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US-Bürger mit Fonds-Depot in Deutschland - was nun?

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JustLazarus

Hallo Allerseits!

Ich besitze die deutsche und amerikanische Staatsbürgerschaft und habe vor kurzem zufällig herausgefunden, dass ich als US-Bürger jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben muss. Ich lebe und arbeite seit 1988 durchgehend in Deutschland. Natürlich möchte ich nicht der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen werden, deswegen hole ich gerade Informationen zu "Streamlined Foreign Offshore Procedures" ein. Scheinbar ist es ein echtes Problem, wenn man als US-Bürger über Depots bei deutschen Banken verfügt (Stichwort FBAR und FCTA).

 

Folgende Fond-Depots besitze ich:

  1. Bei der ING (ehemals ING Diba) (Depot ruht, letzer Eingang ca. 2008)
  2. Bei der DWS als sog. Fond-Sparplan (laufend, seit 2000)
  3. Bei einer Versicherung für eine fondgebundene Lebensversicherung (laufend, seit 1999)

 

Ich bisher auf keinem der Depost eine Verkauf durchgeführt, immer nur Ankäufe.

 

Meine Fragen:

  1. Weiss jemand in welcher Höhe ich US-Steuern abführen muss, falls ich anfange Fondanteile zu verkaufen? Ich habe etwas von 37% (auf die Gewinne?) + Zinsen gehört?
  2. Da ich die Depots vor 15 - 20 Jahren angelegt habe, hat mich niemand gefragt, ob ich US-Saatsbürger bin. Bin ich verpflichtet diese Information nachzuliefern?

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen! ;)

 

Ciao

Lazarus

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Bassinus

Kann ich:

1. Steuerberater konsultieren mit Schwerpunkt ausl. Steuerrecht. Häufig lohnt sich da die Gelbe Seiten zu nutzen in der Nähe von großen Truppenanlagen der USA (zum Beispiel Kaiserslautern)

2. Siehe 1.

 

Sidefacts: 

Zitat

Die Vereinigten Staaten haben Auslieferungsverträge mit den Ländern: Australien, Österreich, Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Bolivien, Brasilien, Großbritannien, Ungarn, Venezuela, Guyana, Haiti, Gambia, Ghana , Deutschland, Guatemala, Honduras, Grenada, Griechenland, Dänemark, Dominica, Dominikanische Republik, Ägypten, Sambia, Simbabwe, Indien, Israel, Jordanien, Irak, Irland, Island, Irland, Italien, Kenia, Kiribati, Kolumbien, Kongo, Costa Rica, Kuba, Lettland , Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mauritius, Malawi, Malaysia, Malta, Marshall Inseln, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Myanmar, Nauru, Nigeria, den Niederlanden, Nicaragua, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Pakistan, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Seychellen, St. Vincent und die Grenadinen, St. Christoph und Nevis, St. Lucia, Singapur, Slowakei, Slowenien, Solomon Islands, Surinam, Sierra Leone, Thailand, Tansania, Tonga, Trinidad und Tobago, Türkei, Tuvalu, Uruguay, Fidschi-Inseln, die Philippinen, Finnland, Frankreich, Tschechische Republik, Chile, der Schweiz, Schweden, Sri Lanka , Ecuador, Estland , Südafrika, Südkorea, Jamaika, Japan.

 

Sidefact 2:

Mein Nachbar ist ebenfalls Staatsangehöriger der US&A. Der lacht mich immer aus, wie wir Germans unsere Steuererklärung machen wegen Elster. Generell wartet er immer bis das Mahnverfahren beginnt, bis er mal nachfragt ob ich ihm 2-3 Fragen zur deutschen Steuererklärung beantworten kann. Im April bekommt er dann eine Erinnerung für die US Steuerklärung die bis zum 15.06. abgegeben werden muss. Das ist dann die Zeit wo er zittrig den Briefkasten öffnet, das ganze Wochenende im Haus verschwindet und Montag morgen früh auf der Post steht und überfrankiert 3 Ordner in die USA schickt. 

 

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stagflation
vor 1 Stunde von JustLazarus:

Da ich die Depots vor 15 - 20 Jahren angelegt habe, hat mich niemand gefragt, ob ich US-Saatsbürger bin. Bin ich verpflichtet diese Information nachzuliefern?

