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davidh

Vom Acker zum Baugrundstück - wie am besten verwerten?

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davidh

Hallo,

 

im Ort ("gefragte Lage" im Rhein-Main-Gebiet) wird Ackerland zu Bauland, und eine Parzelle gehört einem Familienmitglied.

Nun ist es so, dass keiner von uns Interesse an einem Baugrundstück zum bauen hat, sodass das Grundstück gewinnbringend verwertet werden soll. 

Man muss dem Erschließungsträger (beauftragte Firma) nun eine Entscheidung mitteilen:

 



Bitte geben Sie mir Bescheid, ob die vorgesehene Zuteilung für Sie in Ordnung ist. Sie erhalten von uns dann den entsprechenden Kostentragungsvertrag, in dem im Wesentlichen die Zuteilung und die Abrechnung der Kosten dann vereinbart wird. Sollten Sie keinen Bauplatz wünschen, bitte ich ebenfalls um Bescheid

 

Heißt: 122.853 EUR bar nach Gebühren (Umlegung), wenn man keinen Bauplatz wünscht, und ausbezahlt wird, gemessen am eingebrachten Flurstück.

Möchte man einen Bauplatz, hat dieser einen Wert von 115.500 EUR (462 m² - 250 EUR pro m²) - und man muss 76.500 EUR für Umlegung + Bebauungsplan + Erschließung zahlen.

Um ein Geschäft draus zu machen, muss der "Weiterverkaufswert" wohl bei mindestens 200.000 EUR liegen.

 

Vernünftige Recherchen gestalten sich für mich schwierig; ich weiß aber, dass man in unserem Ort unbebaute Grundstücke quasi gar nicht bekommt.

 

Meine Überlegung: wäre es tatsächlich ziemlich dumm, jetzt das Grundstück einfach auszuschlagen? Wir sind in der komfortablen Position, dass uns ein Grundstück angeboten wird. Auf dem "freien Markt" würde es für das Grundstück etliche Interessenten geben.

Oder ist es doch ein gangbarer Weg, sich hier direkt auszuklinken ("Barauszahlung mitnehmen") und die Dinge ihren Lauf nehmen zu lassen?

Könnte man den jetzigen Zustand (es gibt ein Grundstück - muss nur noch erschlossen werden) am freien Markt eigentlich schon verwerten? Einfach mal einen Makler kontaktieren?

 

Ich bin auch sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesem Thema weitere Informationen empfehlen kann. Ich habe die letzten Tage intensiv gegoogled, aber dieser ganze Prozess mit all seinen Abwägungen scheint im Internet nicht vertreten zu sein. Und wir haben alle keine Ahnung von Grundstücken. :)

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Dann sind deine Überlegungen zu Cash oder Makler wohl der beste Weg :) Der wird dir sicher in einem Erstgespräch auch mitteilen können was nach Abzug aller Kosten tatsächlich zu erzielen ist und inwieweit sich die Cash-Auszahlung nicht doch direkt lohnen könnte.

 

Vielleicht wäre auch ein Anwalt für die Erstberatung sinnvoll. Ist auch bezahlbar ;) da maximal 190€ + USt und der will dir auch nichts verkaufen!

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Nachdenklich
vor 32 Minuten von davidh:

Ich bin auch sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesem Thema weitere Informationen empfehlen kann.

Bevor man weitere Überlegungen anstellt wäre zunächst zu klären: Gibt es nach der Erschließung eine Verpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen?

Da schon vor der Baulandumlegung eine Parzelle im Besitz der Familie war dürfte das vermutlich nicht so sein, ich würde das aber dennoch abklären wollen.

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Gast231208

Aufpassen, da gibt's einige Fallstricke,  ich weiß von einem Verwandten, der dann viel Steuern zahlen musste.

Besser vorher einen auf dieses Gebiet spezialisierten Steuerberater hinzuziehen.

Zitat

 

https://www.agrarheute.com/management/acker-bauland-5-fragen-antworten-523195

4. Ist ein steuerfreier Verkauf möglich?

Gehört die Ackerfläche schon seit mindestens zehn Jahren zum Privatvermögen des Landwirts, ist der Verkauf steuerfrei. Hält dieser die Fläche im Anlagevermögen seines Betriebs, so kann er den Kaufpreis steuerfrei verwenden, wenn er ihn innerhalb der gesetzlich geregelten Frist (vier Wirtschaftsjahre) in voller Höhe wieder in das Anlagevermögen seines Betriebes investiert, indem er zum Beispiel eine neue Halle baut, aber auch wenn er Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder Ackerflächen kauft.

