Steuerthema lasse ich jetzt hier mal weg, das wirkt sich ähnlich aus, aber dazu kommen noch Progression etc.

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orschiro

Danke! Ich glaube, den Aspekt verstanden zu haben. Wer noch Muße hat, kann mal hier bei meiner Entscheidungsfindung reinschauen:

 

Mehr Brutto, AG-finanzierte BAV oder Entgeltumwandlung?

 

LG

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