Ich wurde bei Kontoeröffnungen auch schon vor 20 Jahren nach meiner Staatsangehörigkeit gefragt. Schau doch mal in Deine Kontoeröffnungs-Unterlagen, was Du damals angegeben hast. Wenn Du damals nur vergessen hast, die US-Staatsbürgerschaft anzugeben, würde ich es nachholen. Damals war das sicherlich kein großes Ding - aber mit FACTA ist eine US-Staatsbürgerschaft heute durchaus relevant: https://www.dw.com/de/zufallsamerikaner-k%C3%B6nnten-ihre-bankkonten-verlieren/a-51203470

 

Mit amerikanischen Behörden würde ich mich nicht anlegen...

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Hawkeye
vor 1 Stunde von JustLazarus:

Meine Fragen:

  1. Weiss jemand in welcher Höhe ich US-Steuern abführen muss, falls ich anfange Fondanteile zu verkaufen? Ich habe etwas von 37% (auf die Gewinne?) + Zinsen gehört?
  2. Da ich die Depots vor 15 - 20 Jahren angelegt habe, hat mich niemand gefragt, ob ich US-Saatsbürger bin. Bin ich verpflichtet diese Information nachzuliefern?

FBAR ist kein Problem, gerade wenn du wenige Transaktionen hast.

 

Zu 1. long-term capital gains werden bis $40,000 pro Jahr zu 0% versteuert (80,000 wenn du verheiratet bist), dann 15%, ab > 500K 20%

 

Zu 2. Ich meine ja, was mittlerweise extremen Aufwand fuer deine Finanzinstitutionen bedeuten kann

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JustLazarus

Vielen Dank an alle für die Antworten und Links. :)

 

0% bis $40000.- hört sich schon mal top an! Bin echt beruhigt. Frage mich was der Anwalt mit 37% + Zinsen gemeint hat, aber egal.

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Johannes34567
· bearbeitet von Johannes34567
vor 8 Stunden von JustLazarus:

Hallo Allerseits!

Ich besitze die deutsche und amerikanische Staatsbürgerschaft und habe vor kurzem zufällig herausgefunden, dass ich als US-Bürger jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben muss. Ich lebe und arbeite seit 1988 durchgehend in Deutschland. Natürlich möchte ich nicht der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen werden, deswegen hole ich gerade Informationen zu "Streamlined Foreign Offshore Procedures" ein. Scheinbar ist es ein echtes Problem, wenn man als US-Bürger über Depots bei deutschen Banken verfügt (Stichwort FBAR und FCTA).

 

Folgende Fond-Depots besitze ich:

  1. Bei der ING (ehemals ING Diba) (Depot ruht, letzer Eingang ca. 2008)
  2. Bei der DWS als sog. Fond-Sparplan (laufend, seit 2000)
  3. Bei einer Versicherung für eine fondgebundene Lebensversicherung (laufend, seit 1999)

 

Ich bisher auf keinem der Depost eine Verkauf durchgeführt, immer nur Ankäufe.

 

Meine Fragen:

  1. Weiss jemand in welcher Höhe ich US-Steuern abführen muss, falls ich anfange Fondanteile zu verkaufen? Ich habe etwas von 37% (auf die Gewinne?) + Zinsen gehört?
  2. Da ich die Depots vor 15 - 20 Jahren angelegt habe, hat mich niemand gefragt, ob ich US-Saatsbürger bin. Bin ich verpflichtet diese Information nachzuliefern?

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen! ;)

 

Ciao

Lazarus

Ich habe auch die beide Staatsbuergerschaften, bin hier aufgewachsen und bin aber soweit ich wusste nicht steuerpflichtig in den USA. Jedenfalls hat meine Vater mir das nie gesagt ^^

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 17 Minuten von Johannes34567:

Ich habe auch die beide Staatsbuergerschaften, bin hier aufgewachsen und bin aber soweit ich wusste nicht steuerpflichtig in den USA. Jedenfalls hat meine Vater mir das nie gesagt ^^

 

Rödl & Partner schreiben hierzu: https://www.roedl.de/themen/entrepreneur/amerikanischer-kontinent/fatca-usa-steuer-staatsbuergerschaft

Zitat

Weltweit gibt es so gut wie keine Staaten, in denen sich die Einkommensteuerpflicht nach der Staatsbürgerschaft richtet. Eine Ausnahme: Die USA. Jeder US-Staatsbürger, auch mit doppelter Staatsbürgerschaft, muss in den USA jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt unabhängig davon, wo er oder sie geboren wurde bzw. aktuell lebt und arbeitet. Mit FATCA zwingen die USA ihre Steuerpflichtigen nunmehr in die Knie.