Auch die „Surrogation“ ist eine gute Gestaltungsvariante: Hier erhält der Landwirt anstatt eines Kaufpreises als Gegenleistung erschlossene Baugrundstücke

 

 

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davidh
vor einer Stunde von Nachdenklich:

Bevor man weitere Überlegungen anstellt wäre zunächst zu klären: Gibt es nach der Erschließung eine Verpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen?

Da schon vor der Baulandumlegung eine Parzelle im Besitz der Familie war dürfte das vermutlich nicht so sein, ich würde das aber dennoch abklären wollen.

Gibt es nicht. Wir haben den Wunsch geäußert, dass dort ein Einfamilienhaus gebaut werden soll. Sprich, in 2 Jahren hätte man ein bebaubares Grundstück für ein Einfamilienhaus.

 

Die steuerliche Komponente wäre in der Tat zu prüfen. Der Acker ist seit 30 Jahren unverändert im Familienbesitz.

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Schildkröte

Du bist Teilnehmer einer Baulandumlegung. Findet die Umlegung mit Flächen- oder Wertmaßstab statt? In der Regel ist letzteres der Fall. Dabei wird der Wertsteigerungsvorteil abgeschöpft, welcher sich aus der Umwandlung von Ackerland in Bauland ergibt. Das Grundstück zu behalten könnte Sinn machen, wenn Du entweder auf weitere Wertsteigerungen spekulierst oder Du das Grundstück doch selbst bebauen willst.

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Mentalmarkt
· bearbeitet von Mentalmarkt

.

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davidh
vor 21 Minuten von Mentalmarkt:

Zitat von @pillendreher beachten! Erste Frage für das weitere Vorgehen ist: Privatvermögen oder Vermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs? Dann erst: Haltefrist in dieser Form?

Privatvermögen; der Acker wurde vor 30 Jahren geerbt.

Dann ist also die Ausgleichszahlung bei Verzicht steuerfrei, ein Verkauf des erschlossenen Grundstücks vermutlich nicht, bzw. der wertsteigendere Teil wird versteuert, wenn innerhalb der nächsten 10 Jahre verkauft wird?

 

Danke @Schildkröte für das Stichwort - es wird mit dem Wertemaßstab gearbeitet. Hauptüberlegung ist die unmittelbare Wertsteigerung zwischen "jetzt abstoßen" und "Verkauf nach Erschließung am freien Markt"; erst zweitrangig eine mögliche positive Entwicklung in beispielsweise 5-10 Jahren.

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Bill

Spräche was dagegen, das einfach noch 10 Jahre zu behalten und dann erst zu verkaufen.

Ich habe jetzt ein Grundstück verkauft, daß vor 8 Jahren einen Quadratmeterpreis von 180 Euro hatte. Damals ging es nicht weg, weil es ein paar Begleitumstände gab, die es nicht unbedingt zur Perle machten.

Jetzt ging es für 365 Euro per Quadratmeter weg.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 34 Minuten von davidh:

Danke @Schildkröte für das Stichwort - es wird mit dem Wertemaßstab gearbeitet. Hauptüberlegung ist die unmittelbare Wertsteigerung zwischen "jetzt abstoßen" und "Verkauf nach Erschließung am freien Markt"; erst zweitrangig eine mögliche positive Entwicklung in beispielsweise 5-10 Jahren.

Wie schätzt Du denn die örtliche Wertentwicklung in den nächsten 5 bis 10 Jahren ein? Ggf. ist die zehnjährige Spekulationsfrist zu beachten, wenn im Zuge der Umlegung ein Zuerwerb zu einem bestehenden Grundstück erfolgt. Auf eine *unmittelbare* Wertsteigerung direkt nach der Umlegung zu spekulieren, ist nicht unriskant. Sofern die Jungs von der Umlegungsstelle ordentlich kalkuliert haben, würden sich Abweichungen in Grenzen halten, sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Den Geldbetrag für die Wertsteigerungsabschöpfung aufzubringen ist kein Problem? Oder spekulierst Du gerade auf weitere Wertsteigerungen, eben weil Du zunächst was berappen musst? Psychologisch mag das nachvollziehbar sein, aber rein rational gesehen kann sich das als Trugschluss erweisen, wenn anschließend doch keine weitere (nennenswerte) Wertsteigerung erfolgt. Insofern würde ich es zumindest in Erwägung ziehen, sich womöglich doch auszahlen zu lassen.

