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Pfennigfuchser

freiwillige Einzahlung GRV - Brett vorm Kopf?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 27 Minuten von cjdenver:

Das Rentenniveau fällt also schon seit einiger Zeit, in den letzten 20 Jahren von 53% auf 45%.

 

Die Grafik zeigt den Stand 2013, alles Neuere sind damalige Vermutungen; und 45,4% war die damalige Vermutung für 2027, nicht für heute. Tatsächlich ist der Wert derzeit etwa 48%.

 

Das Standard-Rentenniveau ist ohnehin schwer zu interpretieren. Auch wenn die Renten (selbst real) stark steigen, kann das Niveau sinken, falls die Löhne noch stärker steigen.

 

vor 27 Minuten von cjdenver:

Das Renteneintrittsalter steigt auch beständig, um knapp 2,5 Jahre in den letzten Jahren. Derzeit 65,75 Jahre.

 

Ich lese in deiner Tabelle 62,3 Jahre. Bitte nicht beliebig Dinge durcheinanderwerfen, wie das (tatsächliche) Renteneintrittsalter und die Regelaltersgrenze.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 15 Minuten von chirlu:

Die Grafik zeigt den Stand 2013, alles Neuere sind damalige Vermutungen; und 45,4% war die damalige Vermutung für 2027, nicht für heute. Tatsächlich ist der Wert derzeit etwa 48%.

 

Stimmt, das war mein Fehler, für 2020 war 47,5% angegeben, nicht 45%, und was auch recht gut passt. Dann war der Rückgang von 53% auf 48% über die letzten 20 Jahre. Dann nehmen wir halt für die nächsten 20 Jahre nochmal 5% Rückgang an.

 

Zitat

Das Standard-Rentenniveau ist ohnehin schwer zu interpretieren. Auch wenn die Renten (selbst real) stark steigen, kann das Niveau sinken, falls die Löhne noch stärker steigen.

 

Schon klar, aber wenn bei steigenden Löhnen (sprich höheren Einzahlungen) die prozentualen Auszahlungen niedriger werden, dann reduziert das dennoch den Rentenfaktor. Oder?

 

Zitat

Ich lese in deiner Tabelle 62,3 Jahre. Bitte nicht beliebig Dinge durcheinanderwerfen, wie das (tatsächliche) Renteneintrittsalter und die Regelaltersgrenze.

 

Nein, ich habe deswegen auch das tatsächliche Renteneintrittsalter als Differenz berechnet. Das ging um 2,5 Jahre hoch. Aber die Rente mit 67 wurde erst 2006 beschlossen wenn ich mich recht erinnere, also müssen die tatsächlichen Renteneintrittsalter bis 2030 eher stärker steigen als bisher (es sei denn man nimmt heftige Abzüge in Kauf).

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chirlu
vor 9 Minuten von cjdenver:

wenn bei steigenden Löhnen (sprich höheren Einzahlungen) die prozentualen Auszahlungen niedriger werden, dann reduziert das dennoch den Rentenfaktor. Oder?

 

Den theoretischen Rentenfaktor für eine Sofortrente, ja. Nicht den Rentenfaktor, den du für eine heutige Einzahlung in zwanzig Jahren bekommst.

 

vor 14 Minuten von cjdenver:

Nein, ich habe deswegen auch das tatsächliche Renteneintrittsalter als Differenz berechnet. Das ging um 2,5 Jahre hoch. Aber die Rente mit 67 wurde erst 2006 beschlossen wenn ich mich recht erinnere, also müssen die tatsächlichen Renteneintrittsalter bis 2030 eher stärker steigen als bisher (es sei denn man nimmt heftige Abzüge in Kauf).

 

Leider verstehe ich nicht, was du sagen willst. Das tatsächliche Renteneintrittsalter wird von allem Möglichen beeinflußt; z.B. war es zeitweise üblich und rechtlich möglich, Arbeitnehmer frühzeitig in Rente zu schicken aus reinen Arbeitsmarktgründen, und Sachbearbeiter müssen seltener aus gesundheitlichen Gründe frühzeitig in Rente als Dachdecker.