 

Das klingt allerdings ziemlich übel... Ich habe keine Ahnung, ob das so stimmt.

 

Ob man da wieder raus kommt?

Zitat

Um die Steuerpflichten zu vereinfachen, wollen zahlreiche US-Bürger ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben, was generell möglich ist. Aber aufgepasst, denn die USA unterwerfen den Bürger in solchen Fällen einer Wegzugsbesteuerung – und das nicht nur bezogen auf Unternehmensvermögen, sondern auf das weltweite Vermögen.


 Die haben auch wirklich an alles gedacht :'(

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JustLazarus
vor einer Stunde von Johannes34567:

Ich habe auch die beide Staatsbuergerschaften, bin hier aufgewachsen und bin aber soweit ich wusste nicht steuerpflichtig in den USA. Jedenfalls hat meine Vater mir das nie gesagt ^^

Wenn du die amerikanische Staatsbürgerschaft hast, dann bist du laut amerikanischem Recht dazu verpflichtet jährlich eine Steuererkläung abzugeben (siehe hier), egal wo du wohnst, egal ob du schon Steuern zahlst. Ist nicht so schlimm, denn das passiert wohl der Hälfte der 7 Millionen Amerikanern, die nicht in den USA leben. Die IRS hat dafür extra eine Prozedur erschaffen, die es sog. expats einfach macht, wieder alles gerade zu rücken (ohne Strafen, meistens auch ohne Steuernachzahlungen), siehe hier.

 

Problem ist, für mich zumindest: Man muss alles exakt richtig machen sprich ausfüllen, sonst nimmt man nicht an der Prozedur teil. Ich suche gerade nach einem deutschen Steuerberater/Anwalt, der sowas macht. Die Preise sind zum umfallen: ca: €2400,- (ich habe eine LV und ein Fond-Depot was es teuerer macht).

 

Die amerikanische Staatsbürgerschaft kannst du aufgeben, allerdings muss man dazu die Steuererklärungen der letzen 5 jahre abgeben und evtl. eine sog. Exit-Tax bezahlen.:w00t:

 

Übrigens, was ich auch nicht wusste: Man ist als US-Staatsbürger dazu verpflichtet mit seinem amerikanischem Pass einzureisen (steht sogar im Pass drin).

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JustLazarus

Nachtrag: Falls du Konten, Depots, LV etc. in Deutschland hast, musst da dafür jährlich eine sog. FBAR abgeben.

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John Silver
vor 22 Stunden von JustLazarus:

...

Meine Fragen:

  1. Weiss jemand in welcher Höhe ich US-Steuern abführen muss, falls ich anfange Fondanteile zu verkaufen? Ich habe etwas von 37% (auf die Gewinne?) + Zinsen gehört?
  2. Da ich die Depots vor 15 - 20 Jahren angelegt habe, hat mich niemand gefragt, ob ich US-Saatsbürger bin. Bin ich verpflichtet diese Information nachzuliefern

Ich hoffe ihr könnt mir helfen! ;)

Ciao

Lazarus

Wenn Du Deine US-Staatsbürgerschaft angibst, besteht die sehr sehr goße Gefahr, dass Dir die Bankverbindung gekündigt wird. Die Banken haben zuviel Angst in Bezug auf die USA etwas falsch zu machen. Deswegen suchen hier auch dauernd Leute Banken die US-Bürger annehmen. So ist die Erfahrung aus anderen Threads hier.