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davidh
vor 23 Minuten von Bill:

Spräche was dagegen, das einfach noch 10 Jahre zu behalten und dann erst zu verkaufen.

Ich habe jetzt ein Grundstück verkauft, daß vor 8 Jahren einen Quadratmeterpreis von 180 Euro hatte. Damals ging es nicht weg, weil es ein paar Begleitumstände gab, die es nicht unbedingt zur Perle machten.

Jetzt ging es für 365 Euro per Quadratmeter weg.

Da spricht grundsätzlich nichts dagegen, ist aber nicht die favorisierte Option.

  

vor 11 Minuten von Schildkröte:

Wie schätzt Du denn die örtliche Wertentwicklung in den nächsten 5 bis 10 Jahren ein? Ggf. ist die zehnjährige Spekulationsfrist zu beachten, wenn im Zuge der Umlegung ein Zuerwerb zu einem bestehenden Grundstück erfolgt. Auf eine *unmittelbare* Wertsteigerung direkt nach der Umlegung zu spekulieren, ist nicht unriskant. Sofern die Jungs von der Umlegungsstelle ordentlich kalkuliert haben, würden sich Abweichungen in Grenzen halten, sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Den Geldbetrag für die Wertsteigerungsabschöpfung aufzubringen ist kein Problem? Oder spekulierst Du gerade auf weitere Wertsteigerungen, eben weil Du zunächst was berappen musst? Psychologisch mag das nachvollziehbar sein, aber rein rational gesehen kann sich das als Trugschluss erweisen, wenn anschließend doch keine weitere (nennenswerte) Wertsteigerung erfolgt. Insofern würde ich es zumindest in Erwägung ziehen, sich womöglich doch auszahlen zu lassen.

Was genau meinst du mit der Wertsteigerungsabschöpfung?

Ich verstehe deine Überlegung vollkommen - ich weiß nur nicht, wie realistisch die Angabe von 250 EUR pro Quadratmeter ist (das deckt sich schon mit dem Bodenrichtwert), wenn es gleichzeitig gar keinen liquiden Markt für Grundstücke in dem Ort und in den umliegenden Ortschaften gibt. Grundsätzlich kauft man eine bestehende Immobilie und saniert oder reißt sie ab (auch hier wenig Angebot). Daher frage ich mich, wie wertvoll meine Option ist, dass ich hier ein Grundstück vor der Nase habe und andere Interessenten eben überhaupt nicht. Oder gehst du davon aus, dass dieser Faktor bei der Umlegungsstelle ordentlich gewürdigt wurde? Das kann sehr gut sein!

 

Die örtliche Wertentwicklung schätze ich als positiv ein, allerdings nicht so hoch wie mit anderen Investments, die ich mit dem Geld tätigen könnte. Das ist auch der Grund, warum ich ungern lange zuwarten will, außer man rechnet sich die steuerliche Komponente nochmal intensiv aus.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 57 Minuten von davidh:

Was genau meinst du mit der Wertsteigerungsabschöpfung?

Zugegeben, das ist kein korrekter Fachbegriff (ich arbeite in der Branche), trifft es meines Erachtens aber recht gut. Der Umlegungsauschuss wandelt mit der Umlegung Ackerland in Bauland um. Die daraus resultierende Wertsteigerung schöpft er ab, indem die Teilnehmer diese Wertsteigerung in Geld entrichten müssen:

 

Zitat

Bei der Verteilung nach Werten (Wertumlegung) wird die Verteilungsmasse in dem Verhältnis verteilt, in dem die zu berücksichtigenden Grundstückseigentümer an der Umlegung wertmäßig beteiligt sind. Zu diesem Zwecke ist der Verkehrswert des eingeworfenen und der des zuzuteilenden Grundstücks, bezogen auf den Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses, zu ermitteln.

 

Unterschiede zwischen den ermittelten Verkehrswerten für die Einwurfs- und Zuteilungsgrundstücke sind nach § 57 S. 5 BauGB in Geld auszugleichen.