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
vor 12 Stunden von Beamter48:

@Pfennigfuchser

Ich finde den aktuell 7,3%igen Zuschuss muss man bei seiner Entscheidung mit einfließen lassen. Hast du mal gerechnet wie hoch die Rendite dieses Investments wäre, wenn du den maximal möglichen Betrag sparen würdest, den Zuschuss berücksichtigen und die Steuerersparnis im Folgejahr in einen thesaurierenden Welt-ETF mit einer Bruttorendite von 4%? (Da du zunächst ja geplant hast, langfristig einzuzahlen)

Das kann man zwar rechnen, aber dafür müsste man dann ernsthafte Annahmen über die Lohnentwicklung im Vergleich zu den Kapitalmarktrenditen usw, machen, das wird ein sehr wackeliges Konstrukt, da sagen einzeln herausgegriffene Szenarien wenig aus. Die Steuerersparnis wie von Dir vorgeschlagen zu berücksichtigen habe ich in der Anfangszeit beim Riester mal gemacht, aber das vermischt auch einiges, so dass ich es leichter finde, Entscheidungen zu treffen, wenn ich mir einfach die Nettozahlen anschaue. Also wieviel investiere ich nach Steuern und was bekomme ich damit raus?

Die 7,3% erchne ich mal ein, mal nicht, je nachdem wie konservativ ich gerade kalkuliere ;), denn ob man die in der Zukunft dann wirklich bekommt? Aber sie sind auf jeden Fall ein attraktiver Puffer!

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Pfennigfuchser

PS: Hier auch noch: Vielen Dank an alle für die Diskussion hier und drüben übrigens :thumbsup:

Ich muss mir unbedingt noch mehr Gedanken über die Gesamtschau machen (was brauche ich wann, welche Steuern zahle ich wann, welche Einkünfte werden wie wann versteuert? Welcher Anteil meines Vermögens hat welche Fristigkeit, wieviel soll wie abgesichert sein (Alter > 100?), was übertrage ich wann an den Nachwuchs?). Bisher habe ich eher auf die potentiellen Renditen der einzelnen Produkte geschaut, aber die Gesamtschau nur grob gemacht. Inzwischen merke, dass das genauer sein muss (insbesondere die steuerlichen Wechselwirkungen mit dem Erwerbs- und Rentenverlauf meines Mannes habe ich ehrlich gesagt meist außer Acht gelassen, obwohl der Einfluss größer ist, als ich gedacht hatte).

 

Aber so ist das eben. Das Vermögen wird größer und manchmal braucht es einen Schubs, noch einmal alles aus einer anderen Perspektive zu betrachten und nicht nur sein kleines Portfolio zu optimieren.

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DancingWombat
vor 8 Stunden von Pfennigfuchser:

Das kann man zwar rechnen, aber dafür müsste man dann ernsthafte Annahmen über die Lohnentwicklung im Vergleich zu den Kapitalmarktrenditen usw, machen, das wird ein sehr wackeliges Konstrukt, da sagen einzeln herausgegriffene Szenarien wenig aus. Die Steuerersparnis wie von Dir vorgeschlagen zu berücksichtigen habe ich in der Anfangszeit beim Riester mal gemacht, aber das vermischt auch einiges, so dass ich es leichter finde, Entscheidungen zu treffen, wenn ich mir einfach die Nettozahlen anschaue. Also wieviel investiere ich nach Steuern und was bekomme ich damit raus?

Die 7,3% erchne ich mal ein, mal nicht, je nachdem wie konservativ ich gerade kalkuliere ;), denn ob man die in der Zukunft dann wirklich bekommt? Aber sie sind auf jeden Fall ein attraktiver Puffer!

Bezieht ihr euch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung?