Leider werden hier im WPF Threads mit gleichen Inhalt nicht zusammengefaßt, ist nicht gewollt. Deswegen mußt Du leider etwas suchen, gibt hier aber mehrere Threads hier zu dem oder einem ähnlichem Thema.

vor 21 Stunden von Bassinus:

Sidefacts: 

 

Die USA mögen ein Auslieferungsabkimmen mit Deutschland bezüglich US-Bürgern haben. Aber Deutschland liefert keine Bundesbürger ans Ausland aus. Auch nicht welche mit 2 Staatsbürgerschaften. Der Reiseumkreis wäre aber natürlich arg begrenzt, weil andere Länder Deutsche ausliefern.

vor 21 Stunden von stagflation:

Ich wurde bei Kontoeröffnungen auch schon vor 20 Jahren nach meiner Staatsangehörigkeit gefragt. Schau doch mal in Deine Kontoeröffnungs-Unterlagen, was Du damals angegeben hast. Wenn Du damals nur vergessen hast, die US-Staatsbürgerschaft anzugeben, würde ich es nachholen. Damals war das sicherlich kein großes Ding - aber mit FACTA ist eine US-Staatsbürgerschaft heute durchaus relevant: https://www.dw.com/de/zufallsamerikaner-k%C3%B6nnten-ihre-bankkonten-verlieren/a-51203470

 

Schreib mal bitte welche (deutsche) Bank US-Bürger akzeptiert, das wird hier dauernd gesucht und wäre für andere auch interessant, s.o. .

vor 14 Stunden von Johannes34567:

Ich habe auch die beide Staatsbuergerschaften, bin hier aufgewachsen und bin aber soweit ich wusste nicht steuerpflichtig in den USA. Jedenfalls hat meine Vater mir das nie gesagt ^^

Das schützt Dich leider nicht vor dem US-Steuergesetz.

vor 14 Stunden von stagflation:

 

Rödl & Partner schreiben hierzu: https://www.roedl.de/themen/entrepreneur/amerikanischer-kontinent/fatca-usa-steuer-staatsbuergerschaft

Das klingt allerdings ziemlich übel... Ich habe keine Ahnung, ob das so stimmt.

Ob man da wieder raus kommt?
 Die haben auch wirklich an alles gedacht :'(

Nicht nur die USA, im deutschen EStG findet sich ein ähnlicher Passus bezüglich der Wegzubesteuerung.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Am 18.8.2020 um 11:43 von John Silver:

Schreib mal bitte welche (deutsche) Bank US-Bürger akzeptiert, das wird hier dauernd gesucht und wäre für andere auch interessant, s.o. .

Steht im ersten Beitrag (ING und DWS), aber ich würde mal vermuten, daß Johannes34567 damals nur die dt. Staatsbürgerschaft angegeben hat und es nur so in deren Unterlagen steht; von daher müssen die beiden nicht unbedingt US-Bürger akzeptieren auch wenn er dort noch heute Kunde ist.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 5 Stunden von Raccoon:

Steht im ersten Beitrag (ING und DWS), aber ich würde mal vermuten, daß Johannes34567 damals nur die dt. Staatsbürgerschaft angegeben hat und es nur so in deren Unterlagen steht;

Im Klartext: Die Bankverbindungen wurden eröffnet, nachdem @JustLazarus wesentliche Sachverhalte verschwiegen nicht angegeben hat. (Ob zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung eine US-Staatsangehörigkeit schon aktiv abgefragt worden ist, weiß ich nicht.)

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
Am 17.8.2020 um 20:51 von Johannes34567:

Ich habe auch die beide Staatsbuergerschaften, bin hier aufgewachsen und bin aber soweit ich wusste nicht steuerpflichtig in den USA. Jedenfalls hat meine Vater mir das nie gesagt ^^

@Johannes34567 Bist du volljährig? Dann machst du dich gegebenenfalls strafbar, nicht dein Vater!

 

https://americansoverseas.org/de/leben-sie-als-amerikaner-im-ausland-5-dinge-die-man-laut-time-ueber-die-amerikanische-steuerpflicht-wissen-sollte/

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Raccoon
vor 3 Stunden von bondholder:

Im Klartext: Die Bankverbindungen wurden eröffnet, nachdem @JustLazarus wesentliche Sachverhalte verschwiegen hat. (Ob zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung eine US-Staatsangehörigkeit schon aktiv abgefragt worden ist, weiß ich nicht.)

Wenn du das nicht weißt, dann kannst du auch nicht behaupten, daß er etwas verschwiegen hat. Wurde es nämlich nicht abgefragt, dann gab es auch keinen Grund das anzugeben.

