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tonimeloni7

Bausparvertragsmafia - behalten oder sondertilgen?

Empfohlene Beiträge

odensee
vor 21 Minuten von smarttrader:

So wie 99,9% der bei gesunden Menschenverstand denkenden Leute, die ihre Geldanlage aktiv verfolgen.

Eben. Und darum sehe ich nicht, warum man ausgerechnet Bausparkassenverkäufern und Bankverkäufern vorwirft, gewinnorientiert zu arbeiten. Das ist ihr Job. Mir ging es im übrigen nicht um deine Geldanlage, bei der du versuchst, Gewinne zu maximieren, sondern um deinen Job.

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Holgerli
vor 35 Minuten von smarttrader:

. Meine Frau hatte 7 Jahre keinen BSV und demzufolge die ganzen VWL verloren. Sie hat auch bei SH einen abgeschlossen.

Was jetzt das eine mit dem anderen zu tun hat, erschließt sich mir gerade nicht. Ich hatte jahrelang VWL auch ohne BSV. ging alles über die Anlage in einen entsprechenden Aktien-Fonds. Oder ist das dass dann die "aktive Fonds"-Mafia?

Ich glaube, dass einige hier im Thread nur maximalen Frust auf ihre Bank und auch Kunden (in diesem Falle gleichbedeutend mit ihren Verwandten) schieben und Frust ablassen wollen

Fakt ist doch: Erwachsene Menschen haben hier Verträge abgeschlossen die zwar geld kosten, wo die Kosten aber alles andere als teheim sind. So what?

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smarttrader
vor einer Stunde von Holgerli:

Was jetzt das eine mit dem anderen zu tun hat, erschließt sich mir gerade nicht. Ich hatte jahrelang VWL auch ohne BSV. ging alles über die Anlage in einen entsprechenden Aktien-Fonds. Oder ist das dass dann die "aktive Fonds"-Mafia?

Ich glaube, dass einige hier im Thread nur maximalen Frust auf ihre Bank und auch Kunden (in diesem Falle gleichbedeutend mit ihren Verwandten) schieben und Frust ablassen wollen

Fakt ist doch: Erwachsene Menschen haben hier Verträge abgeschlossen die zwar geld kosten, wo die Kosten aber alles andere als teheim sind. So what?

Mich stört nicht die Gebühr, sondern das die Bausparkassen nicht kundenorientiert und kundenfreundlich arbeiten.

 

Ich als Kunde erwarte von egal welchen Dienstleister, das er alles mögliche versucht, damit ich zufrieden bin.

 

Und wenn ein Berater/Verkäufer damals weit aus höhere Beträge angenommen hat in seiner Beratung und 4% statt 2% Geamtverzinsung am Ende rechnet, würde ich als Anbieter den Kunden versuchen zufrieden zu stellen und die damals vom Verkäufer/Berater gemachten Zusagen auch halten.

vor 1 Stunde von odensee:

Eben. Und darum sehe ich nicht, warum man ausgerechnet Bausparkassenverkäufern und Bankverkäufern vorwirft, gewinnorientiert zu arbeiten. Das ist ihr Job. Mir ging es im übrigen nicht um deine Geldanlage, bei der du versuchst, Gewinne zu maximieren, sondern um deinen Job.

Ja und jetzt sind viele doch froh, das Urlaubsgeld gezahlt wurde und nur 1/3 der Mitarbeiter entlassen werden mussten und das Kurzarbeitergeld auf 100% aufgestockt wurde.

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Badurad
vor einer Stunde von smarttrader:

Ich als Kunde erwarte von egal welchen Dienstleister, das er alles mögliche versucht, damit ich zufrieden bin.

Dann ist bei Dir der Frust dauerhaft vorprogrammiert.

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Raccoon
vor 1 Stunde von smarttrader:

Mich stört nicht die Gebühr, sondern das die Bausparkassen nicht kundenorientiert und kundenfreundlich arbeiten.

 

Ich als Kunde erwarte von egal welchen Dienstleister, das er alles mögliche versucht, damit ich zufrieden bin.

Das ist aber vor allem dann nicht möglich, wenn der Kunde Erwartungen hat, die der Dienstleister nicht erfüllen kann.

Oder glaubst du, eine Bank wird dir im Moment 1J. Festgeld für 3% anbieten, weil du nur damit zufrieden wärst!?

 

Und wenn ein Berater/Verkäufer damals weit aus höhere Beträge angenommen hat in seiner Beratung und 4% statt 2% Geamtverzinsung am Ende rechnet, würde ich als Anbieter den Kunden versuchen zufrieden zu stellen und die damals vom Verkäufer/Berater gemachten Zusagen auch halten.

Das ist aber ein bisschen naiv, vor allem wenn es einen Vertrag mit den entsprechenden Konditionen gibt, die der Kunde unterschrieben hat.

Sollte das aber noch nicht so lange her sein, dann sollte es auch ein Beratungsprotokoll geben, auf das du dich berufen kannst. Hat sich die Bank nachweislich nicht an die Abmachung gehalten haben, dann kannst du zur Not rechtliche Schritte einleiten und hast sicher gute Chancen, wenn in dem Protokoll steht, auf welche Konditionen man sich geeinigt hat.

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smarttrader
· bearbeitet von smarttrader
vor 47 Minuten von Raccoon:

Das ist aber vor allem dann nicht möglich, wenn der Kunde Erwartungen hat, die der Dienstleister nicht erfüllen kann.

Oder glaubst du, eine Bank wird dir im Moment 1J. Festgeld für 3% anbieten, weil du nur damit zufrieden wärst!?

 

 

 

Das ist aber ein bisschen naiv, vor allem wenn es einen Vertrag mit den entsprechenden Konditionen gibt, die der Kunde unterschrieben hat.

Sollte das aber noch nicht so lange her sein, dann sollte es auch ein Beratungsprotokoll geben, auf das du dich berufen kannst. Hat sich die Bank nachweislich nicht an die Abmachung gehalten haben, dann kannst du zur Not rechtliche Schritte einleiten und hast sicher gute Chancen, wenn in dem Protokoll steht, auf welche Konditionen man sich geeinigt hat.

Wie schon öfters geschrieben, gibt es dazu einige Notizen aber alle ohne Unterschrift vom Verkäufer/Berater oder Verweise/Änderungen im Vertrag. Da wurde ich schon anwaltlich beraten.

 

Natürlich kann mir eine Bank das anbieten, wenn wir vor 10 Jahren einen Vertrag über ein Festgeld geschlossen haben, das flexibel eingezahlt werden kann.

 

Bei einem BSV wurden ja damals alle Konditionen festgelegt und als zeitlich unbefristetes Angebot unterzeichnet. Wären alle zulässigen Regelsparbeträge geleistet worden (die in der ABB stehen), würde der Vertrag im oberen 5-stelligen Bereich stehen.

 

Es wäre also sogar möglich gewesen bis 60k aufzuzahlen ohne das der Gemeinschaft ein "nicht dem Vertrag entsprechenden" Umstand entstanden wäre.

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odensee
vor 4 Minuten von smarttrader:

Wie schon öfters geschrieben, gibt es dazu einige Notizen aber alle ohne Unterschrift vom Verkäufer/Berater oder Verweise/Änderungen im Vertrag. Da wurde ich schon anwaltlich beraten.

Es hat zwar nichts mit der Frage von tonimeloni zu tun... aber: anscheinend hast du einen (oder mehrere) Fehler gemacht. Sonst hätte die anwaltliche Beratung ja zu einem Erfolg geführt.

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tonimeloni7
· bearbeitet von tonimeloni7

Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.

 

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