Falls ja, dann muss man den meiner Meinung nach selbstverständlich einbeziehen. Den gibt es ja nur bei der GRV. Als Beamter ist dieser Effekt halt nicht so riesig, da ja nur vergleichsweise wenig KV Beiträge anfallen. Umso mehr lohnt es sich bei PKVlern ohne Beihilfe.
Auf der anderen Seite lohnt sich z.B. Rürup bei GKVlern ohne KVdR ggü. der GRV umso weniger, da hier noch KV Beiträge auf die Renten anfallen.

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jst
· bearbeitet von jst

Da wir jetzt schon bei Spekulationen sind: zu den ersten Stellschrauben, die die Politik anziehen wird, gehört m.E. das Äquivalenzprinzip und die Aufgabe der Beitragsbemessungsgrenze. Heute sind ja nicht nur die max. 2.0 Rentenpunkte pro Jahr sondern auch die Einzahlungen begrenzt (eben durch die Beitragsbemessungsgrenze).

 

Mit dem geltenden Äquivalenzprinzip kann man zwar die Bemessungsgrenze hochsetzen, müsste dann aber auch die Rentenansprüche erhöhen - das löst das Problem nicht. Aber man könnte den Anspruch degressiv ausgestalten, sodass Rentenpunkte weitere oben mehr kosten. Dann leisten „die reichen“ einen „solidarischen“ Beitrag…


Warum das politisch opportun ist, liegt daran, dass Wahlstimmrechte gleichverteilt sind, die Einkommen/Abgaben aber sehr heavy tailed. Konkret zahlen bei der Einkommensteuer ja ca. 10% der Steuerzahler 50% des Aufkommens.

 

Achso, verfassungsrechtliche Bedenken bezgl. des Äquivalenzprinzips? Daran glaube ich seit 2020/21 nicht mehr….

 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
Am 13.8.2021 um 19:18 von DancingWombat:

Auf der anderen Seite lohnt sich z.B. Rürup bei GKVlern ohne KVdR ggü. der GRV umso weniger, da hier noch KV Beiträge auf die Renten anfallen.

Mit dem KV Zuschuss habe ich mich ehrlich gesagt noch nicht wirklich auseinandergesetzt und ihn daher beim Rechnen oft weggelassen. Wenn ich es richtig verstehe, bekommt man 7,x % Rentenaufschlag um damit höchstens die Hälfte der KV Beiträge zu erreichen? Also bei 1000,- Rente rd 70€? Damit deckte ich noch lange nicht die Hälfte der KV ab und von 1000 gesetzlicher Rente wäre ich ja eh ganz, ganz weite weg.

 

Viel wichtiger, da mit hier im Strang bewusst geworden ist, dass ich mich auch um die Altersvorsorge des Gatten noch einmal kümmern muss: Wie funktioniert die Krankenversicherung in der Rente für Angestelle?  Mal ganz grob:

immer GKV unter Versicherungspflichtgrenze im Erwerbsleben => KVdR, d.h. zahlt KV auf die Rente, bAV, Versorgungswerk. GRV zahlt hälftig Beitrag auf die auf sie entfallenden KV Beiträge? Bei privater RV (Rürup etc) gibt es natürlich natürlich nichts, muss aber auch keine KV drauf gezahlt werden

freiwillig GKV im Erwerbsleben => KVdR? Wie oben?

zweite Hälfte Erwerbsleben weniger als 90% GKV => PV oder freiwillig GKV => Zuschlag von der GRV, leider auch noch KV auf alles andere...

Selbständig, freiwillig GKV + mehr als 5 Jahre Einzahlung GRV => KVdR

Puh, das ist ja echt mühsam. Da muss ich noch eine Menge lesen...

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DancingWombat
vor 3 Minuten von Pfennigfuchser:

Mit dem KV Zuschuss habe ich mich ehrlich gesagt noch nicht wirklich auseinandergesetzt und ihn daher beim Rechnen oft weggelassen. Wenn ich es richtig verstehe, bekommt man 7,x % Rentenaufschlag um damit höchstens die Hälfte der KV Beiträge zu erreichen? Also bei 1000,- Rente rd 70€? Damit deckte ich noch lange nicht die Hälfte der KV ab und von 1000 gesetzlicher Rente wäre ich ja eh ganz, ganz weite weg.