 

Ich sehe das Problem auch eher mit den US Behörden, da würde ich mich auf jeden Fall mal drum kümmern.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
vor 4 Stunden von Raccoon:

Steht im ersten Beitrag (ING und DWS), aber ich würde mal vermuten, daß Johannes34567 damals nur die dt. Staatsbürgerschaft angegeben hat und es nur so in deren Unterlagen steht; von daher müssen die beiden nicht unbedingt US-Bürger akzeptieren auch wenn er dort noch heute Kunde ist.

Ich glaube hier geht etwas durcheinander / wird verwechselt.

 

-Im ersten Beitrag schreibt JustLazarus. Es ist aber nicht klar, ob er die US-Staatsbürgerschaft angegeben hat und die Banken davon wissen.

-Bei Johannes34567 ist auch nicht klar, ob die Bank WEISS, dass er US-Bürger ist.

-Meine Frage oben ging an Stagflation, welche Bankverbindung er hat, wo die Bank WEISS, das er US-Bürger ist.

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Raccoon

Ups, mea culpa. Hatte übersehen, das Johannes nicht der OP ist.

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stagflation
vor 36 Minuten von John Silver:

-Meine Frage oben ging an Stagflation, welche Bankverbindung er hat, wo die Bank WEISS, das er US-Bürger ist.

Die Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich keine amerikanische Staatsbürgerschaft habe.

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John Silver
Am 17.8.2020 um 14:19 von stagflation:

Ich wurde bei Kontoeröffnungen auch schon vor 20 Jahren nach meiner Staatsangehörigkeit gefragt. Schau doch mal in Deine Kontoeröffnungs-Unterlagen, was Du damals angegeben hast. Wenn Du damals nur vergessen hast, die US-Staatsbürgerschaft anzugeben, würde ich es nachholen. Damals war das sicherlich kein großes Ding - aber mit FACTA ist eine US-Staatsbürgerschaft heute durchaus relevant: https://www.dw.com/de/zufallsamerikaner-k%C3%B6nnten-ihre-bankkonten-verlieren/a-51203470

 

Mit amerikanischen Behörden würde ich mich nicht anlegen...

 

vor 2 Stunden von stagflation:

Die Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich keine amerikanische Staatsbürgerschaft habe.

Dann habe ich in Deinen ersten Beitrag zuviel hineininterpretiert. Las sich für mich nur so, dass Du die US-Staatsbürgerschaft hättest.

 

 

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JustLazarus

In Ergänzung zum ersten Beitrag: Die amerikanische Staatsbürgerschaft besitze ich seit Geburt.

 

Zu der Anghabe der amerikanischen Staatsbürgerschaft bei Kontoeröffnungen:

Erstmal in aller Deutlichkeit: Verschwiegen habe ich absichtlich nichts! Warum auch?

 

Ich bin alle Unterlagen, die ich zu den Kontoeröffnungen noch habe (Beantragung des GIRO-Kontos ist nicht aufzufinden), durchgegangen. Bei einigen Konten wurde bei Staatsangehörigkeit nichts eingetragen (Feld ist leer), bei einigen steht nur "deutsch". Ich bin mir sicher, dass ich nie gefragt wurde, welche Staatsangehörigkeiten ich besitze oder ob ich noch andere Staatsangehörigkeiten habe. Es wurde immer nur gefragt "Sind sie Deutscher" und fertig. Dass dabei Informationen verloren gehen, sollte niemanden wundern.

Auf keinem der Anträge habe ich ein Feld gefunden, was heißt "Staatsangehörigkeiten" oder "weitere Staatsangehörigkeiten".

 

Es bleibt also die Frage: Bin ich verpflichtet diese Information nachzuliefern?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
Am 20.8.2020 um 15:47 von JustLazarus:

Es bleibt also die Frage: Bin ich verpflichtet diese Information nachzuliefern?

Im Ergebnis: JA, deutsche Banken sind dazu verpflichtet, entsprechende Informationen einzuholen und zu prüfen. Und nach US-Gesetzen bist du dazu verpflichtet, dies der Bank mitzuteilen (frag mich nicht, wo das in den US-Gesetzen steht). Die USA mag zwar sonderbar sein, aber blöd sind die nicht. Die schließen kein FACTA-Abkommen ab, wenn sie es ihren Steuerpflichtigen erlauben würden, dass sie Banken über die Steuerpflicht im Unklaren lassen.

