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atbroke

Firmendepot als Freiberufler

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atbroke

Tach zusammen,

 

bin jetzt seit nunmehr 2 1/2 Jahre als Freiberufler unterwegs. Hab jetzt überlegt einen Firmendepot zu eröffnen um ein paar Rücklagen zu bilden. Bin einer der wenigen die beruflich von Corona profitieren... Würde das gerne größtenteils über Aktien machen (Ja, ich weiß dass das auch ein gewisses Risiko hat). Laut <Linkspam entfernt, Thomas> brauche ich dafür auch tatsächlich ein Firmendepot.

 

Meine Frage jetzt: Was ist denn mit meinen "privaten" Aktien? Kann ich die irgendwie ins Geschäftsdepot übertragen? Ist ja durch freiberuflich schwierig trennbar.

LG und eine schöne Woche

atbroke

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Taxadvisor

Warum Firmendepot? Ich würde das Geld für die Rücklagen aus der Firma entnehmen und privat anlegen. Andernfalls zahlt man auf Dividenden und sonstige Kursgewinne den vollen Einkommensteuersatz an Stelle der AbgSt.

 

Gruß

Taxadvisor

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atbroke

Laut Link oben braucht man das :ermm: "Dennoch gibt es gute Gründe für ein Firmendepot. So braucht es beispielsweise ein solches Depot, um eine Unternehmensbeteiligung über Aktienzukäufe zu erlangen."

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udek
· bearbeitet von udek

Ich würde das auch im Privatbesitz lassen und die Einlagen/Entnahmen über Privat buchen.

Sehe jetzt keinen Vorteil, den ein Firmendepot für dich bringt?!?!

 

 

vor 10 Minuten von atbroke:

Dennoch gibt es gute Gründe für ein Firmendepot. So braucht es beispielsweise ein solches Depot, um eine Unternehmensbeteiligung über Aktienzukäufe zu erlangen."

Verstehe aber nicht, wieso es dazu unbedingt ein Firmendepot sein muss. Kannst das genauso mit deinem privaten machen.

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atbroke

Ja, genau das habe ich auch gedacht, deswegen hab ich lieber hier mal gefragt :D Kann man denn da Probleme mit dem FA bekommen, wenn man das nicht trennt?

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Bassinus

Grundsätzlich fällt das "immer" in die Privatsphäre, außer es dient deiner Tätigkeit. Eine freiwillige Einlage in den geschäftlichen Bereich musst du hingegen dem Finanzamt erklären, da du als echter Freiberufler nicht Bilanzierungsspflichtig bist, würde man es nicht sehen.

Die Frage bleibt: Was nützt dir die Aktivierung? 

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atbroke
· bearbeitet von atbroke
vor 2 Minuten von Bassinus:

Die Frage bleibt: Was nützt dir die Aktivierung? 

Dann ja scheinbar echt nix. Mache als Freiberufler ja nur eine GuV bzw. EÜ Rechnung. Dachte halt das ist dann Pflicht, aber freiwillig mehr Steuern bezahlen mache ich natürlich nicht :D

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udek
vor einer Stunde von Bassinus:

Eine freiwillige Einlage in den geschäftlichen Bereich musst du hingegen dem Finanzamt erklären

Darf ich fragen, was du damit genau meinst?
Eine private Einlage (Bspw. Geldzahlung vom privaten Konto aufs Geschäftskonto) muss doch nicht erklärt werden (Einzelunternehmen, Freiberufler).

Oder meinst du etwas anderes?

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Dann kennst du ein anderes Steuerrecht. In Deutschland müssen bei Freiberuflern auf dem tatsächlichen Firmenkonto Einlagen sowie Entnahmen erklärt werden, da beides den Gewinn nicht beeinflussen darf (+ Entnahmen, - Einlagen). (Wird privat weiter ausdiskutiert, da keine Notwendigkeit für Faden hier.)

 

Ich spreche vom gewillkürten Betriebsvermögen bei Aktien für einen Freiberufler. Aber da meine Einschränkungen siehe oben 

Zitat

Grundsätzlich fällt das "immer" in die Privatsphäre

. Es gibt wenige Möglichkeiten das zu aktivieren. Aber das führt hier zu weit. Denke der TO hat seinen Fehler erkannt. Er darf Freiberufler sein und ein privates Depot haben.

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udek
vor 6 Minuten von Bassinus:

Dann kennst du ein anderes Steuerrecht. In Deutschland müssen bei Freiberuflern auf dem tatsächlichen Firmenkonto Einlagen sowie Entnahmen erklärt werden, da beides den Gewinn nicht beeinflussen darf (+ Entnahmen, - Einlagen).

Okay, vielleicht reden wir auch aneinander vorbei. Meinst du mit "Erklärung", dass ich die Einlage als Privateinlage und eine Entnahme als Privatentnahme in der Buchhaltung buche? Das ist natürlich klar. Privateinlagen und Entnahmen sind erfolgsneutral.

Aber ich muss diese doch nicht noch gesondert dem Finanzamt erklären, oder? Ich rede hier von Bareinlagen. Sacheinlagen sind ein anderes Thema.

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easyjo

Ich war ebenfalls Freiberufler, 20 Jahre lang und in "ähnlicher Situation".

Einnahmeüberschuss (IST-Einnahmen netto abzgl. IST-Ausgaben netto) wird nach § 4 Abs. 3 EStg im Rahmen der E-Ü-R ausgewiesen.

Dem gegenüber stehen dann die Privatentnahmen die sinnvollerweise monatlich, so habe ich es 20 jahre praktiziert, quasi wie ein Gehalt 1 X per Monat vom Geschäfts- auf Privatgirokonto überwiesen werden. Daraus werden dann alle Privatausgaben finanziert. Soweit ein aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielter "Übererlös" für private Vermögensbildung verwendet werden soll sollte dieser ebenfalls durch eine Umbuchung vom Geschäftskonto auf sinnvollerweise ein gesondertes Girokonto, z.B. Wertpapier-Liquiditätskonto erfolgen (Verwendungszweck: "Privatentnahme für Vermögensbildung") 

Von diesem "Sonderkonto" sollten dann die Verfügungen erfolgen, z.B. Wertpapierkäufe o.ä.

Für die ESt ist ausschließlich relevant der im Rahmen der E-Ü-R nach § 4 Abs. 3 ESTg ausgewiesene Überschuss aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit.

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atbroke

Okay ja, die EÜR ist tatsächlich dann die einfachste Möglichkeit mMn

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