 

Viel wichtiger, da mit hier im Strang bewusst geworden ist, dass ich mich auch um die Altersvorsorge des Gatten noch einmal kümmern muss: Wie funktioniert die Krankenversicherung in der Rente für Angestelle?  Mal ganz grob:

immer GKV unter Versicherungspflichtgrenze im Erwerbsleben => KVdR, d.h. zahlt KV auf die Rente, bAV, Versorgungswerk. GRV zahlt hälftig Beitrag auf die auf sie entfallenden KV Beiträge? Bei privater RV (Rürup etc) gibt es natürlich natürlich nichts, muss aber auch keine KV drauf gezahlt werden

freiwillig GKV im Erwerbsleben => KVdR? Wie oben?

zweite Hälfte Erwerbsleben weniger als 90% GKV => PV oder freiwillig GKV => Zuschlag von der GRV, leider auch noch KV auf alles andere...

Selbständig, freiwillig GKV + mehr als 5 Jahre Einzahlung GRV => KVdR

Puh, das ist ja echt mühsam. Da muss ich noch eine Menge lesen...

Du hast die wesentlichen Punkte korrekt dargestellt. Ich bin ehrlich gesagt nicht ganz sicher ob es den Zuschuss auch für ex-Beamte gibt, die ja schon Beihilfe bekommen. Das solltest du nochmal recherchieren. 

Für PKVler ist aus diesem Grund die GRV nochmal etwas attraktiver, da es mehr Rente gibt, die Krankenversicherung aber deswegen nicht teurer wird. Hier könnten sich zusätzliche Einzahlungen durchaus lohnen. Man kann meines Wissens auch einfach später den Rentenantrag stellen um mehr Rente zu bekommen. Auch das Szenario müsste man mal durchrechnen. 

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chirlu

@Pfennigfuchser: Ja, alles richtig. Es wird auch kein Unterschied für Beamte gemacht; und bei der Vorversicherungszeit für die KVdR ist seit fünfzehn Jahren egal, ob durch Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Mitgliedschaft oder Familienversicherung.

 

Kann noch wichtig sein: Pro Kind werden drei Jahre auf die tatsächlich vorhandene Vorversicherungszeit aufgeschlagen. Mit ungefähr sieben Kindern kommt man also auf jeden Fall in die KVdR.

 

vor 6 Minuten von DancingWombat:

Man kann meines Wissens auch einfach später den Rentenantrag stellen um mehr Rente zu bekommen.

 

Ja, so wie es Abschläge bei vorzeitiger Rente gibt (0,3% pro Monat vor der Regelaltersgrenze), gibt es auch Aufschläge bei späterem Rentenbeginn (0,5% pro Monat nach der Regelaltersgrenze).

 

Man kann auch nur eine Teilrente beziehen (ab 10%) und kommt damit ggf. in die KVdR.

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cjdenver
vor 11 Minuten von chirlu:

Mit ungefähr sieben Kindern kommt man also auf jeden Fall in die KVdR.

 

Mit 7 Kindern würde man sowieso nie in Rente gehen können sondern müsste bis ans Lebensende arbeiten. Außer man heißt von der Leyen und ist Politiker :D 

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Pfennigfuchser
vor 50 Minuten von chirlu:

Mit ungefähr sieben Kindern kommt man also auf jeden Fall in die KVdR.

Der Zug ist abgefahren, auch wenn die Wahrscheinlichkeit für Mehrlingsschwangerschaften in meinem Alter massiv ansteigt. Die durchwachten Nächte etc brauche ich echt nicht mehr, da bleibe ich sogar freiwillig in der verhassten Beihilfe ;)

 

@DancingWombat ja, das mit der Beihilfe ist unlogisch, aber ich hatte es bisher tatsächlich so verstanden, dass man den Zuschuss auch als Pensionär bekommt. Wobei es umgekehrt Beihilfestellen zu geben scheint, die das dann wieder gegengerechnet haben und den Beihilfesatz entsprechend gekürzt haben.

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