Das FACTA-Abkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Verein_Staaten/2013-10-15-USA-Abkommen-FATCA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Dazu das Anwendungsschreiben des BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2017-02-01-Standard-fuer-den-automatischen-Austausch-von-Finanzinformationen-in-Steuersachen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Denk auch an das DBA zwischen Deutschland und den USA. Wenn du auf US-Servern des IRS stöberst, welche Regeln du als US-Bürger einhalten musst, sind die Erleichterungen nach dem DBA sicher nicht prominent aufgelistet.

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JustLazarus

Ja, zu dem Schluss bin ich auch gekommen. Zumal ich demnächt FBAR-Erklärungen der letzten 6 Jahre einreichen werde. Die amerikanischen Behören werden dann sicherlich die Banken kontaktieren.

 

Naja, Smartbroker scheint ja deutsche/amerikanische Kunden zu akzeptieren. Also werde ich meine Depots umsortieren. Mein Giro-Konto (bei der deutschen Bank) werde ich hoffentlich behalten können.

 

Bin gespannt, ob meine Fond-gebundene Lebenversicherung mir kündigen wird.

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JustLazarus
Am 22.8.2020 um 10:57 von MeinNameIstHase:

Und nach US-Gesetzen bist du dazu verpflichtet, dies der Bank mitzuteilen (frag mich nicht, wo das in den US-Gesetzen steht).

Hab noch ein wenig überlegt und ich glaube hier irrst du dich. Ich bin nach US-Recht dazu verpflichtet meine ausländischen Konten an die USA zu melden. Ich glaube nicht, dass die USA verlangen (können), dass ich bestimmte Informationen an deutsche Banken gebe. Hier gilt deutsches Recht und falls die Banken dies interessiert, dann müssen sie die Information erfragen.

 

Ein Gespräch mit einem Anwalt für Banken-Recht hat das gleiche Ergebnis erbracht: Ich bin verpflichtet bei Vertragsabschluss korrekte Angaben zu machen. Falls Informationen, die später relevant werden, nicht abgefragt wurden, ist das nicht mein Problem. Ich werde erstmal die Banken nicht informieren und abwarten, was passiert.

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Ramstein

Schau an der Quelle: https://www.irs.gov/businesses/corporations/foreign-account-tax-compliance-act-fatca

 

Du hättest dich beim IRS melden müssen. Wenn du es jetzt machst, ohne deine deutschen Banken zu informieren, werden die m. E. maximal sauer werden. Willst du dass?

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JustLazarus

Nein, natürlich nicht, aber ich will auch keine schlafenden Hunde wecken. Ich wweiß ja nicht, was passiert, nachdem ich die FBAR-Erklärungen abgegeben habe. Mein erster Gedanke war auch, die Banken per EMail zu informieren, damit es für die Banken zu keinen Überraschungen kommt. Aber wenn mir ein Anwalt dazu rät, erstmal nichts zu tun, dann bringt mich das schon zum Nachdenken.

 

Übrigens, De Konten werden nicht an die IRS gemelet, sondern an eine andere Behörd (FCEN).

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stagflation
vor einer Stunde von JustLazarus:

die Banken per EMail zu informieren

 

Per E-Mail?

 

Das würde ich per Brief machen und den Brief vorab faxen. Sendebestätigung gut aufheben!

 

Ich habe mir das FATCA Abkommen durchgelesen. Es ist sehr professionell - die Amerikaner wissen ganz genau, was sie tun. Die USA haben auch Zugang zu den Zahlungsverkehr-Daten - und ich vermute, dass sie dann auch Abgleiche (Neudeutsch: Data Mining) zwischen den ZVK-Daten und den übermittelten Konten durchführen werden. Das Ergebnis werden Listen von nicht gemeldeten Bankkonten sein, mit denen sie dann zuerst den Banken Stress machen - und dann ihren Staatsbürgern - insbesondere wenn es Unterschiede zwischen den persönlichen Steuererklärungen und den dann nachgemeldeten Kontoständen gibt.

 

Wie gut wenn man in einem solchen Fall nachweisen kann, dass man von sich aus die Staatsbürgerschaft nachgemeldet hat - auch wenn man es vielleicht gar nicht musste.

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