Quelle: Anwaltskanzlei Lankau

 

Zitat

Ich verstehe deine Überlegung vollkommen - ich weiß nur nicht, wie realistisch die Angabe von 250 EUR pro Quadratmeter ist (das deckt sich schon mit dem Bodenrichtwert), wenn es gleichzeitig gar keinen liquiden Markt für Grundstücke in dem Ort und in den umliegenden Ortschaften gibt. Grundsätzlich kauft man eine bestehende Immobilie und saniert oder reißt sie ab (auch hier wenig Angebot). Daher frage ich mich, wie wertvoll meine Option ist, dass ich hier ein Grundstück vor der Nase habe und andere Interessenten eben überhaupt nicht. Oder gehst du davon aus, dass dieser Faktor bei der Umlegungsstelle ordentlich gewürdigt wurde? Das kann sehr gut sein!

 

Die örtliche Wertentwicklung schätze ich als positiv ein, allerdings nicht so hoch wie mit anderen Investments, die ich mit dem Geld tätigen könnte. Das ist auch der Grund, warum ich ungern lange zuwarten will, außer man rechnet sich die steuerliche Komponente nochmal intensiv aus.

Die (durchschnittlichen) Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss anhand der Kaufpreissammlung ermittelt. In der Regel werden dafür die Kaufverträge der letzten drei Jahre berücksichtigt. Liegen für diesen Zeitraum nicht genügend Kaufverträge vor, geht man etwas weiter zurück. Grundsätzlich ist der Bodenrichtwert rückwärtsgewandt. Die weitere Entwicklung vor Ort musst Du selbst abschätzen. Ggf. könntest Du Dir Rat von Fachleuten einholen.

 

250 €/qm hört sich für eine "gefragte Lage im Rhein-Main-Gebiet" recht wenig an (für ein Grundstück jwd kann es schon wieder überteuert sein). Unbebaute Grundstücke sind wertvoller als bebaute Grundstücke, wenn noch viel Geld in Abriss oder Sanierung gesteckt werden muss. Ich würde mir auch diesbezüglich Rat von einem Fachmann einholen. Etwa bei einem Makler oder Mitarbeiter der örtlichen Sparkasse/Volksbank. Die können Dir aus eigener Erfahrung realistische Preise nennen und können auch den Verkauf für Dich abwickeln. Möglicherweise haben die schon einige Interessenten in der Hinterhand und das Grundstück geht schneller als gedacht unter der Hand weg. Bei einem illiquiden und gefragten Markt würde ich deutlich mehr als die 250 €/qm verlangen und Geduld mitbringen. Wenn es gut läuft, wirst Du früher oder später einen Käufer finden, der bereit ist den Preis zu bezahlen. Sollte hingegen über längere Zeit hinweg niemand bereit sein den geforderten Preis zu bezahlen, würde ich den Preis im Immobilienangebot schrittweise reduzieren. Letztlich musst Du nur einen Dummen finden. ;)

 

Mit anderen Märkten, etwa dem Aktienmarkt, kann man den Immobilienmarkt nur schwer vergleichen. Auf längere Sicht performed der Aktienmarkt besser. Momentan erscheint der Aktienmarkt jedoch sehr fragil. Am Aktienmarkt muss man in Anlagezeiträumen von mindestens 10 Jahren, wenigstens 7 Jahren denken. Unter 5 Jahren sind Prognosen unseriös, da es jederzeit einen Crash geben kann.

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Bill
· bearbeitet von Bill

Zum Bodenrichtwert, weil ich das grad gelesen habe (edit: hat sich jetzt mit Schildkröte überschnitten).

 

Dieser Wert ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis der letzten Jahre (meist zwei, manchmal auch nur ein Jahr), der in einem Ausschuß ermittelt wird.

Dabei werden besonders günstige und besonders teuere Grundstücksverkäufe nicht berücksichtigt.

 

Der BRW ist ein sehr grober Richtwert, den tatsächlichen Preis ermittelt der Markt für sich selbst.

Der BRW in meinem obigen Beispiel liegt bei 300 Euro, angeboten habe ich es für 417 Euro, bekommen wie oben beschrieben 365.

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davidh

Danke für die kompetenten Rückmeldungen!

 

@Schildkröte wenn ich dich richtig verstanden habe - wir kriegen wir in diesem Verfahren sogar Geld zurück, da der Einwurfswert höher ist als der Grundstückswert.

Die Idee, einen Makler bzw. Bank einzuschalten, finde ich gut. 

