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Dome

Krankenzusatzversicherung - Neugeborenes, Risiko Prüfung

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Dome

Hallo, 

 

Wir haben vor ca. 4 Wochen bei einer Versicherungsgesellschaft für unser Baby (6 Wochen) alt eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen. 

 

Zum Antrag haben wir den Entlassungsbericht sowie die U1 und U2 beigefügt. 

In der U2 wurde eine leichte Hüftreifungsverzogerung rechts festgestellt. Bei der U3 wurde durch die Kinderärztin sowie einem Orthopäden, keine Störung mehr festgestellt. 

 

Gestern wollte die Versicherung auf Nachfrage, die Kopie der U3 Untersuchung haben. Habe ich heute eingereicht. 

 

Jetzt zu meiner eigtl Frage, dass Kind wurde heute durch die Kinderärztin ins Krankenhaus überwiesen, da es Probleme mit dem Essen hat. Wie immer gab's gleich 2 neue Diagnosen und am Abend die Entlassung, weitere Behandlung durch den Kinderarzt. 

 

Muss ich nun den heutigen Krankenhausaufenthalt bzw. Diagnosen der Versicherung nachträglich melden oder zählt nur die Unterlagen, die bei Antragstellung abgegeben wurden und der nachgefordete U3 Bericht? 

 

 

Ich danke euch im voraus

 

Gruß, 

 

Nickiii

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Xeronas

Ich verstehe nicht so recht - ist der Antrag denn schon policiert worden?
Es liest sich so, das du bei Antragstellung U1 + U2 eingereicht hast und dann policiert wurde. Korrekt?
-> U3 wurde nicht im Zusammenhang mit der Policierung sondern nun "einfach so" angefordert?

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Dome
vor 18 Minuten von Xeronas:

Ich verstehe nicht so recht - ist der Antrag denn schon policiert worden?
Es liest sich so, das du bei Antragstellung U1 + U2 eingereicht hast und dann policiert wurde. Korrekt?
-> U3 wurde nicht im Zusammenhang mit der Policierung sondern nun "einfach so" angefordert?

Bei Antragsstellung ( direkt nach der Krankenhausentlassung) haben wir beigefügt U1 + U2 sowie den Entlassungsbrief. Vorgestern hat der Versicherungsvertreter angerufen und die Versicherung möchte, die U3 Unterlagen haben . ( Habe nichts schriftliches von der Versicherung erhalten). Was heißt policiert ? Habe seit dem Antrag beim Vertreter nichts erhalten.

 

Heute wurde Sie durch die Kinderärztin ins Krankenhaus überwiesen ( 1 Tag), jedoch mit mit ICD-Codierung, die evtl. einen Risikoaufschlag bedeuten würden ?

 

Muss diese Angabe dem Versicherer mitgeteilt werden oder nur Unterlagen auf Nachfrage ? Bei Antragsstellung wurde alles korrekt angegeben .

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qmb63

Wenn du noch keine Versicherungspolice erhalten hast, ist dein Kind noch nicht versichert. Die Versicherungsgesellschaft wird wohl noch prüfen, deshalb die Anforderung von U3. Mal so nebenbei, welches Risiko möchtest du mit einer solchen Versicherung abdecken?

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chirlu

§ 19 Abs. 1 VVG:

Zitat

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

 

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Dome
vor 27 Minuten von qmb63:

Wenn du noch keine Versicherungspolice erhalten hast, ist dein Kind noch nicht versichert. Die Versicherungsgesellschaft wird wohl noch prüfen, deshalb die Anforderung von U3. Mal so nebenbei, welches Risiko möchtest du mit einer solchen Versicherung abdecken?

Ja, die U3 Unterlagen habe ich abgeschickt. Gestern.

 

Heute wurde Sie durch die Kinderärztin eingewiesen ( Überprüfung Magen), wurde festgestellt das Sie einen ösophgischen Reflux ( Refluxproblem ) hat. Nichts Schlimmes. 

 

Warum ich die Versicherung abgeschlossen habe ?

 

- freie Krankenhauswahl sowie Arzt 

- möchte nicht nochmal das Mutter und Tochter, in einem Mehrbettzimmer liegen ( bin froh das Corona war, aber es gibt bestimmte Kulturen, die kommen mit der ganzen Familie, belagern die Zimmer, ohne Rücksicht auf Mitpatienten)

 

- Keiner geht freiwillig ins Krankenhaus, Reha etc., aber sollte das eigene Kind sein, betroffen möchte ich, dass es in Ruhe in einem Einbett Zimmer, Therapien,  Arzt und vielem mehr versorgt wird als das die GKV leistet

 

Arbeite selber im medizinischen Bereich, sodass ich  mich persönlich für entschieden habe. 

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Dome
vor 16 Minuten von chirlu:

§ 19 Abs. 1 VVG:

 

Die Versicherung hat nur explizit, den U3 Bericht angefordert.

 

Die U3 Unterlagen habe ich abgeschickt. Gestern.

 

Heute wurde Sie durch die Kinderärztin eingewiesen ( Überprüfung Magen), wurde festgestellt das Sie einen ösophgischen Reflux ( Refluxproblem ) hat. Nichts Schlimmes.

 

Laut meinem Verstand, habe ich bei Vertragserklärung vor 4 Wochen alle Fragen und Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht. 

 

Muss ich den Krankenhausaufenthalt somit nachträglich mitteilen oder geht es um den Zeitpunkt, wo ich den Antrag gestellt habe ?

 

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