Der Erschließungsträger möchte schon in einer Woche eine Rückmeldung haben, ob man das Grundstück möchte und einen "Kostentragungsvertrag" abschließen. Kann man hier also bedenkenlos Ja sagen, und dann im Anschluss in aller Gelassenheit die Verwertung des Grundstückes vorantreiben? Kann das abwicklungstechnisch (Grundstück überschreiben) zu jedem Zeitpunkt erfolgen? Sprich, natürlich sehr gerne, bevor beispielsweise die Erschließungskosten fällig werden. Da könnte ein Käufer ja jetzt zuschlagen und sich freuen, dass er Ende 2021 bauen kann.

 



Unsere Planung sieht vor, dass das Bebauungsplanverfahren Ende dieses Jahres abgeschlossen ist und wir im Frühjahr 2021 mit der Erschließung beginnen. Die Erschließung wird voraussichtlich neun Monate Bauzeit benötigen, so dass mit dem Hausbau Ende 2021 / Anfang 2022 dann begonnen werden kann.

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Schildkröte

Gerne. Ohne Details zu kennen, ist es nicht leicht, Rat zu geben. Nach Schema F müsstest Du die Differenz zwischen aktuellem Ackerlandpreis und zu erwartendem Baulandpreis abdrücken (s. Links in meinen vorherigen Beiträgen). Den örtlichen Baulandpreis bzw. Bodenrichtwert hast Du ja schon genannt. Wie hoch ist der Ackerlandpreis? Dieser ist ebenfalls den örtlichen Bodenrichtwerten zu entnehmen. Im konkreten Fall ist noch ein "Erschließungsträger" bzw. Bauinvestor eingeschaltet? Der hat nichts zu verschenken und will Geld verdienen. Ich würde mich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Ggf. kann ein Gespräch mit dem Umlegungsausschuss Sinn machen, welche Werte er ansetzt und was Du an ihn für Beiträge entrichten musst. Sofern die Beiträge sehr hoch sind, müssen ggf. noch Kreditzinsen mit den zu erwartenden Wertsteigerungen verrechnet werden.

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davidh

Also die Stadt hat den ganzen Prozess der Entwicklung/Erschließung an eine Firma abgetreten, die "Baugebiete erschließt" und "zwischen allen Beteiligten vermittelt". Da habe ich doch keine Wahl, oder?

Ich füge einfach mal die Berechnung an, die uns übersandt wurde.

 

Der Ackerlandpreis wird mit irgendwas zwischen 1,70 EUR und 4 EUR pro qm angegeben, weiß nicht, ob das weiterhilft. Bundesland ist RLP :)a1.thumb.PNG.3fc5e9a430c807945031ede6c31af6d4.PNG

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Mit Rheinland-Pfalz hatte ich bisher keine Erfahrungen gesammelt. Aber es ist nicht unüblich, dass die technische Umsetzung an private Firmen/Planungsbüros ausgelagert wird. Grundsätzlich ist allerdings der Umlegungsausschuss dafür zuständig.

 

Dann ist der Threadtitel irreführend. 150 €/qm ist für Ackerland was viel. 1,70 bis 4,00 €/qm ist realistischer. Vielmehr handelt es sich bei 150 €/qm um Rohbauland, welches im Zuge der Umlegung in baureifes Land umgewandelt bzw. weiterentwickelt wird. Die daraus resultierende Wertsteigerung wird abgeschöpft. Selbstverständlich kommen noch Verfahrens- und Erschließungskosten dazu.

 

Für die Erschließung werden Flächen bereitgestellt, so dass man einen Flächenabzug hat. Allerdings bringst Du 876 qm ein und sollst 462 qm wiederkriegen. Das ist ein Flächenabgang von fast der Hälfte. Das ist schonmal eine Hausnummer. Sollen die Nachbarn prozentual auch so viel abgeben? Bezogen auf das gesamte Umlegungsgebiet kann ich mir nicht vorstellen, dass die Hälfte der Einwurfsmasse für Straßen-, Wege- und Grünflächen benötigt wird.

 

Zitat

Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Werte aus, so wird die Verteilungsmasse in dem Verhältnis verteilt, in dem die zu berücksichtigenden Eigentümer an der Umlegung beteiligt sind. Die Verteilungsmasse beschreibt hierbei den Teil, der nach Ausscheiden der öffentlichen Flächen noch von der Umlegungsmasse übrig geblieben ist. Es handelt sich mithin um den Teil, der einer privaten Nutzung zugänglich ist. Im Gegensatz dazu ist die Umlegungsmasse die Summe der Fläche aller Grundstücke, die in dem Umlegungsbeschluss als Umlegungsgebiet bezeichnet werden. Hierzu zählen also ebenfalls die öffentlichen Flächen.

...

Dies bedeutet, dass niemandem der Grundstückseigentümer weniger Land zugewiesen werden darf, als er ursprünglich Anteil an der Einwurfsmasse hatte. Ansonsten würde er unbillig benachteiligt werden.

Quelle: minilex.de

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BarbarossaII
vor einer Stunde von Schildkröte:

Allerdings bringst Du 876 qm ein und sollst 462 qm wiederkriegen. Das ist ein Flächenabgang von fast der Hälfte. Das ist schonmal eine Hausnummer. Sollen die Nachbarn prozentual auch so viel abgeben? Bezogen auf das gesamte Umlegungsgebiet kann ich mir nicht vorstellen, dass die Hälfte der Einwurfsmasse für Straßen-, Wege- und Grünflächen benötigt wird.

@Schildkröte: 

  • Laut den Unterlag wirft der TO ein Grundstück (Flurstück Nr. 376) ein und soll einen Bauplatz (Bauplatz Nr. 15) erhalten.
  • da er nur ganze Bauplätze erhalten kann, kann aus den Zahlen der Flächenabgang für Straßen, Gehwege, Spielplätze, Umlegungsverluste,... etc. NICHT ermittelt werden.
  • die Wertsteigerung wird z.B. über die unterschiedlichen qm Preise Einwurf vs. Zuteilung bezahlt.

 

@Davidh: 

vor 1 Stunde von davidh:

Da habe ich doch keine Wahl, oder?

Die Wahl hast Du in Deinem ersten Post beschrieben : - )

vor 13 Stunden von davidh:

Heißt: [xxx.xxx] EUR bar nach Gebühren (Umlegung), wenn man keinen Bauplatz wünscht, und ausbezahlt wird, gemessen am eingebrachten Flurstück.

 

Möchte man einen Bauplatz, hat [....] man muss [xx.xxx] EUR für Umlegung + Bebauungsplan + Erschließung zahlen.

 

zu: 

vor 13 Stunden von davidh:

Um ein Geschäft draus zu machen, muss der "Weiterverkaufswert" wohl bei mindestens [xxx.xxx] EUR liegen.

genau: kaufmannisch ist die Frage, wo mehr Erlös rauskommt:

  • jetzt Geld auf die Hand für unerschlossenes Grundstück
  • oder erstmal in die Erschließung investieren, um dann höheren qm Preis für erschlossenes Grundstück zu haben. 

Beim Invest sind die laut Deinen Unterlagen geschätzten Erschließungskosten eine Unbekannte: kann gut hinkommen, billiger werden oder wegen unvorhergesehen Themen teurer -> es gibt keine risikolose Rendite.

 

Erste Indizien für den qm Preis des Erschlossenen Grundstücks: Immobilien-Internetportale; Bodenrichtwerte Deiner Gemeinde oder der Nachbargemeinden; Makler-Erstberatung. --- Letztlich ist ein Grundstück immer aber so viel wert, wie jemand dafür bezahlt. -> auch Deine Recherche zum qm Preis des erschlossen Grundstück hat eine Unschärfe.

 

Etwas anders sieht es aus, wenn Du demnächst sowieso bauen willst (oder das Grundstück ohne zu Bauen dauerhaft halten willst - sofern das in Deinem Fall rechtlich zulässig wäre - Stichwort Baupflicht): wenn Du das Grundstück behältst, fällt die Suche weg und das Risiko, dass Grundstücke nur unter der Hand angeboten werden   : - )

 

Gruß,

Barbarossa II

 

 

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Aktie
Am 2.8.2020 um 14:11 von davidh:

Privatvermögen; der Acker wurde vor 30 Jahren geerbt.

Das ist auf jeden Fall die ganz große steuerliche Falle, die in gerade in Großstädten mit hohen Preisen mittlerweile regelmäßig Leute wegen Steuerhinterziehung vor den Strafrichter bringt. Der Knackpunkt ist, ob jemals eine Betriebsaufgabe stattgefunden hat oder nicht per Verpächterwahlrecht seit 30 Jahren ein funktionsfähiger landwirtschaftlicher Betrieb weiterbesteht.

 

Aber bei euren paar qm dürfte das kein Problem darstellen, wenn es nicht noch weitere große Flächen gibt. Im Zweifelsfall mal ein paar Euro in einen Steuerberater mit Landwirtschaftskenntnissen investieren.

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